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Förderung für Wärmepumpen - Zuschüsse und Kredite 2023

Bild: Luft-Wasser-Wärmepumpe
Luft-Wasser-Wärmepumpe | © Buderus

Für die Installation einer Wärmepumpe erhalten Sie im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAF auch 2023 Förderung, da sie erneuerbare Energien als Wärmequelle nutzt und dadurch sehr effizient und umweltfreundlich ist. Deshalb kann man realistisch - je nach Bauart der Wärmepumpe - zwischen 4.500 und 15.000 Euro Förderung für eine Wärmepumpe bekommen.  

Wichtig ist allerdings, dass das Gebäude gut gedämmt ist und die Wärmepumpe die Fördervoraussetzungen erfüllt. Welche das sind, wie hoch die Kosten für die Anschaffung sind und worauf Sie noch achten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhalt


    Was ist eine Wärmepumpe?

    Eine Wärmepumpe ist eine sehr effiziente und umweltfreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Grundwasser). Dabei funktioniert sie nach dem Prinzip eines umgekehrten Kühlschranks. Wärmepumpen entziehen ihrer Umwelt mittels Wärmetauscher die Umgebungswärme und übertragen diese auf ein Kältemittel (Sole).

    Dieses verdampft schon bei niedrigen Temperaturen, fließt über einen Kreislauf zur Wärmepumpe selbst und wird dort unter Druck weiter verdichtet. Dadurch steigt die Temperatur der Sole weiter, bevor sie die dann herrschende Temperatur über einen weiteren Wärmetauscher an den Heizkreislauf und zur Warmwasserbereitung abgibt. Dabei kommen die besten Wärmepumpen auf einen Wirkungsgrad bis zu 500 Prozent. Damit sind Wärmepumpen die effizientesten Heizungen überhaupt.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Um eine Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, muss der Antrag auf Förderung immer VOR Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag zu spät, erlischt jeglicher Anspruch auf Förderung unwiederbringlich.


    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Förderung für Wärmepumpen im Überblick

    Bild: Förderung für Wärmepumpen
    Förderung für Wärmepumpen im Vergleich | © PIX1861 / pixabay.com CC0

    Die Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist nach der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrfach geändert worden und hat die Förderlandschaft teilweise umstrukturiert. Genaueres zu den Novellierungen können Sie in diesem Artikel erfahren.   

    Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt seit dem 01.01.2021 und wird weiterhin durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA vergeben. Die Kredit-Förderung der BEG EM steht seit 28.07.2022 nicht mehr zur Verfügung. Das Förderprogramm KfW 262 für die Kredit-Förderung von Einzelmaßnahmen wurde gestrichen und ist seit dem nicht mehr nutzbar (Stand 2023). Seit Januar 2023 gelten neue technische Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Wärmepumpen. So müssen nach der Installation mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden. Außerdem werden Wärmepumpen nur noch in Gebäuden gefördert, die als geeignet gelten. Das Gebäude ist geeignet, wenn die Wärmepumpe rechnerisch in der Lage ist, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 zu erreichen.  

    BAFA-Förderung nach BEG EM

    Als direkte Förderung für eine Wärmepumpe erhält man vom BAFA auch im Rahmen der Einführung BEG EM immer einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro als Förderung. Wenn Sie die Wärmepumpe als Ersatz für eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung installieren, erhalten Sie sogar 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der sogenannte Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent gilt auch für den Austausch von Gasetagenheizungen sowie Gasheizungen, solange deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre in der Vergangenheit liegt. 

    Nutzt die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser, gilt diese als effiziente Wärmepumpe und wird zusätzlich mit einem Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent gefördert. Alle übrigen Wärmepumpen können ebenfalls einen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn sie ein natürliches Kältemittel verwenden. Insgesamt steht Ihnen also eine Förderung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht einer Summe von maximal 24.000 Euro Förderung.

    KfW-Förderung für Wärmepumpen

    Nach einer Novellierung der BEG vom Juli 2022 wurde das Programm KfW 262 zur Förderung von Einzelmaßnahmen in Form einer Kreditförderung gestrichen. Somit ist seit dem ausschließlich die BAFA für die Förderung von Einzelmaßnahmen zuständig. 

    Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus steht im Rahmen des Programms KfW 261 ein Darlehen bis 150.000 Euro inklusive Förderung von maximal 67.500 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz von maximal 45 Prozent beinhaltet einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni. Die Zuschuss-Förderung der KfW (461) ist seit Juli 2022 nicht mehr verfügbar. 

