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KfW 458: Die KfW-Förderung für Heizungen

Von Nina Grimmeiß
Thermostatventil vor Geldscheinen
Mit dem KfW Zuschuss 458 die Kosten Ihrer Sanierung reduzieren | © AlexanderStein / pixabay.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten staatlichen Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Heizungstausch. Im Rahmen der Förderreform zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen umfassend überarbeitet. Die Heizungsförderung erfolgt weiterhin über das KfW-Programm 458, während das BAFA weiterhin Zuschüsse für zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenstertausch oder Heizungsoptimierungen gewährt.

Die größte Änderung betrifft die Heizungsförderung: Die Zuschüsse richten sich künftig stärker nach dem Haushaltseinkommen. Gleichzeitig wurden die förderfähigen Investitionskosten und einzelne Bonusregelungen angepasst. Je nach Einkommenssituation und Fördervoraussetzungen sind beim Heizungstausch künftig Zuschüsse von bis zu 22.400 Euro je Wohneinheit möglich.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Heizsysteme aktuell gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse ausfallen, welche Voraussetzungen für die KfW-Förderung gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, um die maximale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben zu erhalten.

Inhalt

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    Förderung für Heizungen: Neu seit 2026

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet seit 2021 die Grundlage der staatlichen Förderung für energetische Sanierungen. Im Zuge der Förderreform zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen erneut grundlegend überarbeitet. Die Heizungsförderung wird weiterhin über das KfW-Programm 458 abgewickelt, während das BAFA Zuschüsse für zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenstertausch oder Heizungsoptimierungen gewährt.

    Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiter zu fördern und die Zuschüsse stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eigentümer auszurichten. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Gleichzeitig wurden die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 28.000 Euro je Wohneinheit reduziert und die Förderhöhe stärker nach Einkommen gestaffelt. Je nach Fördervoraussetzungen sind künftig Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit möglich.


    KfW 458: Was wird gefördert?

    Mit dem KfW 458 wird der Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.

    Zu den im KfW 458 geförderten Heizungen gehören:

    • Solarthermie-Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähige Heizungen (hier nur die Investitionsmehrkosten*)
    • Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

    Ebenfalls im KfW 458 gefördert werden provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz sowie die akustische Fachplanung durch einen Akustiker, sprich die Lärmschutz-Planung, z. B. bei Wärmepumpen.

    *Investitionsmehrkosten sind die Ausgaben, die notwendig sind, um die Heizungsanlage für den Betrieb mit Wasserstoff vorzubereiten oder umzurüsten.

    Voraussetzungen

    Die KfW Förderung für den Heizungstausch gilt ausschließlich für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Dabei muss die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien der Heizung erhöhen. Weitere Voraussetzung ist die Optimierung des Heizungsverteilungssystems, inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme im Zuge des Heizungstauschs.

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    KfW 458: Wer erhält den Förderzuschuss?

    Der KfW 458 richtet sich an private Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Unternehmen, Gemeinden oder gemeinnützige Einrichtungen. Seit Januar 2024 dürfen allerdings nur noch Eigentümer einen Antrag stellen, nicht mehr Mieter. Ebenfalls neu ist, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt sind.

    Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt. Antragsberechtigt sind:

    • Privatpersonen, die Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
    • Privatpersonen, die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum*.
    • Privatpersonen, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sind sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Sondereigentum*.

    * Sondereigentum liegt in der Verfügungsgewalt eines einzelnen Eigentümers, Gemeinschaftseigentum wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortet.


    Förderung Heizungstausch: Alle Boni in der Übersicht

    Paar freut sich über Brief
    Förderung senkt die Kosten für die neue Heizung | © fizkes / shutterstock.com

    Für den Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen ein klimafreundliches Heizsystem erhalten Sie einen Zuschuss über das KfW-Programm 458. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

    Mit der Förderreform wurden die förderfähigen Investitionskosten auf 28.000 Euro je Wohneinheit reduziert. Gleichzeitig richtet sich die Förderhöhe künftig deutlich stärker nach dem Haushaltseinkommen. Je nach Einkommenssituation und Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit möglich.

    Die Förderung setzt sich aus der Grundförderung und verschiedenen Bonusbausteinen zusammen.

    Grundförderung

    Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Sie gilt für alle förderfähigen Heizsysteme und bildet die Basis der Heizungsförderung.

    Klimageschwindigkeitsbonus

    Beim Austausch einer bestehenden fossilen Heizungsanlage kann zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gewährt werden.

    Der Bonus wird unter anderem für den Austausch folgender Heizungen gezahlt:

    • Ölheizungen
    • Kohleheizungen
    • Nachtspeicherheizungen
    • Gasetagenheizungen
    • mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen

    Der Klimageschwindigkeitsbonus wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, sollte die aktuell noch höheren Förderbedingungen möglichst frühzeitig nutzen.

    Einkommensbonus

    Die Heizungsförderung wird künftig stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eigentümer ausgerichtet.

    Selbstnutzende Eigentümer können – abhängig vom maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen – einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten.

    Neu ist außerdem der Kinderbonus: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können viele Familien eine höhere Förderstufe erreichen und von deutlich höheren Zuschüssen profitieren.

    Der Einkommensbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer und kann nicht für vermietete Immobilien beantragt werden.

