Balkonkraftwerk anmelden 2024: So geht’s!

Balkonkraftwerk
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? | © pasja1000 / pixabay.com CC0

Sie haben sich entschieden, ein Balkonkraftwerk anzuschaffen? Dann kommt jetzt ein wichtiger Schritt auf Sie zu: das Balkonkraftwerk anmelden. Die Anmeldung des Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber Achtung: 2024 gab es wichtige Änderungen, die die Registrierung vereinfachen sollen. So müssen Sie, wenn Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, dieses seit April 2024 nur noch an einer zentralen Stelle melden.

Welche das ist und was Sie für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem beantworten wir die Frage Balkonkraftwerk anmelden oder nicht, wie schnell Sie ein Balkonkraftwerk anmelden müssen und was passiert, wenn Sie das Balkonkraftwerk nicht anmelden.

Inhalt


    Balkonkraftwerk anmelden: Allgemeines

    Balkonkraftwerk aufgeständert
    PV-Module für den Balkon | © Hans / pixabay.com CC0

    In Deutschland nutzen immer mehr Menschen steckerfertige Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke. Dabei handelt es sich um eine kleine PV-Anlage für den Balkon. Haushalte, die einen Balkon oder eine Terrasse haben, können mit der Mini-PV-Anlage eigenen Strom erzeugen und nutzen. Doch einfach einstecken und Strom erzeugen? So einfach ist es dann doch nicht. Denn nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks kommt noch ein bisschen Bürokratie auf Sie zu – unter anderem mit der Anmeldung des Balkonkraftwerks.

    Das Balkonkraftwerk anzumelden hat sich 2024 mit der Verabschiedung des Solarpakets I geändert. Künftig soll die Anmeldung einfacher werden.


    Balkonkraftwerk Anmeldung – die wichtigsten Fragen im Überblick

    • Wo muss ich ab 2024 mein Balkonkraftwerk anmelden? Seit 2024 müssen Sie Ihre Mini-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
    • Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ganz einfach und funktioniert über das Online-Portal der Bundesnetzagentur. Dort erstellen Sie ein Benutzerkonto und geben die Daten Ihrer Mini-PV-Anlage an.
    • Wie schnell muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden? Sie haben einen Monat Zeit, das Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
    • Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, dem drohen theoretisch bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Praktisch gibt es in den seltensten Fällen ein Bußgeld.

    Balkonkraftwerk anmelden: wo registrieren?

    Mit der Verabschiedung des Solarpaket I am 26. April 2024 hat sich die Anmeldung eines Balkonkraftwerks vereinfacht. In Zukunft erwartet Sie weniger Bürokratie, da ein Schritt entfällt. Bis dato war es nötig, sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber das Balkonkraftwerk anzumelden. Letzteres ist nun nicht mehr notwendig.

    Nun reicht die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Dafür müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eintragen. Das können Sie entweder ganz einfach selbst über das Online-Portal der Bundesnetzagentur machen oder eine bevollmächtigte Person wie eine Elektrofachkraft beauftragen.


    Anmeldung Balkonkraftwerk: Ablauf – so geht’s!

    Für die Anmeldung des Balkonkraftwerks haben Sie einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage Zeit. Seit dem 1. April 2024 funktioniert die Anmeldung wie folgt: Gehen Sie auf die Startseite des Marktstammdatenregisters und klicken Sie auf den Menüpunkt Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs, dann Registrierung einer Solaranlage und steckerfertige Solaranlage. Falls noch nicht geschehen, müssen Sie sich anschließend registrieren. Im letzten Schritt geben Sie die Daten Ihres Balkonkraftwerks an.

    Unter anderem müssen Sie die folgenden Daten bei der Registrierung angeben:

    • Standort der Anlage
    • Anzeige-Name der Einheit
    • Technische Daten des Balkonkraftwerks: Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Wechselrichterleistung, Zählernummer

    Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich eine Registrierungsbestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen.

    Was tun, wenn sich meine Daten ändern?

    Wenn sich die Leistungsdaten Ihrer Anlage ändern, zum Beispiel die Watt-Zahl der Module, können Sie sich im Marktstammdatenregister jederzeit anmelden und Ihre Daten ändern.


    Anmeldung Balkonkraftwerk: Stromspeicher anmelden – ja oder nein?

    Stromspeicher Photovoltaik
    Strom mit Photovoltaik | © silroby80 / shutterstock.com

    Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren produzierten Strom speichern und später nutzen, wenn Sie diesen benötigen. Etwa dann, wenn gerade mal nicht die Sonne scheint. Dann stellt sich allerdings die Frage: Müssen Sie den Stromspeicher ebenfalls anmelden?

    Betreiben Sie einen Stromspeicher, müssen Sie diesen ebenfalls im Marktstammregister der Bundesnetzagentur anmelden. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden, öffnen sich weitere Abfragen zu den technischen Daten Ihres Stromspeichers. Wird der Stromspeicher nachträglich installiert, können Sie die Angaben ebenfalls nachträglich über das Online-Portal der Bundesnetzagentur vornehmen.


    Anmeldung Balkonkraftwerk: Konsequenzen bei Nichtanmelden

    Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk zu spät, also nicht innerhalb eines Monats, oder gar nicht an, drohen Strafen. Denn laut Paragraf 9 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen und müssen deshalb zu Prüfungszwecken registriert werden.

    Eine Strafverfolgung findet aber praktisch selten bis nie statt. Das liegt daran, dass die Bundesnetzagentur nicht die Ressourcen hat, Anmeldungen zu kontrollieren. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Balkonkraftwerke in Deutschland gar nicht angemeldet ist.

    Jedoch ist theoretisch eine Strafe von bis zu 50.000 Euro möglich. Das legt Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes fest, der das Nichtanmelden als Ordnungswidrigkeit definiert. Wie gesagt, ist eine Strafe allerdings eher unwahrscheinlich, wenn auch nicht ausgeschlossen. Auch die Höchststrafe von 50.000 Euro ist eher nicht wahrscheinlich.

    Nichtanmelden und Schadensfall

    Problematisch wird es auch, wenn eine nicht angemeldete Anlage Netzprobleme oder einen Netzausfall verursacht. Dann können Sie nicht nur für die Schäden haftbar gemacht werden und müssen gegebenenfalls für die Kosten von Reparaturarbeiten aufkommen. Es kann darüber hinaus auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen.


    Balkonkraftwerk anmelden: Fazit

    Zwar ist es eher unwahrscheinlich, ein Bußgeld zu erhalten, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden. Dennoch ist es nicht wert, dieses kostspielige Risiko einzugehen. Zumal die Anmeldung des Balkonkraftwerks mit dem Solarpaket I nochmal deutlich vereinfacht wurde. Nun müssen Sie Ihre Mini-PV-Anlage nur noch online im Marktstammregister registrieren.

    Haben Sie allerdings Zweifel, ob die Anschaffung eines Balkonkraftwerks überhaupt Sinn macht, wenden Sie sich am besten an einen Energie-Effizienz-Experten. Unsere Energieberater beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen zum Balkonkraftwerk und der Anmeldung. Kontaktieren Sie uns gerne.