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Förderung durch die KfW

Bild: Förderung durch KfW
Mit Förderung sanieren | © globalenergysystems / pixabay.com CC0

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eines von zwei Förderinstituten, die im Rahmen der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch 2023 Förderung für energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten bietet. Seit der Einführung der BEG haben sich die Förderungen jedoch mehrfach verändert.

Um welche Änderungen es sich handelt, welche Förderungen wofür angeboten werden, wie Sie davon profitieren können und wie hoch die Förderung ausfällt, können Sie im folgenden Artikel erfahren. Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen, damit der Antrag genehmigt wird.

Inhalt


    Allgemeines über die KfW

    Bild: KfW Logo
    KfW-Förderkredite für Sanierung und Neubau | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank und hat unter anderem die Aufgabe, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Hierfür gewährt die KfW sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen entweder attraktive zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder einmalige Investitionszuschüsse.

    Träger der KfW-Förderprogramme ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Förderung der KfW grundlegend überarbeitet worden. Seit 01.07.2021 galten die Programme KfW 262 Kredit zur Förderung der Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM), sowie die Programme KfW 261 Kredit und KfW 461 Zuschuss zur Förderung von Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG). Durch eine BEG Novellierung von Juli 2022 wurden die Programme KfW 262 und KfW 461 jedoch eingestellt.  Somit steht aktuell nur noch das Programm KfW 261 mit aktualisierten Förderkonditionen zur Verfügung.

    Gefördert werden sowohl energetische Sanierungen von Bestandsbauten zum KfW-Effizienzhaus als auch der Neubau energieeffizienter Immobilien. Mit der BEG WG wurden auch neue Effizienzhaus-Klassen für den Einsatz erneuerbarer Energien (EE-Klasse: nur noch Altbau) oder besonders nachhaltige Neubauten (NH-Klasse: Nur Neubau) eingeführt.

    Wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Förderung sind jedoch die fristgerechte Antragsstellung und die Förderfähigkeit der Sanierung bzw. des Neubaus. Wer z. B. Baukindergeld beantragt, muss natürlich auch Kinder haben. Zudem muss die Baugenehmigung bzw. notarielle Kaufbestätigung bis zum 31.03.2021 erfolgt sein. Danach endet die Förderfähigkeit. Anträge für förderfähige Projekte können dagegen bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

    KfW-Programm Geeignet für Beispiel
    KfW 124 Kauf oder -Bau von Eigenheimen zinsgünstiger Kredit zum Kauf oder Bau von Eigenheimen
    KfW 261 (BEG WG) Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG), ersetzt seit 01.07.2021 die Programme KfW 151, KfW 153 und KfW 431 zinsgünstiger Kredit inkl. Tilgungszuschuss zur Förderung von Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard und Energieberatung
    KfW 262 (BEG EM) Energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM), ersetzt seit 01.07.2021 die Programme KfW 152 und KfW 431 Wurde zum 28.07.2022 eingestellt
    KfW 270 Förderung von Photovoltaik-Anlagen zinsgünstiger Kredit zur Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, kein Tilgungszuschuss
    KfW 424 Baukindergeld (Baugenehmigung / notarielle Kaufbestätigung müssen bis zum 31.03.2021 vorliegen, Förderung bis 31.12.2023) Zuschuss zum Kauf oder Bau eines Eigenheims mit anschließender Wohnnutzung
    KfW 433 Wird seit Januar 2023 als einmaliger Zuschuss in Höhe von 25 % von der BAFA gefördert. Zuschuss zur Anschaffung und Installation einer Brennstoffzellen-Heizung
    KfW 440 Förderung für eine Wallbox (Wurde zum 27.10.2021 eingestellt) Zuschuss für die Anschaffung und Installation einer Wallbox (Ladestation für Elektroautos)
    KfW 455 B Sanierung zur altersgerechten Barrierefreiheit von Immobilien (steht aktuell nicht zur Verfügung) Zuschuss zur altersgerechten Sanierung des Eigenheims z. B. durch den Einbau rutschfester Bodenbeläge, eines Treppenlifts oder Liftsystems für die Badewanne
    KfW 455 E Investitionszuschuss zur Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes (steht aktuell nicht zur Verfügung) Zuschuss zum Umbau zum verbesserten Einbruchschutz, z. B. durch den Einbau einer Alarmanlage, verbesserter Türbeschläge oder einbruchhemmender Türen und Fenster
    KfW 461 (BEG WG) Energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG), ersetzt seit 01.07.2021 die Programme KfW 430, KfW 153 (nur bis 23.01.2022) und KfW 431 Wurde zum 28.07.2022 eingestellt

    Bild: Achtung

    Achtung, Förderung KfW 440 eingestellt!
    Seit dem 27. Oktober 2021 gilt ein Antragsstopp für die Wallbox-Förderung der KfW. „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt komplett ausgeschöpft.“, heißt es. Über eine Fortführung des Förderprogramms ist bis dato nichts bekannt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Informationen vorliegen.

