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Effizienzhaus - KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude

Bild: Effizienzhaus
Effizienzhäuser verbrauchen wenig Energie | © Shutter Baby photo / shutterstock.com

Die KfW-Förderung für Effizienzhäuser ist sozusagen die Krone staatlicher Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude in Deutschland. Bis zu 90.000 Euro Förderung können Sie auf diesem Weg erhalten.

Doch dafür müssen strenge Standards erfüllt werden. Was ein Gebäude zum Effizienzhaus macht, welche Standards es gibt und wie viel Förderung Sie wofür von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Inhalt


    Was ist ein Effizienzhaus?

    Bild: Effizienzhaus / Energielabel
    Referenz für Effizienz - der Effizienzhaus-Standard | © Syda Productions / shutterstock.com

    Der Effizienzhaus-Standard ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Basis eines in der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) genormten Referenzgebäudes eingeführter Energiestandard für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes.

    Ein Effizienzhaus ist demzufolge ein Gebäude, das durch Bauart und Gebäudetechnik besonders energieeffizient ist und somit diesem Standard entspricht. Wichtig: Die Kennzahl gibt den Effizienzhaus-Standard an und sagt aus, wie energieeffizient das Gebäude (im Vergleich zum Referenzhaus) ist und damit auch, wie viel KfW-Förderung man von der KfW-Bank erhalten kann. Dabei ist das KfW Effizienzhaus 100 (Prozent) das Referenzgebäude, an dem sich alle anderen Standards orientieren.

    So funktioniert die Berechnung

    Zum besseren Verständnis: Wenn Sie für Ihr Gebäude einen Effizienzhaus-Standard von 115 (Effizienzhaus Denkmal) anstreben, bedeutet das, dass der Energiebedarf des Gebäudes maximal 15 Prozent höher sein darf, als der des Referenzgebäudes (KfW Effizienzhaus 100).

    Plant man ein Haus nach KfW Effizienzhaus-Standard 40 zu bauen oder zu sanieren, so darf der Energiebedarf des Gebäudes nur 40 Prozent vom Energiebedarfs des Effizienzhaus 100 ausmachen. Um eine EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) ganz gleich welchen Effizienzhaus-Standards zu erreichen, müssen zudem 65 Prozent des Energiebedarfes des Gebäudes mit erneuerbaren Energien und / oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden. Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine weitere Voraussetzung für den EE-Status. Zuletzt müssen noch alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass eine Vorlauftemperatur von 55 °C nicht überschritten werden darf. Effizienzhäuser Denkmal sind hiervon ausgenommen.  

    In 4 Schritten zum eigenen Effizienzhaus

    Um eine KfW-Förderung für ein Effizienzhaus zu erhalten, müssen Sie VOR Baubeginn zunächst einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) mit der Planung des Vorhabens beauftragen. Danach suchen Sie einen Finanzierungspartner (z. B. Ihre Hausbank), der den Kredit für Sie bei der KfW beantragt.

    Nachdem Ihnen die KfW die Förderung bestätigt hat, schließen Sie einen Kreditvertrag ab (Kredit). Die Bauarbeiten können beginnen. Nach deren Abschluss stellt der Energie-Effizienz-Experte die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus - diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein und der Tilgungszuschuss wird Ihnen gutgeschrieben.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und nachfolgenden Novellierung sind neue Effizienzhaus-Klassen geschaffen sowie Förderungen sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard angepasst worden.


    Beratung zur Förderung

    Effizienzhäuser für Sanierungen

    Bild: Zum Effizienzhaus saniertes Einfamilienhaus
    Zum Effizienzhaus saniert | © Altrendo Images / shutterstock.com

    Wenn Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren wollen, steht Ihnen der Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss zur Verfügung.

    Dabei gilt das Programm KfW 261 mit unterschiedlichen Konditionen sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten. Das Programm KfW 461 wurde mit der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt.

    Der Kredit ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Komplettsanierungen von Wohngebäuden (BEG WG) erhältlich und gilt seit 01.07.2021. Erreichen Sie eine der neu eingeführten Erneuerbare-Energien-Klassen bzw. Nachhaltigkeits-Klassen, steigt der Kreditrahmen von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.

