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Förderung für energetische Sanierung & Neubau: Alle Fördermittel im Überblick

Von Samira Dehn
Modellhaus auf Taschenrechner
Förderung in Deutschland | © AlexanderStein / pixabay.com CC0

Egal ob Hauskauf, Neubau oder energetische Sanierung – der Staat bietet zahlreiche Fördermittel, um Ihr Projekt finanziell zu unterstĂĽtzen. Dabei werden nicht nur Komplettsanierungen, sondern auch EinzelmaĂźnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch gefördert. Ein GlĂĽck, denn die Kosten einer Sanierung können sich schnell summieren. Es ist also ratsam, die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu nutzen, so lange sie noch verfĂĽgbar sind.

Als Experten mit jahrelanger Erfahrung bieten wir Ihnen ausfĂĽhrliche und aktuelle Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen von BAFA und KfW. AuĂźerdem erfahren Sie, welche Förderung fĂĽr Ihre Sanierung in Frage kommt und welche Fördersumme Sie fĂĽr die jeweiligen MaĂźnahmen erhalten.

Inhalt


    Darum sollten Sie Fördermittel für Ihre energetische Sanierung nutzen

    Die Kosten fĂĽr Heizwärme und Warmwasser steigen kontinuierlich. Etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen dabei auf die Wärmeerzeugung in Wohngebäuden. Eine energetische Sanierung ist ein entscheidender Schritt, um Energiekosten zu senken, die Umwelt zu schonen und nebenbei noch den Wert einer Immobilie zu steigern. 

    Doch solche MaĂźnahmen sind oft kostenintensiv. Hier setzen staatliche Förderungen in Form von ZuschĂĽssen, Krediten oder SteuervergĂĽnstigungen an, die je nach Umfang der Sanierung oft bereits einen GroĂźteil der Kosten decken können. 

    Anbieter dieser Programme sind im Rahmen der neu ĂĽberarbeiteten BEG ("Bundesförderung fĂĽr effiziente Gebäude") die KfW ("Kreditanstalt fĂĽr Wiederaufbau") und das BAFA ("Bundesamt fĂĽr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle"). SteuervergĂĽnstigungen mĂĽssen dagegen beim Finanzamt geltend gemacht werden. 

    Beratung zur Förderung erhalten

    BAFA und KfW: Die Anbieter und ihre Förderprogramme

    Wärmepumpe
    Wärmepumpen werden großzügig gefördert | © Palatinate Stock / shutterstock.com

    Die Förderlandschaft im Bereich der energetischen Sanierung ist vielfältig und stets im Wandel. Um den aktuellen Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen und neue Anreize fĂĽr Bau- oder Modernisierungs-Interessierte zu schaffen, hat die Bundesregierung zu Beginn 2021 die sogenannte Bundesförderung fĂĽr effiziente Gebäude (BEG) eingefĂĽhrt. Darin wurden die alten Programme der KfW und des BAFA zusammengefasst und neu strukturiert, um den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern.

    Entstanden sind daraus drei neue Teilprogramme – Effizienzhaus, Effizienzgebäude und EinzelmaĂźnahmen – die wir Ihnen im nachfolgenden Abschnitt nochmal genauer erklären.

    Infografik Förderungen 2025
    KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse: Die Förderungen 2025 im Überblick | © Energieheld / energieheld.de

    Förderung von Einzelmaßnahmen & Effizienzhaus

    Im Rahmen der Bundesförderung fĂĽr effiziente Gebäude (BEG), welche am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, werden sowohl EinzelmaĂźnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, als auch Komplettsanierungen und Neubauten nach gewissen Energieeffizienzstandards. Die BEG ist in drei Teilprogramme unterteilt, die je nach Art des Gebäudes oder der MaĂźnahme unterschiedlich gefördert werden:

    BezeichnungFördergeberUmfang der Förderung
    BEG EM (EinzelmaĂźnahmen)BAFAEinzelne SanierungsmaĂźnahmen an der GebäudehĂĽlle (Dämmung, Fenstertausch, sommerlicher Wärmeschutz), der Einbau von LĂĽftungsanlagen, das Gebäudenetz und MaĂźnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich
    BEG EM (Heizungstausch)KfWEinbau einer klimafreundlichen Heizung auf der Basis Erneuerbarer Energien und der Einbau von Anlagen zur HeizungsunterstĂĽtzung
    BEG WG (Wohngebäude)KfWMaĂźnahmen fĂĽr Wohngebäude, sowohl in Form einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch fĂĽr energieeffiziente Neubauten
    BEG NWG (Nichtwohngebäude)KfWAnalog zum BEG WG gilt dieses Programm für Nichtwohngebäude, die energieeffizient neu gebaut oder in einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude saniert werden

    Hinweis: UrsprĂĽnglich zählte auch der Heizungstausch zu den vom BAFA geförderten MaĂźnahmen, allerdings wurde im Januar 2024 die BEG ĂĽberarbeitet, um die Förderung von energetischen Sanierungen weiter zu vereinfachen und Fördersätze anzupassen. Dabei ging dieser Bereich auf die KfW ĂĽber. Folgende weitere Ă„nderungen sind besonders relevant.

    BEG-Ă„nderungen: Neu ab 2024/2025

    • Die KfW ĂĽbernimmt die Förderung des Heizungstauschs als EinzelmaĂźnahme vom BAFA (Alle anderen EinzelmaĂźnahmen werden weiterhin vom BAFA bezuschusst)
    • Die KfW stellt fĂĽr EinzelmaĂźnahmen einen zinsgĂĽnstigen Ergänzungskredit zur VerfĂĽgung
    • Förderanträge fĂĽr EinzelmaĂźnahmen können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
    • Die maximal förderfähigen Investitionskosten fĂĽr den Heizungstausch sinken auf 30.000 Euro.
    • DafĂĽr steigt die maximale Förderung fĂĽr den Heizungstausch auf bis zu 70 Prozent der Investitionskosten
    • Wenn eine EinzelmaĂźnahme (BAFA) explizit in einem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) empfohlen wird, steigt der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten steigen in diesem Fall von 30.000 auf 60.000 Euro
    • Der höchstmögliche Fördersatz fĂĽr den Heizungstausch steigt auf bis zu 70 Prozent

      Die offizielle KfW-Produktinfo

      Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.

      Achtung: Folgende Programme sind veraltet und können nicht mehr beantragt werden. Sie werden nun durch die Teilprogramme des BEG abgedeckt:

      KfW 430, KfW 431, KfW 461, KfW 262, KfW 151, KfW 167


      Individuelle Beratung zur Förderung anfragen


      Energetische Sanierung: Mögliche Förderhöhe

      Ein Haufen an Geldscheinen
      © freepic.diller / freepik

      Wie hoch die Förderung für eine energetische Sanierung im Einzelnen genau ist, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und lässt sich hier nicht pauschal sagen. Dennoch möchten wir Ihnen gern einen ersten Überblick darüber geben, wie hoch die Förderbeträge (pro Wohneinheit) nach den BEG-Neuregelungen Anfang 2024 im konkreten Fall ausfallen können.

      Komplettsanierung Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG WG & NWG)

      Seit 2021 ist es möglich, durch das KfW Programm 261 bei Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen. Der Kredit gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.

      FĂĽr das Erreichen der höchsten Effizienzhausstufe (EH 40) liegt der maximale Fördersatz inklusive aller Boni bei 45 Prozent auf einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Sie können also bis zu 67.500 Euro an Förderung erhalten, die nicht zurĂĽckgezahlt werden mĂĽssen.

      FĂĽr Neubauten gibt es seit 2023 das KfW Programm 297/298. Gefördert werden klimafreundliche Neubauten, die die Effizienz­hausstufe 40 erreichen. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergĂĽnstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro.

      Zusätzlich gibt es ausschlieĂźlich fĂĽr Nichtwohngebäude noch den Kredit KfW 263, mit welchem Bauherren fĂĽr Effizienzgebäude ebenfalls einen Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 10 Mio. Euro erhalten können.

      Förderung fĂĽr EinzelmaĂźnahmen an der GebäudehĂĽlle (BEG EM)

      Einzelmaßnahmen gemäß BEG EM, etwa Dämmungen oder der Austausch von Fenstern oder Außentüren, werden vom BAFA gefördert. Die Höhe der Förderung fällt hier folgendermaßen aus: Sie erhalten eine Basisförderung von 15 Prozent sowie einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde.

      Die förderfähigen Investitionskosten belaufen sich generell auf 30.000 Euro – mit einem iSFP verdoppeln sich diese auf 60.000 Euro. Demnach können Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 4.500 Euro bzw. bis zu 12.000 Euro (mit iSFP) erhalten.

      KfW Ergänzungskredit

      Die KfW stellt einen Ergänzungskredit (KfW 358/359) von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit fĂĽr alle EinzelmaĂźnahmen zur VerfĂĽgung – darunter fällt etwa der Heizungstausch, aber auch SanierungsmaĂźnahmen an der GebäudehĂĽlle. Selbstnutzenden EigentĂĽmern mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro wird zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Hier muss ein Nachweis ĂĽber die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung erbracht werden. Um den Kredit zu erhalten, mĂĽssen Sie zuerst einen Handwerker beauftragen, dann den Antrag beim BAFA stellen und bei Genehmigung erhalten Sie den Kredit von der KfW.

