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Förderung für Heizung: so sparen Sie in 2026

Von Nina Grimmeiß
Frau vor Heizkörper in Wohnraum
Förderung der neuen Heizung | © America365 / shutterstock.com

Sie möchten Ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem austauschen oder planen eine energetische Sanierung? Auch nach der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Eigentümer weiterhin mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen sind beim Heizungstausch Zuschüsse von bis zu 22.400 Euro je Wohneinheit möglich. Gleichzeitig werden energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenstertausch oder Heizungsoptimierungen sowie Komplettsanierungen weiterhin umfassend gefördert. Die Förderbedingungen wurden jedoch grundlegend überarbeitet.

In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderprogramme für Heizungen und energetische Sanierungen. Wir erklären, welche Zuschüsse und Kredite für den Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen zur Verfügung stehen, wie hoch die jeweilige Förderung ausfällt und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, damit Sie die maximale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben erhalten.

Inhalt


    Heizungsförderung: Das müssen Sie wissen

    Wärmepumpe vor Haus
    Wärmepumpen werden hoch gefördert | © Palatinate Stock / shutterstock.com

    Die Förderung für eine Heizung wird seit dem Jahr 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Die Antragstellung läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dies betrifft also den alleinigen Austausch einer alten und Einbau einer Heizung ohne begleitende Sanierungsmaßnahmen (BEG EM). 

    Wird umfangreich saniert, sodass das Eigenheim nach der Sanierung den Status eines Effizienzhauses erreicht (BEG WG & BEG NWG), kommt eine KfW-Förderung für die Heizung in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss infrage (KfW 261).

    Wann der Förderantrag gestellt werden kann, hängt von der Art der Sanierung ab. Bei Einzelmaßnahmen muss ein Handwerkerangebot unterschrieben worden sein, bevor der Antrag gestellt werden kann. Aus dem Angebot muss hervorgehen, dass seine Gültigkeit an die Zusage der Förderung geknüpft ist. Bei einer Komplettsanierung ist zu beachten, dass der Förderantrag immer vor Beginn der Umsetzung einer Maßnahme einzureichen ist. Wurde mit der Umsetzung bereits begonnen, bevor die Förderung für die Heizung zugesichert wurde, gilt der Förderantrag als ungültig. 

    Für eine möglichst reibungslose Umsetzung eines Heizungsaustauschs sowie die unkomplizierte Beantragung von Förderung wenden Sie sich am besten an einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Die Einbindung eines Energieberaters ist für den Erhalt von Förderung nur im Zusammenhang mit Gebäudenetzen Pflicht, jedoch in nahezu allen Fällen zu empfehlen.  

    Die Förderungen für Einzelmaßnahmen und können mit denen von Komplettsanierungen kumuliert werden. Allerdings dürfen einzelne Gewerke dabei nicht doppelt gefördert werden. Die Antragstellung ist hierbei natürlich etwas komplizierter als früher geworden. Ein weiterer Grund, einen Energieberater einzuschalten. 


    KfW-Förderung: für Komplettsanierungen und Neubau (Kredit)

    KfW Logo
    KfW-Förderkredite für Sanierung | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Wenn nicht nur die Heizung ausgetauscht, sondern das ganze Gebäude saniert werden soll, ist ebenfalls die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Förderung zuständig. Allerdings nicht in Form von einem Zuschuss, sondern mittels eines zinsgünstigen Kredites inkl. Tilgungszuschuss. Über die KfW können Sanierungen gefördert werden, die aus einem bestehenden Haus ein energieeffizientes Gebäude machen. Dazu zählt auch der Einbau einer energieeffizienten Heizung.  

    Um den Kredit KfW 261 zu bekommen, muss das Gebäude nach der Sanierung dem Effizienzhaus-Standard entsprechen. Dieser hat verschiedene Stufen. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Primärenergiebedarf der Immobilie. Die unterste Stufe für Wohngebäude ist das Effizienzhaus 85. Hierfür beträgt der Zuschuss 5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Der höchste Standard ist das Effizienzhaus 40. Dieser wird mit bis zu 45 Prozent des Kreditbetrags von maximal 150.000 Euro gefördert.

    Förderung für Heizungs im Neubau

    Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Neubau wird nicht als Einzelmaßnahme gefördert. Dafür kann für den klimaschonenden Neubau jedoch ein zinsverbilligtes Darlehen bei der KfW aufgenommen werden. Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297, 298) funktioniert ähnlich wie die Kreditvergabe für Sanierungen. Ein Neubau muss die höchste Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, um förderfähig zu sein. Die Kredithöhe beträgt maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung.

    Maßnahme (Stand 2026)KreditHöhe KfW-Förderung maximal
    BEG WG: Sanierung zum EffizienzhausKfW 261 BEG WG: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz bis zu 45 %* der Kreditsumme67.500 €
    BEG KNG (klimaneutrale Gebäude): Neubau nach Effizienzhaus-StandardKfW 297/298 BEG: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 €

    Förderung liegt in der Zinsvergünstigung

    *der Fördersatz beinhaltet einen Tilgungszuschuss sowie weitere mögliche Boni. Maximal 45 Prozent des Kredits müssen nicht zurückgezahlt werden.


    KfW-Förderung Heizung: Voraussetzungen für Förderung nach BEG EM

    Um von der Förderung für eine Heizung durch die KfW profitieren zu können, müssen je nach Maßnahme und Heizungstyp bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend haben wir die wichtigsten davon für Sie zusammengefasst. Wir empfehlen jedoch dringend, Vorhaben und Voraussetzungen im Detail mit einem Energie-Effizienz-Experten zu besprechen.

    HeizungFördervoraussetzung
    WärmepumpeJahresarbeitszahl mind. 3,0
    Biomasse/HolzheizungErhalt des Klimabonus nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe; 2.500 € extra Förderung bei: Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub; ETAs* mind. 81 %
    BrennstoffzelleNur mit grünem Wasserstoff

    *jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad

    Bild: Energieheld-Tipps

    Zu den Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien zählen Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen (Holzheizungen), Wärmepumpen und stationäre Brennstoffzellen, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden. Außerdem förderfähig sind die Errichtung, Erweiterung und der Umbau von Gebäudenetzen, sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.


    Neue Heizung mit Förderung

    KfW-Förderung Heizung: als Einzelmaßnahme

    Bargeld
    Förderung durch das BAFA | © stux / pixabay.com CC0

    KfW-Förderung für Heizungen (KfW 458)

    Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage erhalten Eigentümer einen Zuschuss über das KfW-Programm 458. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

    Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximal förderfähigen Kosten liegen derzeit bei 28.000 Euro je Wohneinheit und werden bis 2030 schrittweise weiter reduziert. Je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen können Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit erreicht werden.

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass sämtliche technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Dazu gehören – abhängig vom jeweiligen Heizsystem – beispielsweise ein hydraulischer Abgleich, eine fachgerechte Dimensionierung der Heizungsanlage oder weitere technische Nachweise. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, klärt Ihr Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb.

    Förderfähige Heizsysteme

    HeizsystemFörderung
    WärmepumpeGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    SolarthermieGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    BiomasseheizungGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    BrennstoffzellenheizungGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Innovative HeizungstechnikGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Anschluss an ein GebäudenetzGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Anschluss an ein WärmenetzGrundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehraufwand)Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine

    Klimageschwindigkeitsbonus

    Beim Austausch bestimmter fossiler Heizungen kann zusätzlich zur Grundförderung ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gewährt werden.

    Der Bonus gilt insbesondere beim Austausch von:

    • Ölheizungen
    • Kohleheizungen
    • Nachtspeicherheizungen
    • Gasetagenheizungen
    • mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen

    Der Bonus wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter abgesenkt. Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte daher nicht unnötig warten.

    Einkommensbonus

    Die Heizungsförderung richtet sich künftig stärker nach dem Einkommen.

    Selbstnutzende Eigentümer können – abhängig vom maßgeblichen Haushaltseinkommen – einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten.

    Neu ist außerdem der Kinderbonus: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch erreichen viele Familien eine höhere Förderstufe und erhalten einen größeren Zuschuss.

    Wertschöpfungsbonus

    Ab 2027 wird der neue Wertschöpfungsbonus eingeführt.

    Er gilt ausschließlich für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung und beträgt 15 Prozent.

    Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Bonus. Der Wertschöpfungsbonus ersetzt vielmehr einen Teil der bisherigen Grundförderung und soll die europäische Produktion von Wärmepumpen stärken.

    Ergänzungskredit (KfW 358/359)

    Zusätzlich zur Zuschussförderung kann der Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragt werden.

