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Einspeisevergütung 2024: Alles zur Photovoltaik Einspeisevergütung

Bild: Förderung Photovoltaik
EEG Einspeisevergütung | © isak / shutterstock.com

Photovoltaik wird für viele immer attraktiver, denn die Erzeugung von Ökostrom ist äußerst umweltfreundlich und die Nutzung davon kann Energiekosten stark senken. Zu Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erneuert, wodurch sich der Betrieb einer PV-Anlage nun noch mehr lohnt. 

Was genau diese Änderungen für Sie bedeuten und welche PV-Anlagen davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhalt


    Wichtige Fakten im Überblick:

    • Die Erzeugung von Ökostrom ist äußerst umweltfreundlich
    • Durch die Änderungen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) lohnt sich der Betrieb einer PV-Anlage noch mehr als zuvor
    • Beim Kauf einer neuen PV-Anlage fällt nun ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent an
    • Die Kosten für eine PV-Anlage liegen bei etwa 6.000 - 12.000 Euro (Wartungskosten nicht inklusive)

    Einspeisevergütung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    Bild: Saubere Energie
    Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll die Energiewende in Deutschland vorantreiben | © / pixabay.com

    Am 07. Juli 2022 hat die Bundesregierung eine Neufassung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, welches am 30. Juli 2022 des gleichen Jahres in Kraft getreten ist. Das EEG regelt schon seit bereits über 20 Jahren, dass Sie Strom, den Sie selbst erzeugt haben, in ein Stromnetz einspeisen dürfen. So erhalten Sie als Betreiber einer PV-Anlage eine Vergütung, für überschüssigen Strom, den Sie in ein Stromnetz einspeisen.

    Die Neuauflage des EEG ist eine der vielen Maßnahmen, mit der die Bundesregierung die Energiewende in Angriff nehmen will. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zur vereinfachten Darstellung ein Überblickspapier erstellt, indem gezeigt wird, wie der Ausbau von erneuerbaren Energien aussehen soll und welche Gesetze (inklusive das EEG) dafür angepasst werden.

    EEG 2024: Alle Änderungen

    Bisher wurde der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage als Unternehmer und Gewerbetreibender gezählt, diese Regel gilt nach wie vor, denn laut Gesetz übt der Betreiber einer PV-Anlage als Stromerzeuger und Stromverkäufer eine gewerbliche Tätigkeit aus. 

    Bis Ende Dezember 2022 galt für Betreiber einer PV-Anlage die sogenannte “Liebhaberei”-Regel, die auch als “Vereinfachungsregel” bezeichnet wurde. Die Liebhaberei gilt, wenn ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit ausübt, ohne dass dabei eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Somit dient eine Tätigkeit, die als Liebhaberei gewertet wird, nicht die Einnahme von Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen betrieben.

    Wenn bei der Stromproduktion eine Grenze von 10 kWp nicht überschritten wurde, konnten sich Betreiber sowohl von der Einkommenssteuer- als auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien. Selbst wenn die 10 kWp-Grenze überschritten wurde, konnten sich Betreiber dank einer Einzelfallprüfung von der Steuerpflicht befreien.

    Änderungen bei der Steuerbefreiung

    Durch die Neuerungen, die zu Beginn 2023 eingeführt wurden, fallen nun keine Einkommens- und Mehrwertsteuer mehr an, sowohl beim Kauf als auch bei dem Betrieb von PV-Anlagen. Die bereits erwähnte Einzelfallprüfung bei Anlagen, welche die 10 kWp Grenze überschreiten gibt es nach wie vor noch. Allerdings gilt diese nur für Anlagen, die nicht von den Änderungen betroffen sind. 

    Das Wegfallen der Liebhaberei-Regel ist eine große Hilfe für die Betreiber einer PV-Anlage. Dank der Neuerungen muss nämlich jetzt beim Finanzamt kein Antrag mehr auf die Liebhaberei-Regel gestellt werden, wenn Sie eine neue PV-Anlage in Betrieb nehmen möchten.

    Änderungen bei der Umsatzsteuer

    Da der Betreiber einer PV-Anlage wie bereits erwähnt als Unternehmer zählt, mussten Betreiber bis Ende Dezember 2022 auf die Kleinunternehmerreglung verzichten, um einen Steuerabzug aus der Anschaffung einer Anlage zu erhalten. Durch diesen Verzicht musste der Verkauf des Stroms besteuert werden, ebenso der Strom-Selbstverbrauch.