    Bild: Achtung

    Achtung, die Förderung KfW 455-B kann seit 09.08.2022 nicht mehr beantragt werden!
    Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wegen Ausschöpfung des Budgets keine Zuschüsse mehr für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Bereits vor dem 09.08.2022 gestellte Anträge werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt - bereits bewilligte Anträge sind ohnehin nicht betroffen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nicht möglich, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind. Dies ist seit 09.08.2022 der Fall. (Stand: August 2022)

    Beratung zur Förderung erhalten

    KfW-Förderung nach Maßnahme geordnet

    Bild: Panorama-Fenster
    KfW-Förderung auch für Fenster | © qimono / pixabay.com CC0

    Genaue Angaben zur Höhe der Förderung sind nicht pauschal möglich. Wie hoch die Förderung letztendlich ausfällt, hängt zum einen von der gewählten Maßnahme und zum anderen der Förderungsart ab.

    Bis zum 28.07.2022 konnte man im Rahmen des Programms KfW 262 einzelne Sanierungsmaßnahmen in Form eines Kredits mit Tilgungszuschusses fördern lassen. Mit der BEG Novellierung wurde das Programm 262 jedoch gestrichen. Einzelmaßnahmen werden seitdem nur noch von der BAFA bezuschusst und gefördert. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur Förderung von Einzelmaßnahmen:

    Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) Kredit KfW Zuschuss KfW Alternative Förderung durch BAFA (Zuschuss)
    Dachsanierung mit Dämmung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Fassadendämmung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Kellerdämmung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Neue Fenster (3-Fach-Verglasung) KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Brennstoffzelle KfW 433 wurde zum 01.01.2023 eingestellt. Die Zuständigkeit ging an das BAFA über. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €
    Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Seit dem 28.07.2022 werden keine gasbetriebenen Anlagen mehr gefördert.
    Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwertheizung + EE*-Heizung) KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Seit dem 28.07.2022 werden keine gasbetriebenen Anlagen mehr gefördert.
    Biomasseheizung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 6.000 €
    Wärmepumpe KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €
    Solarthermie KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 15.000 €
    Photovoltaik-Anlage KfW 270 Erneuerbare Energien Standard: Kredit bis zu 50. Mio. €, kein Tilgungszuschuss n / a n / a
    Lüftungsanlage (Anlagentechnik außer Heizung) KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Heizungsoptimierung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, max. 9.000 €
    Fachplanung und Baubegleitung KfW 262 BEG EM: Wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Zuständigkeit für Zuschuss-Förderung liegt seit 01.01.2021 beim BAFA BAFA BEG EM: Zuschuss-Förderung von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 5.000 €, max. 2.500 €

    *Erneuerbare Energien

    Beratung zur Förderung erhalten

    Effizienzhaus: KfW 461 - Zuschuss ohne Rückzahlung

    Bild: Altbau Sanierung Förderung
    Die KfW unterstützt Sie | © nattanan23 / pixabay.com CC0

    Das Programm KfW 461 stellte seit seiner Einführung am 01.07.2021 eine der beiden wichtigsten Förderungen der KfW im Rahmen der Bundesförderung energieeffizienter Wohngebäude (BEG WG) dar. Es handelte sich um einen einmaligen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste.

    Dabei diente das Programm seit 20.04.2022 ausschließlich der Förderung von energetischen Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard. In erster Linie richtete es sich an Privatpersonen, die selber energetisch sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen wollten. Mit einer Novellierung der BEG vom Juli 2022 wurde das Programm KfW 461 jedoch eingestellt.


    KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss

    Bild: Online Antrag für KfW-Förderung
    KfW-Antrag online stellen | © Free-Photos / pixabay.com CC0

    Paradebeispiel für eine KfW-Förderung ist der Kredit KfW 261, der am 01.07.2021 eingeführt wurde. Das Programm KfW 261 unterstützt Eigenheimsanierer oder Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes auf lange Sicht verbessern wollen.

