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Energetische Sanierung Förderung: eine Übersicht

Bild: Förderung Neubau
Förderung in Deutschland | © AlexanderStein / pixabay.com CC0

Wer die energetische Sanierung oder den Bau eines energieeffizienten Eigenheims plant, hat gewöhnlich ein Interesse daran, dass die Kosten dafür nicht ausufern. Diese können sich tatsächlich schnell auf schwindelerregende Beträge summieren.    

Um die Kosten zu senken, empfiehlt es sich, eine staatliche Förderung für energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten in Anspruch zu nehmen. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 wurden die Förderungen zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Seither gab es weitere Anpassungen der Förderbedingungen und Fördersätze. Eine erste Übersicht, wie viel Förderung Sie für welche Maßnahmen erhalten können, finden Sie im folgenden Artikel.

Inhalt


    Förderung Sanierung; Einleitung

    Energiekosten für Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser steigen stetig weiter an. Etwa 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs entfallen dabei auf die Wärmeerzeugung in Wohngebäuden. Große Einsparpotenziale bieten hier energetische Gebäudesanierungen, die unsere Umwelt schonen.

    Hierbei will der Staat unterstützen und stellt spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen zur Verfügung, von denen jeder Bundesbürger profitieren kann. Anbieter dieser Programme sind im Rahmen der neu überarbeiteten BEG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA). Steuervergünstigungen müssen dagegen beim Finanzamt geltend gemacht werden.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Energetische Sanierung Förderung: Institutionen & ihre Programme

    Bild: Förderung für Wärmepumpe
    Wärmepumpen werden großzügig gefördert | © Palatinate Stock / shutterstock.com

    Um den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, hat die Bundesregierung zu Beginn 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Dabei wurden die alten Programme der KfW und des BAFA zusammengefasst und neu strukturiert. Weitere Überarbeitungen der BEG, zuletzt im Januar 2024, haben die Förderungen weiter vereinfacht und Fördersätze angepasst. 

    So sollen bei Sanierern und Bauherren Anreize geschaffen werden, energetische Sanierungen als Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung bzw. Neubauten nach Effizienzhaus-Standard umzusetzen. Dazu wurden die bisherigen 10 Teilprogramme wie etwa das „Marktanreizprogramm“ (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder das Programm „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der BEG zusammengefasst. Entstanden sind drei Teilprogramme.

    Bild: Infografik Förderungen 2024
    KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse: Die Förderungen 2024 im Überblick | © Energieheld

    Dabei werden in der BEG EM Sanierungen mit Einzelmaßnahmen sowie in der BEG WG für Wohngebäude und der BEG NWG für Nichtwohngebäude jeweils Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard gefördert. Die Zuschuss-Förderung der BEG EM ist bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. 2024 ist die Zuschussförderung für Wärmeerzeugung von der BAFA zur KfW übergegangen. Alle anderen Einzelmaßnahmen, wie etwa an der Gebäudehülle, werden weiterhin von der BAFA bezuschusst. Neben dieser gibt es viele weitere Änderungen, die 2024 in Kraft getreten sind.

    Neu in 2024

    • Die KfW übernimmt die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme vom BAFA
    • Die KfW stellt für Einzelmaßnahmen einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung
    • Förderanträge für Einzelmaßnahmen können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
    • Förderfähige Investitionskosten sinken auf 30.000 Euro 
    • Der höchstmögliche Fördersatz für den Heizungstausch steigt auf bis zu 70 Prozent

    KfW-Programme

    Seit 2021 ist es möglich, das Programm KfW 261 zur Förderung von Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard als Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen. Für Neubauten gibt es seit 2023 das KfW Programm 297. Gefördert werden klimafreundliche Neubauten, die die Effizienz­haus-Stufe 40 erreichen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit.

    Das Programm KfW 262 ist gestrichen worden. Die BEG EM des BAFA ersetzt das Programm KfW 430. Die Programme KfW 461 und KfW 261 ersetzten die Programme KfW 430 und KfW 151 sowie das Programm KfW 431 und den Kredit KfW 167, jedoch ist das Programm KfW 461 seit Juli 2022 nicht mehr beantragbar. Das Programm 261 und die BEG EM des BAFA sind nicht mit der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen oder energieeffizienter Neubauten kompatibel. Diese stellt eine weitere wichtige Säule im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung dar.


