Förderung für Ihre Holzheizung - das müssen Sie 2023 wissen

Die Möglichkeiten, Förderung für eine Holzheizung zu erhalten, sind mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und einer Überarbeitung im Juli 2022 erweitert und angepasst geworden. Generell werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien seitdem noch intensiver gefördert.
Ziel ist es, dadurch die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Welche zusätzlichen Förderungen zur Verfügung stehen, wie hoch sie sind, wo man sie beantragen kann und welche Voraussetzungen für ihren Erhalt erfüllt werden müssen, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringt auch Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sich. Ab dem 01. Januar 2024 wird voraussichtlich eine Förderung von bis zu 75 Prozent für eine Holzheizung möglich sein. Die Förderungen können sich ggf. noch ändern.
Hier können Sie mehr über die aktuellen Änderungen lesen.
Allgemeines zur Förderung Ihrer Holzheizung
Der Austausch einer Heizungsanlage ist in den seltensten Fällen ein Grund zur Freude. Viel Geld muss investiert und vielleicht aufwendige Änderungsarbeiten durchgeführt werden. Man sollte aber versuchen, in die Zukunft zu schauen. Moderne Heizungen sind mittel- und langfristig eine finanziell äußerst lohnende Investition, denn die Effizienz neuerer Heizungen ist mit alten Modellen kaum zu vergleichen.
Das gilt umso mehr für die Holzheizung, mit der so günstig geheizt werden kann, wie mit keiner anderen konventionellen Öl- oder Gasheizung, mit einem allgegenwärtigen und außerdem auch noch CO2-neutralen Brennstoff. Dafür sind die Kosten für die Anschaffung aber auch häufig recht hoch. Aus diesem Grund, und weil er die Energiewende vorantreiben möchte, schreibt der Staat Förderung in Form von Zuschüssen und Krediten für energetische Sanierungen und die Verwendung erneuerbarer Energien aus. Und eine moderne Holzheizung zählt zu beidem.
Förderung für die Holzheizung
Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Förderung für Heizungen von der Bundesregierung grundlegend novelliert. Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderung Anfang 2021 nochmals überarbeitet. Die unterschiedlichen Fördersätze wurden vereinheitlicht. Eine weitere Novelle im Juli 2022 sorgte für weitere Vereinfachungen und Anpassungen an den Förderhöhen. Seitdem gibt es für eine Holzheizung 10 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung.
Diese wird im Rahmen der BEG EM für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als einmaliger Zuschuss vergeben. Durch die Zusatzförderung des Heizungstausch-Bonus kann man jedoch maximal eine Förderung bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Holzheizung | Förderung Altbau (BEG EM) |
---|---|
Scheitholzvergaser | Zuschuss von 10 - 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 6.000 - 12.000 € |
Hackschnitzelheizung | |
Pelletheizung | |
Pelletofen mit Wassertasche bis 25kW |
Antragstellung für die Förderung

Durch die Einführung des BEG hat sich in der Antragstellung einiges geändert. Zukünftig soll die Förderung für alle angestrebten Maßnahmen in einem Antragsformular beantragt werden können.
Eine Förderung für eine Holzheizung als Einzelmaßnahme kann man als einmaligen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Die KfW bietet für eine Holzheizung nur indirekte Förderung im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. Die Zuschuss-Förderung mit der Bezeichnung KfW 262 wurde im Juli 2022 gestrichen.
Grundsätzlich ist jeder berechtigt, eine Förderung des BAFA oder der KfW zu erhalten. Dazu muss der Antrag auf Förderung des BAFA vor Beginn der Bauarbeiten (der Abschluss eines Liefervertrages / Auftragsvergabe für die neue Holzheizung) online beim BAFA eingehen. Außerdem muss auch ein Kostenvoranschlag des ausführenden Fachunternehmens für die Holzheizung und alle anfallenden Arbeiten hochgeladen werden. Alle Formulare für den Antrag auf Förderung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Sollte eine Förderung von der KfW gewünscht sein, muss diese vor Maßnahmenbeginn (Abschluss eines Liefervertrages / Auftragsvergabe für neue Holzheizung) unter Mitwirkung des Fachunternehmers oder eines zertifizierten Energieberaters (Energie-Effizienz-Experte) frist- und formgerecht gestellt werden. Dazu muss man zunächst einen Finanzierungspartner finden (z. B. die Hausbank). Dieser beantragt die Förderung bei der KfW, nachdem er die nötigen Unterlagen vom Fachunternehmer bzw. dem Energie-Effizienz-Experten erhalten hat. Für Effizienzhaus-Förderungen ist die Mitwirkung des Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben.
Vorgaben für die Holzheizung
Um eine Förderung nach BEG EM für ihre Holzheizung erhalten zu können, muss diese einige Voraussetzungen erfüllen. Sie muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW haben. Zudem muss der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad” der Holzheizung mindestens 81 Prozent betragen. Alternativ kann auch ein Kesselwirkungsgrad von 90 Prozent, bzw. bei Pelletöfen von 91 Prozent nachgewiesen werden. Zudem müssen Holzheizungen über einen Pufferspeicher verfügen.