    Dabei umfassen die Förderungen sowohl komplette Gebäudesanierungen als auch Neubauten zum KfW-Effizienzhaus. Allerdings ist die Neubauförderung zwischenzeitlich wegen mangelnden Budgets vorübergehend eingestellt und mit geänderten Konditionen am 20.04.2022 neu aufgelegt worden. Mit der BEG Novelle vom 28. Juli 2022 kamen weitere Anpassungen der Fördersätze sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden hinzu. 

    Fördervoraussetzungen für Sanierungen nach Programm KfW 261

    Die Gewährung der Förderungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört einerseits die fristgerechte Antragstellung vor Baubeginn. Für die Sanierung der Gebäudehülle und die Sanierung / Erstinstallation von Anlagentechnik ist der Antrag auf Förderung zudem unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) zu stellen. Außerdem werden nur Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt. Es ist weiterhin zu beachten, dass das Programm 262 der KfW, das einen Kredit mit Zuschuss für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen geboten hat, seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar ist. Hier finden Sie alle Veränderungen sowie die aktuelle Lage der Förderlandschaft.

    KfW 261 - Förderung für Sanierung oder Neubau zum Effizienzhaus

    Für das KfW-Effizienzhaus steht mit dem Programm KfW 261 (BEG WG) sogar ein Kredit bis maximal 150.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich vergibt die KfW mit dem Programm einen Tilgungszuschuss bzw. Fördersatz in Höhe von bis zu 45 Prozent. Das heißt, dass sich die Laufzeit verkürzt und Sie nicht den kompletten Kredit zurückzahlen müssen.

    Wie hoch der Zuschuss konkret ist, hängt letztlich vom jeweiligen Effizienzhaus-Standard ab. Maximal können Sie jedoch eine Förderung von 67.500 Euro erhalten. Im Neubau können Sie einen Kredit bis zu 150.000 Euro erhalten - der maximale Fördersatz liegt hier bei 7.500 Euro (5 Prozent der Kreditsumme). Zudem sind mögliche Boni in den erwähnten Fördersätzen enthalten. 

    Maßnahme Förderung pro Wohneinheit
    KfW 262: Sanierung mit Einzelmaßnahmen BEG EM (z. B. Heizungs-Sanierung, Sanierung Gebäudehülle) Dieses Programm wurde mit der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt
    KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus BEG WG Fördersatz von bis zu 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €
    KfW 261: Neubau Effizienzhaus oder Ersterwerb eines neu gebauten Effizienzhauses EH 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ; BEG WG Fördersatz von bis zu 5 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 7.500 €

    * Nur für Förderung der Heizung

    Beratung zur Förderung erhalten

    Förderung beantragen - das sollten Sie unbedingt beachten

    Der erste und wichtigste Schritt zur erfolgreichen Beantragung von Fördergeldern ist, dass Sie noch VOR der Auftragsvergabe den Antrag auf Förderung stellen. Handelt es sich um Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, von Anlagentechnik oder Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard, ist zudem die Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-gelisteter Energieberater) notwendig. Sollten Sie die Maßnahme bereits durchgeführt haben und anschließend den Antrag stellen, dann besteht keine Chance eine Förderung zu erhalten. Es ist zu beachten, dass seit dem 28.07.2022 Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA gefördert werden.

    Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) erstellt für die Förderung nötige Dokumente und übernimmt die Fachplanung und Baubegleitung bis zum Abschluss der Baumaßnahme und gewährleistet so die korrekte Umsetzung. Darüber hinaus hilft er auch in allen Fragen der Antragstellung. So berät er bei der Auswahl der Fördermaßnahme, bestimmt die Höhe der förderfähigen Kosten und hilft Ihnen bei der Beantragung Ihrer gewünschten Fördermittel.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten vollständig hinterlassen, da Änderungen nachträglich nicht möglich sind. Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) berät Sie dabei, wenn es nötig ist. Die Höhe der Förderung können Sie anhand der bereits eingeholten Angebote ungefähr berechnen. Fragen Sie im Zweifel den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) bereits im Vorfeld der Antragstellung.