    Beratung zur Förderung erhalten

    Förderung Sanierung: ein Überblick

    Wie hoch die Förderung für Ihre Eigenheimsanierung im Einzelnen ist, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich hier nicht pauschal sagen. Dennoch möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie hoch die Förderbeträge für Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit nach den Neuregelungen von 2024 im konkreten Fall ausfallen können. 

    Heizungstausch

    Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung, sprich beim Heizungstausch, können Sie von der KfW einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, maximal also 21.000 Euro, erhalten. Dabei steht Ihnen immer eine Grundförderung von 30 Prozent, also 9.000 Euro zu. Welche anderen Förderungen und Boni Sie in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden.

    Klimabonus

    Den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, von 20 Prozent ersetzt den ehemaligen Heizungstausch-Bonus. Den Klimabonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Dieser Bonus gilt auch für Gasheizungen, welche mindestens 20 Jahre in Betrieb sind und für Gasetagenheizungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn das Warmwasser über eine zusätzliche Solaranlage, Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird. Der Klimabonus gilt nicht für vermietete Objekte. Aber Achtung: Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. Ab 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert.

    Effizienz-Bonus für Wärmepumpen

    Einen Effizienzbonus von 5 Prozent können Sie erhalten, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizungsmedium einbauen, also eine Wärmepumpe, die Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle verwendet. Oder wenn diese ein natürliches Kältemittel verwendet.

    Extra Förderung für Biomasseheizungen (Emissionsminderungs-Zuschlag)

    2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) erhalten Sie beim Einbau einer Biomasseheizung, wenn Sie die Obergrenze von maximal 2,5 mg/m³ für Feinstaub einhalten.

    Einkommensbonus

    Selbstnutzern, deren Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro Brutto im Jahr beträgt, steht zudem eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent zu. Der Einkommensbonus gilt nicht für vermietete Objekte. Notwendig ist ein Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung.

    Wichtig: Die Förderung ist auf insgesamt 70 Prozent gedeckelt - maximal können Sie also 70 Prozent von 30.000 Euro erhalten - sprich 21.000 Euro. Biomasseheizungen können inklusive der Extra-Förderung mit bis zu 23.500 Euro gefördert werden.

    Ergänzungskredit

    Die KfW stellt einen Ergänzungskredit (KfW 358/359) von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für alle Einzelmaßnahmen zur Verfügung – darunter fällt etwa der Heizungstausch, aber auch Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro wird zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Die maximale Zinsvergünstigung beträgt 2,5 Prozent für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit. Die maximale Zinsbindungsfrist liegt bei 10 Jahren. Auch hier muss ein Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung erbracht werden. Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Handwerker beauftragen, dann den Antrag beim BAFA stellen und bei Genehmigung erhalten Sie den Kredit von der KfW. 

    Förderung für weitere Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle)

    Alle anderen Einzelmaßnahmen, etwa Dämmungen oder der Austausch von Fenstern oder Außentüren, werden von dem BAFA gefördert. Die Höhe der Förderung fällt anders aus: Sie erhalten eine Basisförderung von 15 Prozent sowie einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde. Die förderfähigen Investitionskosten belaufen sich dabei auf 30.000 Euro – mit einem iSFP verdoppeln sich diese auf 60.000 Euro. Demnach können Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 4.500 Euro bzw. bis zu 12.000 Euro (mit iSFP) erhalten. Im Rahmen des Tausches von Heizungsanlagen findet der iSFP keine Anwendung mehr. Die Förderungen für den Heizungstausch und weitere Einzelmaßnahmen sind aber kombinierbar, wodurch sich die maximal förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro erhöhen. Der Innovationsbonus wurde mit den Anpassungen der BEG 2022 gestrichen und ist seitdem nicht mehr verfügbar.

    Heizungsoptimierung

    Möchten Sie Ihre Heizung optimieren, erhalten Sie vom BAFA eine Förderung von 50 Prozent zur Emissionsminderung und eine Förderung von 15 Prozent bis 20 Prozent zur Effizienzverbesserung.

    Wichtig: Seit Januar 2024 können Förderanträge an die BAFA für Einzelmaßnahmen (und KfW für BEG EM) erst gestellt werden, wenn bereits ein Handwerkerangebot eingeholt wurde. Dabei muss der Vertrag mit dem Handwerker auflösende oder aufschiebende Bedingungen enthalten: Auflösend meint, dass der unterschriebene Vertrag unwirksam wird, wenn die Förderung abgelehnt wird. Aufschiebend meint, das Handwerkerangebot wird erst dann wirksam, wenn die Förderung genehmigt wurde.