    Dank der neu eingeführten Änderungen fällt bei dem Kauf einer neuen PV-Anlage nun ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent an. So wurden neue Anlagen technisch gesehen zwar nicht von der Umsatzsteuer befreit, allerdings müssen Sie bei einer neuen PV-Anlage keine Umsatzsteuern mehr zahlen und können zudem ein Kleingewerbe anmelden, da Sie nicht mehr auf eine Kleinunternehmungsregelung verzichten müssen, um einen Steuerabzug für eine neue Anlage zu erhalten.

    Allerdings muss beachtet werden, dass Sie keinen Antrag auf eine Kleinunternehmungsregelung stellen können, wenn Sie bereits als Unternehmer tätig sind. In diesem Fall ist der Verkauf und Selbstverbrauch von Strom weiterhin umsatzsteuerpflichtig.

    Nullsteuergesetz

    Das 2022 eingeführte Nullsteuergesetz ist seit dem 01.01.2023 gültig und bezieht sich auf die Lieferung von Solarmodulen, von wesentlichen Einzelteilen, Batteriespeichern und für die Installationsleistungen und die Lieferung einer Komplettanlage.

    Die Lieferung einer PV-Anlage kann nur dann dem Nullsteuersatz unterlegen, wenn die Lieferung der Anlage direkt an den Betreiber verläuft, für Lieferungen an Händler zählt der Nullsteuersatz nicht. Eine weitere Voraussetzung für den Nullsteuersatz ist die sogenannte Belegeinheitsvoraussetzung. Das bedeutet, dass eine PV-Anlage in Wohnungsnähe errichtet werden muss, allerdings wird die Belegeinheitsvoraussetzung auch bei Gemeinwohl-Gebäuden und bei öffentlichen Gebäuden erfüllt. Die Bedingung der Wohnungsnähe setzt einen funktionalen oder räumlichen Nutzungszusammenhang voraus, bei Mischgebäuden ist die Wohnungsnähe in jedem Fall erfüllt, das Verhältnis in Anzahl der Wohneinheiten/ Gewerbeeinheiten spielt hier keine Rolle.

    Um einen rechtskonformen Ablauf ist das Ausfüllen einer PV-Betreibererklärung verpflichtend. Eine solche Erklärung ist äußerst wichtig, um sich vor nachträglichen Umsatzsteuerbelastungen zu schützen.

    Aber nicht nur PV-Anlagen selbst sind von dem neuen Nullsteuersatz betroffen. Bauteile die im Rahmen einer Paketlösung von einem Solarteur geliefert werden, zählen als Nebenleistung und unterliegen so dem Nullsteuergesetz. Sollte der Betreiber einer PV-Anlage diese Teile selbst besorgen, fällt eine Umsatzsteuer von 19 Prozent an. Das Gleiche gilt ebenfalls für Baugerüste für die Montage einer PV-Anlage. Wenn der zukünftige Betreiber das Gerüst selbst in Auftrag gibt, fallen auch hier 19 Prozent Umsatzsteuer an. Wird das Gerüst von einem Solarteur beauftragt, gibt es auch wie bei Einzelteilen für eine Anlage einen Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Der Nullsteuersatz gilt nur für Aufdachanlagen.

    Um sich einen genaueren Überblick zu verschaffen und detaillierte Informationen zu bekommen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater um Rat zu fragen.

    Betroffene Anlagen

    Die neuen Änderungen sind zwar eine große Entlastung für Betreiber einer PV-Anlage und erleichtert die Anschaffung einer neuen Anlage. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle PV-Anlagen von den Änderungen betroffen ist.

    Grundsätzlich gilt, PV-Anlagen, die auf oder an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gewerbegebäuden montiert sind und eine Grenze von 30 kWp haben, sind seit Anfang 2023 von Umsatzsteuern bei der Anschaffung befreit.

    Das Gleiche gilt für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden angebracht sind, diese müssen allerdings einen überwiegenden Wohnanteil haben, um von den neuen Auflagen betroffen zu sein. Hier zählt eine Grenze von 15 kWp per Wohn- oder Gewerbeeinheit. So können auch größere Anlagen mit in die neuen Änderungen einbezogen werden. Wenn zum Beispiel vier Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus von einer PV-Anlage versorgt werden, kann die Maximalgrenze dieser Anlage 60 kWp sein und trotzdem steuerfrei bleiben.

    Alle PV-Anlagen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht von den neuen Änderungen betroffen. In einem solchen Fall können Betreiber weiterhin eine Einzelfallüberprüfung beantragen und sich so von einer Steuerpflicht zu befreien.


