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Staatliche Förderungen für energetische Modernisierungen

Der Wunsch nach Energieeffizienz ist vorhanden, doch die energetische Sanierung ist für viele Menschen mit Angst verbunden. Potenzielle hohe Kosten sind ein großes Abschreckungsmerkmal, denn eine optimale Sanierung kann durchaus enorme Beträge erfordern. Staatliche Förderungsmaßnahmen für energieeffizientes Bauen oder Sanierungen wurden erst zu Beginn 2021 neu strukturiert und sogar erhöht. Verschiedene Maßnahmen ermöglichen unterschiedliche Förderungen, die sich für Bauherren durchaus lohnen können.

Kosten für Neubau und energetische Sanierung oft höher als erwartet

Ein bisschen renovieren hier, ein bisschen sanieren da, das kann doch aus dem Budget bezahlt werden, oder? Für viele Eigenheimbesitzer ist das Nachrüsten nicht so einfach wie gedacht. Langfristig lohnt sich die Sanierung aber durchaus, insbesondere in Altbauten sind die Betriebskosten sehr hoch und reißen regelmäßig eine Lücke ins Budget. Ein sogenanntes Effizienzhaus unterstützt dabei, die bestmögliche Energieeffizienz zu generieren, doch es gibt Abstufungen. Ähnlich wie bei den Effizienzklassen von elektronischen Geräten gilt:

Je kleiner die Effizienzstufe, desto geringer ist der Energieverbrauch, was die Förderung analog steigen lässt

Um die gesamte Immobilie zu sanieren, gibt es nicht nur ein paar wenige Arbeitsschritte, sondern komplexe Möglichkeiten, die unterschiedlich durch staatliche Organe gefördert werden. Das Ziel dahinter ist grundsätzlich, den CO2-Ausstoß zu minimieren. Dazu gehören:

  • Schutz vor Sonne und Dämmung der Fassade
  • Neudämmung des Dachs
  • Erneuerung von Fenstern
  • Austausch von Heizungen
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage
  • Optimierung und Sanierung von Badezimmer und Küche

Ein Blick auf die nachfolgende Grafik zeigt eindeutig, dass die Kosten hoch sind, der Nutzen aber nach einiger Zeit deutlich zutage tritt. Das Projekt Energiesanierung beweist, dass Investitionen sich manchmal nicht sofort auszahlen, über einen langen Zeitraum aber schon.

Stellt sich nun für Investoren die Frage, welche staatlichen Förderungen wirklich geboten werden und wie sie zu erhalten sind.

Was wird von staatlicher Seite gefördert?

Die Förderdatenbank des Bundes ermöglicht die gezielte Suche nach Förderprogrammen des Staats und der Europäischen Union. Vor Umsetzung der eigenen Pläne ist es ratsam, hier einen genauen Blick zu werfen und die bestmögliche Förderung für das eigene Projekt mitzunehmen. Grundsätzlich werden verschiedene Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert. Darunter fallen:

  • Wärmedämmung von Dachflächen, Geschossdecken und Wänden
  • Erneuerung von Außentüren und Fenstern
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Installation eines digitalen Systems zur Optimierung des energetischen Verbrauchs
  • Optimierung moderner Heizungsanlagen
  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungssystemen
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Seit Anfang 2021 haben sich die Zuschüsse teils erhöht, zudem ist es einfacher geworden, sie zu beantragen. Schritt für Schritt möchte der Bund auf eine einheitliche Bundesförderung umrüsten, damit keine unterschiedlichen Anlaufstellen (KfW, BAFA) mehr angesprochen werden müssen. Die sogenannte BEG-Förderung umfasst die zuvor auf verschiedene Stellen verteilten Förderungsprogramme und erleichtert die Inanspruchnahme durch den Verbraucher.

2021 hat aber auch gezeigt, wie wichtig Änderungen und Optimierungen künftig werden. Denn mit Beginn des Jahres wurde auch eine neue CO2-Bepreisung festgelegt. Ziel dahinter ist es, den CO2-Ausstoß beim Heizen deutlich zu reduzieren. Wer fossile Rohstoffe in den Verkehr bringt, muss im Besitz von Emissionszertifikaten sein. Die Kosten für den Erwerb jener Zertifikate werden auf den Endkunden umgelegt. Infolgedessen sind seit 2021 die Preise für Flüssiggas, Heizöl und Erdgas deutlich gestiegen.