    Wertschöpfungsbonus

    Ab 2027 wird der neue Wertschöpfungsbonus eingeführt.

    Er gilt ausschließlich für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung und beträgt 15 Prozent.

    Wichtig: Der Wertschöpfungsbonus wird nicht zusätzlich zur bestehenden Förderung gewährt. Stattdessen ersetzt er einen Teil der bisherigen Grundförderung und soll die europäische Produktion von Wärmepumpen stärken.

    Maximale Förderung

    Je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen können Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit erreicht werden.

    Die wichtigsten Förderbestandteile im Überblick:

    FörderbestandteilHöhe
    Grundförderung30 %
    Klimageschwindigkeitsbonus16 %
    Einkommensbonuseinkommensabhängig
    Wertschöpfungsbonus (ab 2027)15 %*

    * Der Wertschöpfungsbonus ersetzt einen Teil der bisherigen Grundförderung für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung.

    Förderfähige Heizsysteme

    Die KfW fördert unter anderem folgende Heizsysteme:

    • Wärmepumpen
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseheizungen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Innovative Heizungstechnik
    • Anschluss an ein Gebäudenetz
    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • Investitionsmehraufwendungen für wasserstofffähige Heizungen

    Für jedes Heizsystem gelten technische Mindestanforderungen. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Förderung Sie im Einzelfall erhalten können, prüft Ihr Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb.

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    KfW 458: Antrag stellen und Voraussetzungen

    Mann arbeitet an Laptop
    KfW-Antrag online stellen | © Free-Photos / pixabay.com CC0

    Um eine Förderung für einen Heizungstausch zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte gehen. Zunächst benötigen Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die Sie von einem Heizungsbau-Unternehmen oder einem Energie-Effizienz-Experten erstellen lassen können. Die BzA enthält Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Kosten sowie eine Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

    Zudem müssen Sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschrieben haben, bevor Sie einen Antrag stellen können. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sprich an die Förderzusage geknüpft sein. Der Vertrag tritt also erst dann in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten haben und verfällt, falls der Förderantrag abgelehnt wird. Außerdem muss der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten. Dieses darf maximal 36 Monate in der Zukunft liegen.

    Anschließend können Sie sich im Portal "Meine KfW" registrieren und den Zuschuss beantragen. Sobald Sie die Zusage haben, kann die Umsetzung beginnen. Nach der erfolgreichen Durchführung des Heizungstauschs brauchen Sie von Ihrem Fachunternehmen oder Ihrem Energie-Effizienz-Experten noch ein weiteres Dokument – eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). 

    Nun fehlt nur noch ein Schritt zu Ihrer Förderung. Sie müssen sich im Portal "Meine KfW" identifizieren und die Nachweise einreichen. Ohne die Identifikation erhalten Sie keine Förderung. 


    Förderung für Heizung kombinieren

    Die KfW-Förderung für den Heizungstausch (Programm 458) kann weiterhin mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 kombiniert werden. Mit diesem Kredit lassen sich die Investitionskosten finanzieren, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt werden. Je Wohneinheit stehen bis zu 120.000 Euro zur Verfügung. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung.

    Darüber hinaus kann die Heizungsförderung mit einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus kombiniert werden. Hierfür steht das KfW-Programm 261 zur Verfügung, das zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für energetische Gesamtsanierungen bietet.

    Wichtig ist dabei, dass keine Maßnahme doppelt gefördert werden darf. Wird der Heizungstausch bereits über das KfW-Programm 458 bezuschusst, dürfen dieselben Investitionskosten nicht zusätzlich im Rahmen des Effizienzhauskredits KfW 261 berücksichtigt werden. Die Heizungsanlage darf in diesem Fall also nicht gleichzeitig zur Erreichung des geförderten Effizienzhausstandards angerechnet werden.

    Wer neben dem Heizungstausch weitere Maßnahmen wie eine Fassadendämmung, den Austausch der Fenster oder eine Dachsanierung plant, sollte die Förderstrategie frühzeitig gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten abstimmen. So lassen sich die verschiedenen Förderprogramme optimal miteinander kombinieren und die maximale Gesamtförderung ausschöpfen.

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    Fazit und Empfehlung

    Geldscheine, Euro
    Mit den Förderungen der KfW lässt sich jede Menge Geld sparen | © moerschy / pixabay.com

    Durch den KfW 458 für Heizungen werden nicht nur die Kosten für den Heizungstausch reduziert, sondern auch die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessert. So können Sie mit der Förderung für den Heizungstausch den ökologischen Fußabdruck Ihres Hauses verringern und gleichzeitig langfristig Energiekosten sparen. Insgesamt ist die Förderung eine interessante Option für private Eigentümer von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften, die in jedem Fall in Anspruch genommen werden sollte.

    Es gibt jedoch einige Hürden, die es bei der Antragstellung zu beachten gibt. Wichtig ist, dass die Antragstellung über einen zertifizierten Energieeffizienzexperten erfolgt und bestimmte Voraussetzungen, wie etwa der Abschluss eines Handwerker-Vertrags vor Antragstellung, erfüllt werden. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an einen unserer Energieberater.


    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    Energieheld Autorin Nina Grimmeiß
    © Energieheld / energieheld.de

    Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.