    Einspeisevergütung: Wissenswertes

    Stand 2024: Für eine neue Photovoltaik-Anlage erhalten Sie keine direkte Förderung wie bei einer neuen Heizung. Stattdessen gibt es pro eingespeister Kilowattstunde eine Vergütung, die ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben wird. Installierten Sie die PV-Anlage also im April 2022, dann erhalten Sie 20 Jahre lang 6,53 Cent pro Kilowattstunde für Ihren eingespeisten Strom - unabhängig davon, ob es sich um eine große Anlage oder eine Mini-PV-Anlage wie ein Balkonkraftwerk handelt.

    Weil die Vergütung aber bis heute drastisch gesunken ist, wird sich in naher Zukunft eher ein verstärkter Eigenverbrauch mit einem Stromspeicher lohnen. In ein paar Jahren gibt es dann überhaupt keine Einspeisevergütung mehr. Gleichzeitig wird aber auch der Strompreis so weit gestiegen sein, dass sich eine Photovoltaik-Anlage auch komplett ohne Einspeisevergütung rentiert.

    Solaranlage vom Fachmann

    Einspeisevergütung 2023 & 2024: Das ist aktuell

    Hier finden Sie die aktuellen Einspeisevergütungen ab dem Jahr 2020. Nicht vergessen: Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird die Vergütung für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben - Ihre persönliche Vergütung sinkt dann also nicht monatlich.

    Bei der Einspeisung von Strom gibt es einen Unterschied zwischen einer Teil- und einer Volleinspeisung. Durch eine Volleinspeisung wird der komplette Strom, der von Ihrer Anlage erzeugt wird, direkt in das Stromnetz eingespeist. Bei einer Volleinspeisung beziehen Sie Ihren Strom aus dem Stromnetz, während Sie bei einer Teileinspeisung (oder Überschusseinspeisung) den von Ihrer Anlage erzeugten Strom selbst nutzen und den Überschuss in ein Stromnetz einspeisen.

    Daher ist die aktuelle Einspeisevergütung bei einer Volleinspeisung selbstverständlich höher, da mehr Strom eingespeist wird. Die aktuelle Einspeisevergütung liegt bei 8,20 Cent pro kWh, bei einer Volleinspeisung liegt diese sogar bei 13 Cent pro kWh. Dabei ist noch zu beachten, dass der Stromverbrauch für private Personen und kleinere Unternehmen bei 40 Cent pro kWh gedeckelt ist.

    Inbetriebnahme Bis 10 kWp (Cent / kWh) Bis 40 kWp (Cent / kWh) Bis 100 kWp (Cent / kWh) Auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Cent / kWh)
    Ab 01.01.2020 9,87 Cent 9,59 Cent 7,54 Cent 6,80 Cent
    Ab 01.02.2020 9,72 Cent 9,45 Cent 7,42 Cent 6,70 Cent
    Ab 01.03.2020 9,58 Cent 9,31 Cent 7,31 Cent 6,60 Cent
    Ab 01.04.2020 9,44 Cent 9,18 Cent 7,21 Cent 6,50 Cent
    Ab 01.05.2020 9,30 Cent 9,04 Cent 7,10 Cent 6,41 Cent
    Ab 01.06.2020 9,17 Cent 8,91 Cent 7,00 Cent 6,31 Cent
    Ab 01.07.2020 9,03 Cent 8,78 Cent 6,89 Cent 6,22 Cent
    Ab 01.08.2020 8,90 Cent 8,55 Cent 6,76 Cent 6,13 Cent
    Ab 01.09.2020 8,77 Cent 8,53 Cent 6,69 Cent 6,03 Cent
    Ab 01.10.2020 8,64 Cent 8,40 Cent 6,59 Cent 5,94 Cent
    Ab 01.11.2020 8,84 Cent 8,24 Cent 6,46 cent 5,83 Cent
    Ab 01.12.2020 8,32 Cent 8,09 Cent 6,34 Cent 5,72 Cent
    Ab 01.01.2021 8,16 Cent 7,93 Cent 6,22 Cent 5,61 Cent
    Ab 01.02.2021 8,04 Cent 7,81 Cent 6,13 Cent 5,53 Cent
    Ab 01.03.2021 7,92 Cent 7,70 Cent 6,04 Cent 5,44 Cent
    Ab 01.04.2021 7,81 Cent 7,59 Cent 5,95 Cent 5,36 Cent
    Ab 01.05.2021 7,69 Cent 7,47 Cent 5,86 Cent 5,28 Cent
    Ab 01.06.2021 7,58 Cent 7,36 Cent 5,77 Cent 5,20 Cent
    Ab 01.07.2021 7,47 Cent 7,25 Cent 5,58 Cent 5,12 Cent
    Ab 01.08.2021 7,36 Cent 7,15 Cent 5,60 Cent 5,05 Cent
    Ab 01.09.2021 7,25 Cent 7,04 Cent 5,51 Cent 4,97 Cent
    Ab 01.10.2021 7,14 Cent 6,94 Cent 5,43 Cent 4,89 Cent
    Ab 01.11.2021 7,03 Cent 6,83 Cent 5,35 Cent 4,82 Cent
    Ab 01.12.2021 6,93 Cent 6,73 Cent 5,27 Cent 4,75 Cent
    Ab 01.01.2022 6,83 Cent 6,63 Cent 5,19 Cent 4,57 Cent
    Ab 01.02.2022 6,73 Cent 6,53 Cent 5,11 Cent 4,60 Cent
    Ab 01.03.2022 6,63 Cent 6,44 Cent 5,03 Cent 4,53 Cent
    Ab 01.04.2022 6,53 Cent 6,34 Cent 4,96 Cent 4,46 Cent
    Ab 01.05.20226,43 Cent6,25 Cent4,88 Cent4,40 Cent
    Ab 01.06.20226,34 Cent6,15 Cent4,81 Cent4,33 Cent
    Ab 01.07.20226,24 Cent6,06 Cent4,74 Cent4,26 Cent 
    Ab 01.08.20226,15 Cent5,97 Cent

