Förderung Wärmepumpe 2025
Von Carlo Förster
Mit der Anschaffung einer Wärmepumpe profitieren Sie doppelt: Sie entscheiden sich für eine moderne Heizlösung und können dafür staatliche Fördermittel erhalten. 2025 können Sie für den Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 21.000 Euro erhalten – ein Zuschuss, der von Ihnen nicht zurückgezahlt werden muss.
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Fördermöglichkeiten 2025 zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen gelten. Starten Sie jetzt und sparen Sie bares Geld mit der KfW-Förderung!
Welche Förderung für Wärmepumpen gibt es?
Wenn Sie eine Wärmepumpe nachrüsten möchten, können Sie von staatlicher Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Dabei gibt es zwei mögliche Förderwege:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Hier wird der Einbau einer Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden gefördert.
- Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG & NWG): Wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren – etwa zum Effizienzhausstandard – ist die Wärmepumpe Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Diese Förderung läuft über die KfW und bietet besonders hohe Zuschüsse, wenn alle Anforderungen erfüllt werden.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick:
Sanierungsmaßnahme | Förderinstitut | Förderprogramm | Förderung Wärmepumpe |
---|---|---|---|
Neue Wärmepumpe/Heizung als Einzelmaßnahme | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Zuschuss: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) | Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 € |
Neue Wärmepumpe/Heizung im Rahmen einer Komplettsanierung | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Kredit 261 (BEG WG) | Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 € (Kredit: 150.000 €) |
Welche Fördervariante für Sie infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie nur die Heizung austauschen oder eine komplette energetische Sanierung planen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen beide Varianten genauer vor.
Wärmepumpe Förderung: Als Einzelmaßnahme (BEG EM)

Für die Förderung von Wärmepumpen ist vor allem das Programm BEG EM relevant. Wenn Sie eine neue Wärmepumpe installieren möchten, können Sie über dieses Programm einen einmaligen Zuschuss erhalten. Die Förderung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 458.
Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro. Die Förderung für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme kann also höchstens 21.000 Euro betragen.
Der Fördersatz setzt sich zusammen aus:
Grundförderung
Der Zuschuss für neue Heizungen, die den GEG-Anforderungen entsprechen, beträgt immer mindestens 30 Prozent der Investitionskosten. Dadurch ergibt sich ein Zuschuss von mindestens 9.000 Euro.
Effizienzbonus
Darüber hinaus gibt es einen Effizienzbonus, früher als Wärmepumpenbonus bekannt, in Höhe von 5 Prozent.
Der Effizienz-Bonus tritt in Kraft, wenn die Wärmepumpe entweder das Erdreich, das Grundwasser oder das Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird. So kann für nahezu jede Form der Wärmepumpe der Bonus beantragt werden, mit Ausnahme der Luft-Luft-Wärmepumpe.
Folgende Kältemittel gelten als umweltfreundlich: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid. Zu beachten ist, dass der Effizienz-Bonus auch bei Erfüllung beider Voraussetzungen nur einmal ausgezahlt wird.
Bei Fragen wenden Sie sich am besten an einen Heizungsinstallateur oder einen Energieberater. Um sicherzugehen, dass Ihre Wärmepumpe förderfähig ist, können Sie das Modell außerdem mit den Stammdaten der BEG EM abgleichen.
Klimabonus
Wenn Sie bei der Installation Ihrer Wärmepumpe eine alte Öl,- Kohle,- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Gasetagenheizung ersetzen, erhalten Sie den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus. Dieser beträgt 20 Prozent. Der Klimabonus ersetzt den ehemaligen Heizungstauschbonus.
Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert.
Einkommensbonus
Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, haben Sie zudem Anspruch auf einen Einkommensbonus in Höhe von weiteren 30 Prozent.
Einkommensbonus sowie Klimabonus gelten nur für selbstnutzende Immobilieneigentümer und somit nicht für vermietete Objekte.
Deckelung auf 70 %
Wichtig: Auch wenn Sie die Anforderungen für alle Boni erfüllen, ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt.
Ergänzungskredit
Seit 2024 bietet die KfW zu der Zuschussförderung für den Heizungstausch auch noch einen Ergänzungskredit (KfW 358/359), der zusätzlich zu allen BEG EM Förderungen beantragt werden kann. Der Ergänzungskredit kann maximal 120.000 Euro betragen.
Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, gewährt Ihnen die KfW zudem eine Zinsvergünstigung. So soll allen Haushalten eine Sanierung ermöglicht werden.
Förderung Wärmepumpe (BEG EM): Beispiel-Szenarien
In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Szenarien für Förderung von Wärmepumpen als Einzelmaßnahme:
Einzelmaßnahme | Grundförderung | Klimabonus | Einkommensbonus | Effizienzbonus | höchster Fördersatz* | höchste Förderung |
---|---|---|---|---|---|---|
Neue Luft-Luft-Wärmepumpe wird installiert | 30 % | - | - | - | 30 % | 9.000 € |
Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung | 30 % | 20 % | - | - | 50 % | 15.000 € |
Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine alte Öl-Heizung und das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € | 30 % | 20 % | 30 % | 70 % | 21.000 € | |
Neue Wasser-Wasser-Wärmepumpe (effizient) ersetzt eine alte Kohle-Heizung und das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € | 30 % | 20 % | 30 % | 5 % | 70 % | 21.000 € |
Neue Sole-Wasser-Wärmepumpe (effizient) wird installiert | 30 % | - | - | 5 % | 35 % | 10.500 € |
*Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet. Diese betragen höchstens 30.000 Euro. Zudem ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt.
Förderung für verschiedene Wärmepumpen in der Übersicht
Förderung Erdwärmepumpe
Für eine Erdwärmepumpe beträgt die Förderung in jedem Fall 35 Prozent, da die Grundförderung mit dem Effizienz-Bonus kombiniert werden kann. Hierbei ist irrelevant, ob die Erdwärme über eine Erdsonde oder Kollektoren jeglicher Art gewonnen wird.
Kommt zusätzlich der Klimabonus-Bonus infrage, kann für eine Erdwärmepumpe 55 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.
Im Altbau liegen die Kosten für die Installation einer Erdwärmepumpe mit Erdsonde im Durchschnitt bei 60.000 Euro. Eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren kostet im Schnitt 55.000 Euro. Bei einer Förderhöhe von 55 Prozent entspricht das einem Förderbetrag von 16.500 Euro – für Erdsonde und Kollektor, da die maximalen förderfähigen Kosten 30.000 Euro betragen.
Die Kosten liegen damit nur noch bei ca. 43.500 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdsonde und bei 38.500 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren.
Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann ebenfalls 55 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Zwar fällt die Wärmequelle Luft nicht unter die förderfähigen Wärmequellen für den Effizienz-Bonus, dieser kann jedoch mit einem umweltfreundlichen Kältemittel erreicht werden.
Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur daher am besten gezielt nach dem Kältemittel.
Die üblichen Anschaffungskosten samt Installation liegen bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau bei etwa 30.000 Euro. Die Förderung liegt dementsprechend ebenfalls bei 16.500 Euro und die Kosten reduzieren sich dank der Förderung auf ca. 13.500 Euro.
Förderung Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe zählt zu den teuersten, aber auch effizientesten Heizungen überhaupt. Da die Installation sehr aufwändig ist, entstehen hierbei hohe Kosten, die sich aber durch die sehr niedrigen Heizkosten relativieren.
Bei durchschnittlichen Kosten von rund 65.000 Euro entspricht die Förderung für die Wasser-Wasser-Wärmepumpe auch 16.500 Euro (inkl. Effizienz-Bonus, Klimabonus & unter Berücksichtigung der förderfähigen Investitionskosten). Entsprechend liegen die Kosten noch bei 48.500 Euro.
Beachten Sie, dass der höchstmögliche Fördersatz in allen Fällen 70 Prozent betragen kann. Für den Erhalt des Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent darf das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen nur bis zu 40.000 Euro betragen.

Förderung der Wärmepumpe: Video
Lassen Sie sich die aktuelle Förderung von Wärmepumpen von unserem Energie-Effizienz-Experten Mike Kinder im Video erklären.
Quelle: © Energieheld / youtube.com
Wärmepumpe Förderung: Im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & NWG)

Die zweite Möglichkeit, für den Einbau einer Wärmepumpe Förderung zu erhalten, besteht im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & BEG NWG), wenn ein Effizienzhaus Standard erreicht wird. Die Kosten für die Wärmepumpe werden in diesem Fall anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert.
Auch hier wird die Förderung von der KfW gewährt, und zwar in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss (KfW 261).
Der Kredit kann höchstens 150.000 Euro betragen. Auf die Kreditsumme wird ein Fördersatz von höchstens 45 Prozent angerechnet. Das bedeutet, dass Sie im besten Fall bis zu 67.500 Euro Ihrer Sanierungskosten als Förderung erhalten und nicht zurückzahlen müssen.
Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Ihre Immobilie nach der Komplettsanierung erreicht. Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt natürlich die Förderung aus.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Welche Kosten werden gefördert?
Die Förderung Ihrer Wärmepumpe im Rahmen der BEG umfasst mehr als nur die Anschaffungskosten. Bezuschusst werden sämtliche Kosten, die direkt mit dem Einbau und der Inbetriebnahme verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:
- die Anschaffung der Wärmepumpe,
- Kosten für die Erschließung (z. B. Bohrungen bei Erdwärmepumpen),
- der fachgerechte Einbau,
- die Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage,
- der Einbau neuer Heizflächen sowie
- begleitende Optimierungsmaßnahmen am Heizungssystem.
Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen
Die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richten sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe
- Generell spielt es keine Rolle, ob das Haus selbst bewohnt oder vermietet wird, nur bei Klima- und Einkommensbonus müssen Sie selbstnutzender Eigentümer sein
- Die Wärmepumpe muss zur Raumheizung genutzt werden. Reine Warmwasser-Wärmepumpen sind nicht förderfähig.
- Die Förderung für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme können Sie pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre in Anspruch nehmen.
Je nach Gebäudetyp (Bestandsgebäude oder Neubau) und Maßnahme (Austausch oder Erweiterung) gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen aber folgende technische Anforderungen erfüllt sein:
Technische Voraussetzungen
- Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
- Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen dürfen maximal 5 dB unter dem EU-Grenzwert für Geräuschemissionen liegen
- Seit 2025: Anschluss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway ist Pflicht
- Ab 2028: Nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln werden gefördert
Zusätzliche Anforderungen bei Bestandsgebäuden
- Einbau eines Wärmemengenzählers
- Separater Strom- oder Gaszähler je nach Wärmepumpenart
- Einhaltung von Wärmequellen-spezifischen JAZ-Werten, z. B. mind. 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
- Sachschadenversicherung bei Nutzung von Erdwärmepumpen
- Einhaltung der saisonalen Raumheizungsenergieeffizienz (ETAs)
Besondere Anforderungen bei Neubauten
- Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mindestens 1,5 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
- Einsatz von flächenbasierten Heizsystemen wie z. B. Fußbodenheizung
- Nachweis eines Qualitätschecks der Anlage nach dem ersten Betriebsjahr
Kosten von Wärmepumpen inkl. Förderung
In der folgenden Tabelle haben wir die Kosten inkl. Förderung für verschiedene Modelle von Wärmepumpen aufgelistet. Die Förderung bezieht sich dabei auf die Wärmepumpe im Altbau.
Wärmepumpe | Höhe der Wärmepumpen-Förderung* | Kosten inkl. Förderung (50 %) |
---|---|---|
Erdwärmepumpe (Erdsonde) | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 25.000 - 35.000 € |
Erdwärmepumpe (Kollektor) | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 20.000 - 35.000 € |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 12.500 - 17.500 € |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 25.000 - 40.000 € |
Luft-Luft-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 10.000 - 15.000 € |
*Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Boni wären sogar bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
Förderung für Wärmepumpe beantragen – so geht's!

