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Konstanttemperaturkessel: Austauschpflicht? Infos zum Konstanttemperatur Kessel

Grafik: Darstellung eines Konstanttemperaturkessels
Ein Konstanttemperaturkessel | © Energieheld

Der Konstanttemperaturkessel kam in der Vergangenheit bei Öl- und Gasheizungen gleichermaßen zum Einsatz. Im Gegensatz zu heutigen Brennwertheizungen arbeitet dieser jedoch äußerst ineffizient und sollte deshalb nach Möglichkeit gegen eine neue, effizientere Gasheizung ausgetauscht werden.

Wir erklären, warum die Gasheizung mit Konstanttemperaturkessel nicht mehr zeitgemäß ist und erläutern sinnvolle Alternativen. Lesen Sie mehr zu Funktionsweise, Austauschpflicht und Förderung.

Inhalt


    Konstanttemperaturkessel: So funktioniert er

    Der Konstanttemperaturkessel einer Ölheizung oder Gasheizung verbraucht im Gegensatz zu einer Brennwertheizung ein Vielfaches an Gas, was ihn heutzutage ökonomisch, wie auch ökologisch einfach untragbar macht. Als derartige Heizungen in der Vergangenheit verbaut wurden, ging es aber keineswegs darum, möglichst viel Energie zu verschwenden.

    Der Konstanttemperaturkessel arbeitet normalerweise dauerhaft bei einer Temperatur zwischen 70 und 90 Grad Celcius, um das im Öl oder Gas enthaltene Wasser am Kondensieren zu hindern. Während dieser Kondensation würden sich nämlich aggressive Säuren freisetzen, die im Konstanttemperaturkessel enormen Schaden anrichten könnten. Daher ist diese Bauweise schlichtweg eine Reaktion auf die Korrosionsanfälligkeit älterer Heizungen.

    Moderne Brennwertkessel sind Korrosionsbeständig

    Die Brennwerttechnik ist zwar kein Quantensprung im Heizungsbau, aber dennoch überaus effizient. Durch Materialien wie Edelstahl und Keramik können moderne Heizkessel so korrosionsbeständig gebaut werden, dass man sich bei der Verbrennung von Gas nicht mehr vor aggressiven Inhaltsstoffen in Acht nehmen muss. Stattdessen kann das kondensierende Wasser gezielt eingesetzt werden, um die Effizienz eines Brennwertkessels noch weiter zu steigern.


    Austauschpflicht Konstanttemperaturkessel

    Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2020, dem Rechtsnachfolger der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014), sind alle Heizungsanlagen, die älter 30 Jahre sind, durch moderne zu ersetzen. Dies gilt jedoch nur für Besitzer, die das Haus nach dem 01.02.2002 gekauft haben. Diese sind zur Modernisierung verpflichtet. Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind hiervon jedoch ausgenommen. 

    Ende 2023 wurde eine Novelle des GEG verabschiedet. Welche Auswirkungen diese hatte, lesen Sie ebenfalls in dem eingangs in diesem Abschnitt verlinkten Artikel.

    Neue Heizung vom Fachmann

    Konstanttemperaturkessel: Gründe für einen Austausch

    Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es weitere gute Gründe den Kessel zu tauschen. So ist die Nutzung eines Konstanttemperaturkessels mit hohen energetischen Verlusten verbunden, da eine große Menge des Brennstoffes dazu verwendet wird, um die ständige Bereitschaft des Heizungskessels zu gewährleisten. Deswegen ist es sinnvoll den Kessel zu tauschen, bevor dieser 30 Jahre alt ist. 

    Hinzu kommt, dass bei diesen hohen Temperaturen ein großer Teil der Wärme vom Kessel abgestrahlt wird. Die Änderung der Wärmenachfrage im Gebäude wird durch einen sogenannten Heizungsmischer realisiert, sodass durch das Mischen von Wasserströmen unterschiedlicher Temperatur ebenfalls Verluste entstehen. Unterm Strich erreicht der Konstanttemperaturkessel nur eine Effizienz von 70 Prozent. Eine moderne Brennwertheizung schafft dagegen sogar Werte von über 100 Prozent.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Konstanttemperaturkessel sind wegen ihrer Ineffizienz sowohl hinsichtlich der Heizkosten als auch hinsichtlich der Umwelt untragbar. Ihr Wirkungsgrad liegt bei gerade einmal 70 Prozent während Brennwertheizungen teilweise einen Wirkungsgrad bis zu 110 Prozent haben. Konstanttemperaturkessel sollten also dringend ausgetauscht werden.

    Außerdem kommen als Brennstoffe für den Konstanttemperaturkessel Öl und Gas zum Einsatz, welche in den letzten Jahren einen rasanten Preisanstieg erfahren haben. Wer also Geld sparen will, der kommt um den Austausch des alten Konstanttemperaturkessels gegen einen moderneren Brennwertkessel eigentlich nicht herum. Da Ölheizungen nicht mehr gefördert werden, ist zudem der Umstieg auf eine Gas-Brennwertheizung zu empfehlen, sofern man bisher mit Öl geheizt hat.

    Wenn man diese mit einer Solarthermie-Anlage oder einer anderen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert, erhält man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine staatliche Förderung. Allerdings nur für die Kosten der Solarthermie-Anlage. 

    In Neubauten ist die Installation von Brennwerttechnik ohnehin nur noch in Kombination mit Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien erlaubt. Und die Investition in eine Kombination mit einer Solarthermie-Anlage amortisiert sich mittelfristig und man spart ab diesem Zeitpunkt bares Geld.

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    Konstanttemperaturkessel: Förderungen zur Modernisierung

    Stand Januar 2024: Der Staat bietet die Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG durch das Bundesamt für Wirtschaft und Kontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für öl- oder gasbetriebene Anlagen nicht mehr an. Dies beinhaltet auch Gashybrid-Anlagen mit Anteilen erneuerbarer Energien. 

    Einzig die Heizungsoptimierung kann in diesem Zusammenhang vom BAFA als Einzelmaßnahme gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 15 Prozent und kann um weitere 5 Prozent erhöht werden, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wurde. 

    Nicht mehr der Einbau von Öl- oder Gasanlagen wird gefördert, dafür ihr Ausbau. Mit dem Klimabonus wird der Ausbau von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen und der Tausch klimafreundlicher Heizungsanlagen von der KfW gefördert. Auch der Ausbau von gasbetriebenen Anlagen sowie Biomasseheizungen wird gefördert, diese müssen jedoch mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Ausgenommen ist hier die Gasetagenheizung, die unabhängig von ihrer Betriebsdauer förderfähig ausgetauscht werden kann. Der Klimabonus beträgt 20 Prozent der Investitionssumme, was bei maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro bedeutet. Der Bonus lässt sich mit anderen Förderungen der KfW kombinieren, wodurch bedeutend höhere Förderungen möglich sind. 

    Weitere Informationen zum BEG oder zum Klimabonus finden Sie in dem verlinkten Artikel.