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KfW 261 - Förderkredit fürs Effizienzhaus

Energieberaterin berät junges Paar
KfW-Kredite fürs Effizienzhaus | © Antonio Guillem / shutterstock.com

Zum 28. Juli 2022 wurde eine Novellierung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) veröffentlicht. Mit den Anpassungen wurden unter anderem die KfW Programme 262 und 461 komplett gestrichen. Somit sind von der KfW nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss erhältlich. Einzelmaßnahmen werden ebenfalls nicht länger gefördert. Es besteht allerdings nach wie vor die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen in Form eines Zuschusses über das BAFA fördern zu lassen.

Im Rahmen des KfW Programms 261 steht bei jedem Kredit ein Fördersatz bereit, der vom zurückzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Er beträgt zwischen 5 und 45 Prozent. Der Fördersatz beinhaltet einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni. Wann sich der KfW-Kredite 261 besonders eignet, welche Maßnahmen gefördert werden können und wie hoch die einzelnen Förderungen sind, erfahren Sie hier. 

Inhalt


    Energieheld-Hinweis

    Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneuert. Dadurch ergeben sich auch Änderungen in der BEG EM, der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Es wurden großzügige Förderungen für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen) angekündigt. Bis zu 70 % für eine neue Heizung und bis zu 30 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Zudem soll es weitere zinsgünstige Kredite geben. Alle Informationen zu den neuen Förderungen erhalten Sie hier.


    Neu seit 2021: KfW 261 als Ersatz für KfW 151/152/153

    Bild: KfW-Förderkredite
    Hohe Förderung mit KfW-Krediten | © Talaj / shutterstock.com

    Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Kreditvariante wurden die bisherigen Programmnummern für KfW-Förderungen im Juli 2021 minimal umstrukturiert. Die Änderungen waren aber übersichtlich.  

    Der KfW-Kredit 261 ersetzte den bisherigen KfW-Kredit 151 (Sanierung Effizienzhaus), der KfW-Kredit 262 den bisherigen KfW-Kredit 152 (Kredit für Sanierungs-Einzelmaßnahmen). Neu hinzu kamen mitunter das KfW-Effizienzhaus EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse; Sanierung und Neubau) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse; Neubau). Allerdings wurde die Neubauförderung am 24.01.2022 wegen Budgetmangels ausgesetzt und erst am 20.04.2022 in deutlich geänderter Form neu aufgelegt.

    Das Budget war jedoch auf 1 Mrd. Euro gedeckelt und bereits nach 3 Std. ausgeschöpft, sodass seit 21.04.2022 bereits das Nachfolgeprogramm galt. Seit der Novelle vom Juli 2022 wird im Neubau nur noch die Effizienzhaus-Klasse EH 40 NH-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert. Der Fördersatz beträgt jetzt bis zu 5 Prozent, bestehend aus einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent. 

    Beratung zur Förderung erhalten

    Das aktuelle KfW Programm 261

    Bild: Alles zu KfW 261
    Alles zu KfW 261 | © Anton Violin / shutterstock.com

    Seit der Novellierung des BEG vom Juli 2022 werden Einzelmaßnahmen bei der Gebäudesanierung nicht mehr von der KfW gefördert. Sie können nach wie vor vom BAFA beantragt und erhalten werden. Über das Programm 261 der KfW können Kredite mit Tilgungszuschuss für Sanierungen zu Effizienzhaus-Standards sowie für Neubauten mit Effizienzhaus-Standard beantragt werden.

    Die Förderung für Neubauten wurde - wie bereits erwähnt - am 20.04.2022 neu aufgelegt und im Zuge dessen halbiert. Mit den Änderungen vom Juli 2022 gibt es nur noch für Effizienzhäuser der Stufe 40 NH eine Förderung. „NH“ steht dabei für die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse. Um diese Klasse zu erreichen, muss das Haus als nachhaltiges Gebäude zertifiziert werden. In diesem Fall kann man mit einem maximalen Fördersatz von 5 Prozent rechnen, davon sind 5 Prozent der Tilgungszuschuss. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine leicht verständliche Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Effizienzhäuser: 

    Kredit Effizienzhaus Summe / Förderung
    KfW 261 (Kauf oder Neubau) Effizienzhaus 40 Plus Wegen Ausschöpfung des Budgets am 20.04.2022 eingestellt, es können keine Anträge mehr gestellt werden
    Effizienzhaus 40 NH-Klasse (QNG)* Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 5 %; max. 7.500 €***
    Effizienzhaus 40 (EE-Klasse)**

