Energieberater gesucht?
  • kostenlose Angebote
  • regionale Betriebe
  • 100 % unverbindlich
Jetzt Energieberater in der Nähe finden.

KfW 261: Förderkredit fürs Effizienzhaus

Von Carlo Förster
Energieberaterin berät junges Paar
KfW-Kredite fürs Effizienzhaus | © Antonio Guillem / shutterstock.com

Im Rahmen des KfW Programms 261 "Haus und Wohnung energieeffizient sanieren" steht Ihnen ein zinsgünstiger Kredit mit einem Fördersatz bereit, der vom zurückzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Der Fördersatz beinhaltet einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni. 

Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie Ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren und einen Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite haben. Wann sich der KfW 261 besonders eignet, welche Maßnahmen gefördert werden können, welche Konditionen für KfW 261 gelten und wie hoch die einzelnen Förderungen sind, erfahren Sie hier.

Inhalt

    Beratung zur Förderung erhalten

    KfW 261 Konditionen: Das gilt in 2026

    Bankgebäude von außen mit Schriftzug "Bank"
    Alles zu KfW 261 | © Anton Violin / shutterstock.com

    Der Kredit KfW 261 fördert energieeffiziente Sanierungen von Bestandsgebäuden, sowohl für Wohngebäude (BEG WG) als auch für Nichtwohngebäude (BEG NWG). Welche Konditionen gelten für den KfW 261? Um Förderung zu erhalten, muss das Haus nach der Sanierung einen von der KfW definierten Effizienzhaus (EH) Standard erreichen. 

    Die Stufen EH 40 - 85 sind förderfähig. Je kleiner die Zahl der EH Stufe ist, desto energieeffizienter ist das Haus und desto mehr Förderung erhalten Sie. Gefördert wird in Form eines Kredits inklusive Tilgungszuschuss. Für die höchste Effizienzhausstufe, EH 40, können Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Boni einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent auf einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen.     

    Weitere Informationen zu dem KfW Effizienzhaus finden Sie in unserem entsprechenden Artikel. Neubauten können seit Juli 2022 nicht mehr über das KfW Programm 261 gefördert werden. Hier steht Ihnen das Programm KfW 297 zur Verfügung.

    KfW-261-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung 2026

    Seit dem 21. Juli 2026 werden bei Wohngebäuden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert. Der maximale Förderkredit beträgt dabei grundsätzlich 150.000 Euro je Wohneinheit.

    Effizienzhaus-StandardRegulärer TilgungszuschussMax. Tilgungszuschuss je WE*
    EH Denkmal EE5 %7.500 €
    EH Denkmal NH10 %15.000 €
    EH 85 EE0 %
    EH 85 NH5 %7.500 €
    EH 70 EE0 %
    EH 70 NH5 %7.500 €
    EH 55 EE5 %7.500 €
    EH 55 NH10 %15.000 €
    EH 40 EE10 %15.000 €
    EH 40 NH15 %22.500 €

    * bei Ausschöpfung des maximalen Förderkredits von 150.000 Euro je Wohneinheit.     

    Seit Januar 2023 gibt es weitere technische Anforderungen an die Effizienzhaus-Stufen. Für Gebäude der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Zudem müssen alle Effizienzhäuser (mit Ausnahme des EH Denkmal) Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass eine Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschritten werden darf. 

    Zusätzliche Boni für WPB und serielle Sanierung

    Über die reguläre KfW-Förderung hinaus können Eigentümer zusätzliche Tilgungszuschüsse erhalten. Besonders relevant sind dabei der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) und der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan).

    Worst Performing Building: 10 Prozentpunkte zusätzlich

    Wird ein energetisch besonders schlechtes Gebäude umfassend saniert und erfüllt es die Voraussetzungen eines Worst Performing Buildings, erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10 Prozentpunkte. Damit setzt die Förderung gezielt dort einen zusätzlichen Anreiz, wo durch eine Sanierung besonders große Energieeinsparungen erreicht werden können.

    Serielle Sanierung: bis zu 15 Prozentpunkte zusätzlich

    Noch höher kann der zusätzliche Bonus bei einer seriellen Sanierung ausfallen. Dabei werden beispielsweise großformatige Fassaden- oder Dachelemente auf Grundlage eines digitalen Aufmaßes industriell vorgefertigt und anschließend am Gebäude montiert. Dadurch soll ein wesentlicher Teil der Arbeit von der Baustelle in die Produktion verlagert und die Sanierung beschleunigt werden.

    Für eine serielle Sanierung auf Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 55 beträgt der zusätzliche Tilgungszuschuss 15 Prozentpunkte. Ab Ende September 2026 wird die Förderung außerdem auf Effizienzhaus 70 EE ausgeweitet. Hierfür ist ein SerSan-Bonus von 5 Prozentpunkten vorgesehen.