    Für die Förderung der KfW (BEG WG) muss der Antrag auf Förderung VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem ist die Mitwirkung eines dena-zertifizierten Energieberaters – auch Energie-Effizienz-Experte genannt – zwingend erforderlich. Lediglich für die Förderung einer Heizung bzw. der Heizungsoptimierung des BAFA reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. 

    Überdies seit 2024 wieder möglich, ist, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können. Eine Maßnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden.

    Förderung Sanierung: nach Gewerk/ Maßnahme geordnet

    In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen Sie bei Ihrer Sanierung rechnen können. Bei den hier genannten Preisen gehen wir von einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit Satteldach und qualitativ hochwertigen Geräten bzw. Materialien aus.

    GewerkEinzelmaßnahmeÜbliche Kosten inkl. MontageFörderprogramm TrägerMögliche Förderung
    HeizungÖl-Brennwertheizungca. 11.250 €n/akeine
    HeizungGas-Brennwertheizungca. 12.500 €n/a keine
    HeizungGas-Brennwertheizung "Renewable Ready" (inkl. Speicher- und Regelungstechnik)ca. 18.125 €n/aSeit 2022 nicht mehr förderfähig
    HeizungHybridheizung aus Gas-Brennwert + EE*-Heizung (z.B. Solarthermie)ca. 22.500 €

    n/a

    Nur der EE-Teil mit min. 30 % - max. 70 % förderbar
    HeizungLuft-Luft-Wärmepumpeca. 25.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 7.500 € - 17.500 €
    HeizungLuft-Wasser-Wärmepumpeca. 18.750 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 5.625 € - 13.125 €
    HeizungSole-Wasser-Wärmepumpeca. 31.250 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 10.500 € - 21.000 €
    HeizungWasser-Wasser-Wärmepumpeca. 37.500 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 10.500 € - 21.000 €
    HeizungPelletheizungca. 25.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 7.500 € - 20.000 €
    HeizungHackschnitzelheizungca. 27.500 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 8.250 € - 21.750 €
    HeizungHolzvergaserca. 12.500 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 3.750 € - 11.250 €
    HeizungBrennstoffzelleca. 44.000 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten (förderbar bei rechenrischen Nachweis der 65 %-EE-Regel), ca. 9.000 € - 21.000 €
    Heizung BHWK (kein Öl-BHKW)ca. 44.000 €n/aDirekte Förderung ist 2020 eingestellt worden
    HeizungOptimierung der HeizungJe nach Maßnahme bis ca. 1.500 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % bis max. 20 % (bei Effizienzverbesserung), 50 % bei Emissionsminderung der förderfähigen Investitionskosten, ca. 225 € - 750 €
    Solarthermie Solarthermie-Anlage (HU**)ca. 13.750 €Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung)Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 4.125 € - 9.625 €
    PhotovoltaikPhotovoltaik-Anlage (6kWp)ca. 9.750 €KfW 270Kreditsumme von maximal 50.000.000 €, Zinssatz min. 1,00 % - max. 9,10 %; kein Tilgungszuschuss
    PhotovoltaikPhotovoltaik-Anlage (6kWp)ca. 9.750 €Einspeiservergütung (Stand Januar 2024)8,20 ct / kWH
    AnlagentechnikKlima-Lüftung etc. (keine Heizung)ca. 2.810 € - 13.750 € Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 420 € - 2.750 €
    DämmungKerndämmungca. 2.440 € - 4.875 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 12.000 €
    DämmungWDVSca. 17.875 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 12.000 €
    DämmungKellerdämmung (Perimeter mit Erdarbeiten)ca. 15.250 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 12.000 €
    DachAufsparrendämmung (mit Dacheindeckung)25.000 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 12.000 €

    Dach

    Zwischensparrendämmung6.250 € - 10.000 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 12.000 €
    DachGeschossdeckendämmung1.875 € - 5.000 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 12.000 €
    FensterDreifachverglasungca. 7.500 €Zuschuss BAFA (BEG EM)Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 1.125 € - 1.500 €

    * Erneuerbare Energien; **Heizungsunterstützung