Bild: KfW Effizienzhaus 40

Regierung stoppt KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig – Neuordnung der BEG geplant

Viele Häuslebauer und Sanierer dürfte die Nachricht gestern Mittag (24.01.2022) wie ein Hammerschlag getroffen haben: Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die gesamte KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt.

Dabei war die Beendigung der Förderung für das Effizienzhaus 55 im Neubau zum 31.01.2022 ohnehin bereits beschlossene Sache. Wie es jetzt zu der Entscheidung kam und was das für die Planung von energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten bedeutet, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.

Inhaltsverzeichnis


Das Wichtigste zum KfW-Förderstopp in der BEG im Überblick

Seit dem gestrigen Montag (24.01.2022) kann keine KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude mehr beantragt werden. Bereits vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung das Ende der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 55 im Neubau bekannt gegeben. In der Folge ging vor allem im Januar eine Flut von Anträgen bei der KfW ein – mit einem Volumen von insgesamt rund 20 Mrd. Euro. Da diese Summe die bereitstehenden Fördermittel (5 Mrd. Euro) deutlich übersteigt, sah sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) gezwungen, die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude auch unter Hinweis auf die Vorläufigkeit des Haushalts zu stoppen. Das heißt, dass man aktuell keine KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude mehr beantragen kann.

Dabei ist der sofortige Stopp des Förderprogramms für das Effizienzhaus 55 im Neubau endgültig. Über die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 wird vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel zeitnah entschieden. Das gilt auch für bereits eingegangene aber nicht bewilligte Anträge für Neubauten. Aktuell prüft die Bundesregierung ein Darlehensprogramm, um Härtefälle für private Bauherren zu vermeiden. Die Förderung für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen oder zum Effizienzhaus soll dagegen wieder aufgenommen werden, sobald der neue Bundeshaushalt beschlossen ist. Die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von dem KfW-Förderstopp nicht betroffen. Die Förderung des BAFA (BEG EM) kann auch weiterhin beantragt werden!

Bild: Bundesregierung in Bundestag beschließt vorläufigen Förderstopp
Förderung für energieeffiziente Neubauten wird neu geordnet | © hkama / pixabay.com CC0

Regierung plant Neuordnung der KfW-Förderung

Im Zuge des aktuellen Förderstopps plant die Regierung auch eine Neuordnung der Förderung der verbleibenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen und zum Effizienzhaus sowie für Neubauten. Ziel ist „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen”. Das bedeutet, dass sowohl die Förderhöhe als auch die für die Förderung zu erfüllenden Standards neu geordnet werden.

Außerdem soll die Förderung für die energetische Gebäudesanierung so schnell wie möglich wieder erhältlich sein. Da die Regierung den Fokus zukünftig ohnehin mehr auf die Sanierung von Bestandsbauten legen will, kann es aber auch im Bereich Sanierung zu Änderungen kommen. Diese sollten jedoch – wenn sie denn kommen – für Sanierer von Vorteil sein. Für den einen oder anderen Häuslebauer dagegen, dürfte der Wegfall bzw. die Neuordnung der eingeplanten und benötigten Förderung den Traum vom Eigenheim zum nicht mehr finanzierbaren Albtraum werden lassen. Welche Auswirkungen diese Unzuverlässigkeit auf zukünftige Sanierer und Häuslebauer und deren Motivation in Energieeffizienz zu investieren haben wird, bleibt abzuwarten.


Was müssen Sanierer jetzt beachten

Panik ist immer ein schlechter Berater. Dementsprechend sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Es ist – wie gesagt – bereits angekündigt, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen so schnell wie möglich fortgesetzt werden soll.

Am besten beobachten Sie die Entwicklungen und besprechen sich ggf. mit Ihrem Berater. Aktuelle Entwicklungen können Sie im nachfolgenden Kapitel einsehen.


Aktuelle Entwicklung

An dieser Stelle werden wir Sie aktuell über Neuigkeiten in der KfW-Förderung bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren.