    4,66 Cent

    4,20 Cent
    Ab 01.09.20226,06 Cent5,88 Cent4,59 Cent4,13 Cent
    Ab 01.10.20225,97 Cent5,80 Cent4,52 Cent4,07 Cent
    01.01.2023 bis 31.01.20248,20 Cent7,10 Cent5,80 Cent6,12 Cent
    01.02.2024 bis 31.07.20248,10 Cent7,0 Cent5,7 Cent

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    Kosten für eine Photovoltaik-Anlage

    Bild: Kosten für eine PV-Anlage
    Eine PV-Anlage kostet Sie etwa 6.000 bis 12.000 Euro | © / pixabay.com

    Die Kosten für eine PV-Anlage liegen nicht nur bei der Anschaffung einer neuen Anlage, daher ist es äußerst wichtig, sich vor dem Kauf einen umfassenden Überblick über die möglichen Kosten zu verschaffen.

    Die Kosten einer PV-Anlage richten sich danach aus, wie groß diese ist. Daher sollte vor der Anschaffung einer neuen Anlage unbedingt geklärt werden, wie groß die Dachfläche ist, auf der die neue Anlage angebracht werden soll.

    Per Anlage fallen zwischen 1.200 bis 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) an, was den Preis für eine standardmäßige Anlage bei etwa 6.000 bis 12.000 Euro liegen lässt, die Montagekosten durch einen Fachbetrieb sind bereits in dem Preis mit eingerechnet.

    Jedes Kilowattpeak ist dazu in der Lage, pro Jahr im Durchschnitt 1.000 Kilowattstunden zu produzieren, was bei einer PV-Anlage mit 10 kWp pro Jahr 10.000 Kilowattstunden sind.


    Laufende Kosten

    Auch wenn die jährlichen laufenden Kosten einer PV-Anlagen nur einen Bruchteil der ursprünglichen Anschaffungskosten ausmachen, sollten diese auf jeden Fall nicht vergessen werden. Zu rechnen ist mit Kosten für die Wartung und Reinigung der Anlage, sowie Versicherungskosten und die Zählermiete.

    Eine feste Darstellung der Kosten wird schwer, da zum Beispiel eine PV-Anlage nicht jedes Jahr gereinigt werden muss, und so nicht jedes Jahr Kosten für die Reinigung anfallen. Dazu kann die Versicherung unter Umständen günstiger ausfallen, je nachdem, mit welchen Tarifen sie kombiniert wird. In der Regel ist mit jährlichen Kosten von 80 bis 170 Euro zu rechnen.

    Mehr Informationen über die Kosten und die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage können Sie hier finden.

    FAQ

    Fallen für PV-Anlagen Steuern an?


    Sind neue PV-Anlagen umsatzsteuerfrei?


    Kann ich als Betreiber einer PV-Anlage ein Kleingewerbe anmelden lassen?


    Welche Anlagen sind von den Änderungen betroffen?