Die stufenweise Steigerung hat zur Folge, dass bis 2025 weitere Preissteigungen zu erwarten sind. Für Besitzer eines Einfamilienhauses bedeutet das zusätzliche Betriebskosten von bis zu 300 Euro pro Jahr.

Die wichtigsten Förderungen für die Umrüstung zum Energieeffizienzhaus

Jeder Bürger kann selbst einen Teil dazu beitragen, seine Energiekosten zu reduzieren. Maßnahmen wie richtiges Lüften und weniger Heizen gehören dazu. Doch bei der energetischen Sanierung geht es darum, für gleiche Effekte weniger Kosten und zugleich weniger CO2 zu produzieren.

Die bis 2021 verfügbaren zehn Förderungsprogramme wurden zu drei Gesamtpaketen zusammengelegt. Es handelt sich hierbei um:

  • BEG WG (Neubau und Vollsanierung von Wohngebäuden)
  • BEG NWG (Neubau und Vollsanierung von Nichtwohngebäuden)
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden)

Damit ändern sich auch die Zuständigkeitsbereiche. Hatte zuvor die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen koordiniert, ist hierfür nun das BAFA verantwortlich. Die KfW hingegen übernimmt die Förderung für Heizungsanlagen und Kredite im Bereich der BEG EM. Für die Antragsteller wird das Verfahren erheblich vereinfacht, da es künftig nur noch ein zentrales Antragsformular für Inanspruchnahme aller Programme geben wird. So lässt sich die Attraktivität für Bauherren deutlich steigern.

Pixabay © mrganso CCO Public Domain
Photovoltaikanlagen gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz.

Erhöhung der Förderung durch Einführung des BEG

Nicht nur vereinfachte Antragsstellungen, sondern auch die Erhöhung der Förderung sorgten 2021 für ein positives Raunen in der Baubranche. Insbesondere bei der Förderung durch Einzelmaßnahmen ist ein deutlich höherer Investitionsrahmen gewährt worden. Es ist für Verbraucher außerdem möglich, eine Bonusförderung zu erhalten, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die durch einen individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen werden.

Auch für Neubauten und energetische Sanierungen nach den Standards des Effizienzhauses stieg die Förderung Anfang 2021 an. Seither wurden die beiden verschiedenen Klassen (NH-Klasse für Nachhaltigkeitsklasse und EE-Klasse für Energieeffizienzklasse) eingeführt.

Förderung zur Energieberatung ab Juli 2021 erhöht

Die Inanspruchnahme von Fachplanung und Baubegleitung wird im Rahmen der Förderung für Energieberatung auch 2021 weiterhin gefördert. Die von der KfW unterstütze Planung kann zu 50 % mit einer Grenze von bis zu 10.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. Im Endeffekt können Verbraucher so eine Gesamtförderung von 5.000 Euro erhalten. Wird durch das BEG EM gefördert, ist die maximale Förderungsgrenze auf 5.000 Euro bemessen, der Zuschuss beträgt ebenfalls maximal 50 Prozent und somit 2.500 Euro.

Die Erstellung des individuell auf den Verbraucher angepassten Sanierungsfahrplans wird nach wie vor mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten gefördert. Werden die im Fahrplan angeratenen Maßnahmen innerhalb der nächsten 15 Jahre umgesetzt, wird die Förderung insgesamt um fünf Prozent der Gesamtkreditsumme gesteigert.

Förderungen für energetische Sanierungen – was geht, was geht nicht?


Auch wenn der Prozess durch die Zusammenführung deutlich vereinfacht wurde, ist es für Laien schwierig, wirklich jede Förderung mitzunehmen. Einzelmaßnahmen, Umbau- und Neubaumaßnahmen, all das wird schnell zur Herausforderung. Und dann gilt es auch noch zwischen KfW-Kredit und BAFA Zuschuss zu unterscheiden. Folgende Maßnahmen werden wie folgt bezuschusst:

