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BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bild: Fördergelder vom BAFA
Nutzen Sie die Förderung des BAFA | © stux / pixabay.com CC0

Wer 2024 Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung plant, kann von der Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Die Rahmenbedingungen und die Höhe der Förderungen werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt.

Dabei fördert das BAFA ausschließlich mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für welche Maßnahmen es Förderung gibt, wie hoch diese ausfällt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und ob sie mit Förderungen der KfW kombinierbar ist, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Inhalt


    Wichtige Fakten im Überblick:

    • Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen
    • Förderung soll Anreiz zu energetischen Sanierungen bringen
    • Die Förderbeträge können zwischen 15 und 20 Prozent der anfallenden Kosten liegen
    • Die Förderung für den Tausch von Heizungsanlagen wird seit 2024 von der KfW bereitgestellt, nicht mehr von dem BAFA
    • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht werden!
    • Förderung für Einzelmaßnahmen und für Komplettsanierungen können wieder kumuliert werden

    BAFA-Förderung: Was versteht man darunter?

    Bild: BAFA-Förderung für Energiesparfenster
    Seit 2021: Fenster-Förderung vom BAFA | © alexandre zveiger / shutterstock.com

    Eine energetische Sanierung kann mitunter kostenintensiv sein, da ist jede finanzielle Unterstützung eine große Hilfe. Der Bund verspricht im Rahmen der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) eben diese Unterstützung unter anderem mit der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Man möchte damit Investitionsanreize schaffen, um den Energiebedarf deutscher Gebäude zu reduzieren und somit auch die gesteckten Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet und geändert. Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau ist dagegen entfallen.

    Beratung zur Förderung erhalten

    BAFA: Nur Zuschüsse, keine Kredite

    „Finanzielle Unterstützung ist ja schön und gut“, werden Sie sich denken, „aber ich muss den Kredit ja auch zurückzahlen.“ Genau dies ist beim BAFA nicht der Fall: Bei allen Förderungen des BAFA handelt es sich um Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Es werden keine Kredite zur energetischen Sanierung vergeben, diese können Sie stattdessen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.

    Bei dem BAFA erhalten Sie eine Zuschuss-Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen, u.a. an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik oder für die Heizungsoptimierung.

    Bis Ende 2023 wurde auch der Heizungstausch als Einzelmaßnahme von dem BAFA gefördert. Seit 2024 wird diese Förderung jedoch von der KfW zur Verfügung gestellt. Auch wenn die KfW normalerweise für Kreditförderungen bekannt ist, werden neue Heizungen im Rahmen der BEG EM mit einem Zuschuss gefördert. Hierfür gelten jedoch andere Bedingungen. Auch hier liegen die förderfähigen Ausgaben bei maximal 30.000 Euro. Einen iSFP-Bonus gibt es allerdings nicht. Dafür können effiziente Heizungen mit bis zu 70 Prozent gefördert werden.

    Fragen Sie Ihren Energieberater auf jeden Fall nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)! So erhalten Sie Überblick darüber, welche Sanierungsmaßnahmen bei Ihrer Immobilie sinnvoll sind und welche Vorteile zu erwarten sind.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Durch die Einführung und Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die staatliche Förderung für energetische Sanierungen zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht worden. Dadurch kann man jetzt beim BAFA neben Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien auch Förderung für Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten.

    Beratung zur Förderung erhalten

    BAFA: Förderungen im Überblick

    Bild: Eine Wärmepumpe im Keller eines Eigenheimes
    Für Wärmepumpen sind hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich © - pixabay.com

    Die BAFA-Förderung besteht aktuell aus dem Programm BEG EM (Einzelmaßnahme) und fördert damit bis auf den Heizungstausch eine Vielzahl an Gewerken und Sanierungs-Maßnahmen in Bestandsbauten. Dabei werden konkrete bauliche Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau neuer Fenster gefördert, aber auch verschiedene Beratungsleistungen, zum Beispiel durch einen Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierter Energieberater).

    Im Rahmen der BEG EM werden keine festen Förderbeträge mehr vergeben. Stattdessen werden die förderfähigen Investitionskosten prozentual gefördert. Daran hat sich auch 2024 nichts geändert. Die maximale Höhe der förderfähigen Investitionskosten liegt bei 30.000 Euro.

    Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten, die direkt an bauliche Sanierungsmaßnahmen gebunden sind, finden Sie in dem verlinkten Artikel.

    BAFA Förderung Einzelmaßnahmen: BEG EM

    Mit der Einführung der BEG übernahm das BAFA das ehemalige KfW Programm 430, wodurch Zuschuss-Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nun bei der BAFA beantragt werden können. So kann man unter anderem für Dämmungen, den Austausch von Fenstern oder für eine Fassadensanierung einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro erhalten, also 4.500 Euro. Wenn die Einzelmaßnahmen jedoch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) waren, der durch einen dena-zertifizierten Energieberater ausgestellt wurde, erhalten Sie einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent und die förderfähigen Investitionskosten steigen auf 60.000 Euro, was einen Zuschuss von maximal 12.000 Euro bedeutet. Die Beauftragung eines iSFP lohnt sich also mehr denn je.

    Weiterhin möglich ist auch die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung. Hier können Sie mit der BEG EM im Gebäudebestand pro Ein- bzw. Zweifamilienhaus bis maximal 5.000 Euro erhalten. Für Mehrfamilienhäuser kann man eine Förderung von maximal 20.000 Euro erhalten, jedoch nicht mehr als 2.000 Euro pro Wohneinheit. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.

    Maßnahme  Programm Förderung
    Dämmung BAFA: BEG EM Bis zu 20 %** der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
    Dach*
    Fassade*
    Fenster
    Türen
    Rolläden
    Baunebenkosten + Umfeldmaßnahmen
    Optimierung der Lüftungsanlage 
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 % der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 €; maximal 15.000 €
    Baubegleitung Maximal 5.000 € bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern;

    Maximal 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal 20.000 €

    *Nur bei gleichzeitiger Montage einer förderfähigen Dämmung; **Grundförderung von 15 Prozent + 5 Prozent iSFP-Bonus

    E-Mobilität

    Neben Einzelmaßnahmen gibt es von der BAFA ebenfalls Zuschüsse für E-Lastenfahrräder, somit sind für E-Lastenfahrräder 25 Prozent der Anschaffungskosten von maximal 2.500 Euro förderbar.


    BAFA- und KfW-Förderung: Kann man sie kombinieren?

    Die Förderung durch das BAFA kann energetische Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang vergünstigen. Jedoch könnte man durch die Förderung aus verschiedenen Quellen natürlich noch mehr finanzielle Unterstützung erhalten und die geplanten Maßnahmen damit einfacher realisieren.

    BAFA Förderung: Zulässige Kombinationen

    Bild: Förderung von KfW und BAFA kombinieren
    BAFA und KfW kombinieren | © stevepb / pixabay.com CC0

    Seit dem 01. Januar 2024 können Förderungen des BAFA (BEG EM) und der KfW (BEG WG) wieder miteinander kombiniert werden. Somit sind Antragsteller dazu in der Lage, Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards anrechnen zu lassen und zusätzlich dazu Einzelmaßnahmen als Zuschuss zu fördern. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass es nicht möglich ist, Maßnahmen doppelt fördern zu lassen.

    Es wäre beispielsweise möglich, mit einem Fenstertausch und einer Fassadendämmung die Effizienzhaus-Stufe 85 zu erreichen (BEG WG), den Tausch einer Heizung aber als Einzelmaßnahme (BEG EM) fördern zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie im Rahmen des Programms KfW 261 einen Kredit inkl. Tilgungszuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Der Fördersatz beträgt hier 5 Prozent. Dementsprechend müssen Sie bis zu 6.000 Euro nicht zurückzahlen. Für die Kosten des Heizungstauschs erhalten Sie bis zu 70 Prozent als Zuschussförderung. Bis zu 21.000 Euro sind hier möglich. Beachten Sie, dass in diesem konkreten Beispiel beide Arten von Förderung von der KfW übernommen werden. Die Kombination von Zuschuss-Förderung und Kreditförderung kann Sinn ergeben, wenn Sie so eine höhere Förderung erreichen können. Unsere zertifizierten Energie-Effizienz-Experten beraten Sie gerne.

