Förderung einer Pelletheizung - Infos aus 2023

Für die Installation einer Pelletheizung in einem Bestandsbau können Sie bis zu 12.000 Euro als Förderung vom BAFA erhalten. Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen des Gebäudesektors nachhaltig zu senken.
Deshalb fördert die Bundesregierung Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Wie hoch die Förderung ist, wer sie wofür vergibt und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Über die Pelletheizung in Deutschland

Die Pelletheizung stellt momentan noch eher ein Nischenprodukt dar. Ihre Anschaffung ist vergleichsweise teuer. Im Schnitt kostet eine Pelletheizung für ein 140 Quadratmeter großes Haus mit einem jährlichen Wärmebedarf von 28.000 Kilowattstunden ca. 28.000 Euro.
Allerdings ist sie eine gute Lösung, wenn man z. B. seine alte Ölheizung ersetzt und automatisiert mit Holz heizen will. Denn ein Pelletsilo hat im Vergleich zu anderen Holzheizungen einen niedrigen Platzbedarf. Außerdem wird die Pelletheizung gefördert, was den Anschaffungspreis senkt.

Pelletheizungen heizen klimaneutral, da sie einen Rohstoff nutzen, der bei seiner Verbrennung genau so viel CO2 abgibt, wie er im Verlauf seines Wachstums aus der Atmosphäre absorbiert hat. Daher wird die Pelletheizung vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) als Träger der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 12.000 Euro gefördert.
Förderung für Pelletheizungen im Überblick

Auf Bundesebene steht für Pelletheizungen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. In ihrem Rahmen vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 12.000 Euro Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsbauten.
Plant man dagegen eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus, kann man von der KfW anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung Förderung für die Heizung bekommen. Und auch für die Förderung von Neubauten nach Effizienzhaus-Standard ist die KfW zuständig.
BAFA - Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das BAFA bietet im Rahmen der BEG Förderung zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dabei vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich einmalige Zuschüsse. Für eine Pelletheizung erhält man immer mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung - also ein Zuschuss bis zu 6.000 Euro. Tauscht man seine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Pelletheizung aus, erhält man weitere 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Insgesamt steht für eine Pelletheizung somit eine Förderung von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro - also ein Betrag von maximal 12.000 Euro zur Verfügung. Seit Januar 2023 müssen vier Bedingungen für die Förderfähigkeit von Pelletheizungen erfüllt werden:
- Pelletheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von (ETAs) von 81 Prozent erreichen
- Pelletheizungen müssen mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden
- Pelletheizungen dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten
- Nach der Installation der Pelletheizung müssen mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden
Heizung | BAFA (BEG EM) | Förderung gesamt |
---|---|---|
Pelletheizung | Basis-Förderung (10 %) | Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, maximal 6.000 € |
Heizungstausch-Bonus (+ 10 %) | Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, maximal 12.000 € |
Seit dem 15.08.2022 entfallen der Innovationsbonus sowie der iSFP-Bonus für Pelletheizungen, die zuvor mit jeweils 5 Prozent angerechnet wurden.
KfW - Förderung für Sanierungen und Neubauten
Seit dem 28.07.2022 können Sie das Programm KfW 262 (BEG EM) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für einen zinsgünstigen Kredit leider nicht mehr in Anspruch nehmen. Mit der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde unter anderem dieses Förderprogramm gestrichen. Diese und weitere Änderungen können Sie in diesem Artikel nachvollziehen.
Seit dem 01.07.2021 ist eine nach BEG überarbeitete Förderung für Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) verfügbar. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine direkte, sondern um eine anteilige Förderung. Zudem wurde die Förderung der KfW Ende Januar 2022 wegen Budgetmangels vorübergehend eingestellt, für Sanierungen ist diese seit Ende Februar jedoch wieder erhältlich. Die Änderungen der BEG von Ende Juli 2022 finden auch hier Anwendung, wodurch das Programm KfW 461 für einmalige Zuschüsse nicht mehr zur Verfügung steht.
Der Kredit KfW 261 ist aktuell noch immer erhältlich. Durch diesen erhält man einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Fördersatz von bis zu 45 Prozent. Der Fördersatz setzt sich aus einem Tilgungszuschuss sowie möglichen Boni zusammen. So kann man bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten.
Die Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard ist überarbeitet worden und seit 20. bzw. 21.04.2022 mit höherem Mindeststandard, geänderten Konditionen und halbiertem Fördersatz neu aufgelegt worden. So kann man nur noch den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inkl. Förderung bis zu 7.500 Euro in Anspruch nehmen. In der Förderung ist ein Tilgungszuschuss enthalten.
KfW Förderprogramm | Gebäudeart | Gegenstand der Förderung | Förderung |
---|---|---|---|
Kredit KfW 261 (BEG WG) |
Altbau | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 € |
Neubau | Neubau nach Effizienzhaus-Standard | Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz 5 % der Kreditsumme, max. 7.500 € | |
Zuschuss KfW 461 (BEG WG) |
Altbau | Sanierung zum Effizienzhaus | Seit 28.07.2022 nicht mehr erhältlich |
Neubau | Neubau nach Effizienzhaus-Standard | Seit 24.01.2022 nicht mehr erhältlich |
Steuervorteile und regionale Programme
Alternativ zur Förderung des BAFA (BEG EM) und der KfW gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten der Pelletheizung im Rahmen einer Sanierung über drei Jahre steuerlich geltend zu machen. Hier stehen 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 200.000 Euro - also maximal 40.000 Euro - als Förderung zur Verfügung. Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Außerdem gibt es zahlreiche regionale Förderungen, die zur Verfügung stehen.
Hier stellen die Bundesländer, die Regionen und Städte Förderung zur Verfügung. Dabei handelt es sich häufig um Programme in Ergänzung zu den Programmen der KfW und des BAFA. Einen vollständigen Überblick über die zur Verfügung stehenden Programme können wir hier jedoch nicht geben, da dies den Rahmen sprengen würde. Sollten Sie Fragen hierzu haben, nutzen Sie einfach unser Anfrageformular. Unsere Berater haben jahrelange Erfahrung mit der Modernisierung von Heizungen und helfen Ihnen gerne weiter.
Beispiel für Förderung in der Praxis