    Es gehört zu seinen Aufgaben, Ihnen einen realistischen Betrag vorzuschlagen und Sie zu beraten. Denn falls die Kosten höher ausfallen als von Ihnen angegeben, ist eine nachträgliche Erhöhung der Förderung nicht möglich. Fallen die Kosten jedoch niedriger aus als geplant, dann verringert sich der Betrag automatisch. Zu guter Letzt identifizieren Sie sich per Video-Identifizierung oder dem Post­ident-Verfahren der Deutschen Post. Sollte all dies geklappt haben, dann heißt es abwarten: Die KfW benötigt für die Überprüfung der Unterlagen teilweise einige Wochen. Nach der Zusage erhalten Sie Ihre Förderung zum nächsten Monatsende.

    Finanzierungspartner finden mit der KfW

    Sollte Ihnen das nötige Eigenkapital für eine Sanierung fehlen und Sie deshalb einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen, brauchen Sie zwingend einen örtlichen Finanzierungspartner. Dieser wird benötigt, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt und Kredite nicht direkt an die Antragsteller auszahlt. Deshalb muss der Finanzierungspartner online über das KfW-Zuschussportal angefragt werden, wenn Sie nicht selber nach einem suchen wollen.

    Die KfW vermittelt Ihnen dann in wenigen Schritten mögliche Finanzierungspartner. Bei der Online-Antragstellung vergleichen Sie die möglichen Finanzierungspartner, wählen einen aus und hinterlassen Ihre persönlichen Kontaktdaten. Hier sollten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der Angaben achten, da nachträgliche Änderungen auch hier nicht möglich sind. Zum Abschluss bestätigen Sie Ihren Antrag. Der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) berät Sie gegebenenfalls auch hierbei.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

    KfW-Konditionen (KfW 261)

    • Maximale Zinsbindung 10 Jahre
    • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
    • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
    • (Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)
    • (Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
    • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

    Die Rolle des Energie-Effizienz-Experten

    Für den Antrag auf Förderung bzw. den Erhalt einer Förderung ist die Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater), wie bereits erwähnt, verpflichtend (Ausnahmen: Austausch der Heizung / Heizungsoptimierung). Das heißt, Sie müssen ihn noch vor Baubeginn hinzuziehen. Eine Verpflichtung nach Baubeginn macht einen erfolgreichen Antrag unmöglich. Doch weshalb eigentlich? Wer ist er und was macht er, dass er unentbehrlich ist? Und wie viel kostet die Leistung eines Energie-Effizienz-Experten?

    Um diese Fragen zu klären, soll seine Rolle hier noch einmal genauer beleuchtet werden. Der Energie-Effizienz-Experte ist ein von der Deutschen Energieagentur (dena) geschulter und in der dena-Expertenliste geführter Energieberater, der Immobilien energetisch bilanziert und begutachtet. Auf dieser Grundlage werden Energiesparpotenziale aufgedeckt und Investitionen, unterschieden nach rentablen und ökologisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, aufgezeigt. Er erstellt auch ggf. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Deshalb ist seine Verpflichtung auch nur VOR Baubeginn zielführend. Beachten Sie jedoch, dass es im Rahmen von KfW Förderungen keinen iSFP-Bonus mehr gibt. Dieser existiert nur noch für Förderungen von Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der BAFA.

    Mit der Beratungspflicht stellt die KfW sicher, dass die von ihr vergebenen Fördergelder optimal und zweckgebunden investiert werden. Das Ziel der KfW ist schließlich nicht die Vergabe von Geldern als Selbstzweck, sondern die Förderung der Energiewende und das Erreichen der damit verbundenen Klimaschutzziele. Deshalb umfasst die Tätigkeit des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) weitere Aufgabenfelder. So plant er unabhängig und ggf. Gewerke übergreifend die erforderlichen Maßnahmen und sucht, je nach gewünschtem Service, geeignete Fachbetriebe aus, die die Maßnahme(n) durchführen.

    Außerdem begleitet er die Sanierungsmaßnahme vom Baubeginn bis zur abschließenden Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) (sofern vorhanden). Dabei überwacht er auch die korrekte Umsetzung durch den Handwerksbetrieb und stellt sicher, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das ist auch im Interesse des Antragstellers, denn so unterliegt der jeweilige ausführende Handwerksbetrieb einer neutralen Kontrollinstanz, die ihn zu einer qualitativ hochwertigen Leistung zwingt.

    Was kostet mich der Einsatz des Energie-Effizienz-Experten?

    Die Leistung des Energie-Effizienz-Experten ist natürlich nicht kostenlos. Dabei können sich die Kosten aus Thermografie, Blower Door Test, Vor-Ort-Beratung, Fördermittelberatung und Energieausweis zusammensetzen. Sollten Sie diese Leistungen alle benötigen, fallen Kosten ab 1.300 Euro an. Das ist jedoch nur bei Sanierungen zum Effizienzhaus der Fall. Üblicherweise ist mit Kosten um die 700 Euro zu rechnen.

