- Maximale Zinsbindung 10 Jahre
- Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
- (Stand 31.03.2022) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 1,60 % / 1,61 % (4 - 10 Jahre); 1,75 % / 1,76 % (11 - 20 Jahre); 1,79 % / 1,81 % (21 - 30 Jahre)
- (Stand 31.03.2022) Endfälliges Darlehen: 1,81 / 1,83 % (4 - 10 Jahre)
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
- Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre
Die Rolle des Energie-Effizienz-Experten
Für den Antrag auf Förderung bzw. den Erhalt einer Förderung ist die Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater), wie bereits erwähnt, verpflichtend (Ausnahmen: Austausch der Heizung / Heizungsoptimierung). Das heißt, Sie müssen ihn noch vor Baubeginn hinzuziehen. Eine Verpflichtung nach Baubeginn macht einen erfolgreichen Antrag unmöglich. Doch weshalb eigentlich? Wer ist er und was macht er, dass er unentbehrlich ist? Und wie viel kostet die Leistung eines Energie-Effizienz-Experten?
Um diese Fragen zu klären, soll seine Rolle hier noch einmal genauer beleuchtet werden. Der Energie-Effizienz-Experte ist ein von der Deutschen Energieagentur (dena) geschulter und in der dena-Expertenliste geführter Energieberater, der Immobilien energetisch bilanziert und begutachtet. Auf dieser Grundlage werden Energiesparpotenziale aufgedeckt und Investitionen, unterschieden nach rentablen und ökologisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, aufgezeigt. Er erstellt auch ggf. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Deshalb ist seine Verpflichtung auch nur VOR Baubeginn zielführend.
Mit der Beratungspflicht stellt die KfW sicher, dass die von ihr vergebenen Fördergelder optimal und zweckgebunden investiert werden. Das Ziel der KfW ist schließlich nicht die Vergabe von Geldern als Selbstzweck, sondern die Förderung der Energiewende und das Erreichen der damit verbundenen Klimaschutzziele. Deshalb umfasst die Tätigkeit des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) weitere Aufgabenfelder. So plant er unabhängig und ggf. Gewerke übergreifend die erforderlichen Maßnahmen und sucht, je nach gewünschtem Service, geeignete Fachbetriebe aus, die die Maßnahme(n) durchführen.
Außerdem begleitet er die Sanierungsmaßnahme vom Baubeginn bis zur abschließenden Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) (sofern vorhanden). Dabei überwacht er auch die korrekte Umsetzung durch den Handwerksbetrieb und stellt sicher, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das ist auch im Interesse des Antragstellers, denn so unterliegt der jeweilige ausführende Handwerksbetrieb einer neutralen Kontrollinstanz, die ihn zu einer qualitativ hochwertigen Leistung zwingt.
Was kostet mich der Einsatz des Energie-Effizienz-Experten?
Die Leistung des Energie-Effizienz-Experten ist natürlich nicht kostenlos. Dabei können sich die Kosten aus Thermografie, Blower Door Test, Vor-Ort-Beratung, Fördermittelberatung und Energieausweis zusammensetzen. Sollten Sie diese Leistungen alle benötigen, fallen Kosten ab 1.300 Euro an. Das ist jedoch nur bei Sanierungen zum Effizienzhaus der Fall. Üblicherweise ist mit Kosten um die 700 Euro zu rechnen.
Dazu kommen weitere 150 Euro für einen Antrag zur Förderung einer Heizung und 300 Euro für andere Förderanträge. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) nicht alleine tragen. Sie können bei der KfW eine Förderung beantragen - natürlich VOR Beginn der Baumaßnahme.
Neu: Sie können den Antrag gleich im selben Formular mit beantragen. Mit dem Programm KfW 262 fördert die KfW die Leistung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 5.000 Euro - also mit maximal 2.500 Euro in der BEG EM. In der BEG WG sind es in den Programmen KfW 461 oder KfW 261 sogar 50 Prozent der Kosten / Kreditsumme von 10.000 Euro - also 5.000 Euro.
Leistung des Energie-Effizienz-Experten |
Kosten |
Energetische Bilanzierung und Begutachtung |
700 - 1.300 € |
Förderantrag für Heizungen |
150 € |
Alle anderen Förderanträge |
300 € |
Kann man die Förderung auch nach dem Einbau beantragen?
Wenn man sich beruflich mit Energieberatung beschäftigt, ist diese Frage leider eine, die sehr häufig gestellt wird. Die Antwort ist für die Frage stellenden und den Berater gleichermaßen frustrierend und einfach: Nein, das ist nicht möglich. Anträge auf Förderung durch die KfW müssen IMMER VOR Beginn der Baumaßnahme unter Mitwirkung des Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) gestellt werden. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn.
Das heißt, schon in dem Moment, in dem der Handwerksbetrieb in Ihrer Immobilie mit der Umsetzung der Baumaßnahme beginnt, ohne dass Sie VORHER unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten den Antrag auf Förderung gestellt haben, verspielen Sie Ihre Chance auf eine Förderung durch die KfW unwiderruflich. Der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages sowie Fachplanung und Beratung sind aber erlaubt. Einzige Ausnahme: Das Programm KfW 433 für die Brennstoffzelle. Hier gilt schon die vertragliche Auftragsvergabe als Baubeginn.