    Dadurch erhält man einen um 5 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss und die prozentuale Förderung steigt auf bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Zum Erreichen der EE-Klasse müssen allerdings mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs des zu sanierenden Gebäudes durch erneuerbare Energien und / oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Weitere technische Anforderungen wurden weiter oben im Text erläutert.

    Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist allerdings, dass die Sanierung in einzelnen Etappen durchgeführt und am Ende ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Genauere Informationen kann Ihnen ggf. Ihr Energie-Effizienz-Experte geben.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Achtung: Die Förderung der KfW wurde am 24.01.2022 überraschend und kurzfristig wegen Budgetmangels eingestellt. Nachdem die Sanierungsförderung unverändert wieder in Kraft getreten ist, kann seit 20/21.04.2022 auch wieder Förderung für energieeffiziente Neubauten beantragt werden. Gefördert wird jedoch nur noch der Standard EH 40 mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Außerdem kann nur noch der Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss genutzt werden - der Zuschuss KfW 461 existiert nicht mehr. Sollten Sie Fragen haben, helfen unser Berater Ihnen gerne.

    KfW 461 - der Sanierungs-Zuschuss

    Bis zum 28. Juli 2022 konnte man über das Programm 461 der KfW einen Zuschuss für die Sanierung zu einem Gebäude mit Effizienzhaus Standard erhalten. Im Rahmen der BEG Novellierung wurde dieser Zuschuss jedoch gestrichen. Alle Informationen zu der aktuellen Förderlandschaft finden Sie hier.

    KfW 261 - der Sanierungs-Kredit

    Sollten Sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen um Ihre Immobilie zum Effizienzhaus zu sanieren, können Sie mit dem Programm KfW 261 einen KfW Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses erhalten.

    Dabei richtet sich die Höhe des Tilgungszuschusses ebenfalls nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Auch hier können Sie bis zu 90.000 Euro als Förderung erhalten (KfW Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse). Details entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

    Effizienzhaus-Standard Förderung (KfW 261 Kredit)
    KfW-Effizienzhaus Denkmal Tilgungszuschuss** von 20 % (inkl. 15% Zinsvergünstigung) der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 24.000 €
    KfW-Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse* Tilgungszuschuss** von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €
    KfW Effizienzhaus 100 Wird seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert
    KfW Effizienzhaus 100 EE-Klasse* Wird seit dem 28.07.2022 nicht mehr gefördert
    KfW Effizienzhaus 85 Tilgungszuschuss** von 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 24.000 €
    KfW Effizienzhaus 85 EE-Klasse* Tilgungszuschuss** von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €
    KfW Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss** von 25 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 30.000 €
    KfW Effizienzhaus 70 EE-Klasse* Tilgungszuschuss** von 30 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 45.000 €
    KfW Effizienzhaus 70 EE, WPB-Klasse***Tilgungszuschuss** von 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 60.000 €
    KfW Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss** von 30 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 36.000 €
    KfW Effizienzhaus 55 EE-Klasse* Tilgungszuschuss** von 35 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 52.500 €
    KfW Effizienzhaus 55 (und 55 EE), WPB-Klasse***Tilgungszuschuss** von 60 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 90.000 €
    KfW Effizienzhaus 55 EE, WPB, SSB-Klasse****Tilgungszuschuss** von 55 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 82.500 €
    KfW Effizienzhaus 40 Tilgungszuschuss** von 35 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 42.000 €
    KfW Effizienzhaus 40 EE-Klasse* Tilgungszuschuss** von 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 60.000 €
    KfW Effizienzhaus 40 (und 40 EE), WPB-Klasse***Tilgungszuschuss** von 50 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 75.000 €
    KfW Effizienzhaus 40 EE, WPB, SSB-Klasse****Tilgungszuschuss** von 60 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 90.000 €
    KfW-Baubegleitung (Ein- & Zweifamilienhaus) Tilgungszuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 10.000 €, max. 5.000 €

    * Erneuerbare-Energien-Klasse: Zum Erreichen müssen mindestens 55 % des Wärmebedarfes durch erneuerbare Energien und / oder unvermeidbare Abwärme erzeugt werden. ** Der Tilgungszuschuss entspricht in dieser Tabelle dem maximal möglichen Fördersatz, der wiederum immer eine mögliche Zinsvergünstigung sowie ggf. mögliche Boni beinhaltet. *** Die 25 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland profitieren in diesem Rahmen von dem sogenannten „Worst Performing Building“ Bonus (WPB) in Höhe von 10 Prozent. **** SSB steht für "Serielle-Sanierung-Bonus". Wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren zu Effizienzhäusern 55 oder 40 saniert werden, kann der Bonus in Höhe von 15 Prozent beansprucht werden. Er ist mit allen anderen Boni kombinierbar. Allerdings ist er in Kombination mit dem WPB auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt. 