  • 27.01.2022 – Bisher gibt es keine neuen Entwicklungen / Entscheidungen
  • 28.01.2022 – Finanzminister Christian Lindner „unterstützt das Ziel, zügig ein geeignetes Nachfolgeprogramm auf den Weg zu bringen“.
  • 30.01.2021 – Finanzminister Lindner will ca. 4.000 private Hausbauer und Familien „nicht im Stich lassen“. Sollten sich die Koalitionspartner darauf einlassen, werde er für Privatpersonen und Familien doch noch eine Förderung für den Hausbau ermöglichen.
  • 01.02.0222 – Laut Deutscher Presseagentur (dpa) hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, Anträge, die VOR dem Förderstopp am 24.01.2022 gestellt wurden, doch noch nach den alten Kriterien zu bearbeiten. Hausbauer, die ihren Antrag bis zu diesem Datum gestellt haben, dürfen also noch auf eine KfW-Förderung zu den alten Konditionen hoffen. (Quelle: dpa)
  • 01.02.2022 – Laut Regierungs-Koalition soll die Förderung für energieeffiziente Gebäude zukünftig klimapolitisch ambitioniert und und ganzheitlich ausgerichtet werden: Für Sanierungen sollen der Effizienzhaus-Standard KfW-55 und für Neubauten KfW-40 in modifizierter Form gelten, wobei das Budget für den Neubau bei 1 Milliarde Euro gedeckelt ist. Zudem will die Regierungs-Koalition im Anschluss ein neues Programm für klimafreundliches Bauen auflegen. Für den sozialen Wohnungsbau soll es ein gesondertes Förderprogramm geben.
  • 02.02.2022 – Um die förderfähigen Förderanträge, die VOR dem 24.01.2022 gestellt wurden doch noch finanzieren zu können, will die Regierung zusätzlich 5 Milliarden Euro bereitstellen. Beschafft werden soll das Geld aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundes. Weiter offen ist, wie es für die Antragsteller weitergeht, die ihren Antrag noch bis zum ursprünglichen Stichtag für den Förderstopp des Effizienzhaus KfW 55 einreichen wollten.
  • 17.02.2022 – Ab kommender Woche können die von der Bundesregierung Ende Januar gestoppten KfW-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung wieder genutzt und Förderungen beantragt werden. Möglich ist dies, weil der Haushaltsausschuss insgesamt 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bewilligt hat. Die Zustimmung von Finanzminister Lindner steht zwar noch aus, gilt aber als sicher. Die Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard EH 55 ist allerdings – wie bereits vor Monaten angekündigt – nicht mehr verfügbar. Es werden nur noch Anträge bearbeitet, die spätestens am 23.01.2022 bei der KfW eingegangen sind. An der Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard 40 arbeiten die Ministerien für Wirtschaft und für Bau derzeit noch. Es soll mit einem gedeckelten Förderbudget von 1 Milliarde Euro bis Ende des Jahres weiterlaufen, bevor im Januar 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen” in Kraft tritt. Dies soll dann eine „klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude” sein.
  • 21.02.2022 – Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) heute (21.02.2022) mitgeteilt hat, können ab morgen, dem 22.02.2022 wieder Anträge auf Förderung der energetischen Gebäudesanierung gestellt werden. Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, werden ebenfalls bearbeitet und ggf. bewilligt. Zur Neugestaltung der Neubauförderung nach EH 40 gibt es derzeit noch intensive Gespräche in der Regierung. Hier müssen sich Bauherren und Bauherrinnen noch etwas gedulden, bis feststeht, wann die neue Förderung zu welchen Bedingungen zu haben ist und wie hoch sie sein wird. Fest steht jedoch, dass das Budget für die Neubauförderung EH 40 bei 1 Milliarde Euro gedeckelt ist und nur bis Ende 2022 zur Verfügung stehen wird. Sie wird dann ab 01.01.2023 vom Programm „Klimafreundliches Bauen” ersetzt.
  • 22.02.2022 – Seit heute kann die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Gebäudesanierung mit Einzelmaßnahmen (KfW 262) oder zum Effizienzhaus (KfW 261) wieder beantragt werden. Förderfähige Sanierungsvorhaben werden somit wieder gefördert. Genauere Informationen können Sie von der KfW erhalten.