      Förderung für den Heizungstausch (BEG EM)

      FĂĽr die Sanierung mit EinzelmaĂźnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung, sprich beim Heizungstausch, können Sie ĂĽber das Programm KfW 458 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, maximal also 21.000 Euro, erhalten. Dabei steht Ihnen immer eine Grundförderung von 30 Prozent, also 9.000 Euro zu. Hinzu können je nach Situation die untengenannten Boni kommen. Die Förderung fĂĽr einen Heizungstausch steht Ihnen pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre einmal zu.

      Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus)

      Der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus, von 20 Prozent ersetzt den ehemaligen Heizungstausch-Bonus. Den Klimabonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Dieser Bonus gilt auch für Gasheizungen, welche mindestens 20 Jahre in Betrieb sind und für Gasetagenheizungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn das Warmwasser über eine zusätzliche Solaranlage, Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird. Der Klimabonus gilt nicht für vermietete Objekte. Aber Achtung: Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. Ab 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert.

      Effizienzbonus für Wärmepumpen

      Einen Effizienzbonus von 5 Prozent können Sie erhalten, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizungsmedium einbauen. Das bedeutet eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich verwendet, oder ein natürliches Kältemittel nutzt.

      Einkommensbonus

      Selbstnutzern, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro im Jahr beträgt, steht zudem eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent zu. Der Einkommensbonus gilt nicht für vermietete Objekte. Notwendig ist auch hier ein Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung.

      Wichtig: Die Förderung ist auf insgesamt 70 Prozent gedeckelt – maximal können Sie also 70 Prozent von 30.000 Euro erhalten – sprich 21.000 Euro. Biomasseheizungen können inklusive der Extra-Förderung mit bis zu 23.500 Euro gefördert werden. Beachten Sie außerdem, dass Klimabonus sowie Einkommensbonus nur für selbst nutzende Immobilieneigentümer erhältlich sind.

      Extra Förderung für Biomasseheizungen

      2.500 Euro extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) erhalten Sie beim Einbau einer Biomasseheizung, wenn Sie die Obergrenze von maximal 2,5 mg/m³ für Feinstaub einhalten.

      Hinweis: Im Rahmen des Tausches von Heizungsanlagen findet ein iSFP keine Anwendung mehr. Die Förderungen für den Heizungstausch und weitere Einzelmaßnahmen sind aber kombinierbar, wodurch sich die maximal förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro erhöhen.


      Wir beraten Sie zu den Fördermöglichkeiten


      Geldscheine, die in einem Heizungskörper stecken
      © triocean / Getty Images

      Weitere Fördermittel

      Photovoltaik / Solaranlage

      Die frĂĽhere BEG-Förderung (ĂĽber den KfW-Kredit 261) inklusive Tilgungszuschuss ist seit Januar 2023 fĂĽr PV-Anlagen und Stromspeicher nicht mehr verfĂĽgbar. Eine Photovoltaik-Anlage lässt sich jedoch ĂĽber verschiedene andere Optionen finanzieren. Das Programm KfW 270 bietet UnterstĂĽtzung in Form eines zinsgĂĽnstigen Kredits von maximal 50 Mio. Euro, jedoch ohne Zuschuss; das heiĂźt, der gesamte Betrag muss zurĂĽckgezahlt werden. Zusätzlich gibt es regionale und kommunale Fördermöglichkeiten. Alternativ kann ĂĽberschĂĽssiger, selbst erzeugter Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Netz eingespeist und vergĂĽtet werden – So amortisiert sich die Investition in eine Solaranlage nach einigen Jahren.

      Förderung für Heizungsoptimierung

      Möchten Sie Ihre Heizung optimieren, erhalten Sie vom BAFA eine Förderung von 50 Prozent zur Emissionsminderung (weniger Ausstoß von Feinstaub) und eine Förderung von 15 Prozent bis 20 Prozent zur Effizienzverbesserung (geringere Heizkosten).

