Förderung für Sanierungen - eine Übersicht

Wer die energetische Sanierung oder den Bau eines energieeffizienten Eigenheims plant, hat gewöhnlich ein Interesse daran, dass die Kosten dafür nicht ausufern. Diese können sich tatsächlich schnell auf schwindelerregende Beträge summieren.
Um die Kosten zu senken, empfiehlt es sich, eine staatliche Förderung für energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten in Anspruch zu nehmen. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 wurden die Förderungen zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Seither gab es weitere Anpassungen der Förderbedingungen und Fördersätze. Eine erste Übersicht, wie viel Förderung Sie für welche Maßnahmen erhalten können, finden Sie im folgenden Artikel.
Einleitung: Förderung für Sanierungen
Energiekosten für Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser steigen stetig weiter an. Etwa 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs entfallen dabei auf die Wärmeerzeugung in Wohngebäuden. Große Einsparpotenziale bieten hier energetische Gebäudesanierungen, die unsere Umwelt schonen.
Hierbei will der Staat unterstützen und stellt spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen zur Verfügung, von denen jeder Bundesbürger profitieren kann. Anbieter dieser Programme sind im Rahmen der neu überarbeiteten BEG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA). Steuervergünstigungen müssen dagegen beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Förder-Institutionen und ihre Programme

Um den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, hat die Bundesregierung die bestehende staatliche Förderung zu Beginn 2021 durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG ersetzt. Dabei wurden die alten Programme der KfW und des BAFA zusammengefasst und neu strukturiert. Weitere Überarbeitungen der BEG, zuletzt im Januar 2023, haben die Förderungen weiter vereinfacht und Fördersätze angepasst.
So sollen bei Sanierern und Bauherren Anreize geschaffen werden, energetische Sanierungen als Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung bzw. Neubauten nach Effizienzhaus-Standard umzusetzen. Dazu wurden die bisherigen 10 Teilprogramme wie etwa das „Marktanreizprogramm“ (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder das Programm „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der BEG zusammengefasst. Entstanden sind drei Teilprogramme.

Dabei werden in der BEG EM Sanierungen mit Einzelmaßnahmen sowie in der BEG WG für Wohngebäude und der BEG NWG für Nichtwohngebäude jeweils Neubauten und Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard gefördert. Die Zuschuss-Förderung der BEG EM ist bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten, wird vom BAFA angeboten und gilt ausschließlich bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.
Außerdem kann man seit dem 01.07.2021 das Programm KfW 261 zur Förderung von Neubauten oder Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard als Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Zusammengefasst ist die KfW seit Juli 2022 für alle Kredite zuständig, während das BAFA für die Förderung mit Zuschüssen verantwortlich ist.
Das Programm KfW 262, welches das alte Programm KfW 152 sowie das Programm KfW 431 zur Förderung eines Energieberaters ersetzte, ist gestrichen worden. Die BEG EM des BAFA ersetzt das Programm KfW 430. Die Programme KfW 461 und KfW 261 ersetzten die Programme KfW 430 und KfW 151 sowie das Programm KfW 431 und den Kredit KfW 167, jedoch ist das Programm KfW 461 seit Juli 2022 nicht mehr beantragbar. Das Programm 261 und die BEG EM des BAFA sind nicht mit der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen oder energieeffizienter Neubauten kompatibel. Diese stellt eine weitere wichtige Säule im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung dar.

