Neben der Basisförderung der „BEG EM" gibt es eine weitere Förderung, die auf dieser aufbaut. Mit der sogenannten Öl-Austauschprämie will die Bundesregierung Hausbesitzer dazu bewegen, ihre alten Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Alternativen, möglichst ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien, auszutauschen. Zu diesem Zweck gewährt sie höhere Fördergelder als Anreiz.
So ist es möglich, für den Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Ölheizung gegen eine Hybridheizung aus Gas-Brennwertheizung und einer auf Basis erneuerbarer Energien 10 Prozent mehr Förderung zu erhalten - also 40 statt der üblichen 30 Prozent der Investitionskosten. Für eine Heizung, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält man sogar 45 statt der üblichen 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
Heizungsart |
Bonus-Programm |
Übliche Kosten |
BAFA-Förderung |
Hybridheizung aus Gas-Brennwertheizung + EE*- Heizung (z. B. Solarthermie-Anlage) |
Austauschprämie Ölheizung (+ 10 % der Basisförderung) |
18.000 € |
Zuschuss von 40 % der Kosten, ca. 7.200 € |
Wärmepumpe oder Holzheizung |
Austauschprämie Ölheizung |
10.000 - 30.000 € |
Zuschuss von 45 % der Kosten, ca. 4.500 - 13.500 € |
EE*- Hybridheizung (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe und Solarthermie) |
Austauschprämie Ölheizung |
23.000 € |
Zuschuss von 45 % der Kosten, ca. 10.350 € |
* Erneuerbare Energien
iSFP-Bonus und Innovationsbonus
Noch höher (+ 5 Prozent) fällt die Förderung aus, wenn die Installation der neuen Heizung (des Heizungstyps) in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde. Und für Biomasseheizungen mit besonders niedrigen Feinstaubeemissionen erhält man den sogenannten Innovationsbonus (+ 5 Prozent). Somit können also Biomasseheizungen bis zu 55 Prozent der bei 60.000 Euro gedeckelten Investitionskosten als Förderung erhalten. Das entspricht theoretisch einer maximalen Förderung von 33.000 Euro.
Heizung |
iSFP-Bonus |
Innovationsbonus |
Übliche Kosten |
Förderung inkl. aller Boni |
Gas-Hybridheizung mit Solarthermie |
5 % |
n / a |
ca. 18.000 € |
45 % der Kosten, ca. 8.100 € |
Gas-Hybridheizung mit emissionsarmer Biomasseheizung |
5 %* |
ca. 20.000 € |
50 % der Kosten, ca. 10.000 € |
Wärmepumpe |
n / a |
ca. 20.000 € |
50 % der Kosten, ca. 10.000 € |
Pelletheizung |
5 %* |
ca. 20.000 € |
55 % der Kosten, ca. 11.000 € |
EE-Hybridheizung WP + Biomasse |
5 %* |
ca. 24.000 € |
55 % der Kosten, ca. 13.200 € |
* Nur bei Einhaltung der Obergrenze für Feinstaubemissionen
Gebäudehülle
Eine weitere wichtige Neuerung der BEG ist, dass das BAFA die ehemals im KfW-Programm 430 vergebene Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von der KfW übernommen hat. Dadurch ist diese auch gestiegen. So kann man jetzt für Dämmungen, Fenster, Türen oder Sanierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang damit stehen, wie etwa Dach- oder Fassadensanierungen, inkl. iSFP-Bonus bis zu 25 Prozent der maximalen Investitionskosten von 60.000 Euro als Zuschuss erhalten.
Das entspricht einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro pro Wohneinheit. Auch die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung wird deutlich höher gefördert als in der Vergangenheit. Hier können Sie pro Ein- bzw. Zweifamilienhaus bis maximal 5.000 Euro erhalten. Für Mehrfamilienhäuser kann man maximal 20.000 Euro Förderung erhalten, jedoch nicht mehr als 2.000 Euro pro Wohneinheit. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.
Maßnahme |
Programm |
Förderung |
Dämmung |
BEG EM |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Dach* |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Fassade* |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Fenster |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Türen |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Rollläden |
25 % der Investitionskosten von mindestens 2.000 - 60.000 €, maximal 15.000 € |
Baunebenkosten + Umfeldmaßnahmen |
25 % der Investitionskosten von 60.000 €, maximal 15.000 € |
Baubegleitung |
50 % von maximal 10.000 €, maximal 5.000 € pro Ein- bzw. Zweifamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern insgesamt maximal 20.000 €, maximal 2.000 € pro Wohneinheit |
* Nur bei gleichzeitiger Montage einer förderfähigen Dämmung