  • Installation einer Gas-Brennwertheizung: Sowohl das BAFA als auch die KfW fördern die Installation mit 20 % der maximal förderfähigen Kosten von 60.000 Euro und damit insgesamt mit höchstens 12.000 Euro. Stichwort: „Renewable Ready“.
  • Installation einer Wärmepumpe: Die Neuinstallation einer Wärmepumpe wird als Einzelleistung mit 35 % mit der maximal förderfähigen Summe von 60.000 Euro gefördert. Am Ende sind so maximal 18.000 Euro Förderungssumme möglich.
  • Installation einer Gas-Hybridheizung: Förderungsfähig sind maximal Kosten in Höhe von 60.000 Euro, die mit 30 % gefördert werden. Gesamt ergibt sich so ein Zuschuss von höchstens 21.000 Euro.
  • Installation einer Solarthermie-Anlage: Maximale Kosten von 60.000 gelten als förderungsfähig und werden mit 30 % bezuschusst. Höchster Zuschuss liegt somit bei 18.000 Euro.
  • Installation einer Holzheizung oder EE-Hybridheizung: Der maximal förderfähige Betrag liegt bei 60.000 Euro, die mit 35 % bezuschusst werden. Gesamtsumme liegt somit bei 21.000 Euro.
  • Fernwärmeanschluss: Sofern der Fernwärmeanschluss mindestens zu 25 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist wird, können 30 % von maximal 60.000 Euro gefördert werden. In Endsumme ergibt sich so ein Zuschuss von maximal 18.000 Euro.
  • Fernwärmeanschluss 2: Sofern der Fernwärmeanschluss mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist wird, können 35 % von maximal 60.000 Euro gefördert werden. In Endsumme ergibt sich so ein Zuschuss von maximal 21.000 Euro.
  • Neuinstallation von Türen und Fenstern: Insgesamt werden 20 % von maximal 60.000 Euro bezuschusst, damit ergibt sich ein Gesamtzuschuss von höchstens 12.000 Euro.
  • Dämmungsmaßnahmen: Auch hier werden maximal 20 Prozent von förderungsfähigen 60.000 Euro bezuschusst, was ebenfalls eine Gesamthöhe von 12.000 Euro ergibt.

Kreditaufnahme über die KfW in maximaler Höhe von bis zu 150.000 Euro

Im Zuge einer energetischen Sanierung bietet die KfW-Kredite mit einem maximalen Rahmen von 150.000 Euro für Verbraucher an. Unterschieden werden muss zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Modell, dabei sind die Kreditkonditionen immer gleich. Die maximale Zinsbindung liegt bei höchstens zehn Jahren, die Provisionsfreiheit erstreckt sich auf 12 Monate.

Es besteht zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine kostenfreie Sondertilgung zu leisten. Der Zinssatz schwankt, lag Stand März 2022 bei einem Annuitätendarlehen bei einem Sollzins von 1,60 %, bei einem endfälligen Darlehen bei 1,81 %. Es können unterschiedliche Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren, elf und 20 Jahren sowie 21 und 30 Jahren ausgewählt werden.

Privatkredit als Ergänzung zu staatlicher Förderung

Auch wenn die staatliche Förderung hinsichtlich der energetischen Sanierung lohnenswert ist und das Kreditangebot der KfW ebenfalls, reicht die Summe oft nicht aus, um alle Umbaumaßnahmen finanzieren zu können. 150.000 Euro als Kreditsumme der KfW bietet zwar bereits einige Grundvoraussetzungen, doch insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen im Altbau oder bei einem gänzlichen Neubau sind die Kosten bedeutend höher.

Wer das Geld nicht zur Verfügung hat, kann einen aufstockenden Privatkredit bei der Bank beantragen. Dieser hat den Vorteil, dass er nicht zweckgebunden ist, aber trotzdem für den Umbau genutzt werden kann. Wie in den meisten Fällen lohnt es sich auch hier, die vorhandenen Angebote zuvor zu vergleichen. Es lohnt sich auch abzuwägen, ob die staatliche Förderung als Zuschuss oder als Darlehen durch die KfW in Anspruch genommen werden soll. Einen KfW-Kredit parallel zum Privatkredit laufen zu lassen ist möglich, steigert aber die monatlichen Fixkosten. Oft lohnt es sich mehr, die staatlichen Zuschüsse auszuschöpfen und die Differenz über einen Privatkredit zu finanzieren. Das beste Angebot kann durch einen umfassenden Kredit- und Kostenvergleich erzielt werden.

Bildverzeichnis:
Titelbild: Pixabay © ColiN00B CCO Public Domain

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