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Förderung Wärmepumpe: KfW Förderung für Einzelmaßnahmen & Sanierungen

Bild: Luft-Wasser-Wärmepumpe
Luft-Wasser-Wärmepumpe | © Buderus

Sie denken über den Einbau einer Wärmepumpe nach? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) können Sie bei der Anschaffung einer Wärmepumpe erhebliche Kosten sparen. Mit der Maximalförderung von 70 Prozent ist in den meisten Fällen ein Förderbetrag zwischen 14.000 und 21.000 Euro erhältlich.

Wir erklären, welche Bedingungen für das Erreichen der maximalen Förderung nötig sind und welche Unterschiede bei der Förderung verschiedener Wärmepumpen bestehen. Außerdem erläutern wir, wann Sie die Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme (BEG EM) und wann im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG) fördern lassen sollten. So sparen Sie mit der Wärmepumpenförderung der KfW in 2024.

Inhalt


    Förderung Wärmepumpe: Wie hoch fällt sie aus?

    Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe in einem bestehenden Haus kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Wenn Sie eine neue Wärmepumpe als Einzelmaßnahme installieren (BEG EM), können Sie bis zu 21.000 Euro Zuschuss als einmalige Förderung erhalten.   

    Sie können die neue Wärmepumpe aber auch anteilig an den Gesamtkosten einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) fördern lassen. Je nachdem, welchen Effizienzhaus Standard Sie erreichen, erhalten Sie mehr Geld. Sie können hierfür einen Kredit von bis zu 150.000 Euro beantragen. Davon müssen Sie bis zu 45 Prozent, also bis zu 67.500 Euro, nicht zurückzahlen. Gefördert wird also in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss.

    In beiden beschriebenen Fällen erhalten Sie die Förderung von der "Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)". Bis Ende 2023 wurde die Förderung einer neuen Wärmepumpe als Einzelmaßnahme noch von dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereitgestellt. In den nächsten beiden Kapiteln gehen wir genauer auf die beiden Alternativen ein. 

    Die Höhe der Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird seit 2021 durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) festgelegt. Einzelmaßnahmen können neben dem Heizungstausch unter anderem auch die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau neuer Fenster sein. Alle Einzelmaßnahmen außer dem Heizungstausch werden auch in 2024 von dem BAFA gefördert. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick:

    SanierungsmaßnahmeFörderinstitutFörderprogrammFörderung für Wärmepumpe
    Neue Wärmepumpe/Heizung als EinzelmaßnahmeKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Zuschuss: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM)Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 €
    Neue Wärmepumpe/Heizung im Rahmen einer KomplettsanierungKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Kredit 261 (BEG WG) Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 € (Kredit: 150.000 €)

    Sonstige Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung etc.

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Zuschuss: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM) Bis zu 20 %* der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €

    *Die Basisförderung für sonstige Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen) liegt eigentlich bei 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro. Wenn die Maßnahme zuvor jedoch in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung und die förderfähigen Kosten erhöhe sich auf 60.000 Euro. Dieser iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch.   

    Es ist zu beachten, dass die Förderung für den Heizungstausch und die Förderung weiterer Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen Töpfen erfolgt. Es ist möglich, Förderungen zu kombinieren. Wenn Sie beispielsweise eine neue Wärmepumpe installieren und Ihre Fassade dämmen, können Sie bis zu 90.000 Euro als förderfähige Investitionskosten anrechnen lassen. Jedes Gewerk wird mit seinem individuellen Prozentsatz gefördert.


    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Wärmepumpe Förderung: Als Einzelmaßnahme (BEG EM)

    Bild: Förderung für Wärmepumpen
    Mit RENEWA Förderung erhalten und Kosten bei der Sanierung sparen | © PIX1861 / pixabay.com CC0

    Wie bereits erwähnt, wird die Höhe der Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) festgelegt. Für die Installation einer neuen Wärmepumpe erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen einmaligen Zuschuss als Förderung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro. Die Förderung für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme kann also höchstens 21.000 Euro betragen.

    Der Fördersatz setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie möglichen Boni zusammen. Wenn Sie bei der Installation der Wärmepumpe eine alte Öl,- Kohle,- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, erhalten Sie den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, in Höhe von weiteren 20 Prozent. Der Klimabonus ersetzt den ehemaligen Heizungstauschbonus und wird auch für den Tausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen sowie von Gasetagenheizungen gewährt. Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. Zu 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert. 

    Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, haben Sie zudem Anspruch auf einen Einkommensbonus in Höhe von weiteren 30 Prozent. Zuletzt gibt es noch einen Effizienzbonus, früher als Wärmepumpenbonus bekannt, in Höhe von 5 Prozent. Er gilt für die Installation von effizienten Wärmepumpen oder Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Eine effiziente Wärmepumpe ist z.B. die Erd-Wärmepumpe oder die Wasser-Wärmepumpe.  