Die Förderung für eine Pelletheizung kann leicht unterschiedlich ausfallen. Wie hoch sie letztlich ist, hängt auch davon ab, ob man den Heizungs-Austauschbonus in Anspruch nehmen kann.
Deshalb haben wir für Sie ein Szenario der Förderung einer Pelletheizung erstellt. So können Sie sich eine ungefähre Vorstellung davon machen, wie hoch die Förderung des BAFA ausfallen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Szenario: Pelletheizung mit Heizungs-Austauschprämie
Der Besitzer eines alten Bauernhauses hat sich dazu entschlossen, seine fast 30 Jahre alte Gasheizung zu ersetzen, da diese sehr viel verbraucht und so immense Betriebs-Kosten verursacht. Er entscheidet sich für eine Pelletheizung. Diese kostet ca. 25.000 Euro inklusive Montage und allem notwendigen Zubehör. Als Basisförderung würden ihm nach BEG EM 10 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss-Förderung vom BAFA zustehen.
Da er jedoch seine alte Gasheizung ersetzt, erhält er weitere 10 Prozent im Rahmen der Heizungs-Austauschprämie nach BEG EM, insgesamt also 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Das entspricht einer Förderung von 5.000 Euro. Die Pelletheizung kostet also nur noch 20.000 Euro. Bei den laufenden Kosten schneidet die Pelletheizung jedoch langfristig deutlich besser ab. Deshalb hat sich der Hausbesitzer für sie entschieden.
Heizung | Kosten | Förderung inkl. Heizungstausch-Bonus | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
Pelletheizung | 25.000 € | 20 % der förderfähigen Kosten, 5.000 € | 20.000 € |
Ausblick: Förderung in der Zukunft

Wie bereits erwähnt, wurde Anfang 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt. Durch sie wurden die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Dadurch wurde die Förderung in drei Teilbereiche gegliedert.
Bei den drei Teilbereichen handelt es sich um die Förderung der Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie die Förderung von Sanierungen und Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) nach Effizienzhaus-Standard. Für jeden der drei Teilbereiche der BEG gab es bis Sommer 2022 entweder eine Version als Kredit mit Tilgungszuschuss und eine Version als Zuschuss.
Die Zuschuss-Förderung der BEG EM für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen ist bereits seit 01.01.2021 gültig und wird vom BAFA angeboten. Die Programme BEG WG und BEG NWG sind ebenfalls seit 01.07.2021 verfügbar und werden von der KfW als Kredit mit Zuschuss (BEG WG: KfW 261) angeboten.
Die Förderung der KfW wurde wegen Budgetmangels im Januar 2022 vorübergehend eingestellt und teilweise überarbeitet. Die KfW Förderung für Sanierungen war bereits Ende Februar 2022 in unveränderter Form wieder erhältlich. Die Förderung für Neubauten ist jedoch mit höheren Mindeststandards, geänderten Konditionen und halbierten Fördersätzen zum 20.04.2022 neu aufgelegt worden.
Ihr Budget war zudem auf 1 Mrd. Euro limitiert. Das Budget war jedoch nach wenigen Stunden erschöpft, sodass die Förderung am 21.04.2022 erneut neu aufgelegt wurde. Seit dem gibt es nur noch Förderung für das Effizienzhaus EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Eine weitere Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 28.07.2022 sorgte dafür, dass sowohl das Programm KfW 262 Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen, als auch das Programm KfW 461 Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen gestrichen wurden. Somit wurden die Förderungen in ihrer Struktur simplifiziert, da nun nur noch die BAFA für Einzelmaßnahmen und die KfW für die Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern verantwortlich sind.
Anfang 2023 wurde die BEG erneut in einigen Punkten überarbeitet. Eine Übersicht zu den letzten Anpassungen finden Sie hier.
Anpassung der BEG
Mit der Einführung der BEG WG stiegen die Fördersätze. Es wurden außerdem neue Effizienzhaus-Klassen geschaffen. Dadurch steigen sowohl Förderrahmen als auch Kreditrahmen von bisher max. 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
Zusätzlich sind über die Jahre neue Boni eingeführt worden (Worst-Performing-Building 10 Prozent, Heizungstausch-Bonus 10 % & Wärmepumpen-Boni 5 %). Insgesamt verschob sich der Schwerpunkt der Förderungen zugunsten von effizienten Wärmepumpen und dem generellen Austausch von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, sowie der Sanierung von Gebäuden mit einer schlechten Energiebilanz.