    Damit eine Sanierung tatsächlich als seriell gilt, reicht der Einsatz einzelner vorgefertigter Dämmplatten nicht aus. Unter anderem müssen die Fassaden- beziehungsweise Dachelemente eine werkseitig vorgefertigte Tragkonstruktion für Dämm- und Witterungsebene enthalten und auf einem digitalen 3-D-Aufmaß basieren. Bei einer seriellen Fassadensanierung müssen außerdem mindestens 80 Prozent der relevanten Fassadenfläche mit werkseitig vorgefertigten Elementen saniert werden.

    Besonders interessant: Der SerSan-Bonus kann mit dem WPB-Bonus kombiniert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch kann sich der Tilgungszuschuss gegenüber der regulären Effizienzhaus-Förderung noch einmal erheblich erhöhen.

    Gerade bei Mehrfamilienhäusern können daraus hohe Förderbeträge entstehen, da der maximale Förderkredit von 150.000 Euro für jede Wohneinheit angesetzt werden kann. Bei größeren Beständen sollte deshalb bereits zu Beginn der Sanierungsplanung geprüft werden, ob neben der angestrebten Effizienzhaus-Stufe auch die Voraussetzungen für WPB und serielles Sanieren erfüllt werden können.

    Zinssätze für KfW-Kredite 2026

    Wenn Sie den KfW 261 in Anspruch nehmen, sind die Zinssätze abhängig von der Art des Darlehens bzw. der Laufzeit. Sie haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren nur die Zinsen und in den Folgejahren den Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Raten zurück.

    Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die Zinsbindung beträgt in allen Fällen – sowohl beim Annuitätendarlehen als auch beim endfälligen Darlehen – 10 Jahre und die Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent p. M., beginnend ab dem 13. Monat. Nachfolgend eine Kompakt-Übersicht, Stand Januar 2026:

    Kredit Zinsen* Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit
    Annuitätendarlehen 2,45 % (2,48 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre
    2,99 % (3,03 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre
    3,12 % (3,17 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre
    Endfälliges Darlehen 3,12 % (3,17 %) 4 bis 10 Jahre 10 Jahre

    * Sollzins pro Jahr (Effektivzins pro Jahr)

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind teilweise sehr dynamisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


    KfW 261: Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Vier Handwerker schauen auf Bauplan
    Neubau, Kauf und Sanierungen mit Förderkredit | © Syda Productions / shutterstock.com

    Förderung für Einzelmaßnahmen: BAFA und KfW

    Nicht immer ist eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll. Auch einzelne energetische Maßnahmen wie eine neue Dämmung, der Austausch der Fenster oder eine neue Heizungsanlage werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt.

    Dabei ist entscheidend, welche Maßnahme durchgeführt wird: Maßnahmen an der Gebäudehülle und bestimmte technische Anlagen werden weiterhin über das BAFA gefördert. Die Förderung für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung wird dagegen über die KfW abgewickelt.

    BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik

    Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung grundsätzlich 15 Prozent. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.

    Auch bestimmte Maßnahmen der Anlagentechnik, die nicht unmittelbar die Wärmeerzeugung betreffen, können über das BAFA gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Lüftungsanlagen und bestimmte Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

    Ist die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent erhöhen.

    SanierungsmaßnahmeFörderungFördersatz
    Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und GeschossdeckenBAFA – BEG EM15 % + 5 % iSFP-Bonus
    Neue Fenster und AußentürenBAFA – BEG EM15 % + 5 % iSFP-Bonus
    Sommerlicher WärmeschutzBAFA – BEG EM15 % + 5 % iSFP-Bonus
    LüftungsanlagenBAFA – BEG EM15 % + 5 % iSFP-Bonus
    Anlagentechnik zur energetischen Betriebs- und VerbrauchsoptimierungBAFA – BEG EM15 % + 5 % iSFP-Bonus
    HeizungsoptimierungBAFA – BEG EMabhängig von der Maßnahme

    Neue Heizung: Förderung über die KfW

    Der Heizungstausch wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW gefördert. Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen erneut angepasst.

    Für förderfähige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt die Grundförderung 30 Prozent.

    Hinzu kommen – abhängig von der persönlichen Situation – weitere Boni. Für selbstnutzende Eigentümer kann beim Austausch bestimmter alter Heizungen aktuell ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent hinzukommen. Der Bonus sinkt allerdings bereits zum 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte und anschließend halbjährlich weiter. Ab dem 1. August 2028 entfällt er vollständig.

    Zusätzlich gibt es für selbstnutzende Eigentümer einen Einkommensbonus. Seit Juli 2026 ist dieser gestaffelt:

    • 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
    • 30 % bis 40.000 Euro
    • 10 % bis 50.000 Euro

    Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

    Damit können Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für andere Förderkonstellationen gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 Prozent.

