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Energetische Anforderungen an Immobilieneigentümer steigen

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Die Energiekrise belastet Hausbesitzer und Mieter stark. Doch schon bevor die rasant steigenden Kosten für Gas & Co. auf uns zukamen, hielt das neue Gebäudeenergiegesetz verpflichtende Maßnahmen für Eigentümer zur Sanierung von Altbauten bereit.

Damit steigen die energetischen Anforderungen an Immobilienbesitzer immer weiter und somit voraussichtlich auch die Kosten. Wer ein schlecht gedämmtes Haus besitzt, wird dies dementsprechend in den nächsten Monaten und Jahren möglicherweise teuer bezahlen müssen.

Welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, gibt seit dem 01.11.2020 das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vor.

Die Vorgaben beziehen sich vor allem auf:

  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Wärmedämmstandard
  • Hitzeschutz von Gebäuden

Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz

Die Richtlinie fordert entsprechend, dass die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz (G und F) renoviert werden müssen.

Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen folgende Kriterien erfüllen:

  • bis 2027 mindestens das Gesamtenergieeffizienzniveau F erreichen
  • bis spätestens 2030 auf das Niveau E verbessern

Für Wohngebäude soll gelten:

  • bis 2030 mindestens die Klasse F erreichen
  • und bis 2033 mindestens die Klasse E

Das GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das Ziel: Die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Gebäude liegen beim Energieverbrauch weit vorne

Laut der Europäischen Kommission ist der größte Teil des Energieverbrauchs in Europa auf Gebäude zurückzuführen. Insgesamt entfallen demnach auf Gebäude in der EU 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen.

Hier soll u. a. durch die Überarbeitung der Richtlinien (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, kurz EPBD) der europäische Raum bis 2050 zu einem emissionsfreien Gebäudebestand gelangen, außerdem soll die Unabhängigkeit von Energiepreisen geschaffen werden.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Das GEG beinhaltet viele wichtige neue Vorschriften, beispielsweise müssen unterschiedliche Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllt werden:

  • wird die Außenhülle des Gebäudes saniert oder beheizte oder gekühlte Nutzflächen erweitert, darf sich die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtern
  • der Eigentümer muss ggf. nachweisen, dass das geänderte Gebäude, das GEG erfüllt
  • ggf. müssen Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine bestimmte Größe haben, ausgetauscht werden
  • neu verlegte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern werden verpflichtet, sich bei größeren Renovierungen von einem Energieberater beraten zu lassen

Weitere energetische Herausforderungen für Vermieter

Auch die Kosten für die CO2 Steuer werden künftig, je nach Sanierungsgrad anteilig auf den Eigentümer umgelegt. Darunter fallen Abgaben für die Emission von Kohlenstoffdioxid, die bis dato allein vom Mieter getragen wurden. Dazu hat die Bundesregierung ein Stufenmodell beschlossen, welches diese Steuer in Bezug auf das Heizen ab 2023 unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Mieter und Vermieter aufteilt.

Auswirkung des Fachkräfte- und Materialmangels

Laut Zentralverband des deutschen Handwerks fehlen bereits heute bundesweit 65.000 Mitarbeiter und auch die Beschaffung notwendiger Materialien hat Folgen:

  • durchschnittlich liegt die Wartezeit, bis ein Auftrag begonnen werden kann, bei mehreren Wochen, teilweise Monaten
  • die energetische Modernisierung von Häusern wird durch den Handwerkermangel massiv verlangsamt
  • viele Rohstoffe und Baumaterialien sind sehr teuer geworden und schwer erhältlich

Informieren Sie auch Ihre Kunden rund um die Richtlinien des GEG, denn für diejenigen mit Im­mobilienbesitz können diese Informationen eine große Hilfe sein. Außerdem kann in die­sem Zusammenhang eine Immobilieneinwertung, beispielsweise als Basis für oder ge­gen entsprechende energetische Maßnahmen, einen zusätzlichen Mehrwert bieten.

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* Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche softwarebasierte erste Indikation des zum jeweiligen Zeitpunkt bei einem Verkauf erzielbaren Preises auf Grundlage der PlanetHome vorliegenden Informationen. Es erfolgt keine Besichtigung vor Ort.

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Titelbild: pixabay.com © Pexels | Ein Haus

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