    Im Neubau kann man mit dem Programm KfW 261 einen Kredit bis 150.000 Euro mit Förderung bis 7.500 Euro erhalten. Dazu muss allerdings der Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreicht werden. In den 7.500 Euro ist der eigentliche Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent. Die Förderung für andere Effizienzhaus-Standards sowie der Zuschuss KfW 461 wurden im Neubau eingestellt. Um die Förderung zu erhalten, muss die Wärmepumpe jedoch einige Fördervoraussetzungen erfüllen. Unter anderem ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht.

    Förderinstitut / Programm Bauart Wärmepumpe Geltungsbereich / wichtigste Fördervoraussetzungen Förderung
    BEG EM: BAFA-Zuschuss Luft-Wasser-WP
    Sole-Wasser-WP
    Wasser-Wasser-WP
    Luft-Luft-WP

    Sanierung
    zertifizierte Einzelprüfung nach EN 14511 / EN 14825
    hydraulischer Abgleich, Erfüllung der jeweiligen ETAs

    Zuschuss von 25 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €
    BEG EM: BAFA-Zuschuss;
    „Heizungstausch-Bonus”
    Luft-Wasser-WP
    Sole-Wasser-WP
    Wasser-Wasser-WP
    Luft-Luft-WP
    Sanierung
    Ersatz einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder 20 Jahre betriebenen Gasheizung
    Zuschuss + 10 %, insgesamt 35 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 21.000 €
    BEG EM: BAFA-Zuschuss;
    „Heizungstausch-Bonus”, Wärmepumpen-Bonus
    Sole-Wasser-WP
    Wasser-Wasser-WP
    Sanierung
    Installation einer effizienten Wärmepumpe
    Zuschuss + 5 %, insgesamt 40 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 24.000 €
    Kredit KfW 261
    Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard
    Luft-Wasser-WP
    Sole-Wasser-WP
    Wasser-Wasser-WP Luft-Luft-WP
    Altbau / Mindestens Effizienzhaus-Standard Denkmal Je nach Effizienzhaus-Standard Kredit bis zu 150.000 € + Fördersatz* bis zu 45 % der Kreditsumme max. 67.500 €
    Luft-Wasser-WP
    Sole-Wasser-WP
    Wasser-Wasser-WP Luft-Luft-WP
    Neubau / Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) Je nach Effizienzhaus-Standard Kredit bis zu 150.000 € + Fördersatz* bis zu 5 % der Kreditsumme  max. 7.500€

    Der Förderschutz enthält einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni.

    Luft-Wasser-Wärmepumpen

    Luft-Wasser-Wärmepumpen werden vom BAFA durchschnittlich mit 4.500 bis 5.000 Euro (25 % der Kosten von maximal 60.000 Euro, bis zu 15.000 Euro) gefördert. Um die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu erhalten, muss diese nach EN 14511 / EN 14825 geprüft und zertifiziert sein. Zudem benötigt sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 135 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur bzw. 120 Prozent bei 55 Grad.

    Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung steht Ihnen mit dem Programm KfW 261 ein Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis 67.500 Euro zur Verfügung. Im Neubau können Sie den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Programme der KfW sind nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar.

    Wasser-Wasser-Wärmepumpen

    Die BAFA-Förderung für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe beträgt durchschnittlich ca. 11.000 bis 12.500 Euro (mindestens 30 Prozent der Kosten von maximal 60.000 Euro, bis zu 18.000 Euro). Um die Förderung für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe zu erhalten, muss diese nach EN 14511 / EN 14825 geprüft und zertifiziert sein. Zudem benötigt sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur bzw. 135 Prozent bei 55 Grad.

    Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung steht Ihnen auch für diese Wärmepumpe mit dem Programm KfW 261 ein Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss bis 67.500 Euro zur Verfügung. Auch hier können Sie im Neubau den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss bis zu 7.500 Euro erhalten.  Die Programme der KfW sind nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar.

    Förderung für Erdwärme (Sole-Wasser)

    Für die Installation einer Erd-Wärmepumpe (auch als Sole-Wasser-Wärmepumpe bekannt) erhalten Sie vom BAFA 30 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 €. Das entspricht bei einer Erd-Wärmepumpe mit Bohrung durchschnittlich ca. 9.500 bis 10.500 Euro, bei einer mit Flächenkollektor ca. 7.400 bis 9.400 Euro. Um die Förderung für eine Erd-Wärmepumpe zu erhalten, muss diese nach EN 14511 / EN 14825 geprüft und zertifiziert sein. Zudem benötigt sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150 Prozent bei 35 Grad Vorlauftemperatur bzw. 135 Prozent bei 55 Grad.

    Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung steht Ihnen auch für diese Wärmepumpe mit dem Programm KfW 261 ein Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis 67.500 Euro zur Verfügung. Auch hier können Sie im Neubau den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis zu 7.500Euro erhalten. Die Programme der KfW sind nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar.

    Luft-Luft-Wärmepumpen

    Für die Installation einer Luft-Luft-Wärmepumpe erhalten Sie vom BAFA 25 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 €. Das entspricht durchschnittlich ca. 6.000 bis 7.500 Euro. Um die Förderung für eine Luft-Luft-Wärmepumpe zu erhalten, muss diese nach EN 14511 / EN 14825 geprüft und zertifiziert sein. Zudem benötigt sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150 Prozent.

    Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung steht Ihnen auch für diese Wärmepumpe mit dem Programm KfW 261 ein Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis 67.500 Euro zur Verfügung. Auch hier können Sie im Neubau den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Programme der KfW sind auch hier nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar.

    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Gesamtkosten inklusive Förderung

    Die Gesamtkosten einer Wärmepumpe sind schwer zu beziffern, da es je nach Qualität und Leistung der Anlage erhebliche Preisschwankungen zwischen den verschiedenen Bauarten und den jeweiligen Modellen verschiedener Hersteller gibt. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie trotzdem die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe abzüglich Förderung zusammengefasst, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen.

    Bauart Investitionskosten Förderinstitut / Förderung Gesamtkosten inklusive Förderung
    Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 18.750 € BAFA, BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten ca. 14.060 €
    Sole-Wasser-Wärmepumpe ca. 31.250 € BAFA, BEG EM: 30 % der förderfähigen Kosten, inkl. Wärmepumpen-Bonus (5%) ca. 21.875 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe ca. 37.500 € BAFA, BEG EM: 30 % der förderfähigen Kosten, inkl. Wärmepumpen-Bonus (5%) ca. 26.250 €
    Luft-Luft-Wärmepumpe ca. 25.000 € BAFA, BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten ca. 18.750 €

    Unterschiede zwischen Sanierung und Neubau

    Bild: Nachrüstung einer Fußbodenheizung im Rahmen einer Wärmepumpeninstallation
    Wird in Altbauten mit gefördert: Fußbodenheizung | © MyImages - Micha /shutterstock.com

    Zwischen der Förderung für Wärmepumpen bei Sanierungen und der Förderung für Wärmepumpen in Neubauten gibt es diverse Unterschiede. Der wesentlichste ist, dass man für Wärmepumpen im Neubau nur eine indirekte Förderung im Rahmen der Förderung für Effizienzhäuser von der KfW erhalten kann. Die direkte Förderung für Heizungen als Einzelmaßnahme im Neubau durch das BAFA ist zum 31.12.2020 eingestellt worden.

    Außerdem ist die Förderung des BAFA und der KfW im Rahmen der BEG EM für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen oder zum Effizienzhaus höher als die Förderung, die die KfW aktuell für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard vergibt. Der Ersatz einer alten Ölheizung durch eine Wärmepumpe wird in der BEG EM z. B. mit 35 Prozent der Kosten gefördert. Weitere 5 Prozent kann man mit einer effizienten Wärmepumpe erhalten.

    So ist es möglich, bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von maximal 60.000 Euro als Förderung zu erhalten. Das entspricht maximal 24.000 Euro Förderung. Dazu werden bei Sanierungen sogenannte Umfeldmaßnahmen wie etwa die Installation einer Fußbodenheizung mit gefördert, für die man im Neubau keine Förderung erhält. Zudem sind die Förder­voraus­setzungen in Neubauten deutlich strenger als in Altbauten.