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

    Konditionen für den Kredit KfW 261

    Um Ihnen einen besseren Überblick zur Kreditförderung der KfW zu verschaffen, haben wir nachfolgend die Kreditkonditionen des Programms KfW 261 für Sie zusammengestellt. Dabei gelten die Konditionen für Sanierungen und Neubauten gleichermaßen. Es sei noch erwähnt, dass Sie zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Darlehen wählen können. Sollten Sie Fragen hierzu haben, nutzen Sie unser Angebotsformular und nehmen Sie Kontakt zu unseren Beratern auf. Sie helfen Ihnen gerne.

    • Maximale Zinsbindung 10 Jahre
    • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
    • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
    • (Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)
    • (Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
    • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

    Beratung zur Förderung

    KfW Effizienzhaus als Neubau

    Bild: Neubau nach Effizienzhaus-Standard
    Neues Effizienzhaus | © Jaruwan Jaiyangyuen / shutterstock.com

    Sollten Sie planen ein Haus zu bauen, können Sie dafür ebenfalls Förderung erhalten. Allerdings wurde die Förderung für Neubauten wegen Budgetmangels zweimal (kurz) ausgesetzt. So musste die Neuauflage der Neubauförderung am 20.04.2022 bereits nach 3 Stunden wieder eingestellt und durch das Nachfolgeprogramm ersetzt werden.

    Seit dem 21.04.2022 kann man aber wieder den zinsgünstigen Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss beantragen. Der Fördersatz hat sich allerdings im Rahmen der BEG Novelle vom Juli 2022 erneut verändert. Den Zuschuss KfW 461 für energieeffiziente Neubauten gibt es dagegen nicht mehr.

    Auch neu: Förderung gibt es nur noch für energieeffiziente Neubauten, die die sogenannte Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erreichen. Der normale EH 40 Standard sowie EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse und der Standard EH 40 Plus werden nicht mehr gefördert. Auch werden Gasheizungen im Neubau nicht mehr gefördert. Der Standard EH 40 NH-Klasse erhält einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent der Kreditsumme. Unter Berücksichtigung der maximal möglichen Zinsvergünstigung steigt der maximale Fördersatz auf bis zu 20 Prozent.

    KfW 261 - Kredit-Förderung für Ihren Neubau

    Wenn Ihnen das nötige Kapital fehlt, um Ihr Haus nach Effizienzhaus-Standard zu bauen, können Sie mit dem Programm KfW 261 von der KfW einen Kredit bis zu 150.000 Euro erhalten. Zudem steht für Sie ein Tilgungszuschuss von 5 % zur Verfügung.

    Mit diesem Tilgungszuschuss und unter Berücksichtigung der maximal möglichen Zinsvergünstigung von 15 % können Sie bis zu 30.000 Euro als Förderung erhalten (Effizienzhaus 40 NH-Klasse mit QNG). Für das KfW Effizienzhaus EE-Klasse und EH 40 Plus erhalten Sie dagegen keine Förderung mehr. Eine Übersicht zu den Effizienzhaus-Standards im Neubau und den jeweiligen Förderungen finden Sie in der folgenden Tabelle.

    Effizienzhaus-Standard Förderung (KfW 261 Kredit)
    KfW Effizienzhaus 55 Seit 24.01.2022 ist keine Förderung mehr für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard EH 55 erhältlich. (Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt)
    KfW Effizienzhaus 55 EE-Klasse* oder NH-Klasse**
    KfW Effizienzhaus 40 Der normale Standard EH 40 wird seit 24.01.2022 ebenfalls nicht mehr gefördert.
    KfW Effizienzhaus 40 EE-Klasse* Der Standard EH 40 EE-Klasse wird seit 21.04.2022 wegen Ausschöpfung des Budgets nicht mehr gefördert.
    KfW Effizienzhaus 40 NH-Klasse**Förderung (Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung) von 20 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 30.000 €
    KfW Effizienzhaus 40 Plus Der Standard EH 40 Plus wird seit 21.04.2022 wegen Ausschöpfung des Budgets nicht mehr gefördert.
    KfW-Baubegleitung (Ein- & Zweifamilienhaus) Tilgungszuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 10.000 €, max. 5.000 €