  • 22.03.2022 – Wegen der starken Nachfrage nach der KfW-Förderung für Gebäudesanierungen hat der Bund vergangene Woche weitere Finanzmittel in Höhe von 4,7 Milliarden Euro bewilligt. Diese sollen verhindern, dass das Programm wegen Überschreitung des Budgets erneut gestoppt werden muss. Aus dem BMWK hieß es dazu: „Viele Menschen kämpfen mit hohen Preisen bei Gas und Öl und investieren daher in die Sanierung ihrer Häuser, um die Energieeffizienz zu erhöhen und Energie einzusparen“. Ausstehend ist dagegen nach wie vor der Neustart der KfW Förderung für energieeffiziente Neubauten EH 40. Mehr dazu können Sie hier erfahren.
  • 04.04.2022 – Laut „Rheinischer Post“ hat Wirtschaftsminister Robert Habeck die Fortsetzung der Förderung für energieeffiziente Neubauten ab Mitte April angekündigt. Gefördert wird der Effizienzhaus-Standard EH 40 – allerdings mit geänderten Bedingungen und geänderten Fördersätzen. Da das Förderbudget auf 1 Milliarde Euro begrenzt ist, sollten Interessenten sich mit der Beantragung beeilen. Es wird damit gerechnet, dass die Fördermittel schnell ausgeschöpft sein werden. Danach wird es laut Habeck nur noch ein „schmaleres Programm mit anspruchsvolleren Konditionen” für das Effizienzhaus 40 Plus mit Nachhaltigkeitssiegel geben.
  • 05.04.2022 – Das genaue Datum für die Fortführung der KfW Förderung für energieeffiziente Neubauten steht fest: Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge auf Förderung für Neubauten mit Effizienzhaus-Standard EH 40 gestellt werden – mit geändert Fördersätzen und Konditionen. Dafür stellt der Bund 1 Mrd. Euro bereit. Der Standard EH 55 wird dagegen nicht mehr gefördert. Ist das Budget für das Programm EH 40 aufgebraucht, gibt es nur noch Förderung für den Standard EH 40 Plus mit Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit. Zukünftig soll der Fokus aber hauptsächlich auf der Sanierung von Bestandsbauten liegen. Hier sei der Handlungsbedarf laut Wirtschaftsminister Habeck am größten.
  • 06.04.2022 – Bereits in den vergangenen Tagen war bekannt geworden, das ab 20.04.2022 wieder Anträge zur Förderung energieeffizienter Neubauten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Nun sind auch die Konditionen bekannt: Förderung gibt es ausschließlich für die Programme EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse und EH 40 Plus. Der Kreditrahmen liegt weiterhin bei 150.000 Euro. Die Förderzuschüsse wurden jedoch halbiert. Für die EH 40 EE-Klasse gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent, für die EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse und für das EH 40 Plus einen von 12,5 Prozent, also max. 18.750 Euro. Wichtig: Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Zudem ist die Förderung nur noch als Kreditprogramm KfW 261 erhältlich – das Zuschussprogramm KfW 461 für Neubauten gibt es nicht mehr. Das Budget ist auf 1 Milliarde Euro begrenzt. Mehr Informationen zur Neuauflage der Förderung finden Sie hier.
  • 25.04.2022 – Am 20.04.2022 wurde die KfW-Förderung für Neubauten mit geänderten Konditionen, halbierten Fördersätzen und höheren Mindeststandards mit einem Gesamtbudget von 1 Milliarde Euro neu gestartet. Doch schon nach wenigen Stunden war Schluss: Das Budget war angesichts der Antragsflut bereits aufgebraucht. Seit dem 21.04.2022 gilt für die Neubau-Förderung: Es kann nur noch Förderung für Neubauten mit Effizienzhaus-Standard EH 40 mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) beantragt werden. Dieses Förderprogramm soll bis Ende 2022 gelten, bis es Anfang 2023 vom Nachfolgeprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst wird. Mehr Informationen zur aktuellen Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard können Sie hier finden.

Bildverzeichnis:
Titelbild: © Wirestock Images / shutterstock.com;
Regierung plant Neuordnung der KfW-Förderung: © hkama / pixabay.com CC0

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