    Neue HeizungsanlageFörderungGrundförderungMögliche Boni
    WärmepumpeKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    SolarthermieKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    BiomasseheizungKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    BrennstoffzellenheizungKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    Innovative HeizungstechnikKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    Anschluss an ein GebäudenetzKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
    Anschluss an ein WärmenetzKfW – BEG EM30 %Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus

    Wichtig für Wärmepumpen: Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen beziehungsweise natürliche Kältemittel ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Für das erste Quartal 2027 ist stattdessen ein neuer Wertschöpfungsbonus angekündigt. Wärmepumpen, die innerhalb der EU beziehungsweise assoziierter Märkte produziert wurden, sollen dadurch weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Bei außerhalb dieses Gebiets produzierten Wärmepumpen soll die Grundförderung dagegen auf 15 Prozent sinken.

    Auch die förderfähigen Kosten der Heizung sinken

    Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximal förderfähigen Investitionskosten. Bei einem Einfamilienhaus können aktuell noch bis zu 28.000 Euro angesetzt werden.

    Bei Mehrfamilienhäusern gelten:

    • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
    • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und
    • 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

    Doch auch hier ist bereits die nächste Kürzung beschlossen: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro. Anschließend reduziert er sich jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres erneut um 750 Euro.

    Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht nur auf den aktuellen Fördersatz schauen. Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die maximal förderfähigen Kosten werden in den kommenden Jahren schrittweise reduziert.

    Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

    Zusätzlich können auch die Kosten für eine professionelle energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Bei einer Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 beträgt der Tilgungszuschuss hierfür 50 Prozent.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern können dafür bis zu 10.000 Euro zusätzliche Kreditmittel berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein Tilgungszuschuss von maximal 5.000 Euro.

    Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten können bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro je Vorhaben, berücksichtigt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt auch hier 50 Prozent – also maximal 2.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise 20.000 Euro je Vorhaben.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Förderung: Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung?

    Ergänzungskredit der KfW

    Wer eine energetische Einzelmaßnahme umsetzt, kann zusätzlich zur Zuschussförderung einen Ergänzungskredit der KfW nutzen. Damit lassen sich beispielsweise eine neue Heizung, Fenster, Dämmmaßnahmen oder andere über die BEG EM geförderte Maßnahmen zusätzlich finanzieren.

    Der Ergänzungskredit beträgt bei Wohngebäuden bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Einzelmaßnahme bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt. Die Zusage beziehungsweise Bewilligung darf bei Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

    Für selbstnutzende Eigentümer gibt es mit dem KfW-Ergänzungskredit Plus (358) besonders günstige Konditionen: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro gewährt die KfW während der ersten Zinsbindungsfrist einen zusätzlichen Zinsvorteil. Für andere Antragsteller steht der Ergänzungskredit 359 zur Verfügung.

    Der Ergänzungskredit ersetzt dabei nicht die eigentliche Förderung, sondern ergänzt sie: Der Zuschuss für die Einzelmaßnahme wird weiterhin über KfW beziehungsweise BAFA beantragt, während der Ergänzungskredit die Finanzierung des Vorhabens erleichtern kann.

    Lassen sich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung kombinieren?

    Grundsätzlich können verschiedene Förderprogramme im Rahmen einer Sanierung miteinander kombiniert werden. Dabei gelten jedoch seit der BEG-Novelle im Juli 2026 strengere Regeln für die Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und einer geförderten Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäude-Sanierung (BEG WG/NWG).

    Insbesondere bei zeitlich aufeinanderfolgenden Förderanträgen müssen die aktuellen Kombinations- und Sperrfristen beachtet werden. Eine doppelte Förderung derselben Kosten oder Maßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    Wer eine Sanierung schrittweise plant und beispielsweise zunächst einzelne Maßnahmen fördern lassen und das Gebäude später zum Effizienzhaus sanieren möchte, sollte deshalb bereits vor dem ersten Förderantrag prüfen lassen, welche Auswirkungen dies auf spätere Fördermöglichkeiten hat.


    KfW Programm 261: Kredite beantragen bei der KfW

    Mann stempelt Unterlagen
    KfW-Kredit beantragen - so geht's | © Andrey_Popov / shutterstock.com

    Der KfW 261 kann von Immobilienbesitzern nicht selbst beantragt werden. Sie müssen über einen Finanzierungspartner beantragt werden, also meist die Hausbank.

    Im ersten Schritt beurteilt ein dena-zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) das Vorhaben und stellt eine zwingend benötigte „Bestätigung zum Antrag“ aus - bei der Heizungsoptimierung oder Modernisierung genügt ggf. eine Erklärung des Fachunternehmers.

    Im zweiten Schritt legt der Hausbesitzer dem Finanzierungspartner das Dokument vor und dieser wird den Kreditantrag bei der KfW stellen. Sobald die Zusage der KfW eingegangen ist, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Um den Tilgungszuschuss zu erhalten, muss nach Abschluss des Projekts ein Energie-Effizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, mit der er die fachmännische Arbeit und die Einhaltung der geforderten Standards garantiert.



    Zum Autor: Carlo Förster

    Energieheld Autor Carlo Foerster
    © Energieheld / energieheld.de

    Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern.