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KfW-Förderung: Kredite & Zuschüsse

Bild: Förderung durch KfW
Mit Förderung sanieren | © globalenergysystems / pixabay.com CC0

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eines von zwei Förderinstituten, die im Rahmen der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch 2024 Förderungen für energetische Sanierungen, bestimmte Einzelmaßnahmen oder energieeffiziente Neubauten bietet. Seit 2021 haben sich die Förderungen der BEG mehrfach verändert, wobei die neusten Änderungen am 01. Januar 2024 in Kraft traten.

Um welche Änderungen es sich handelt, welche Maßnahmen gefördert werden, wie Sie davon profitieren können und wie hoch die Förderung ausfällt, können Sie im folgenden Artikel erfahren. Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, damit der Antrag genehmigt wird.

Inhalt


    KfW: Allgemeines und Wissenswertes

    Bild: KfW Logo
    KfW-Förderkredite für Sanierung | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank und hat unter anderem die Aufgabe, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Hierfür gewährt die KfW sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) attraktive zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder einmalige Investitionszuschüsse.

    Träger der KfW-Förderprogramme ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Förderung der KfW grundlegend überarbeitet worden. Seit 2021 galten die Programme KfW 262 Kredit zur Förderung der Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM), sowie die Programme KfW 261 Kredit und KfW 461 Zuschuss zur Förderung von Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG). Durch eine BEG Novellierung in 2022 wurden die Programme KfW 262 und KfW 461 jedoch eingestellt. Der Kredit KfW 261 steht nach wie vor zur Verfügung. Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden seit 2022 eigentlich nur noch von dem BAFA mit Zuschüssen gefördert. Nach erneuten Änderungen der BEG im Januar 2024 wird der Heizungswechsel als Einzelmaßnahme nun ebenfalls von der KfW bezuschusst.

    Selbst nutzende Eigentümer können dazu für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW einen Antrag auf einen in 2024 eingeführten Ergänzungskredit in der Höhe von bis zu 120.000 Euro stellen. Sollte das zu versteuernde Jahreseinkommen des antragstellenden Haushaltes unter 90.000 Euro liegen, gewährt die KfW eine Zinsvergünstigung von 2,5 Prozent.

    Die KfW fördert energetische Sanierungen von Bestandsbauten zum KfW-Effizienzhaus und den Einbau von energieeffizienten Heizungsanlagen.

    Wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Förderung sind jedoch die fristgerechte Antragsstellung und die Förderfähigkeit der Sanierung. Zum Beispiel musste für einen Antrag auf das KfW-Programm 424 (Baukindergeld) die Baugenehmigung bzw. die notarielle Kaufbestätigung bis zum 31.03.2021 erfolgt sein. Anträge für förderfähige Projekte konnten noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Das KfW-Programm 424 wurde 2024 eingestellt, bereits genehmigte Anträge sind jedoch weiterhin gültig.

    Hier finden Sie eine Auflistung von aktuellen sowie bekannten, ehemaligen KfW-Programmen:

    KfW-ProgrammGeeignet für Förderung
    KfW BEG EMHeizungstauschZuschuss von bis zu 70 %* der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 €max. 21.000 €
    KfW ErgänzungskreditBEG EinzelmaßnahmenKreditsumme von höchstens 120.000 €; 2,5 % Zinsvergünstigung bei einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 90.000 €
    KfW 124 Kauf oder -Bau von EigenheimenZinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 €
    KfW 261 (BEG WG)Energetische Sanierung von Wohngebäuden nach Effizienzhaus-Standard zum Effizienzhaus (BEG WG)Zinsgünstiger Kredit inkl. Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz von bis zu 45 %; max. 67.500 €
    KfW 262 (BEG EM)Energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM)Wurde 2022 eingestellt
    KfW 270Förderung von Photovoltaik-AnlagenZinsgünstiger Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins zur Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, kein Tilgungszuschuss
    KfW 424BaukindergeldWurde zum 31.12.2023 eingestellt
    KfW 433 Einbau einer Brennstoffzellenheizung. Wurde 2023 von dem BAFA gefördert. Seit 2024 wieder Förderung im Rahmen von KfW BEG EMZuschuss von bis zu 70 %* der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 €; max. 21.000 €

    KfW 440 

    Förderung für eine WallboxWurde Ende 2021 eingestellt
    KfW 455 BSanierung zur altersgerechten Barrierefreiheit von Immobilien (steht aktuell nicht zur Verfügung)Wurde Mitte 2022 eingestellt
    KfW 455 EInvestitionszuschuss für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes (steht aktuell nicht zur Verfügung)Wurde 2023 eingestellt
    KfW 461 (BEG WEG)

    Energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WEG)

    Wurde 2022 eingestellt

    *inkl. aller möglichen Boni

    Beratung zur Förderung erhalten

    KfW-Förderung: Nach Maßnahme geordnet

    Bild: Panorama-Fenster
    KfW-Förderung auch für Fenster | © qimono / pixabay.com CC0

    Genaue Angaben zur Höhe der Förderung sind nicht pauschal möglich. Wie hoch die Förderung letztendlich ausfällt, hängt zum einen von der gewählten Maßnahme und zum anderen der Förderungsart ab.

    Bis 2022 konnte man im Rahmen des Programms KfW 262 einzelne Sanierungsmaßnahmen in Form eines Kredits mit Tilgungszuschusses fördern lassen. Mit einer BEG Novellierung wurde das Programm 262 jedoch gestrichen. Seit dem 01. Januar 2024 ist es wieder möglich, Zuschüsse der KfW für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme zu erhalten. Alle weiteren Einzelmaßnahmen werden von der BAFA gefördert. 

    In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur Förderung von Einzelmaßnahmen:

    Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) Kredit KfW Zuschuss KfW Zuschuss BAFA
    Dachsanierung mit Dämmung Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 20 %** der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    Fassadendämmung Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 20 %** der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    Kellerdämmung Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 20 %** der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    Neue Fenster (3-Fach-Verglasung) Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 20 %** der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    Brennstoffzelle

    Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %*

    - Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung für den Heizungstausch liegt seit 01.01.2024 bei der KfW 
    Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ - - BAFA BEG EM: Seit 2022 werden keine gasbetriebenen Anlagen mehr gefördert.
    Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwertheizung + EE-Heizung) - - BAFA BEG EM: Seit 2022 werden keine gasbetriebenen Anlagen mehr gefördert.
    Biomasseheizung Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 % KfW BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 70 %*** der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €; max. 21.000 € Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung für den Heizungstausch liegt seit 01.01.2024 bei der KfW 
    Wärmepumpe

    Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %*

    KfW BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 70 %*** der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €; max. 21.000 € Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung für den Heizungstausch liegt seit 01.01.2024 bei der KfW
    Solarthermie Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* KfW BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 70 %*** der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €; max. 21.000 € Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung für den Heizungstausch liegt seit 01.01.2024 bei der KfW
    Photovoltaik-Anlage KfW 270 Erneuerbare Energien Standard: Kredit bis zu 50. Mio. €, kein Tilgungszuschuss Förderung wurde 2023 eingestellt Förderung wurde 2023 eingestellt
    Lüftungsanlage (Anlagentechnik außer Heizung) Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu  20 %** der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 12.000 €
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung Ergänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %* - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von bis zu 20 %** der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €; maximal 12.000 €
    Heizungsoptimierung zur EmissionsminderungErgänzungskredit: Kreditsumme bis zu 120.000 €; ggf. Zinsvergünstigung bis zu 2,5 %*BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von 50 % der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 €; maximal 15.000 €
    Fachplanung und Baubegleitung - - BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 5.000 € bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern; maximal 2.000 € für Mehrfamilienhäuser mit drei oder Mehr Wohneinheiten; insgesamt maximal 20.000 €

    *Wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Haushalts 90.000 Euro nicht übersteigt; **Grundförderung von 15 Prozent +5 Prozent iSFP-Bonus; ***inkl. aller möglichen Förderboni und Deckelung der Förderung für den Heizungstausch bei 70 Prozent.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Effizienzhaus: KfW 461 - Zuschuss ohne Rückzahlung

    Bild: Altbau Sanierung Förderung
    Die KfW unterstützt Sie | © nattanan23 / pixabay.com CC0

    Das Programm KfW 461 stellte seit seiner Einführung am 01.07.2021 eine der beiden wichtigsten Förderungen der KfW im Rahmen der Bundesförderung energieeffizienter Wohngebäude (BEG WG) dar. Es handelte sich um einen einmaligen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste.

    Dabei diente das Programm seit 20.04.2022 ausschließlich der Förderung von energetischen Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard. In erster Linie richtete es sich an Privatpersonen, die selber energetisch sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen wollten. Mit einer Novellierung der BEG vom Juli 2022 wurde das Programm KfW 461 jedoch eingestellt.


    KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss

    Bild: Online Antrag für KfW-Förderung
    KfW-Antrag online stellen | © Free-Photos / pixabay.com CC0

    Paradebeispiel für eine KfW-Förderung ist der Kredit KfW 261. Das Programm KfW 261 unterstützt Eigenheimsanierer, die die Energiebilanz ihres Gebäudes auf lange Sicht verbessern wollen. Dabei umfasst die Förderung komplette Gebäudesanierungen zum KfW-Effizienzhaus. 

    Fördervoraussetzungen für Sanierungen nach Programm KfW 261

    Die Gewährung der Förderungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört einerseits die fristgerechte Antragstellung vor Baubeginn. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Sanierungsarbeiten begonnen haben. Als Beginn der Baumaßnahme gilt hier bereits die Beauftragung eines Handwerkers. Außerdem werden nur Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.

    KfW 261: Förderung für Sanierung zum Effizienzhaus

    Für das KfW-Effizienzhaus steht mit dem Programm KfW 261 (BEG WG) sogar ein Kredit bis maximal 150.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich vergibt die KfW mit dem Programm einen Tilgungszuschuss bzw. Fördersatz in Höhe von bis zu 45 Prozent. Das heißt, dass sich die Laufzeit verkürzt und Sie nicht den kompletten Kredit zurückzahlen müssen.

    Wie hoch der Zuschuss konkret ist, hängt letztlich vom jeweiligen Effizienzhaus-Standard ab. Maximal können Sie jedoch eine Förderung von 67.500 Euro erhalten.

    Maßnahme Förderung pro Wohneinheit
    KfW 262: Sanierung mit Einzelmaßnahmen BEG EM (z. B. Heizungs-Sanierung, Sanierung Gebäudehülle) Dieses Programm wurde mit einer BEG Novelle in 2022 eingestellt
    KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus BEG WG Fördersatz von bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €


    Förderung für den Neubau

    Für einen Neubau kann ein Antrag auf den zinsgünstigen Kredit KfW 297/298 von bis zu 150.000 Euro gestellt werden. Bedingung hierfür ist, dass nach Abschluss der Sanierung der Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreicht wurde.

    Stand 2024: Der Kredit KfW 297/298 steht derzeit wegen Budgetmangels nicht zur Verfügung.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Förderung beantragen - das sollten Sie unbedingt beachten

    Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu in der Lage, bei der BEG einen Förderantrag zu stellen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn es sich dabei um den Eigentümer einer Immobilie handelt. Mieter sind dazu nicht berechtigt. Unternehmer, Kommunen und gemeinnützige Einrichtung können ebenfalls einen solchen Antrag stellen. Seit 2024 ist dies auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möglich. 

    Der erste und wichtigste Schritt zum Erhalt von Fördermitteln durch die KfW ist die fristgerechte Beantragung. Je nachdem, ob Sie eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung fördern lassen, gelten hierfür unterschiedliche Voraussetzungen.

    Wenn Sie eine Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen, müssen Sie vorher bereits ein Handwerkerangebot unterschrieben haben. Der Handwerksbetrieb muss darauf achten, dass das Angebot eine Bedingung enthält, die seine Gültigkeit von der Zusage der Förderung abhängig macht. Nach Bewilligung der Förderung muss die Sanierungsmaßnahme binnen 36 Monaten umgesetzt werden.

    Handelt es sich um Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, von Anlagentechnik oder Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard, ist zudem die Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-gelisteter Energieberater) notwendig. In diesem Fall muss der Antrag auf Förderung auch gestellt worden sein, bevor die Maßnahme beauftragt wurde. Sollten Sie die Maßnahme bereits durchgeführt oder begonnen haben und anschließend den Antrag stellen, dann besteht keine Chance eine Förderung zu erhalten. Es ist zu beachten, dass seit 2022 Einzelmaßnahmen (außer dem Heizungstausch) nur noch über das BAFA gefördert werden. Der Heizungstausch wird seit 2024 als Einzelmaßnahme von der KfW bezuschusst. 

    Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) erstellt für die Förderung nötige Dokumente und übernimmt die Fachplanung und Baubegleitung bis zum Abschluss der Baumaßnahme und gewährleistet so die korrekte Umsetzung. Darüber hinaus hilft er auch in allen Fragen der Antragstellung. So berät er bei der Auswahl der Fördermaßnahme, bestimmt die Höhe der förderfähigen Kosten und hilft Ihnen bei der Beantragung Ihrer gewünschten Fördermittel. 

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten vollständig hinterlassen, da Änderungen nachträglich nicht möglich sind. Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) berät Sie dabei, wenn es nötig ist. Die Höhe der Förderung können Sie anhand der bereits eingeholten Angebote ungefähr berechnen. Fragen Sie im Zweifel den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) bereits im Vorfeld der Antragstellung. 

    Es gehört zu seinen Aufgaben, Ihnen einen realistischen Betrag vorzuschlagen und Sie zu beraten. Denn falls die Kosten höher ausfallen als von Ihnen angegeben, ist eine nachträgliche Erhöhung der Förderung nicht möglich. Fallen die Kosten jedoch niedriger aus als geplant, dann verringert sich der Betrag automatisch. Zu guter Letzt identifizieren Sie sich per Video-Identifizierung oder dem Post­ident-Verfahren der Deutschen Post. Sollte all dies geklappt haben, dann heißt es abwarten: Die KfW benötigt für die Überprüfung der Unterlagen teilweise einige Wochen. Nach der Zusage erhalten Sie Ihre Förderung zum nächsten Monatsende.

    Finanzierungspartner finden mit der KfW

    Sollte Ihnen das nötige Eigenkapital für eine Sanierung fehlen und Sie deshalb einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen, brauchen Sie zwingend einen örtlichen Finanzierungspartner. Dieser wird benötigt, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt und Kredite nicht direkt an die Antragsteller auszahlt. Deshalb muss der Finanzierungspartner online über das KfW-Zuschussportal angefragt werden, wenn Sie nicht selber nach einem suchen wollen.

    Die KfW vermittelt Ihnen dann in wenigen Schritten mögliche Finanzierungspartner. Bei der Online-Antragstellung vergleichen Sie die möglichen Finanzierungspartner, wählen einen aus und hinterlassen Ihre persönlichen Kontaktdaten. Hier sollten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der Angaben achten, da nachträgliche Änderungen auch hier nicht möglich sind. Zum Abschluss bestätigen Sie Ihren Antrag. Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) berät Sie gegebenenfalls auch hierbei.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

    KfW-Konditionen (KfW 261)

    • Maximale Zinsbindung 10 Jahre
    • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
    • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
    • (Stand Januar 2024) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,24 % / 0,24 % (4 - 10 Jahre); 1,37 % / 1,38 % (11 - 20 Jahre); 1,65 % / 1,6 % (21 - 30 Jahre)
    • (Stand Januar 2024) Endfälliges Darlehen: 1,77 % / 1,78 % (4 - 10 Jahre)
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
    • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

    Die Rolle des Energie-Effizienz-Experten

    Für den Antrag auf Förderung bzw. den Erhalt einer Förderung ist die Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater), wie bereits erwähnt, verpflichtend (Ausnahmen: Austausch der Heizung / Heizungsoptimierung). Das heißt, Sie müssen ihn noch vor Baubeginn hinzuziehen. Eine Verpflichtung nach Baubeginn macht einen erfolgreichen Antrag unmöglich. Doch weshalb eigentlich? Wer ist er und was macht er, dass er unentbehrlich ist? Und wie viel kostet die Leistung eines Energie-Effizienz-Experten?

    Um diese Fragen zu klären, soll seine Rolle hier noch einmal genauer beleuchtet werden. Der Energie-Effizienz-Experte ist ein von der Deutschen Energieagentur (dena) geschulter und in der dena-Expertenliste geführter Energieberater, der Immobilien energetisch bilanziert und begutachtet. Auf dieser Grundlage werden Energiesparpotenziale aufgedeckt und Investitionen, unterschieden nach rentablen und ökologisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, aufgezeigt. Er erstellt auch ggf. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Deshalb ist seine Verpflichtung auch nur VOR Baubeginn zielführend. Beachten Sie jedoch, dass es im Rahmen von KfW Förderungen keinen iSFP-Bonus mehr gibt. Dieser existiert nur noch für Förderungen von Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der BAFA.

    Mit der Beratungspflicht stellt die KfW sicher, dass die von ihr vergebenen Fördergelder optimal und zweckgebunden investiert werden. Das Ziel der KfW ist schließlich nicht die Vergabe von Geldern als Selbstzweck, sondern die Förderung der Energiewende und das Erreichen der damit verbundenen Klimaschutzziele. Deshalb umfasst die Tätigkeit des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) weitere Aufgabenfelder. So plant er unabhängig und ggf. Gewerke übergreifend die erforderlichen Maßnahmen und sucht, je nach gewünschtem Service, geeignete Fachbetriebe aus, die die Maßnahme(n) durchführen.

    Außerdem begleitet er die Sanierungsmaßnahme vom Baubeginn bis zur abschließenden Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) (sofern vorhanden). Dabei überwacht er auch die korrekte Umsetzung durch den Handwerksbetrieb und stellt sicher, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das ist auch im Interesse des Antragstellers, denn so unterliegt der jeweilige ausführende Handwerksbetrieb einer neutralen Kontrollinstanz, die ihn zu einer qualitativ hochwertigen Leistung zwingt.

    Was kostet mich der Einsatz des Energie-Effizienz-Experten?

    Die Leistung des Energie-Effizienz-Experten ist natürlich nicht kostenlos. Dabei können sich die Kosten aus Thermografie, Blower-Door-Test, Vor-Ort-Beratung, Fördermittelberatung und Energieausweis zusammensetzen. Sollten Sie diese Leistungen alle benötigen, fallen Kosten ab 1.300 Euro an. Das ist jedoch nur bei Sanierungen zum Effizienzhaus der Fall. Üblicherweise ist mit Kosten um die 700 Euro zu rechnen.

    Dazu kommen weitere 350 Euro für einen Antrag zur Förderung einer Heizung und 300 Euro für andere Förderanträge. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) nicht alleine tragen. Sie können bei der KfW eine Förderung beantragen - natürlich VOR Beginn der Baumaßnahme.

    Neu: Sie können den Antrag gleich im selben Formular mit beantragen. Mit dem Programm KfW 261 fördert die KfW die Leistung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 10.000 Euro - also mit maximal 5.000 Euro in der BEG WG.

    Leistung des Energie-Effizienz-Experten Kosten
    Energetische Bilanzierung und Begutachtung 700 - 1.300 €
    Förderantrag für Heizungen 350 €
    Alle anderen Förderanträge 300 €

    Kann man die Förderung auch nach dem Einbau beantragen?

    Wenn man sich beruflich mit Energieberatung beschäftigt, ist diese Frage leider eine, die sehr häufig gestellt wird. Die Antwort ist für die Frage stellenden und den Berater gleichermaßen frustrierend und einfach: Nein, das ist nicht möglich. Anträge auf Förderung durch die KfW müssen IMMER VOR Beginn der Baumaßnahme unter Mitwirkung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) gestellt werden. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn. Ausgenommen ist hier natürlich die KfW-Förderung für den Heizungstausch im Rahmen der BEG EM.

    Das heißt, schon in dem Moment, in dem der Handwerksbetrieb in Ihrer Immobilie mit der Umsetzung der Baumaßnahme beginnt, ohne dass Sie VORHER unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten den Antrag auf Förderung gestellt haben, verspielen Sie Ihre Chance auf eine Förderung durch die KfW unwiderruflich. Der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages sowie Fachplanung und Beratung sind aber erlaubt. Im Bereich BEG WG muss die Beantragung ebenfalls vor dem Zustandekommen eines Vertrages von nicht-Fachplanungs-Leistungen stattgefunden haben. 

    Beratung zur Förderung erhalten

    Auch Interessant: Das KfW Effizienzhaus

    Bild: Energielabel für Effizienzhaus / Sparschwein
    KfW-Effizienzhäuser sparen Energie und Geld | © microstock3D / shutterstock.com

    Der Begriff KfW-Effizienzhaus ist nun des Öfteren gefallen und bedarf einer Erklärung. Der Kennwert des KfW-Effizienzhauses gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und zusammenhängend damit, wie hoch Ihre Förderung ausfällt.

    Ausgangsbasis ist ein nach EnEV 2009 genormtes Referenzhaus mit einem energetischen Kennwert von 100 (= 100 Prozent), das auch für das anstatt der EnEV am 01.11.2020 neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitgehend Gültigkeit hat (die Ölheizung als Referenz wurde durch eine Gasheizung ersetzt).