      „Jung kauft Alt“ – eine KfW Förderung für junge Familien

      Bei „Jung kauft Alt“ handelt es sich um ein neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 308). Es soll jungen Familien oder Alleinerziehenden mit kleinem bis mittlerem Einkommen und mindestens einem minderjährigen Kind ermöglichen, einen sanierungsbedürftigen Altbau zu erwerben. Gefördert wird dabei der Kaufpreis der Immobilie, inklusive der Kosten für das Grundstück, mit bis zu 150.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass das Haus oder die Wohnung einer schlechten Energieeffizienzklasse (F, G oder H) angehört. Andererseits muss die Immobilie anschließend in einem Zeitraum von 4,5 Jahren energieeffizient saniert werden – genauer gesagt zum „Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse“. Durch dieses Programm sollen bestehende Bauwerke genutzt werden, um jungen Menschen den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

      Förderung für Energieberatung

      Die Beauftragung eines Energieberaters kann durch die KfW gefördert werden. Dabei können bis zu 10.000 Euro an Beratungskosten zu 50 Prozent gefördert werden. Das bedeutet, dass maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich sind.

      Regionale Fördermittel

      Zuletzt sollten Sie auch das Potenzial regionaler Fördermöglichkeiten nicht unterschätzen, da die meisten Bundesländer ihre eigenen Förderprogramme und Förderbanken haben, von denen Sie profitieren können. Hierzu beraten Sie unsere ausgebildeten Energieberater gern – Zögern Sie nicht, ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren!

      Kombination mehrerer Förderprogramme

      Seit 2024 ist es wieder möglich, die Förderungen fĂĽr BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche SanierungsmaĂźnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als EinzelmaĂźnahme fördern lassen können. Eine MaĂźnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden. Damit Sie alles Mögliche an Förderung herausholen können, sollten Sie immer einen erfahrenen Energieberater heranziehen.


      Mögliche Kosten und Förderung je Gebäudeteil/Maßnahme

      In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen fĂĽr energetische Sanierung Sie rechnen können. Bei den hier genannten Preisen gehen wir von einem 140 Quadratmeter groĂźen Einfamilienhaus mit Satteldach und qualitativ hochwertigen Geräten bzw. Materialien aus. 

      GewerkEinzelmaĂźnahmeĂśbliche Kosten inkl. MontageFörderprogramm TrägerMögliche Förderung 
      HeizungĂ–l-Brennwertheizungca. 11.250 â‚¬n/akeine
      HeizungGas-Brennwertheizungca. 12.500 â‚¬n/a keine
      HeizungGas-Brennwertheizung "Renewable Ready" (inkl. Speicher- und Regelungstechnik)ca. 18.125 â‚¬n/aSeit 2022 nicht mehr förderfähig
      HeizungHybridheizung aus Gas-Brennwert + EE*-Heizung (z.B. Solarthermie)ca. 22.500 â‚¬

      n/a

      Nur der EE-Teil mit min. 30 % - max. 70 % förderbar
      HeizungLuft-Luft-Wärmepumpeca. 25.000 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 7.500 â‚¬ - 17.500 â‚¬
      HeizungLuft-Wasser-Wärmepumpeca. 30.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 9.000 € - 21.000 €
      HeizungSole-Wasser-Wärmepumpeca. 55.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 16.500 € - 35.750 €
      HeizungWasser-Wasser-Wärmepumpeca. 65.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 19.500 â‚¬ - 42.250 €
      HeizungPelletheizungca. 25.000 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 â‚¬ extra Förderung, ca. 7.500 â‚¬ - 20.000 â‚¬
      HeizungHackschnitzelheizungca. 27.500 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 8.250 â‚¬ - 21.750 â‚¬
      HeizungHolzvergaserca. 12.500 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 â‚¬ extra Förderung, ca. 3.750 â‚¬ - 11.250 â‚¬
      HeizungBrennstoffzelleca. 44.000 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten (förderbar bei rechenrischen Nachweis der 65 %-EE-Regel), ca. 9.000 â‚¬ - 21.000 â‚¬
      Heizung BHWK (kein Ă–l-BHKW)ca. 44.000 â‚¬n/aDirekte Förderung ist 2020 eingestellt worden
      HeizungOptimierung der HeizungJe nach MaĂźnahme bis ca. 1.500 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % bis max. 20 % (bei Effizienzverbesserung), 50 % bei Emissionsminderung der förderfähigen Investitionskosten, ca. 225 â‚¬ - 750 â‚¬
      Solarthermie Solarthermie-Anlage (HU**)ca. 13.750 â‚¬Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 4.125 â‚¬ - 9.625 â‚¬
      PhotovoltaikPhotovoltaik-Anlage (6kWp)ca. 9.750 â‚¬KfW 270Kreditsumme von maximal 50.000.000 â‚¬, Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins kein Tilgungszuschuss
      PhotovoltaikPhotovoltaik-Anlage (6kWp)ca. 9.750 â‚¬EinspeisevergĂĽtung (Stand Januar 2026)7,86 ct / kWh
      AnlagentechnikKlima-LĂĽftung etc. (keine Heizung)2.810 â‚¬ - 13.750 â‚¬ Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, 420 â‚¬ - 2.750 â‚¬
      DämmungKerndämmungca. 4.290 € - 10.000 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.000 â‚¬
      DämmungWDVSca. 18.000 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. ca 3.600 €
      DämmungKellerdämmung (Perimeter mit Erdarbeiten)ca. 15.250 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. ca. 3.050 €
      DachAufsparrendämmung (mit Dacheindeckung)ca. 25.000 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 5.000 €