    * Erneuerbare-Energien-Klasse; ** Nachhaltigkeits-Klasse (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)

    Bild: Energieheld-Tipps

    Achtung: Die Neubau-Förderung der KfW, die am 20.04.2022 neu aufgelegt wurde, ist wegen Ausschöpfung des Budgets bereits wieder eingestellt worden. Seit 21.04.2022 kann im Nachfolgeprogramm lediglich Förderung für energieeffiziente Neubauten mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) beantragt werden:

    • Es wird nur noch der Standard EH 40 NH mit QNG gefördert.
    • Der Fördersatz liegt seit 28.07.2022 bei max. 30.000 Euro.
    • Gasheizungen werden im Neubau nicht mehr gefördert.
    • Es steht nur noch der Kredit KfW 261 zur Verfügung - der Zuschuss KfW 461 wurde eingestellt.

    Beratung zur Förderung

    Beispielhafte Sanierungen und Neubauten

    Bild: Thermografie Bild zur Bestandsaufnahme
    Thermografie für Bestandsaufnahme | © Ivan Smuk / shutterstock.com

    Damit Sie eine bessere Vorstellung davon bekommen, wie eine Förderung aussehen kann, haben wir im Folgenden einmal ein paar Sanierungsbeispiele für Sie durchgespielt. Selbstverständlich handelt es sich hier nur um Beispiele.

    Im konkreten Fall kann die Förderung natürlich davon abweichen. Ausschlaggebend dafür ist, welche Kosten entstehen und welche Effizienzhaus-Klasse Sie erreichen.

    Beispiel 1: KfW Kredit 261 - KfW Effizienzhaus 85 EE-Klasse

    In diesem Beispiel saniert die Familie Herber aus Mainz ihren Altbau aus dem Jahre 1970 zum Effizienzhaus. Zusätzlich kombiniert sie die Förderung des Programms KfW 261 mit dem Programm KfW 455 B (Barrierefreiheit) - und lässt sich gleich das Badezimmer barrierefrei mit sanieren.

    Bild: Achtung

    Achtung, die Förderung KfW 455-B kann seit 09.08.2022 nicht mehr beantragt werden!
    Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wegen Ausschöpfung des Budgets keine Zuschüsse mehr für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Bereits vor dem 09.08.2022 gestellte Anträge werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt - bereits bewilligte Anträge sind ohnehin nicht betroffen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nicht möglich, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind. Dies ist seit 09.08.2022 der Fall. (Stand: August 2022)

    Dabei entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 184.200 Euro. Demgegenüber steht eine Förderung von 42.700 Euro. Das entspricht knapp einem Viertel der Gesamtkosten. Familie Herber muss also noch 141.500 Euro bezahlen. Rechnungsdetails können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

    Sanierung Kosten ohne Förderung Förderprogramm Förderung Kosten inkl. Förderung
    KfW Effizienzhaus 85 EE-Klasse* 140.000 € BEG WG: KfW 261 Kredit mit Tilgungszuschuss Zuschuss** von 25 % der förderfähigen Kosten (140.000 €); 35.000 € 105.000 €
    Barrierefreies Badezimmer 36.000 € KfW 455-B Zuschuss (Barrierefreiheit) nicht mehr verfügbar 36.000 €
    Baubegleitung 8.200 € BEG WG: KfW 261 Kredit mit Tilgungszuschuss; Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten (8.200 €); 4.100 € 4.100 €
    Gesamtkosten 184.200 € Kombination aller genannten Förderprogramme 39.100 € 145.100 €

    * Erneuerbare-Energien-Klasse ** Setzt sich zusammen aus Tilgungszuschuss (5%), max. Zinsvergünstigung (15%) und EE-Bonus (5%)

    Beispiel 2: Kredit KfW 261 - KfW Effizienzhaus 40 Neubau

    Da die Förderung für energieeffiziente Neubauten nach Effizienzhaus-Standard am 24.01.2022 vorübergehend eingestellt und am 20.04.2022 neu aufgelegt wurde, gibt es keine aktuellen Beispiele für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard (EH) 40.