    Für die verschiedenen Standards der Effizienzhäuser hat die KfW Kennwerte (40, 55, 70, 85, 100 = Referenzhaus und KfW-Effizienzhaus Denkmal) aufgestellt. Sie geben, gemessen am Referenzhaus, den prozentualen Energieverbrauch der jeweiligen Effizienzhäuser wieder. So benötigt beispielsweise ein KfW-Energieeffizienzhaus, mit einem energetischen Standard von 40, nur 40 Prozent der Energie des virtuellen Referenzhauses. Ein KfW-Energieeffizienzhaus 55 hat demnach einen Energiebedarf von 55 Prozent des Referenzhauses.

    Zudem gibt es seit 01.07.2021 die sogenannten EE-Klassen für die Nutzung besonders energieeffizienter Technologien, wenn diese den Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien und / oder vermeidbarer Abwärme decken. Dadurch sind Kreditrahmen bzw. der Rahmen förderfähiger Kosten und damit auch die Fördersätze deutlich gestiegen. Wie oben bereits kurz angedeutet wurde, spielen die Kennzahlen für die Förderungshöhe des Programms KfW 261 eine entscheidende Rolle.

    Je niedriger die Kennzahl, desto höher fällt die Förderung für Sie aus. Außerdem muss man für Neubauten die Vorgaben des GEG (vormals Energieeinsparverordnung 2014 / EnEV 2014) hinsichtlich der energetischen Gebäudestandards erfüllen. Derzeit entspräche das theoretisch einem KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 (den es aber praktisch nicht gibt, stattdessen Effizienzhaus-Standard 70).

    Wenn Sie den Kredit KfW 261 in Anspruch genommen haben, können Sie mit dem Tilgungszuschuss die Laufzeit verkürzen und so den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Anders ausgedrückt: Sie müssen nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Eine Übersicht zu den Fördersätzen des Programms KfW 261 finden Sie in der folgenden Tabelle.

    KfW-Effizienzhaus-StandardHöhe der Förderung nach KfW 261 BEG WG (Kredit + Fördersatz)*
    KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB***, SSB****Tilgungszuschuss von 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 67.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB***Tilgungszuschuss von 35 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 52.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40 EE**Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 37.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 24.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB*** SSB****Tilgungszuschuss von 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 60.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB***Tilgungszuschuss von 30 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 45.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE**Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 30.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 18.000 €
    KfW-Effizienzhaus 70 EE**Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 37.500 €
    KfW-Effizienzhaus 70Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 12.000 €
    KfW-Effizienzhaus 85 EE**Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 €
    KfW-Effizienzhaus 85Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €; max. 6.000 €
    KfW-Effizienzhaus 100 EE**Wird seit dem 28. Juli 2022 nicht mehr gefördert
    KfW-Effizienzhaus 100Wird seit dem 28. Juli 2022 nicht mehr gefördert
    KfW-Effizienzhaus Denkmal EE**Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €; max. 15.000 €
    KfW-Effizienzhaus DenkmalTilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €max. 6.000 €

    * pro Wohneinheit. Der Fördersatz enthält einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni; ** Erneuerbare-Energien-Klasse; erhöhte Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien und / oder vermeidbarer Abwärme (Deckung von mind. 65 % des Wärmebedarfs); *** Worst-Performing-Buildung Bonus: Weitere 10 Prozent Förderung für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands gehören; **** Serielle-Sanieurng-Bonus: Wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren zu Effizienzhäusern 40 oder 55 saniert werden, fällt dieser Bonus in Höhe von 15 Prozent an. Er ist mit den anderen Boni kombinierbar. Allerdings ist die Kombination aus WPB-Bonus und SSB-Bonus zusammen auf 20 Prozent gedeckelt.

    Seit Januar 2023 gibt es weitere technische Anforderungen an die Effizienzhaus-Stufen. Für Gebäude der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Zudem müssen alle Effizienzhäuser (mit Ausnahme des EH Denkmal) Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass eine Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschritten werden darf. 

    Beratung zur Förderung erhalten

    KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren

    Seit dem 01. Januar 2024 ist es wieder möglich, Förderungen der KfW (BEG WG) und des BAFA (BEG EM) zu kumulieren. Somit können sich Eigentümer Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards (BEG WG & BEG NWG) anrechnen lassen und gleichzeitig Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Dabei dürfen Maßnahmen jedoch nicht doppelt gefördert werden. Natürlich kann auch die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen mit der KfW-Förderung für Komplettsanierungen kumuliert werden.