    Auch innerhalb der BEG EM, besteht die Möglichkeit, Förderungen zu kombinieren. Die Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahme (KfW) und die Förderung aller übrigen Einzelmaßnahmen (BAFA) erfolgt aus unterschiedlichen Töpfen. Somit addieren sich die höchstmöglichen förderfähigen Investitionskosten.

    Wenn Sie also eine neue Wärmepumpe installieren sowie Ihre Fassade dämmen lassen, sieht ihre mögliche Förderung wie folgt aus. Ihre förderfähigen Ausgaben liegen bei maximal 90.000 Euro. Davon lassen sich 30.000 Euro mit bis zu 70 Prozent für die Wärmepumpe fördern und bis zu 60.000 Euro mit 20 Prozent für die Dämmungsarbeiten (mit iSFP Bonus). Sie erhalten dann einen Zuschuss von bis zu 33.000 Euro.

    Ergänzungskredit

    Sie haben nun erfahren, dass die KfW in der Regel mit Krediten inkl. Tilgungszuschuss fördert und das BAFA mit einmaligen Zuschüssen. Nur der Heizungstausch (BEG EM) wird von der KfW mit Zuschüssen gefördert.

    Gute Nachrichten, für alle Haushalte, die sich sonst keine Sanierung leisten könnten: Seit 2024 stellt die KfW für die Förderung von Einzelmaßnahmen einen neuen Ergänzungskredit bereit. Dieser kann zusätzlich – und als Ergänzung – zu der Zuschussförderung von BAFA und KfW beantragt werden. Selbst nutzende Eigentümer können maximal 120.000 Euro erhalten. Wenn das jährliche Bruttoeinkommen Ihres Haushalts 90.000 Euro nicht überschreitet, gewährt die KfW Ihnen auch noch eine Zinsvergünstigung in Höhe von bis zu 2,5 Prozent im Vergleich zu üblichen Zinssätzen.


    BAFA-Antrag: Worauf muss ich achten?

    Bild: Antragstellung für BAFA-Förderung nach BEG
    Ein Antrag für alles - Antragstellung nach BEG | © fizkes / shutterstock.com

    In der Regel kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Förderung der BEG beantragen. Allerdings muss es sich dabei um den Eigentümer der Immobilie handeln, Mieter sind nicht antragsberechtigt. Anträge können im Übrigen auch von Unternehmen, Kommunen, gemeinnützigen Einrichtungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gestellt werden.

    Für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmungen oder neue Fenster sowie für Maßnahmen in der Anlagentechnik – wie etwa die Installation von Lüftungen oder Klimaanlagen – muss der Antrag immer zusammen mit einem Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) gestellt werden. Seine Tätigkeit kann mit der BEG EM Baubegleitung gefördert werden. 

    Wann muss der Antrag beim BAFA gestellt werden?

    Seit 2024 ist es erst dann möglich eine Förderung im Rahmen der BEG EM zu beantragen, wenn zuvor das Angebot eines Handwerksbetriebes angenommen wurde. In dem Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten sein. Diese besagt, dass das Angebot nur gültig ist, wenn die Förderung zugesagt wird. Zudem muss aus dem Dokument hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden muss. Sollten Sie Fragen zum Antragsprozess haben, nehmen Sie Kontakt mit unseren zertifizierten Beratern auf. Sie kennen sich aus und helfen Ihnen gern.

    Bis Ende 2023 musste der Antrag noch vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Dabei galt der Vertragsabschluss mit dem Handwerker bereits als Beginn der Sanierung. Bei einigen regionalen Förderprogrammen ist dies immer noch der Fall. Wie Sie dennoch regionale und nationale Förderungen kombinieren können, verrät Ihnen ebenfalls gern einer unserer zertifizierten Energieberater.

    FAQ

    Kann ich einen Kredit aufnehmen?


    Gibt es zusätzliche Boni?


    Können BAFA- und KfW-Förderungen kombiniert werden?


    Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?


    Können BAFA- und steuerliche Förderungen kombiniert werden?


    Gibt es Fristen für die Antragsstellung?