    Dazu kommen weitere 350 Euro für einen Antrag zur Förderung einer Heizung und 300 Euro für andere Förderanträge. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) nicht alleine tragen. Sie können bei der KfW eine Förderung beantragen - natürlich VOR Beginn der Baumaßnahme.

    Neu: Sie können den Antrag gleich im selben Formular mit beantragen. Mit dem Programm KfW 261 fördert die KfW die Leistung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 10.000 Euro - also mit maximal 5.000 Euro in der BEG WG.

    Leistung des Energie-Effizienz-Experten Kosten
    Energetische Bilanzierung und Begutachtung 700 - 1.300 €
    Förderantrag für Heizungen 350 €
    Alle anderen Förderanträge 300 €

    Kann man die Förderung auch nach dem Einbau beantragen?

    Wenn man sich beruflich mit Energieberatung beschäftigt, ist diese Frage leider eine, die sehr häufig gestellt wird. Die Antwort ist für die Frage stellenden und den Berater gleichermaßen frustrierend und einfach: Nein, das ist nicht möglich. Anträge auf Förderung durch die KfW müssen IMMER VOR Beginn der Baumaßnahme unter Mitwirkung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) gestellt werden. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn.

    Das heißt, schon in dem Moment, in dem der Handwerksbetrieb in Ihrer Immobilie mit der Umsetzung der Baumaßnahme beginnt, ohne dass Sie VORHER unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten den Antrag auf Förderung gestellt haben, verspielen Sie Ihre Chance auf eine Förderung durch die KfW unwiderruflich. Der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages sowie Fachplanung und Beratung sind aber erlaubt. Im Bereich BEG WG muss die Beantragung ebenfalls vor dem Zustandekommen eines Vertrages von nicht-Fachplanungs-Leistungen stattgefunden haben. 

    Beratung zur Förderung erhalten

    Auch Interessant: Das KfW Effizienzhaus

    Bild: Energielabel für Effizienzhaus / Sparschwein
    KfW-Effizienzhäuser sparen Energie und Geld | © microstock3D / shutterstock.com

    Der Begriff KfW-Effizienzhaus ist nun des Öfteren gefallen und bedarf einer Erklärung. Der Kennwert des KfW-Effizienzhauses gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und zusammenhängend damit, wie hoch Ihre Förderung ausfällt.

    Ausgangsbasis ist ein nach EnEV 2009 genormtes Referenzhaus mit einem energetischen Kennwert von 100 (= 100 Prozent), das auch für das anstatt der EnEV am 01.11.2020 neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitgehend Gültigkeit hat (die Ölheizung als Referenz wurde durch eine Gasheizung ersetzt).

    Für die verschiedenen Standards der Effizienzhäuser hat die KfW Kennwerte (40, 55, 70, 85, 100 = Referenzhaus und KfW-Effizienzhaus Denkmal) aufgestellt. Sie geben, gemessen am Referenzhaus, den prozentualen Energieverbrauch der jeweiligen Effizienzhäuser wieder. So benötigt beispielsweise ein KfW-Energieeffizienzhaus mit einem energetischen Standard von 40, nur 40 Prozent der Energie des virtuellen Referenzhauses. Ein KfW-Energieeffizienzhaus 55 hat demnach einen Energiebedarf von 55 Prozent des Referenzhauses.

    Zudem gibt es seit 01.07.2021 die sogenannten EE-Klassen für die Nutzung besonders energieeffizienter Technologien, wenn diese den Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien und / oder vermeidbarer Abwärme decken. Dadurch sind Kreditrahmen bzw. der Rahmen förderfähiger Kosten und damit auch die Fördersätze deutlich gestiegen. Wie oben bereits kurz angedeutet wurde, spielen die Kennzahlen für die Förderungshöhe des Programms KfW 261 eine entscheidende Rolle.

    Je niedriger die Kennzahl, desto höher fällt die Förderung für Sie aus. Außerdem muss man für Neubauten die Vorgaben des GEG (vormals Energieeinsparverordnung 2014 / EnEV 2014) hinsichtlich der energetischen Gebäudestandards erfüllen. Derzeit entspräche das theoretisch einem KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 (den es aber praktisch nicht gibt, stattdessen Effizienzhaus-Standard 70).

