Hallo Ollej!
Wenn ein U-Wert von 1,3 - wie z.B. beim Fensteraustausch nach EnEV - gefordert ist, wird dieser auch bei Fenstern mit einem U-Wert von 1,34 erfüllt.
Das Vorgehen ist ähnlich wie beim Zahlungsverkehr. Es gilt das sog. kaufmännische (bürgerliche) Runden auf die Anzahl der gültigen Stellen.
Bei der KfW läuft es genauso. Bei Fenstern gelten hier allerdings 2 Nachkommastellen. Also wird ein U-Wert von 0,954 auf 0,95 abgerundet.
Hier auch der Nachweis, siehe Nr. 7.08 in der technische FAQ: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003695_Technische_FAQ_151_152_430_153.pdf
Das sollte dir weiter helfen.
Grüße,
Christian