    Die wichtigsten Eckpunkte:

    • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
    • ergänzend zur Zuschussförderung
    • Zinsvergünstigung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro

    Dadurch können auch umfangreiche Heizungsmodernisierungen finanziert werden, ohne dass die gesamte Investition aus Eigenmitteln getragen werden muss.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten bleibt förderfähig.

    Die Kosten gelten als sogenannte Umfeldmaßnahmen und werden mit dem gleichen Fördersatz wie die Heizungsanlage gefördert. Sie erhöhen jedoch nicht die maximal förderfähigen Investitionskosten von derzeit 28.000 Euro je Wohneinheit.

    Gerade bei komplexeren Heizungsmodernisierungen lohnt sich die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten. Er stellt sicher, dass alle technischen Fördervoraussetzungen eingehalten werden und unterstützt bei der optimalen Planung sowie der Beantragung der Fördermittel.


    Förderung für Heizung: regionale Förderungen

    München
    Vergessen Sie nicht die regionalen Förderungen | © flyupmike / pixabay.com CC0

    Neben den bundesweiten KfW-Förderungen für Heizungen gibt es noch viele weitere regionale Programme, von denen wir hier einige prominente Beispiele auflisten möchten. Manchmal lassen sich regionale Zuschüsse mit denen von der KfW kombinieren. So können Sie am Ende enorm viel beim Kauf Ihrer neuen Heizung sparen. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick. 

    Region / Stadt Anbieter Förderung Art der Förderung für Heizung Förderhöhe
    Aachen StädteRegionAachen Zuschuss für Solarthermie-Anlage mit oder ohne Heizungsunterstützung 1.500 - 2.500 €
    Berlin ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung 500 - 2.000 € / Wohneinheit
    Bremen BreMo GbR Hydraulischer Abgleich 300 €
    Hamburg IFB Erneuerbare Wärme Einbau einer Wärmepumpe 3.000 - 4.200 €
    Hannover Region Hannover; Dach-Solar-Programm Dachdämmung plus Solaranlage 50 € / m² (max. 50.000€)
    proKlima z. B. Wärmepumpe (10 % der förderfähigen Kosten) Förderung pro Wärmepumpe max. 5.000 €*
    Köln Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wärmepumpe, Solarthermie etc.) 10 % der förderfähigen Kosten
    München Münchner Förderprogramm Energieeinsparung Solarthermie-Anlagen Anlagenerweiterung: 90 - 150 € / m² Aperturfläche Neuerrichtung: 120 - 200 € / m² Aperturfläche
    Stuttgart Stuttgarter Energiesparprogramm; Heizungsaustauschprogramm (Basis- Förderung) Zuschuss beim Ersatz alter Kohle- und Ölheizungen ab 5.000 €
    Stuttgarter Energiesparprogramm; Maßnahmen zur technischen Gebäudeausrüstung Zuschuss Förderung für Heizungen, z. B. Brennstoffzelle 2.000 € / Wohneinheit
    Stuttgarter Energiesparprogramm; zusätzliche Maßnahmen Zuschuss für Infrastruktur (z. B. Errichtung Brennstofflager / Bohrung für Erdwärme) 500 - 5.000 €

    Wenn Sie einen Heizungstausch als Einzelmaßnahme fördern lassen wollen, müssen Sie ein Handwerkerangebot angenommen haben, bevor Sie den Antrag stellen. Bei einigen regionalen Förderungen ist das umgekehrt und es muss zuerst der Antrag gestellt werden. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Energieberater zu den möglichen Kombinationen von bundesweiten und regionalen Förderungen aufklären. 

    Neue Heizung mit Förderung

    Förderung für Heizung: Alle Arten samt Förderung im Überblick

    Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuell förderfähigen Heizsysteme. Die endgültige Förderhöhe hängt nicht mehr allein von der Heiztechnik ab, sondern vor allem von Ihrem Haushaltseinkommen, möglichen Bonusbausteinen sowie den technischen Fördervoraussetzungen.

    Die angegebenen Kosten stellen durchschnittliche Richtwerte für ein Einfamilienhaus mit etwa 140 m² Wohnfläche und einem Vier-Personen-Haushalt dar. Die tatsächlichen Investitionskosten können je nach Gebäude, Hersteller und Installationsaufwand deutlich abweichen.