- BAFA: BEG EM Zuschuss
- KfW 261: BEG WG Kredit (inkl. Tilgungszuschuss)
- KfW 263: BEG NWG Kredit (inkl. Tilgungszuschuss)
Förderung nach Gewerk / Maßnahme geordnet
Wie hoch die Förderung für Ihre Eigenheimsanierung im Einzelnen ist, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich hier nicht pauschal sagen. Dennoch möchten wir Ihnen mit der folgenden Tabelle einen Überblick darüber geben, wie hoch die Förderbeträge für Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit im konkreten Fall ausfallen können. Bei den hier genannten Preisen gehen wir von einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit Satteldach und qualitativ hochwertigen Geräten bzw. Materialien aus.
Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen können Sie vom BAFA einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten von 60.000 Euro, maximal also 24.000 Euro, erhalten. Den Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Dieser Bonus gilt auch für Gasheizungen, welche mindestens 20 Jahre in Betrieb sind und für Gasetagenheizungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Einen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent können Sie erhalten, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizungsmedium einbauen, also eine Wärmepumpe, die Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle verwendet.
Den iSFP-Bonus von zusätzlich 5 Prozent erhalten Sie, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde. Im Rahmen des Tausches von Heizungsanlagen findet der iSFP keine Anwendung mehr. Der Innovationsbonus wurde mit den Anpassungen der BEG im Juli 2022 ebenfalls gestrichen und ist seitdem nicht mehr verfügbar.
Wichtig: Sowohl für die Förderung der KfW als auch des BAFA muss der Antrag auf Förderung VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem ist die Mitwirkung eines dena-zertifizierten Energieberaters - auch Energie-Effizienz-Experte genannt - zwingend erforderlich. Lediglich für die Förderung einer Heizung bzw. der Heizungsoptimierung des BAFA reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. Ansonsten können Sie weitere aktuelle Informationen und Details zu den Förderprogrammen hier finden.
Gewerk | Einzelmaßnahme | Übliche Kosten (inkl. Montage) | Förderprogramm / Träger | Mögliche Förderung |
Heizung | Öl-Brennwertheizung | ca. 11.250 € | n / a | keine |
Gas-Brennwertheizung | ca. 12.500 € | n / a | keine | |
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" (inkl. Speicher und Regelungstechnik) | ca. 18.125 € | n / a | Seit 28.07.2022 nicht mehr förderfähig | |
Hybridheizung aus Gas-Brennwert + EE*-Heizung (z. B. Solarthermie) | ca. 22.500 € | n / a | Seit 28.07.2022 nicht mehr förderfähig | |
Luft-Luft-Wärmepumpe | ca. 25.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 6.250 € | |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | ca. 18.750 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 4.690 € | |
Sole-Wasser-Wärmepumpe | ca. 31.250 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten + Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, ca. 9.375 € | |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ca. 37.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten + Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, ca. 11.250 € | |
Pelletheizung | ca. 25.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 2.500 € | |
Hackschnitzelheizung | ca. 27.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 2.750 € | |
Holzvergaser | ca. 12.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 1.250 € | |
Brennstoffzelle | ca. 44.000 € | KfW 433 | Mindestens 6.800 € + 550 € / 100 Watt el, max. 34.400 € | |
BHKW (kein Öl-BHKW) | ca. 44.000 € | BAFA Mini-KWK | Direkte Förderung ist am 31.12.2020 eingestellt worden | |
Optimierung der Heizung | Je nach Maßnahme bis ca. 1.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten von (mindestens 300 -) höchstens 60.000 €, ca. 225 € | |
Solarthermie | Solarthermie-Anlage (**HU) | ca. 13.750 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 3.440 € |
Photovoltaik | Photovoltaik-Anlage (6kWp) | ca. 9.750 € | KfW 270 | Kreditsumme maximal 50.000.000 €, Zinssatz min. 1,00 % - max. 9,10 %, kein Tilgungszuschuss |
Einspeisevergütung (Stand Feb. 2022) | 6,73 ct / kWh | |||
Anlagentechnik | Klima- Lüftung etc. (keine Heizung) | ca. 2.810 - 13.750 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 420 - 2.060 € |
Dämmung | Kerndämmung | ca. 2.440 - 4.875 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 9.000 € |
WDVS | ca. 17.875 € | |||
Kellerdämmung (Perimeter mit Erdarbeiten) | ca. 15.250 € | |||
Dach | Aufsparrendämmung (mit Dacheindeckung) | 25.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 9.000 € |
Zwischensparrendämmung | 6.250 - 10.000 € | |||
Geschossdeckendämmung | 1.875 - 5.000 € | |||
Fenster | Dreifachverglasung | ca. 7.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von mindestens 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 1.125 € |
* Erneuerbare Energien; ** Heizungsunterstützung
Wenn Sie planen, Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu ersetzen, können Sie zusätzlich zur Basis-Förderung den Heizungstausch-Bonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 10 Prozent und wird zusätzlich zum geförderten Betrag gezahlt.
Wenn Sie die Sanierung Ihrer Immobilie von einem Energieberater planen lassen und dieser einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, können Sie eine um 5 Prozent erhöhte Förderung erhalten, wenn Sie die darin empfohlenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen. Ihr Energieberater kann Ihnen dazu mehr Informationen geben. Der ISFP-Bonus findet seit Juli 2022 keine Anwendung bei der Sanierung von Heizungen mehr.
Gewerk | Einzelmaßnahme | Übliche Kosten (inkl. Montage) | Förderprogramm / Träger | Mögliche Förderung |
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Alle, mit Ausnahme von Heizungen | Alle förderfähigen Maßnahmen, deren Durchführung in einem individuellen Sanierungsfahplan (ISFP) empfohlen wurde | bis max. 60.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %): BAFA (BEG EM) |
Zusätzlicher Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €, max. 3.000 € |
Zuvor konnte man für besonders emissionsarme Holzheizungen (max. 2,5 mg / m²) eine zusätzliche Förderung, den sogenannten Innovationsbonus, erhalten. Dieser ist seit Juli 2022 ebenfalls nicht mehr erhältlich.
Gewerk | Einzelmaßnahme | Übliche Kosten (inkl. Montage) | Förderprogramm / Träger | Mögliche Förderung |
---|---|---|---|---|
Heizung | Holzheizungen mit besonders niedrigen Feinstaubemissionen | ca. 12.500 - 27.500 € | n / a | Seit 28.07.2022 nicht mehr erhältlich |

Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Konditionen für den Kredit KfW 261
Damit Sie sich ein besseres Bild von der Kredit-Förderung der KfW machen können, haben wir nachfolgend einmal die Kreditkonditionen für Sie aufgelistet. Es sei noch angemerkt, dass Sie die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen haben. Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, nutzen Sie unser Angebotsformular und nehmen Sie Kontakt zu unseren zertifizierten Beratern auf. Sie helfen Ihnen gerne.
- Maximale Zinsbindung 10 Jahre
- Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
- (Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)
- (Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
- Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre