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Heizungsgesetz vor dem Umbruch: Was planen CDU und SPD wirklich?

CDU und SPD planen eine grundlegende Änderung des Heizungsgesetzes. Noch handelt es sich um Eckpunkte – ein verabschiedetes Gesetz gibt es nicht. Doch die Richtung ist klar: Weniger Vorgaben, mehr Technologieoffenheit.

Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer? Bleibt der Heizungstausch Pflicht? Darf wieder eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden? Und lohnt sich die Wärmepumpe weiterhin? Wir geben Ihnen einen strukturierten Überblick – inklusive Einschätzung für Ihre Sanierungsplanung.

Inhalt


    Gesetzesstand und Zeitplan: Noch ist nichts beschlossen

    Aktuell liegt lediglich ein Entwurf mit Eckpunkten vor. Das parlamentarische Verfahren steht noch bevor.

    Geplant ist

    • Kabinettsbeschluss: bis Ostern
    • Parlamentarisches Verfahren: April bis Juni
    • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli

    Wichtig für Sie: Es gilt weiterhin die aktuelle Gesetzeslage, bis eine Neuregelung offiziell verabschiedet wird. Wer jetzt investiert, sollte also nicht auf politische Spekulationen setzen, sondern auf verlässliche Rahmenbedingungen.

    👉 Tipp: In unserem Podcast ordnen wir die geplanten Änderungen ausführlich ein und besprechen, was das konkret für Eigentümer bedeutet.


    Was soll sich konkret ändern?

    Die geplanten Anpassungen greifen zentrale Punkte des bisherigen Heizungsgesetzes auf – und lockern sie deutlich.

    1. Wegfall der 65-%-EE-Pflicht

    Die Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.

    2. Keine faktische Wärmepumpenpflicht

    Eine explizite oder indirekte Bevorzugung der Wärmepumpe wird zurückgenommen. Es soll keine Technologie-Vorgabe mehr geben.

    3. Gas- und Ölheizungen wieder zulässig

    Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll grundsätzlich wieder möglich sein – zumindest kurzfristig.

    4. Kommunale Wärmeplanung keine Voraussetzung mehr

    Der Zusammenhang zwischen Heizungstausch und kommunaler Wärmeplanung wird gelockert. Eigentümer sollen unabhängiger entscheiden können.

    Auf den ersten Blick wirkt das wie ein „Wegfall“ des bisherigen Heizungsgesetzes. Tatsächlich handelt es sich eher um eine politische Kurskorrektur: weniger Zwang, mehr Eigenverantwortung.


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    Was weiterhin gilt – trotz Änderungen

    Wichtig ist: Einige Grundprinzipien bleiben bestehen.

    • Kein Betriebsverbot für bestehende Heizungen
    • Kein genereller Austauschzwang
    • Ein Heizungstausch wird weiterhin nur im Defektfall relevant

    Allerdings gilt auch künftig: Fossile Heizungen dürfen nicht dauerhaft rein fossil betrieben werden. Die Klimaziele bis 2045 bleiben bestehen.
    Das bedeutet:
    Auch wenn der Einbau von Gas- oder Ölheizungen wieder möglich sein soll, ist ihr langfristiger Betrieb weiterhin reguliert.


    Neue Pflichten für Gas- und Ölheizungen

    Ölheizung in Heizungskeller
    Ölheizungen sollen ab 2024 verschwinden | © Frank Oppermann / shutterstock.com

    Hier liegt ein entscheidender Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht.

    Ab 2029: Pflicht zu klimafreundlichen Beimischungen

    • Ab 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe
    • Die Quote steigt schrittweise bis 2040
    • Kontrolle erfolgt über den Schornsteinfeger

    Klimafreundliche Brennstoffe wie Biogas oder synthetische Kraftstoffe sind jedoch:

    • knapp verfügbar
    • deutlich teurer als fossiles Gas oder Öl
    • perspektivisch weiter im Preis steigend

    Das bedeutet für Eigentümer: Kurzfristig erlaubt – langfristig mit Kosten- und Planungsrisiko.


    Förderung: Bleibt die Wärmepumpenförderung bestehen?

    Nach aktuellem Stand soll die Förderung für Wärmepumpen mindestens bis 2029 weiterlaufen. Die Grundstruktur der Förderung gilt als politisch abgesichert – Details können sich jedoch ändern.

    Das heißt: Wer jetzt auf eine klimafreundliche Heizung setzt, kann weiterhin mit staatlicher Unterstützung rechnen.


    Gas oder Wärmepumpe? Die Kernaussage für Sanierer

    Wärmepumpe im Garten
    Warum sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe in den meisten Fällen lohnt | © freepik / freepik.com

    Die politische Richtung lautet: weniger Technikzwang, mehr Markt. Doch für Ihre Investitionsentscheidung zählen vor allem langfristige Rahmenbedingungen.

    Gas- oder Ölheizung

    ✔ kurzfristig wieder möglich
    ✘ langfristig steigende Brennstoffkosten
    ✘ Abhängigkeit von politischer Regulierung
    ✘ steigende Beimischungsquoten
    ✘ unsichere Preisentwicklung

    Wärmepumpe

    ✔ keine Brennstoffabhängigkeit
    ✔ erfüllt künftige Vorgaben automatisch
    ✔ stabile Betriebskosten
    ✔ hohe Förderung
    ✔ im Bestand meist umsetzbar
    ✔ steigert Immobilienwert

    Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bleibt die Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiv – nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus betriebswirtschaftlicher Sicht.


    Politische Einschätzung: Markt statt Verbot

    Der Staat zieht sich formal aus einem direkten Technikzwang zurück. Doch die Klimaziele bleiben bestehen. Das führt dazu, dass fossile Lösungen nicht verboten, aber indirekt verteuert werden.

    Die Folge: Die Wärmepumpe wird sich voraussichtlich nicht per Gesetz, sondern marktwirtschaftlich durchsetzen.


    Was bedeutet das jetzt für Sie?

    Wenn Sie über einen Heizungstausch nachdenken, sollten Sie nicht nur fragen: Was ist erlaubt?

    Sondern vor allem:

    • Welche Lösung ist langfristig kalkulierbar?
    • Welche erfüllt zukünftige Vorgaben automatisch?
    • Welche steigert den Wert meiner Immobilie?

    Politische Richtungswechsel sind möglich – Ihre Investition bleibt jedoch 20 bis 30 Jahre im Haus.


    Unser Rat

    Lassen Sie Ihre individuelle Situation prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Gebäudezustand, Dämmstandard, Heizlast und Förderfähigkeit spielen eine zentrale Rolle. Unsere Energieberater analysieren Ihr Haus ganzheitlich und zeigen Ihnen, welche Lösung wirtschaftlich und technisch am meisten Sinn macht – technologieoffen, aber zukunftssicher.

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