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KfW Ergänzungskredit: Die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (358/359)

Modellhaus und Münzen
Mit dem KfW Ergänzungskredit 358/359 können Sie die Finanzierung Ihrer Sanierung vereinfachen | © nattanan23 / pixabay.com

Seit Anfang 2024 bietet die KfW einen Kredit für die Sanierung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden an. Dieser Kredit ermöglicht die Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel der Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dabei kann der Kredit nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. 

Hier erhalten Sie einen Überblick über den KfW Ergänzungskredit, die Höhe des Kredits und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Mit dem Ergänzungskredit stehen den meisten Hausbesitzern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um einen Heizungstausch durchführen zu können. Das hat gleichzeitig eine positive Auswirkung auf das Klima und hilft, Klimaziele zu erreichen.

Inhalt

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    KfW Ergänzungskredit: Änderung der Förderlandschaft 2024

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Förderlandschaft für die Sanierung von Gebäuden. Die Novellierung der BEG im Januar 2024 hat die Förderlandschaft für die Sanierung von Gebäuden verändert und die Fördersätze wurden teilweise deutlich erhöht. Eine der Neuerungen ist die Einführung des KfW Ergänzungskredits 358/359.

    Ziel der BEG ist es, Hauseigentümer zu energetischen Sanierungen zu bewegen, um so der Klimaneutralität einen Schritt näherzukommen. Die BEG fasst die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zusammen.


    KfW 358: Kredit für förderfähige Einzelmaßnahmen

    Generell gliedern sich die BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (Kompletttsanierung und Neubau zum Effizienzhaus-Standard | BEG WG) sowie Nichtwohngebäude (BEG NWG).

    Mit dem Ergänzungskredit werden bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Somit kann der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder der BAFA beantragt werden, die nach den neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurde. Auf diese Weise wird auch weniger vermögenden Haushalten der Zugang zu energetischen Sanierungen ermöglicht.

    Energetische Einzelmaßnahmen sind unter anderem:

    • Heizungstausch
    • Heizungsoptimierung
    • Sanierung der Gebäudehülle (Keller / Fenster / Haustür / Sommerlicher Wärmeschutz)
    • Einbau von Anlagentechnik (Lüftung / Smart Home)

    Dabei wird der Heizungstausch als Einzelmaßnahme seit 2024 von der KfW bezuschusst. Die übrigen Einzelmaßnahmen – auch Effizienzmaßnahmen genannt – werden von dem BAFA gefördert.

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    KfW Ergänzungskredit: wer erhält die Förderung?

    Bild: Förderung ist da
    Förderung bewilligt! | © tsyhun / shutterstock.com

    Der Ergänzungskredit richtet sich an Personen und Investoren, die bereits eine Förderzusage für eine energetische Sanierungsmaßnahme erhalten haben und zusätzliche Finanzierung benötigen, um die Maßnahmen umzusetzen.

    Um einen Kredit zu erhalten, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen vorliegen. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurden.

    Dabei gilt zwischen dem Kredit 358 und 359 zu unterscheiden. Bei dem Programm KfW 358, auch Ergänzungskredit – Plus genannt, wird ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Um diesen zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen.

    Ergänzungskredit – Plus (358) für Privatpersonen mit Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro

    Den Ergänzungskredit – Plus (358) können Privatpersonen beanspruchen, die bereits eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA vorweisen können und Eigentümer sowie Selbstnutzer sind. Wichtig: Das Haushaltsjahreseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro Brutto liegen, nur dann wird Ihnen ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.

    Ergänzungskredit (359) – ohne Zinsvorteil

    Beim Ergänzungskredit (359) spielt das Haushaltseinkommen keine Rolle, somit steht auch kein Zinsvorteil zur Verfügung. Er richtet sich an verschiedene Arten von Investoren und Auftraggebern von förderfähigen Vorhaben an Wohngebäuden oder -einheiten. Dazu gehören neben Privatpersonen auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts wie Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren. 

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    KfW 358: Zinssätze, Laufzeiten und Kredithöhe

    Gefördert werden Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Kredithöhe wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage der KfW und/oder dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt.

    Beim Ergänzungskredit – Plus (358) wird für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.

    Kredit Zinsen* KfW 358Zinsen* KfW 359 Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit
    Annuitätendarlehen 0,01 %3,90 % 4 bis 5 Jahre 1 Jahr
    1,31 % 3,74 %6 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre
    2,07 % 3,74 %11 bis 25 Jahre 1 bis 3 Jahre
    2,19 % 3,74 %26 bis 35 Jahre 1 bis 5 Jahre
    Endfälliges Darlehen 2,26 %3,75 % 4 bis 10 Jahre 10 Jahre

    * Sollzins pro Jahr (Effektivzins pro Jahr)

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind teilweise sehr dynamisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


    KfW Ergänzungskredit: Förderung beantragen

    Beachten Sie: Seit 2024 müssen Sie zuerst einen Handwerkervertrag unterschrieben haben, bevor Sie einen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen beantragen können. Der erste Schritt ist also, einen Handwerker zu finden und einen Vertrag abzuschließen, welcher an die Förderzusage geknüpft ist. Dann können Sie einen Antrag auf Förderung bei der KfW oder beim BAFA stellen. Erhalten Sie eine Zusage, können Sie den Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragen.

    Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Das kann Ihre Haus-Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung. Auch ein Finanzvermittler kommt infrage.

    Für den Antrag benötigen Sie die Zuschusszusage der KfW bzw. den Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Zuschussförderung nach der Förderrichtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

    Für den Ergänzungs­kredit – Plus (358) brauchen Sie außerdem:

    • Eigentumsnachweise
    • Nachweis der Selbstnutzung
    • Einkommensteuerbescheide der Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2024 also die Einkommensteuerbescheide aus 2022 und 2021)

    Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Energieberater. Diese unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung.

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    KfW 358/359 Ergänzungskredit: Fazit und Empfehlung

    Bild: Geldscheine, Euro
    Mit den Förderungen der KfW lässt sich jede Menge Geld sparen | © moerschy / pixabay.com

    Der Ergänzungskredit bietet Unterstützung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Gerade Hauseigentümern, die sich eine Sanierung sonst nicht leisten könnten, bietet der Kredit eine Möglichkeit, das Haus energieeffizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Das schont auf lange Sicht gesehen auch den Geldbeutel.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden kann. Vor der Antragstellung sollten alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereitet werden, einschließlich der Zuschusszusagen der KfW oder des Bewilligungsbescheids des BAFA.

    Bei Fragen wenden Sie sich am besten an einen Energieberater. Diese prüfen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, ob eine Beantragung des Ergänzungskredits sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und Ihre Sanierungs-Ziele erreichen können.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.