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Förderung PV-Anlagen und Stromspeicher

Bild: Moderne PV-Anlage
Photovoltaik wird gefördert | © juliacasado1 / pixabay.com CC0

Seitdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 01.07.2021 auch für Komplettsanierungen eingeführt wurde, konnte man für eine Photovoltaik-Anlage wieder (eine indirekte) Förderung erhalten. Seit einer Novellierung der BEG im Januar 2023 werden Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, jedoch nicht mehr mit gefördert. Das betrifft auch Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. 

Allerdings kann man noch im Rahmen des Programms KfW 270 Förderung für eine Photovoltaik-Anlage erhalten. Welche Bedingungen für den Erhalt der Förderung gelten und welche Förderungen es für PV-Anlagen sonst noch gibt, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Inhalt


    Übersicht zur Photovoltaik-Förderung

    Bild: PV-Anlage auf Haus
    Rentable Angelegenheit: Eine PV-Anlage | © congerdesign / pixabay.com CC0

    Zur direkten Förderung von Photovoltaik-Anlagen gibt es den zinsgünstigen Kredit KfW 270. Er enthält allerdings keinen Zuschuss. Seit dem 01.07.2021 gab es für eine PV-Anlage samt Stromspeicher auch eine BEG-Förderung. Der Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss ist seit dem 01.01.2023 allerdings nicht mehr für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher verfügbar. 

    Es gibt aber auch regionale und städtische Förderprogramme, die die Anschaffung einer PV-Anlage fördern. Eine weitere Möglichkeit sich die PV-Anlage fördern zu lassen ist, überschüssigen, selbst produzierten Strom nach Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) gegen eine Vergütung in das Stromnetz einzuspeisen.

    Einspeisevergütung als reguläre Förderung

    Konkret zur Verfügung steht hier die EEG-Einspeisevergütung für überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom. Beantragt man die Förderung, erhält man den Vergütungssatz, der zu diesem Zeitpunkt für 20 Jahre gilt. Da der Satz jedoch monatlich sinkt, empfiehlt es sich den Antrag lieber früher als später zu stellen.

    Aktuell (Feb. 2022) liegt der Satz bei 6,73 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom. Die Förderung nach EEG ist mit dem Kredit KfW 270 kombinierbar.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Welche Förderung für Ihre PV-Anlage am besten geeignet ist hängt davon ab, ob und - wenn ja - welchen Effizienzhaus-Standard Sie anstreben, ob es um eine Sanierung oder einen Neubau geht und wie hoch Ihr Eigenverbrauch (voraussichtlich) sein wird. Ein Energieberater kann Ihnen bei der Auswahl der passenden Förderung helfen.


    Photovoltaik-Anlage vom Fachmann

    Photovoltaik-Förderung der KfW

    Bild: PV-Förderung
    Kalkulieren lohnt sich: PV-Förderungen der KfW | © tsyhun / shutterstock.com

    Als direkte Förderung für PV-Anlagen gibt es von der KfW den zinsgünstigen Kredit KfW 270 in Höhe von maximal 50 Mio. Euro. Zwischen dem 01.07.2021 und dem 01.01.2023 konnte man alternativ dazu die Anschaffungskosten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch im Rahmen der BEG anteilig fördern lassen.

    Zur Verfügung stand der Kredit KfW 261, der bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung von maximal 60 Prozent der Kreditsumme - also bis zu 90.000 Euro für eine Sanierung und maximal 20 Prozent - also bis zu 30.000 Euro für einen Neubau bietet. In den Fördersätzen ist jeweils die maximal mögliche Zinsvergünstigung im Rahmen eines KfW Kredits sowie mögliche Boni und der Tilgungszuschuss enthalten.  

    Das Programm KfW 461 wurde mit einer Überarbeitung des BEG im Juli 2022 eingestellt und kann seitdem nicht mehr beantragt werden. Im Neubau besteht diese Möglichkeit schon seit 24.01.2022 nicht mehr.

    Zu beachten ist zudem, dass die Kosten nur anteilig an der Kreditsumme der Sanierung bzw. des Neubaus gefördert werden, wobei die förderfähige Kreditsumme bei max. 150.000 Euro gedeckelt ist. Übersteigen die Gesamtkosten den Deckel, sinkt die Förderung pro förderfähigem Bauteil natürlich. 

    Photovoltaik-Anlage vom Fachmann

    Weitere PV-Förderungen in Deutschland

    Bild: Förderfähige PV-Anlage
    Förderung gibt es auch auf Länderebene | © Altrendo Images / shutterstock.com

    Neben den bekannteren Förderungen auf Bundesebene (KfW 270, Stromvergütung nach EEG) gibt es in Deutschland auch auf Länderebene Förderung für PV-Anlagen. Häufig werden auch Stromspeicher für PV-Anlagen gefördert.