      Dach

      Zwischensparrendämmung6.250 â‚¬ - 10.000 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max ca. 2.000 â‚¬
      DachGeschossdeckendämmung1.875 € - 5.000 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 1.000 â‚¬
      FensterDreifachverglasungca. 7.500 â‚¬Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 1.125 â‚¬ - 1.500 â‚¬

      * Erneuerbare Energien; **HeizungsunterstĂĽtzung


      Wie läuft ein Förderantrag ab? Schritt-für-Schritt zur Förderung

      1. Energieberatung: Zunächst sollten Sie einen Energieberater beauftragen, da die Beteiligung eines dena-qualifizierten Energieberaters fĂĽr den Erhalt der Förderung vorausgesetzt wird. Lediglich fĂĽr die Förderung einer Heizung bzw. der Heizungsoptimierung des BAFA reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. Er berät Sie zu den geplanten MaĂźnahmen, erstellt bei Bedarf mit Ihnen einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) und erstellt auch die sogenannte „Technische Projektbeschreibung“ (TPB).

      2. Handwerker beauftragen: Bevor Sie den Förderantrag stellen können, mĂĽssen Sie einen Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag mit einem Handwerksunternehmen unterzeichnen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, was bedeutet, dass die GĂĽltigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung geknĂĽpft ist. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls in dem Angebot enthalten sein und muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.

      3. Antragstellung: Anschließend kann der Antrag unter Angabe der TPB-ID online bei KfW oder BAFA gestellt werden. Das können aber auch unsere Energieberater für Sie erledigen. Wichtig: Die Anträge müssen immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Bei den Krediten der KfW ist es zumeist auch nötig, eine Zustimmung der kreditgebenden Bank vorzulegen.

      4. Maßnahmen durchführen: Nachdem die Förderung bewilligt wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und die geplanten Sanierungsmaßnahmen können umgesetzt werden.

      5. Erfolgreiche Umsetzung und TPN: Nach erfolgreicher Umsetzung muss der Energie-Effizienz-Experte einen „Technischen Projektnachweis“ (TPN) erstellen. Dieser ist nötig, um im Anschluss die Förderung zu erhalten.

      6. Fördermittel abrufen: Der Online-Verwendungsnachweis inkl. TPN-ID wird zuletzt beim Förderinstitut eingereicht – Dann können Sie die Fördermittel abrufen.


      Fazit

      Haus während einer energetischen Sanierung
      © ingehogenbijl / Shutterstock

      Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung

      Eine energetische Sanierung lohnt sich in vielerlei Hinsicht: Sie senkt Ihre Energiekosten, steigert den Wert Ihrer Immobilie und schont die Umwelt. Doch die Investitionskosten sind oft erheblich. Nutzen Sie daher die staatlichen Förderprogramme von BAFA, KfW & Co., um Ihre Sanierung finanziell abzusichern.

      Die Auswahl der richtigen Fördermittel kann komplex sein. Kontaktieren Sie uns fĂĽr eine kostenlose und unverbindliche Fördermittelberatung – Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie Ihre energetische Sanierung oder Ihren Neubau optimal finanzieren können und stehen Ihnen mit individueller Beratung zur Seite. Holen Sie sich die bestmögliche UnterstĂĽtzung fĂĽr Ihr Projekt!


      FAQ – Häufige Fragen

      Kann ich mehrere Förderprogramme miteinander kombinieren?


      Wer kann Fördermittel beantragen?


      Was ist ein Effizienzhaus?


      Welche Voraussetzungen gelten fĂĽr BEG EM?


      Können barrierefreie Maßnahmen auch gefördert werden?


      Zur Autorin: Samira Dehn

      Energieheld Autorin Samira Dehn
      © Energieheld / energieheld.de

      Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von Energieheld. Sie bringt umfassende Erfahrung aus dem Bereich Online-Content ein. Nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau fĂĽr Marketingkommunikation arbeitete sie unter anderem als Autorin und Copywriterin. 

      Ihre Leidenschaft gilt der Vermittlung von Themen wie Energieeffizienz und energetisches Sanieren, stets mit dem Fokus, diese Themen verständlich zu vermitteln. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.