    Wegen Ausschöpfung des Budgets am 20.04.2022 eingestellt, es können keine Anträge mehr gestellt werden

    Effizienzhaus 40 Die Förderung für das Effizienzhaus 40 im Neubau wurde am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt und wird nicht mehr neu aufgelegt. Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt.***
    Effizienzhaus 55 Die Förderung für das Effizienzhaus KfW 55 im Neubau wurde am 24.01.2022 ersatzlos eingestellt. Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt.
    Effizienzhaus 55 (EE-Klasse** oder NH-Klasse*)
    KfW 261 (Sanierung) Effizienzhaus 40 Kredit bis 120.000 €, Fördersatz bis zu 45 %, max. 54.000 € (inkl. aller möglichen Boni) 
    Effizienzhaus 40 (EE-Klasse**) Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 45 %, max. 67.500 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 55 Kredit bis 120.000 €, Fördersatz bis zu 40 %, max. 48.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 55 (EE-Klasse**) Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 40 %, max. 60.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 70Kredit bis 120.000 €, Fördersatz bis zu 25 %, max. 30.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 70 (EE-Klasse**)Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 25 %, max. 37.500 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 85Kredit bis 120.000 €, Fördersatz bis zu 10 %, max. 12.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 85 (EE-Klasse**)Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 10 %, max. 15.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus 100Effizienzhäuser 100 werden nach der BEG Novelle 2022 nicht mehr gefördert.
    Effizienzhaus 100 (EE-Klasse**)Effizienzhäuser 100 EE werden nach der BEG Novelle 2022 nicht mehr gefördert.
    Effizienzhaus DenkmalKredit bis 120.000 €, Fördersatz bis zu 10 %, max. 12.000 € (inkl. aller möglichen Boni)
    Effizienzhaus Denkmal (EE-Klasse**)Kredit bis 150.000 €, Fördersatz bis zu 10 %, max. 15.000 € (inkl. aller möglichen Boni)


    * Nachhaltigkeits-Klasse; „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“; ** Erneuerbare-Energien-Klasse; *** Mit der BEG Novelle vom Juli 2022 hat sich der Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf 5 Prozent reduziert.

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

    Zinssätze für KfW-Kredite 2023

    Wenn Sie den KfW-Kredit 261 in Anspruch nehmen, sind die Zinssätze abhängig von der Art des Darlehens bzw. der Laufzeit. Sie haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren nur die Zinsen und in den Folgejahren den Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Raten zurück.

    Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die Zinsbindung beträgt in allen Fällen - sowohl beim Annuitätendarlehen als auch beim endfälligen Darlehen - 10 Jahre und die Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent p. M., beginnend ab dem 13. Monat. Nachfolgend eine Kompakt-Übersicht, Stand 28.07.2022:

    Kredit Zinsen* Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit
    Annuitätendarlehen 0,01 % (0,01 %) 10 Jahre 2 Jahre
    0,34 % (0,34 %) 20 Jahre 3 Jahre
    0,57 % (0,57 %) 30 Jahre 5 Jahre
    Endfälliges Darlehen 0,68 % (0,68 %) 10 Jahre 10 Jahre

    * Sollzins pro Jahr (Effektivzins pro Jahr)

    Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses - bis 150.000 Euro

    Wenn Sie ein Effizienzhaus neu bauen oder ein neu gebautes erwerben möchten, können Sie dafür maximal 150.000 Euro von der KfW als Kredit bekommen. Die Förderung liegt bei 20 Prozent der Kreditsumme. Somit können maximal 30.000 Euro von der zurückzuzahlenden Summe abgezogen werden.

    Sanierung zum Effizienzhaus - bis 150.000 Euro

    Für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus stehen Kredite zwischen 120.000 und 150.000 Euro zum Abruf bereit. Die Fördersätze sind auch hier abhängig vom erreichten Standard und liegen zwischen 5 und 45 Prozent. So lassen sich angesichts der maximalen Kreditsummen zwischen 7.500 und 67.50000 Euro vom Rückzahlungsbetrag abziehen.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.


    Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Bild: Maßnahmen KfW 261/262
    Neubau, Kauf und Sanierungen mit Förderkredit | © Syda Productions / shutterstock.com

    Einzelmaßnahmen werden seit der BEG Novelle vom Juli 2022 nur noch über die BAFA abgewickelt. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Fördersätze.