    Wenn Sie den Kredit KfW 261 in Anspruch genommen haben, können Sie mit dem Tilgungszuschuss die Laufzeit verkürzen und so den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Anders ausgedrückt: Sie müssen nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Eine Übersicht zu den Fördersätzen des Programms KfW 261 finden Sie in der folgenden Tabelle.

    KfW-Effizienzhaus-Standard Höhe der Förderung nach KfW 261 BEG WG (Kredit + Fördersatz)*
    KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB***, SSB****Fördersatz von 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB***Tilgungszuschuss von 35 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 52.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40 EE** Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €
    KfW-Effizienzhaus 40 Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 24.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB***, SSB****Tilgungszuschuss von 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 60.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB***Tilgungszuschuss von 30 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 45.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 EE** Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 30.000 €
    KfW-Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 18.000 €
    KfW-Effizienzhaus 70 EE** Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 €
    KfW-Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 12.000 €
    KfW-Effizienzhaus 85 EE** Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 15.000 €
    KfW-Effizienzhaus 85 Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 6.000 €
    KfW-Effizienzhaus 100 EE** Wird seit dem 28.Juli 2022 nicht mehr gefördert
    KfW-Effizienzhaus 100 Wird seit dem 28.Juli 2022 nicht mehr gefördert
    KfW-Effizienzhaus Denkmal EE** Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 15.000 €
    KfW-Effizienzhaus Denkmal Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 6.000 €

    * pro Wohneinheit. Der Fördersatz enthält einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni; ** Erneuerbare-Energien-Klasse; erhöhte Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien und / oder vermeidbarer Abwärme (Deckung von mind. 65 % des Wärmebedarfs); *** Worst-Performing-Buildung Bonus: Weitere 10 Prozent Förderung für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands gehören; **** Serielle-Sanieurng-Bonus: Wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren zu Effizienzhäusern 40 oder 55 saniert werden, fällt dieser Bonus in Höhe von 15 Prozent an. Er ist mit den anderen Boni kombinierbar. Allerdings ist die Kombination aus WPB-Bonus und SSB-Bonus zusammen auf 20 Prozent gedeckelt.

    Seit Januar 2023 gibt es weitere technische Anforderungen an die Effizienzhaus-Stufen. Für Gebäude der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Zudem müssen alle Effizienzhäuser (mit Ausnahme des EH Denkmal) Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass eine Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschritten werden darf. 

    Sollten Sie einen Neubau anstreben, dann müssen Sie zukünftig mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreichen, um eine Förderung bewilligt zu bekommen. Die Förderung für das Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau wurde am 24.01.2022 eingestellt. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur Förderung im Neubau.

    Effizienzhaus-StandardKfW 261 Kredit + TilgungszuschussKfW 461 Zuschuss
    Effizienzhaus EH 40 NH-Klasse* mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)Kredit bis zu 150.000 € + Tilgungszuschuss bzw. Fördersatz von höchstens 5 % der Kreditsumme, max. 7.500 €**Die Zuschuss-Förderung für energieeffiziente Neubauten wurde am 24.01.2022 eingestellt und wird nicht neu aufgelegt
    Effizienzhaus EH 40 PlusDie Förderung für das Effizienzhaus EH 40 Plus wurde am 20.04.2022 wegen Ausschöpfung des Budgets eingestellt
    Effizienzhaus EH 40 EE-Klasse***Die Förderung für das Effizienzhaus EH 40 EE-Klasse*** wurde am 20.04.2022 wegen Ausschöpfung des Budgets eingestellt
    Effizienzhaus EH 40Die Förderung für das Effizienzhaus EH 40 wurde am 24.01.2022 wegen Ausschöpfung des Budgets eingestellt
    Effizienzhaus EH 55-EE-Klasse***Die Förderung für das Effizienzhaus EH 55 EE-Klasse*** wurde am 24.01.2022 ersatzlos eingestellt
    Effizienzhaus EH 55Die Förderung für das Effizienzhaus EH 55  wurde am 24.01.2022 ersatzlos eingestellt

    * Nachhaltigkeits-Klasse für Neubauten mit besonders nachhaltigen Baustoffen / Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude;  ** pro Wohneinheit; *** Erneuerbare-Energien-Klasse; erhöhte Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien und / oder vermeidbarer Abwärme (Deckung von mind. 55 % des Wärmebedarfs)

    Beratung zur Förderung erhalten