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Das Klimapaket der Bundesregierung: Aus für Ölheizungen

Deutschland und Europa sind im Wandel – im Energiewandel. Besonders Eigenheimbesitzer sind in der Pflicht, sich an die neuen Erkenntnisse und Gegebenheiten anzupassen und möglichst viel Energie zu sparen bzw. wenig CO2 zu erzeugen. Im Eigenheim hat neben der Dämmung und der Gebäudehülle an sich, besonders die Heizung einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz.

Ist das Aus für die Ölheizung beschlossen?

Die Klimadebatte bringt seit Jahren ein beständiges Auf und Ab mit sich. Die jeweiligen Entscheidungen gehen manchen Verantwortlichen und Burgern nicht weit genug, andere hingegen sorgen sich um die Wirtschaft, weil etwa eine Abgabe für CO2-Emissionen eingeführt werden soll. Das vorläufige Klimapaket, das die Bundesregierung vor wenigen Wochen beschloss, hat einige Hausbesitzer verunsichert. Neben einem Preis für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid sieht es auch ein Einbau-Verbot von Ölheizungen ab dem Jahre 2026 und eine höhere Förderung für die Heizungsmodernisierung vor.

Es ist jedoch noch nichts beschlossen, die Bundesregierung muss das Paket im nächsten Jahr ausgestalten und die Details genauer festlegen. Der Abschied vom Öl als Heizträger scheint jedoch, zumindest mittelfristig, beschlossen zu sein. Es ist Zeit für mehr klimafreundliche Wärme in den Häusern.

Was bringt das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“?

Das Gesetz war der letzte große Baustein für das Klimapaket der Bundesregierung und sieht vor allem die Abschaffung von Ölheizungen vor. Allerdings gibt es dabei einige Ausnahmen, um Härtefälle zu vermeiden und zudem bessere Förderungen für Eigentümer.

Schon jetzt gibt es zahlreiche Fördermittel und zinsgünstige Darlehen für die energetische Sanierung des Hauses und den Einbau einer effizienteren Heizung. Wem das nicht reicht, der kann durch den niedrigen Leitzins der EZB aktuell einen günstigen Kredit aufnehmen oder zu guten Konditionen umschulden.

Die möglichen Förderungen sollen jedoch noch weiter aufgestockt werden. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ soll um ein Sonderprogramm zum Austausch alter Heizkessel, die fossile Energie verbrennen, erweitert werden. Die „Austauschprämie“, die beim Umstieg auf eine saubere Alternative ausgezahlt wird, soll 40 Prozent der Kosten umfassen. Zudem hat das Kabinett beschlossen, dass die Sanierung von Gebäuden in Zukunft von der Steuer abgesetzt werden kann.

Stimmt der Bundesrat diesmal den Steuervorteilen zu?

Das bedeutet, dass die Kosten einer energetischen Sanierung (Austausch der Heizung, Dämmung, Erneuerung der Fenster, etc.) bis zu 20 Prozent der Kosten bzw. bis maximal 40.000 Euro über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden kann. Das soll jedoch nur zwischen 2020 und 2029 gelten.

Die Regelung muss, wie alle anderen, erst noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Die steuerliche Absetzbarkeit wird wahrscheinlich im Bundesrat wieder kontrovers diskutiert werden, der schon mehrmals die Pläne für seinen solchen finanziellen Arbeit torpediert hat. Das führte dazu, dass einige Eigentümer ihre Pläne bezüglich der Sanierung immer wieder aufgeschoben haben.

Was soll mit den Ölheizungen passieren?

Das Ziel ist klar – Öl als Energieträger soll aus deutschen Häusern verbannt werden. In Deutschland gibt es aktuell noch 5,7 Millionen Ölkessel, die nach und nach aus den Kellern verschwinden und saubereren Alternativen Platz machen sollen. Insgesamt sind ein Viertel aller Heizungen in Deutschland älter als 25 Jahre. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürften gar nicht mehr betrieben werden und ab dem 1. Januar 2026 dürfen auch keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Kombiniert man allerdings eine effiziente Ölheizung mit erneuerbaren Energien, dann ist der Einbau auch 2026 noch gestattet. Und Hausbesitzer, bei denen keine Gas- oder Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen, können eine Ausnahme beantragen. Das gilt auch dann, wenn die Versorgung mit erneuerbarer Energie zu „unbilligen Härten“ führen würde.

Weitere Ausnahmen

Wer bereits einen effizienten Brennwertkessel hat, für den gilt ebenfalls, dass er nicht austauschen muss. Auch ältere Menschen, die ihr Haus schon sehr lange bewohnen, müssen auf ihre alten Tage nicht plötzlich die Heizung austauschen, was finanziell und mental wohl schwer zu stemmen wäre. Genau gesagt soll gelten, dass jemand, der vor dem 1. Februar 2002 in sein eigenes Haus eingezogen ist, seine alte Heizung nicht austauschen muss. Allerdings darf das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen haben. Vermieter, die in ihrem eigenen Mehrfamilienhaus leben, müssen also erneuern.

Wer ein solches Einfamilienhaus später kauft oder erbt, in dem der Kessel sehr lange nicht getauscht wurde und dadurch nicht auf dem neusten Stand ist, der hat nach dem Eigentümerwechsel zwei Jahre Zeit um einen neuen und effizienten Heizkessel einzubauen.

Was bringt das fürs Klima?

Experten sind skeptisch, was die Auswirkungen der Pläne auf den CO2 Ausstoß betrifft. Fakt ist jedoch, dass „Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens  ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt“ ist, wie im Gesetz verankert wurde. Es gibt jedoch ein weiteres Problem, das in einer Wachstumsökonomie eine große Rolle spielt. Wie das Umweltbundesamt schreibt, „…wird zwar immer mehr Energie effizienter genutzt und teilweise eingespart, doch Wirtschaftswachstum und Konsumsteigerungen verhindern einen deutlicheren Verbrauchsrückgang“…

In Bezug auf den Energieverbrauch von Gebäuden lässt sich dazu feststellen, dass die zu beheizende Wohnfläche im Laufe der Jahre immer mehr zugenommen hat, sodass die Raumwärme nun rund drei Viertel des Energieverbrauchs in Haushalten ausmacht. Sollen die Klimaziele erreicht werden, muss es auch eine Entwicklung hin zu kleineren und effizienter genutzten Wohnräumen geben.

In Summe braucht die Energiewende also sowohl mehr Energieeffizienz, aber auch einen bewussteren Umgang mit Energie und Ressourcen ganz allgemein.


Quellen:
Titelbild: Pixabay.com © ri

Stephan Thies

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