Für die Hackschnitzelheizung und die Pelletheizung muss dieser mindestens 30 Liter pro kW Nennwärmeleistung groß sein, für den Holzvergaser sogar 55 Liter pro kW Nennwärmeleistung. Zudem muss die Heizung von einem unabhängigen Institut gemäß entsprechender Normen geprüft sein. Außerdem muss die Anlage in den Listen der förderfähigen Anlagen aufgeführt sein (automatische oder handbeschickten Holzheizungsanlagen). Die Emissionsobergrenzen von 200 Milligramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid und 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter sind einzuhalten. Seit Januar 2023 müssen Holzheizungen zudem mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden, um förderfähig zu sein. Nach Durchführung der Installation müssen zudem mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Holzheizung | max. CO-Emission | max. Feinstaub-Emission | Mindestvolumen des Pufferspeichers | minimaler Kesselwirkungsgrad |
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Pelletheizung | 200 mg / m³ | 15 mg / m³ (2,5 mg / m³ für Innovationsbonus) | 30 l / kWth | 90 % |
Hackschnitzelheizung | ||||
Holzvergaser-Pellet- bzw. Holzvergaser-Hackschnitzel-Kombikessel | 55 l / kWth | |||
Scheitholzvergaser |
BAFA-Förderung
Nachdem die Formalitäten geklärt sind, werfen wir nun einen Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung. Die BEG EM ist als Zuschuss zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen aktuell nur beim BAFA erhältlich. Auf den Kredit KfW 262 können Sie nicht mehr zurückgreifen. In einem späteren Abschnitt finden Sie hierzu weitere Informationen.
Grundsätzlich erhält man für die Installation einer Holzheizung immer mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten von max. 60.000 Euro erstattet. Zudem besteht die Möglichkeit durch den Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Holzheizung eine erhöhte Förderung von insgesamt 20 Prozent zu bekommen - also zusätzlich 10 Prozent. Dieser Bonus wird übrigens auch beim Austausch einer Gasheizung gewährt, welche jedoch mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein muss. Einzige Ausnahme ist die Gasetagenheizung, welche unabhängig von ihrer Betriebsdauer förderfähig ausgetauscht werden kann. Die Rede ist von dem sogenannten Heizungstausch-Bonus, einer Art Abwrackprämie für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Sowohl der iSFP-Bonus, falls die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde, als auch der Innovationsbonus, der sich auf die Feinstaubemissionen der Holzheizung bezog, sind seit den Anpassungen an der BEG im Juli 2022 nicht mehr verfügbar. Insgesamt wurde die Förderung einer Holzheizung dadurch gesenkt. Insgesamt kann eine Förderung in Höhe von bis zu 12.000 Euro bezogen werden.
Heizung | Mindest-Förderung | Heizungstausch-Bonus | iSFP Bonus* | Innovationsbonus** | Gesamtförderung |
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Pelletheizung | 10 % der förderfähigen Kosten, max. 6.000 € | + 10 % der förderfähigen Kosten, max. + 6.000 € | Seit 28.07.2022 nicht mehr erhältlich | Seit 28.07.2022 nicht mehr erhältlich | bis zu 20 %der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € |
Hackschnitzelheizung | |||||
Holzvergaser |
Förderung durch KfW-Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte bis zum 28.07.2022 als Alternative zum BAFA-Zuschuss den Kredit KfW 262 zur Verfügung (BEG EM). Dabei war der Tilgungszuschuss ebenso hoch wie der Zuschuss vom BAFA. Das Programm wurde jedoch aufgrund von Umstrukturierungen der BEG im Juli 2022 gestrichen. Einzelmaßnahmen werden seitdem nur noch von der BAFA in Form einer Zuschusszahlung gefördert.
Im Rahmen von Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard kann man jedoch weiterhin anteilig Förderung für eine Holzheizung erhalten (BEG WG). Bei Sanierungen steht mit dem Programm KfW 261 ein Fördersatz von bis zu 45 Prozent der Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht maximal 67.500 Euro. Das Programm KfW 461, welches Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard mit einer Zuschusszahlung förderte, wurde ebenfalls mit der BEG Novelle gestrichen. Seitdem ist die Förderung nur noch in Form eines Darlehens erhältlich.
Im Neubau können Sie die gleiche Kreditsumme erhalten. Der Tilgungszuschuss ist allerdings wegen einer Neuauflage der Förderung energieeffizienter Neubauten am 20. bzw. 21.04.2022 und der Überarbeitung der BEG am 28.07.2022 deutlich gesenkt worden. Dazu muss der Effizienzhaus-Standard EH 40 NH-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreicht werden. Der Tilgungszuschuss beträgt hier maximal 5 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht max. 7.500 Euro.
Der Zuschuss KfW 461 wurde dagegen wegen Budgetmangels in der Neuauflage der KfW-Förderung für Neubauten vom 21.04.2021 gestrichen und kann nicht mehr beantragt werden. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie nochmal einen Überblick zur KfW-Förderung.
Programm | Maßnahme | Förderung |
---|---|---|
Kredit KfW 262 (BEG EM) |
Sanierung mit Einzelmaßnahme | Der Kredit 262 für Sanierungen wurde wegen Änderungen an der BEG in 2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich. |
Kredit KfW 261 (BEG WG) |
Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit bis zu 150.000 Euro + Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 €* |
Neubau eines Effizienzhauses | Kredit bis zu 150.000 Euro + Fördersatz 5 % der Kreditsumme, max. 7.500 €* | |
Zuschuss KfW 461 (BEG WG) |
Sanierung zum Effizienzhaus | Der Zuschuss KfW 461 für Sanierungen wurde wegen Änderungen an der BEG in 2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich. |
Neubau eines Effizienzhauses | Der Zuschuss KfW 461 für Neubauten wurde wegen Budgetmangels anfang 2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich. |
* pro Wohneinheit