    Sanierungs-Maßnahme Förderung*
    Dämmung von Wänden, Dachflächen, Kellern und Geschossdecken 15 % (+5% Bonus für einen iSFP möglich)
    Neue Fenster und Außentüren
    Einbau/Austausch von sommerlichem Wärmeschutz
    Einbau Lüftungsanlage
    Anlagen zur Optimierung des Energieverbrauchs / Smart-Home-Anlagensteuerung
    Optimierung der Heizungsanlage

    Wichtig: Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ wird seit Juli 2022 nicht mehr gefördert!

    Gas-Hybridheizung Werden seit Juli 2022 nicht mehr gefördert!
    Solarthermie-Anlage 25 % (35 % mit Heizungstausch-Bonus** möglich)
    Wärmepumpe 25 % (35 % mit Heizungstausch-Bonus** möglich, 40 % mit Effiziente - Wärmepumpe Bonus (WB)***)
    Biomasse-Anlagen ohne Emissionsgrenzwert 10 % (20 % mit Heizungstausch-Bonus** möglich)
    Anschluss an ein Gebäudenetz  25 % (35 % mit Heizungstausch-Bonus** möglich)

    * Zuschuss; ** Der Heizungstausch-Bonus ersetzt seit dem 15.08.2022 die ehemalige Öl-Austausch-Prämie. Der Bonus in Höhe von 10 Prozent wird für den Austausch einer funktionstüchtigen Kohle-, Öl, oder Nachtspeicherheizung angerechnet. Auch der Austausch von funktionsfähigen Gasheizungen wird in diesem Rahmen anerkannt, solange deren Inbetriebnahme mehr als zwei Jahrzehnte in der Vergangenheit liegt; *** Der Bonus für effiziente Wärmepumpen (WB) in Höhe von 5 Prozent gilt seit dem 15.08.2022 für die Inbetriebnahme einer effizienten Wärmepumpe. Davon ausgenommen sind Luft-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Wasser-Wärmepumpen erhalten jedoch ebenfalls 5 Prozent mehr Förderung, solange ein natürliches Kältemittel verwendet wird.  

    Es kann zudem immer auch eine Förderung für die Baubegleitung in Anspruch genommen werden. Beim KfW 261 gibt es für die Baubegleitung im Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus einen Zuschuss von 50 Prozent bis 10.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr, also bis zu 5.000 Euro

    Beratung zur Förderung erhalten

    Förderung: Kredit oder Zuschuss?

    Mit den letzten BEG Novellen stellt sich diese Frage nicht mehr. Eine Förderung für Einzelmaßnahmen ist seit dem 28. Juli 2022 nur noch vom BAFA erhältlich. Diese Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW (Programm 262) existiert nicht mehr.

    Im Neubau von Gebäuden nach Effizienzhaus Standard und bei der Sanierung zu Effizienzhäusern gibt es seit Juli 2022 wiederum keine Zuschussförderung mehr, da das KfW Programm 461 gestrichen wurde.

    Somit ist der Kredit KfW 261 inkl. Tilgungszuschuss aktuell die einzige Förderung der KfW, die für Neubauten und Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard zur Verfügung steht. Nachfolgend finden Sie nochmal einen tabellarischen Überblick:

    Kredit Zuschuss-Alternative
    KfW 261 (Kauf, Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus) KfW 461(Wurde mit der BEG Novelle vom Juli 2022 komplett eingestellt)
    KfW 262 (Wurde mit der BEG Novelle vom Juli 2022 komplett eingestellt) BAFA BEG EM

    Wenn Einzelmaßnahmen zur Sanierung geplant sind, die von Effizienzhaus-Standards entkoppelt sind, können Sie dafür Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Mehr zur BAFA-BEG-Förderung lesen Sie hier.


    Kredite beantragen bei der KfW

    Bild: KfW-Kredit beantragen
    KfW-Kredit beantragen - so geht's | © Andrey_Popov / shutterstock.com

    KfW Kredite können von Immobilienbesitzern nicht selbst beantragt werden. Sie müssen über einen Finanzierungspartner beantragt werden, also meist die Hausbank.

    Im ersten Schritt beurteilt ein dena-zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) das Vorhaben und stellt eine zwingend benötigte „Bestätigung zum Antrag“ aus - bei der Heizungsoptimierung oder Modernisierung genügt ggf. eine Erklärung des Fachunternehmers.

    Im zweiten Schritt legt der Hausbesitzer dem Finanzierungspartner das Dokument vor und dieser wird den Kreditantrag bei der KfW stellen. Sobald die Zusage der KfW eingegangen ist, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Um den Tilgungszuschuss zu erhalten, muss nach Abschluss des Projekts ein Energie-Effizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, mit der er die fachmännische Arbeit und die Einhaltung der geforderten Standards garantiert.