    HeizsystemDurchschnittliche InvestitionskostenFörderung
    Luft-Wasser-Wärmepumpeca. 20.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Sole-Wasser-Wärmepumpeca. 32.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Pelletheizungca. 28.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Scheitholzvergaserca. 16.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Hackschnitzelheizungca. 30.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Brennstoffzellenheizungca. 40.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine
    Anschluss an ein Wärmenetzca. 8.000 €KfW 458: Grundförderung zzgl. möglicher Bonusbausteine

    Nicht förderfähig sind der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen sowie reine Elektroheizungen. Für wasserstofffähige Gasheizungen werden ausschließlich die Investitionsmehrausgaben gegenüber einer herkömmlichen Gasheizung gefördert.

    Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen können zusätzliche Bonusbausteine hinzukommen. Dadurch sind aktuell Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit möglich.

    Neue Heizung mit Förderung

    Förderung Energieberatung: so sparen Sie doppelt

    Pärchen freut sich über Nachricht auf Handy
    Förderung bewilligt! | © tsyhun / shutterstock.com

    Die Förderung für eine Energieberatung beträgt den gleichen Prozentsatz wie die Förderung für die Heizung. Bei anderen Sanierungsmaßnahmen können die Leistungen mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Die Aufgaben eines Energie-Effizienz-Experten reichen von klassischer Energieberatung über Vor-Ort-Termine bis hin zur Erstellung eines Energieausweises und der Baubegleitung von Einzelmaßnahmen.   

    Für umfangreichere Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich darüber hinaus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser sieht eine komplette Analyse des Gebäudes sowie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Planung möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes wird selbst mit 50 Prozent (max. 650 Euro) der förderfähigen Kosten bezuschusst. Außerdem kann für umgesetzte Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan zusätzliche Förderung beantragt werden (iSFP-Bonus).


    BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung

    Um Heizkosten zu sparen und die bestehende Heizung ein kleines Stück effizienter zu machen, kann eine Heizungsoptimierung durchgeführt werden. Von der BAFA gibt es Förderung zur Heizungsoptimierung. Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen und Wärmespeichern und mehr. Förderfähig sind alle Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die mindestens zwei Jahre alt und im Fall von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas nicht älter als 20 Jahre sind. Die Investition muss bei mindestens 300 Euro liegen, der Fördersatz beträgt 15 Prozent. Wurde die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung zuvor in einem Sanierungsfahrplan empfohlen, erhalten Sie bis zu 20 Prozent Förderung. Eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung wird sogar mit 50 Prozent vom BAFA gefördert. 


    Förderung für Heizung: Beantragung

    Die Planung einer neuen Heizungsanlage sollte idealerweise gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten erfolgen. So stellen Sie sicher, dass nicht nur die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Heizlösung für Ihre Immobilie gefunden wird, sondern auch sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

    Ein Energieberater unterstützt Sie unter anderem bei der Auswahl des passenden Heizsystems, der Fördermittelprüfung, der technischen Dokumentation sowie – je nach Förderprogramm – bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise. Dadurch vermeiden Sie Fehler bei der Antragstellung und sichern sich die maximale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben.

    Wenn Sie Fragen zur Heizungsförderung haben oder eine neue Heizungsanlage planen, beraten Sie die Expertinnen und Experten von RENEWA gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

    Antragstellung der Fördermittel

    Für den Heizungstausch (KfW 458) gilt weiterhin, dass vor der Antragstellung bereits ein unterschriebenes Angebot eines Fachunternehmens vorliegen muss. Dieses Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sodass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

    Nach Erhalt der Förderzusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Anschließend müssen die erforderlichen Nachweise über das KfW-Portal eingereicht werden, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird.

    Für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen, beispielsweise Dämmungen, Fenstertausch oder Heizungsoptimierungen, ist zusätzlich die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich. Dieser erstellt die notwendige Technische Projektbeschreibung (TPB) sowie nach Abschluss der Arbeiten den Technischen Projektnachweis (TPN).

    Bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW 261) muss der Förderantrag ebenfalls vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit einem Handwerksunternehmen.

    Mit einer frühzeitigen Planung und professionellen Begleitung stellen Sie sicher, dass alle technischen und förderrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und Sie die für Ihr Vorhaben maximale Förderung erhalten.



    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    Energieheld Autorin Nina Grimmeiß
    © Energieheld / energieheld.de

    Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.