    Beachten Sie, dass die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt ist, auch wenn Sie die Anforderungen für alle möglichen Boni erfüllen. Seit 2024 bietet die KfW zu der Zuschussförderung für den Heizungstausch auch noch einen Ergänzungskredit (KfW 358, 359), der zusätzlich zu allen BEG EM Förderungen beantragt werden kann. Der Ergänzungskredit kann maximal 120.000 Euro betragen. Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, gewährt Ihnen die KfW zudem eine Zinsvergünstigung von 2,5 Prozent im Vergleich zu einem marktüblichen Darlehen. So soll allen Haushalten eine Sanierung ermöglicht werden. 

    In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Förderung von Wärmepumpen als Einzelmaßnahme:

    Einzelmaßnahme 

    GrundförderungKlimabonus EinkommensbonusEffizienzbonus höchster Fördersatz*höchste Förderung
    Neue Luft-Luft-Wärmepumpe wird installiert 30 %- -- 30 %9.000 €
    Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung 30 %20 % -- 50 %15.000 €
    Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine alte Öl-Heizung und das Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € 30 %20 % 30 % 70 %21.000 €
    Neue Wasser-Wasser-Wärmepumpe (effizient) ersetzt eine alte Kohle-Heizung und das Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 €30 %20 %30 %5 %70 %21.000 €

    Neue Sole-Wasser-Wärmepumpe (effizient) wird installiert

    30 %--5 %35 %10.500 €

    *Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet. Diese betragen höchstens 30.000 Euro. Zudem ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt.


    Wärmepumpe Förderung: Im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & NWG)

    Bild: Luft-Luft-Wärmepumpe in Bestandsbau
    Außeneinheit einer Luft-Luft-Wärmepumpe | © charnsitr / shutterstock.com

    Die zweite Möglichkeit für den Einbau einer Wärmepumpe Förderung zu erhalten, besteht im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & BEG NWG), wenn ein Effizienzhaus Standard erreicht wird. Auch hier wird die Förderung von der KfW gewährt, und zwar in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss (KfW 261). Der Kredit kann höchstens 150.000 Euro betragen. Auf die Kreditsumme wird ein Fördersatz von höchstens 45 Prozent angerechnet. Das bedeutet, dass Sie im besten Fall bis zu 67.500 Euro Ihrer Sanierungskosten als Förderung erhalten und nicht zurückzahlen müssen. 

    Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Ihre Immobilie nach der Komplettsanierung erreicht. Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt natürlich die Förderung aus. Die Kosten für die Wärmepumpe werden in diesem Fall anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert. Wenn Sie Interesse an einer Komplettsanierung haben, finden Sie weiterführende Informationen in unserem Artikel zum Programm KfW 261

    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Förderung Wärmepumpe 2024: Beispielhafte Kosten & Förderungen

    In der folgenden Tabelle haben wir die Kosten inkl. Förderung für verschiedene Modelle von Wärmepumpen aufgelistet:

    WärmepumpeHöhe der FörderungKosten inkl. Förderung
    Erdwärmepumpe (Erdsonde)mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich19.000 €
    Erdwärmepumpe (Kollektor)mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich15.000 €
    Luft-Wasser-Wärmepumpemind. 30 %; umweltfreundliches Kältemittel + 5 %; inkl. Klimabonus 55 % möglich13.600 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpemind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich23.000 €
    Luft-Luft-Wärmepumpemind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich18.750 €

    Effizienz-Bonus: Für Wärmequelle oder Kältemittel

    Der sogenannte Effizienz-Bonus tritt in Kraft, wenn die Wärmepumpe entweder das Erdreich, das Grundwasser oder das Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird. So kann für nahezu jede Form der Wärmepumpe der Bonus beantragt werden, mit Ausnahme der Luft-Luft-Wärmepumpe.

    Folgende Kältemittel gelten als umweltfreundlich: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid. Zu beachten ist, dass der Effizienz-Bonus auch bei Erfüllung beider Voraussetzungen nur einmal ausgezahlt wird. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an einen Heizungsinstallateur oder einen Energieberater. Um sicherzugehen, dass Ihre Wärmepumpe förderfähig ist, können Sie das Modell außerdem mit den Stammdaten der BEG EM abgleichen.

    Förderung Erdwärmepumpe

    Für eine Erdwärmepumpe beträgt die Förderung in jedem Fall 35 Prozent, da die Grundförderung mit dem Effizienz-Bonus kombiniert werden kann. Hierbei ist irrelevant, ob die Erdwärme über eine Erdsonde oder Kollektoren jeglicher Art gewonnen wird. Kommt zusätzlich der Klimabonus-Bonus infrage, kann für eine Erdwärmepumpe 55 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.

    Im Altbau liegen die Kosten für die Installation einer Erdwärmepumpe mit Erdsonde üblicherweise bei ca. 31.000 Euro. Eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren kostet etwa um die 25.000 Euro. Bei einer Förderhöhe von 55 Prozent entspricht das einem Förderbetrag von 16.500 Euro (Erdsonde) bzw. 13.750 Euro (Kollektor). Die Kosten liegen damit nur noch bei ca. 14.500 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdsonde und bei 11.250 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren. Hinweis: Da die förderfähigen Investitionskosten höchstens 30.000 Euro betragen, kann nicht der volle Preis der Erdwärmepumpe mit Erdsonde bei der Förderung berücksichtigt werden.

    Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpe

    Die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann ebenfalls 55 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Zwar fällt die Wärmequelle Luft nicht unter die förderfähigen Wärmequellen für den Effizienz-Bonus, dieser kann jedoch mit einem umweltfreundlichen Kältemittel erreicht werden. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur daher am besten gezielt nach dem Kältemittel.

    Die üblichen Anschaffungskosten samt Installation liegen bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau bei etwa 19.000 Euro. Der Förderbetrag liegt dementsprechend bei 10.450 Euro und die Kosten reduzieren sich dank der Förderung auf ca. 8.550 Euro.

    Förderung Wasser-Wasser-Wärmepumpe

    Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe zählt zu den teuersten, aber auch effizientesten Heizungen überhaupt. Da die Installation sehr aufwändig ist, entstehen hierbei hohe Kosten, die sich aber durch die sehr niedrigen Heizkosten jedoch nach und nach amortisieren. Bei durchschnittlichen Kosten von rund 38.000 Euro entspricht die Förderung für die Wasser-Wasser-Wärmepumpe ganzen 16.500 Euro (inkl. Effizienz-Bonus, Klimabonus & unter Berücksichtigung der förderfähigen Investitionskosten). Entsprechend liegen die Kosten allerdings immer noch bei 21.500 Euro.

    Beachten Sie, dass der höchstmögliche Fördersatz in allen Fällen 70 Prozent betragen könnte. Allerdings wird der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent in der Regel nicht beansprucht werden können, da hierzu das jährliche brutto Haushaltseinkommen nur bis zu 40.000 Euro betragen darf. 

    Neue Wärmepumpe mit Förderung

    Wärmepumpenförderung: So klappt die Beantragung

    Bild: Förderung für Wärmepumpe
    Förderung bewilligt | © fizkes / shutterstock.com

    Je nachdem, ob Sie eine Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme installieren möchten oder ob Sie die neue Heizung anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung mit fördern lassen wollen, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Beantragung der Förderung. 

    Förderung einer Einzelmaßnahme

    Wenn Sie nur die Installation der neuen Wärmepumpe fördern lassen wollen, müssen Sie seit 2024 zunächst das Angebot eines Handwerkers angenommen haben. Erst dann kann die Förderung bei der KfW beantragt werden. Das Angebot muss zudem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Diese Bedingung knüpft die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung. Aus dem Angebot muss auch hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist von 36 Monaten durchgeführt wird. Wichtig: einige regionale Förderungen sind zu beantragen, bevor die Sanierungsmaßnahme beauftragt und begonnen wurde. Ihr Energieberater kann Ihnen erklären, wie Sie regionale und bundesweite Förderungen kombinieren können. 

    Förderung einer Komplettsanierung

    An der Beantragung der Förderung für die Sanierung zu einem Effizienzhaus hat sich seit 2023 nichts geändert. Hier ist es wichtig, dass die Beantragung vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt ist. Ein Handwerker darf also erst nach der Antragstellung mit der Sanierung beauftragt werden.

    Wird bei der Sanierung mit einem Energieberater bzw. Energie-Effizienz-Experten zusammengearbeitet, kann Sie dieser umfänglich beraten und sogar die Beantragung sämtlicher Förderungen übernehmen. 

    Seit 2024 können die Förderungen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen im Übrigen wieder kumuliert werden. Sie können z.B. einige Maßnahmen für einen Effizienzhausstandard anrechnen und andere als Einzelmaßnahme fördern lassen. Dabei dürfen Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden. 

    Neue Wärmepumpe mit Förderung


    Wärmepumpenförderung: Unser Fazit & Hinweise

    Wer im Altbau seine bestehende Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will, kann hierbei über die Bundesförderung für effiziente Gebäude einiges an Kosten sparen. Für Sanierungsmaßnahmen dieser Art kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.

    Ein Handwerkerangebot muss angenommen worden sein, bevor ein Antrag gestellt werden kann. Soll jedoch eine Komplettsanierung gefördert werden, muss der Antrag vor Beginn der Umsetzung eingehen, ansonsten gilt er als unzulässig. Nachträglich lässt sich die Wärmepumpe höchstens über einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen „fördern“.

    Damit bei einem Heizungsaustausch das bestmögliche Ergebnis erzielt wird und von möglichst viel Förderung profitiert werden kann, sollten Hausbesitzer am besten mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten. Dieser übernimmt die Planung des Projekts und kümmert sich um alle Förderanträge. Energieheld vermittelt Ihnen gerne einen zertifizierten Energieberater für Ihre Sanierung.

    Ist der Einbau der Wärmepumpe im Neubau geplant, läuft die Förderung der BEG ebenfalls über die KfW (297/298). Hier können zinsgünstige Kredite für den Bau von Energieeffizienzhäusern beantragt werden.