    Gefördert werden nur noch die Standards EH 40 EE-Klasse, EH 40 NH-Klasse und EH 40 Plus. Dabei haben sich Fördersätze und Konditionen deutlich verändert. Sollten Sie Fragen hierzu haben, helfen unsere Berater Ihnen gerne.

    Beispiel 3: KfW Kredit 261 Denkmalschutz EE-Klasse

    Herr Vogt hat ein altes Landhaus geerbt und plant die Sanierung des Gebäudes. Da es unter Denkmalschutz steht, kann er allerdings nur sehr begrenzt sanieren lassen, weil er ansonsten gegen Auflagen des Denkmalschutzes verstößt. Daraufhin beauftragt er einen Energie-Effizienz-Experten, die Sanierung den Auflagen entsprechend zu planen. Auf dessen Rat entschließt er sich, das Haus nach Effizienzhaus-Standard Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse zu sanieren.

    Die Kosten hierfür liegen bei insgesamt 160.000 Euro. Demgegenüber steht eine Förderung in Höhe von insgesamt 42.500 Euro aus dem Programm KfW 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das entspricht gut einem Viertel der Gesamtkosten. Herr Vogt zahlt also nur noch 117.500 Euro für die Sanierung. Die Rechnungsdetails entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

    Sanierung Kosten Förderprogramm Förderung Kosten inkl. Förderung
    KfW-Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse* 148.000 € BEG WG: KfW 261 Kredit mit Tilgungszuschuss Zuschuss** von 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 150.000 €***; 37.500 € 110.500 €
    Baubegleitung 12.000 € BEG WG: KfW 261 Kredit mit Tilgungszuschuss; Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 10.000 €** ; 5.000 € 7.000 €
    Kosten gesamt 160.000 €  Kombination aller genannten Förderprogramme 42.500 € 117.500 €

    * Erneuerbare-Energien-Klasse; ** Setzt sich zusammen aus Tilgungszuschuss (5 Prozent), max. Zinsvergünstigung (15 Prozent) und EE-Bonus (5 Prozent) ; *** Maximal förderfähiger Betrag

    Beratung zur Förderung

    Vorteile und Nachteile: Lohnt sich der Aufwand?

    Bild: Effizienzhaus mit Sparpotenzial
    Einsparungen dank niedriger Betriebskoten | © Andrey_Popov / shutterstock.com

    In diesem Kapitel wollen wir klären, ob sich der Aufwand nach Effizienzhaus-Standard zu bauen oder zu sanieren lohnt. Dazu wollen wir einmal die Vorteile und Nachteile näher beleuchten.

    Zu den Vorteilen gehören die hohe Förderung, die sehr niedrigen Betriebskosten der Immobilie, der gesteigerte Wiederverkaufswert der Immobilie und das verbesserte Wohnklima. Zudem schont man natürlich die Umwelt und wirkt dem Klimawandel entgegen.

    Zu den Nachteilen gehören der höhere Preis für die Sanierung bzw. den Neubau, die teure Anschaffung einer Lüftungsanlage zur Schimmelvermeidung sowie die Antragsformalitäten der Förderung. Zudem muss man vertrauenswürdige Handwerksbetriebe finden, die die Arbeiten ausführen.

    Die letzten beiden Punkte können Sie allerdings umgehen, indem Sie den Energie-Effizienz-Experten mit der Durchführung beauftragen. Er stellt den Antrag form- und fristgerecht und findet zuverlässige Handwerksbetriebe aus Ihrer Region. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Vorteile Nachteile
    Hohe Förderung von der KfW Hohe Kosten
    Niedrige Betriebskosten durch Energieeinsparung Zur Vermeidung der Schimmelbildung wird eine teure Lüftungsanlage benötigt
    Wertsteigerung / höherer Wiederverkaufswert Formalitäten der Beantragung
    Besseres Wohnklima Passende Handwerksbetriebe müssen gefunden werden
    Energie-Effizienz-Experte findet Handwerksbetriebe, stellt Förderantrag und prüft fachgemäße Umsetzung der Handwerksarbeiten nach Durchführung  
    Dient dem Klimaschutz