    Sanierung Neubau
    BEG EM: Höhere Förderung (BAFA: Basis-Förderung + „Heizungstausch-Bonus” + „Wärmepumpen-Bonus”, bis zu 40 % der Kosten, maximal 24.000 €) BEG WG: Förderung nur anteilig und nur als Kredit (Kredit KfW 261), Neubau nach Effizienzhaus-Standard (mindestens EH* 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit QNG**), Kredit bis 150.000 € + Förderung bis 30.000 €
    BEG WG: Förderung nur anteilig (Kredit KfW 261), Sanierung nach Effizienzhaus-Standard (mindestens EHS* Denkmal), ggf. Kredit bis 150.000 €, inkl. Förderung bis 67.500 €
    Umfeldmaßnahmen wie die Installation einer Fußbodenheizung werden großzügig mitgefördert Umfeldmaßnahmen werden nur eingeschränkt mitgefördert
    Niedrigere Fördervoraussetzungen Strengere Fördervoraussetzungen

    * EH=Effizienzhaus-Standard; ** Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Antrag, Energieberater und Auszahlung

    Bild: Förderung für Wärmepumpe
    Förderung bewilligt | © fizkes / shutterstock.com

    Für Förderungen des BAFA wie auch der KfW ist der Antrag auf Förderung immer VOR Beginn der Bauarbeiten online zu stellen. Dabei gilt beim BAFA bereits der Abschluss eines Liefervertrages bzw. die schriftliche Auftragsvergabe als Baubeginn.

    Bei der KfW war es bis zum 30.06.2021 der Beginn der Bauarbeiten vor Ort. Seit 01.07.2021 gilt jedoch: Schon der Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen zählt als Baubeginn. Zudem ist die Einbindung eines Fachunternehmers in die Planung und Beantragung vorgeschrieben, um eine KfW-Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten. Alternativ kann auch ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) die nötigen Unterlagen zur Beantragung liefern. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

    Kosten für Förder-Antrag und Energieberater

    Der bereits erwähnte Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) ist für Förderungen der KfW obligatorisch, wenn es sich um Komplettsanierungen oder Neubauten handelt. Seine Leistung ist selbstverständlich nicht kostenlos. Dabei kann der Preis durchaus von Energie-Effizienz-Experte zu Energie-Effizienz-Experte variieren. Ein Antrag auf Förderung (z. B. für eine Wärmepumpe) kostet im Schnitt 200 bis 300 Euro. Die Energieberatung eines Energie-Effizienz-Experten für ein Einfamilienhaus kostet meist zwischen 600 und 800 Euro.

    Für die BEG EM des BAFA ist die Einbindung des zertifizierten Energieberaters zwar teils optional (nur für Sanierungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Fachplanung ist sie verpflichtend). Allerdings kann er bereits im Vorfeld Sanierungsbedarf erkennen, sinnvolle Maßnahmen auswählen und einen entsprechenden Sanierungsfahrplan erstellen. Zudem führt er eine abschließende Qualitätskontrolle der geleisteten Arbeiten durch.

    Leistung des Energieberaters Kosten
    Förderung finden und beantragen (pro Antrag) ab 350 €
    Energieberatung Einfamilienhaus 600 - 800 €

    Sowohl KfW als auch das BAFA stellen Förderprogramme zur teilweisen Finanzierung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) zur Verfügung. Beim BAFA ist es nach BEG EM ein Zuschuss von 50 Prozent der Kosten, maximal aber 2.500 Euro, die für Fachplanung und Baubegleitung als Förderung für Einzelmaßnahmen nach BEG zur Verfügung stehen.

    Programm Was wird gefördert? Förderung
    BEG EM; Zuschuss BAFA „Fachplanung und Baubegleitung” (Energieberatung) 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 5.000 €, max. 2.500 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei Mehrfamilienhäusern 1.000 € pro WE* bzw. maximal 10.000 € insgesamt

    * WE= Wohneinheit

    Wann wird die Wärmepumpen-Förderung ausgezahlt?

    Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Arbeiten. Dazu füllen Sie, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben, das Online-Verwendungsnachweis Formular aus und laden die Fachunternehmererklärung und andere geforderte Unterlagen zur Dokumentation der Wärmepumpen-Installation hoch. Diese Unterlagen werden dann vom BAFA geprüft. Erst danach erfolgt die Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto.

    Für einen Kredit müssen Sie sich einen Finanzierungspartner suchen, der den Antrag unter Mitwirkung des Fachunternehmers / zertifizierten Energieberaters stellt. Der Tilgungszuschuss (sowie mögliche Boni etc.) werde dann mit Ihrer Kreditschuld verrechnet - sprich, Sie brauchen nicht den gesamten Kredit zurückzahlen. Achtung: Eine nachträgliche Förderung für Wärmepumpen gibt es weder vom BAFA noch von der KfW.