Je nachdem, ob Sie eine Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme installieren möchten oder ob Sie die neue Heizung anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung mit fördern lassen wollen, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Beantragung der Förderung.
Förderung einer Einzelmaßnahme
Wenn Sie nur die Installation der neuen Wärmepumpe fördern lassen wollen, müssen Sie seit 2024 zunächst das Angebot eines Handwerkers angenommen haben. Erst dann kann die Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragt werden.
Das Angebot muss zudem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Diese Bedingung knüpft die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung.
Aus dem Angebot muss auch hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist von 36 Monaten durchgeführt wird.
Wichtig: Einige regionale Förderungen sind zu beantragen, bevor die Sanierungsmaßnahme beauftragt und begonnen wurde. Ihr Energieberater kann Ihnen erklären, wie Sie regionale und bundesweite Förderungen kombinieren können.
Förderung einer Komplettsanierung
An der Beantragung der Förderung für die Sanierung zu einem Effizienzhaus hat sich seit 2023 nichts geändert. Hier ist es wichtig, dass die Beantragung vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt ist. Ein Handwerker darf also erst nach der Antragstellung mit der Sanierung beauftragt werden.
Wird bei der Sanierung mit einem Energieberater bzw. Energie-Effizienz-Experten zusammengearbeitet, kann Sie dieser umfänglich beraten und sogar die Beantragung sämtlicher Förderungen übernehmen.
Förderungen kombinieren – mehr rausholen durch kluge Planung
Ein großer Vorteil der BEG-Förderung: Sie können mehrere Fördermaßnahmen miteinander kombinieren. Denn die Förderung für den Heizungstausch und die Förderung anderer Einzelmaßnahmen erfolgt aus unterschiedlichen Töpfen.
Wenn Sie zum Beispiel eine Wärmepumpe installieren und gleichzeitig Ihre Fassade dämmen, können beide Maßnahmen gefördert werden. Dabei gelten bis zu 90.000 Euro Investitionskosten pro Wohneinheit als förderfähig. Jede Maßnahme – also jedes einzelne Gewerk – wird mit dem jeweils gültigen Fördersatz bezuschusst.
Für die Kombination mehrerer Maßnahmen empfiehlt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Wird dieser zuvor erstellt, erhalten Sie sogar einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent auf viele Maßnahmen – inklusive Wärmepumpe.
Wichtig: Eine Maßnahme kann niemals doppelt gefördert werden.
Förderung Wärmepumpe 2025: Unser Fazit & Hinweise
Wer seine alte Heizung, wie die Ölheizung gegen Wärmepumpe tauschen will, kann hierbei über die BEG einiges an Kosten sparen. Für Sanierungsmaßnahmen dieser Art kann bei der KfW online ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.
Damit bei einem Heizungsaustausch das bestmögliche Ergebnis erzielt wird und von der Förderung profitiert werden kann, sollten Hausbesitzer am besten mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten.
Dieser übernimmt die Planung des Projekts und kümmert sich um alle Förderanträge. Energieheld stellt Ihnen gerne einen zertifizierten Energieberater für Ihre Sanierung. Nehmen Sie über einen Klick auf den roten Button unten jetzt Kontakt zu uns auf!
Zum Autor: Carlo Förster

Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf.
Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.