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EnEV 2014 - Die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung

Bild: Reichstag Berlin
Die Bundesregierung verabschiedete die EnEV | © reginasphotos / pixabay.com CC0

Die EnEV, also die Energieeinsparverordnung, ist eine politische Verordnung zur Unterstützung der Energiewende und ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Die EnEV gilt für Wohngebäude, gewisse Betriebsgebäude und Bürogebäude.

Inhaltlich schreibt die EnEV den Bauherren vor, welche bautechnischen Standardanforderungen für einen effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes einzuhalten sind. Die aktuellste Auflage der EnEV stammt aus dem Jahr 2014.

Inhalt

    Bild: Energieheld-Tipps

    Achtung, Regelung geändert: Die EnEV 2014 ist mit Wirkung zum 1. November 2020 in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergegangen. Die EnEV-Regelungen gelten nur dann noch, wenn der Bauantrag für den Neubau vor November 2020 gestellt worden ist. Dasselbe gilt für die Genehmigung von größeren Sanierungen im Altbau. Alle Informationen zu dem aktuellen GEG finden Sie in dem verlinkten Artikel.


    Übersicht der verlangten U-Werte laut EnEV 2014

    Die dargestellten Werte beziehen sich auf Wohngebäude. Bei Nicht-Wohngebäuden, wie etwa Büros oder Fertigungshallen, sind laut EnEV höhere Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte*) zulässig. Folgende U-Werte müssen demnach eingehalten werden. Infos über die aktuellen Änderungen im Rahmen der neuen EnEV 2014 finden Sie hier.

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    Anforderungen der EnEV 2014 für einen Altbau

    Bauteil Dämmung U-Wert-Vorgabe
    Kellerboden Innendämmung U ≤ 0,50 W/(m²K)
    Kellerwände Perimeterdämmung
    Innendämmung
    U ≤ 0,30 W/(m²K)
    U ≤ 0,30 W/(m²K)
    Kellerdecke Aufdeckendämmung
    Unterdeckendämmung
    U ≤ 0,30 W/(m²K)
    U ≤ 0,30 W/(m²K)
    Außenwand WDVS (außen)
    Vorhangfassade (außen)
    Kerndämmung (außen)
    Innendämmung
    U ≤ 0,24 W/(m²K)
    U ≤ 0,24 W/(m²K)
    U ≤ 0,24 W/(m²K)

    U ≤ 0,35 W/(m²K)
    Flachdach Warmdach
    Kaltdach
    Umkehrdach
    U ≤ 0,20 W/(m²K) U ≤ 0,20 W/(m²K)
    U ≤ 0,20 W/(m²K)
    Oberste Geschossdecke Begehbare Geschossdecke
    Nicht-Begehbare Geschossdecke
    U ≤ 0,24 W/(m²K)

    U ≤ 0,24 W/(m²K)
    Steildach Zwischensparrendämmung
    Untersparrendämmung
    Aufsparrendämmung
    U ≤ 0,24 W/(m²K)
    U ≤ 0,24 W/(m²K) U ≤ 0,24 W/(m²K)
    Fenster Fenster, normal
    Nur Verglasung
    Dachflächenfenster
    Glasvorhangfassade
    Glasdach/Wintergarten
    Sonderverglasung
    U ≤ 1,30 W/(m²K)
    U ≤ 1,10 W/(m²K)
    U ≤ 1,40 W/(m²K)
    U ≤ 1,50 W/(m²K)
    U ≤ 2,00 W/(m²K)

    U ≤ 1,60 W/(m²K)
    Außentüren ----------------------- U ≤ 1,80 W/(m²K)

    Die wichtigsten Vorschriften der EnEV

    Bild: Photovoltaik auf Dach
    Neubau mit Photovoltaik-Anlage | © skeeze / pixabay.com CC0

    Bei der Dämmung von verschiedenen Gebäudeteilen wie beispielsweise Fassade, Dach oder neuen Fenstern schreibt die EnEV verschiedene Wärmedurchgangskoeffizienten vor, die sogenannten U-Werte.

    Hierbei wird auch die Anlagentechnik in die Energiebilanz einbezogen. Diese berücksichtigt die Verluste bei der Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Wärme. So wird für jedes Gebäudeteil genau angegeben, wie hoch der Energieverlust maximal sein darf.

    Warmwasserleitungen und Dachböden müssen gedämmt werden

    • Heiz- und Warmwasserleitungen müssen gedämmt werden, wenn sie durch unbeheizte Räume laufen
    • Die oberste Geschossdecke und/oder das darüber liegende Dach muss gedämmt werden
    • Wärmedämmung notwendig bei älteren Immobilien
    • Wärmedämmung bei neu erworbenen Immobilien

    Energieausweispflicht laut EnEV 2014

    • In Neubauten müssen regenerative Energien eingesetzt werden
    • Bauherren müssen einen Energieausweis besitzen, der Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes gibt
    • Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorliegen

    Verstöße gegen die Anforderungen der EnEV 2014

    Verstöße sind mit einheitlichen Bußgeldvorschriften belegt. Die Bereitstellung und Verwendung von falschen Daten beim Energieausweis und Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV werden mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Hinweis: Wer weniger als zehn Prozent eines Bauteils austauscht - z. B. von zwölf Fenstern nur eines erneuert -, der muss sich nicht nach der EnEV richten.

    Der U-Wert* (Wärmedurchgangskoeffizient)

    Der Wärmedurchgangskoeffizient dient der Messung der Wärmemenge, die durch ein Bauteil strömen kann. Je geringer der Wert, desto besser die Isolierungen der Bauteile. Der U-Wert gibt die Wärme an, die pro Stunde und Quadratmeter Wandfläche bei einem Temperaturunterschied zwischen innen und außen von einem Grad Celsius verloren gehen.