    Dabei ist die Förderung nicht selten an die gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage gekoppelt, sodass man sagen kann, dass auch die PV-Anlage gefördert wird. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht. Im Anschluss an die Tabelle finden Sie mehr Details zu einigen - jedoch nicht allen Förderprogrammen der Bundesländer.

    Bundesland Förderung
    Baden-Württemberg Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher: Es wird nur der Speicher mit 30 % der Kosten bzw. 200 € / kWh gefördert, es muss aber pro kW Batteriespeicher 0,5 kWp PV-Anlagenleistung installiert werden (wegen Ausschöpfung der Fördermittel eingestellt).
    Bayern 10.000 Häuser-Programm (PV-Speicher-Programm): 500 € Basiszuschuss für 5,0 kWh Speicher +75 € pro zusätzl. kWh Speicherkapazität (bis zu 30 kWh); Förderung PV-Speicher (30 kWh) + PV-Anlage (30 kwp), bis zu 2.375 €.
    (Wegen Ausschöpfung der Fördermittel vorübergehend eingestellt - Anträge können voraussichtlich wieder ab April / Mai gestellt werden, wenn der bayerische Staatshaushalt für 2022 beschlossen wurde)
    Berlin EnergiespeicherPLUS: Förderung von neuen PV-Anlagen mit Batteriespeichern in Höhe von mindestens 300 € / kWh Kapazität + maximal 300 € Bonus für prognosebasierte Betriebsstrategie.
    Brandenburg1.000-Speicher-Programm: Bis zu 7.000 € für Stromspeicher (Das Programm ist noch nicht in Betrieb: Förderung wegen der Kosten der Corona-Pandemie derzeit noch nicht erhältlich)
    Niedersachsen Niedersachsen Förderung (N-Bank): Zuschuss bis zu 40 % der Kosten, maximal aber 50.000 € + Bonus-Förderung für Installation von Batteriespeicher / PV-Anlage mit mindestens 4 kWp (Antragstellung bis 30.09.2022 möglich).
    Nordrhein-Westfalen Programm progres.NRW Klimaschutztechnik: 100 € / kWh Batteriespeicher in Verbindung mit der Errichtung einer neuen PV-Anlage, max. 75.000 € / Gebäude
    Rheinland-Pfalz Solar-Speicher-Programm: Förderung für Batteriespeicher in Verbindung mit neuer PV-Anlage: Mindestens 500 - max. 1.000 € pro Vorhaben. (Förderung wurde am 31.10.2021 bis auf weiteres eingestellt)
    SachsenProgramm Stromspeicher mit/ohne Ladestation: 500 € Basisförderung + 200 € pro kWh, max. 50.000 € (Programm ist derzeit inaktiv; Fördermittel werden zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umgeleitet)
    Sachsen-Anhalt Speicher Förderung Sachsen-Anhalt: bis zu 30 % bzw. max. 5.000  € für Installation eines Speichers in Kombination mit einer PV-Anlage (wegen Ausschöpfung der Fördermittel bis auf weiteres eingestellt).

    Förderung von PV-Anlagen in Niedersachsen

    In Niedersachsen können Sie sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Basis-Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 50.000 Euro Zuschuss finanzieren lassen. Weitere, leistungsabhängige Boni sind möglich. Voraussetzung ist allerdings der gleichzeitige Einbau eines Batteriespeichers. Denn eigentlich ist er das Förderobjekt - die PV-Anlage wird lediglich mit gefördert.

    Zudem muss die PV-Anlage mindestens eine Leistung von 4 Kilowatt Peak haben und das Leistungsverhältnis von PV-Anlage und Speicher muss eines von 1,2 Kilowatt Peak zu 1 Kilowattstunde Speicher-Kapazität sein. Ist der Speicher im Verhältnis stärker, wird die Überkapazität nicht mit gefördert. Das Förderprogramm konnte bis zum 30.09.2022 beantragt werden.

    Bayern: PV-Speicher-Programm

    Auch in Bayern können Sie Förderung für die Installation eines PV-Speichers in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage erhalten. Fördervoraussetzung ist, dass Speicher und PV-Anlage die gleiche Kapazität in Kilowattstunden (kWh) bzw. Kilowattpeak (kWp) haben. Leistungsabhängig ist ein einmaliger Zuschuss von mindestens 500 Euro und maximal 2.375 Euro möglich.

    Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich gedulden, da das Budget zur Zeit ausgeschöpft ist. Daher kann die Förderung aktuell nicht beantragt werden.  Die Fortführung des Programms wird erwartet, wenn der bayerische Staatshaushalt im April beschlossen wurde. Sobald die Förderung wieder beantragt werden kann, sollte man sich jedoch mit der Antragstellung beeilen, bevor die Fördermittel wieder ausgeschöpft sind. 

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz kann man ebenfalls Förderung für die Installation eines Batteriespeichers in Kombination mit einer ebenfalls neu installierten, an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage erhalten. Mindestens 500 Euro erhalten Sie für einen Speicher (der mindestens 5 Kilowattstunden Kapazität haben muss). Maximal können Sie 1.000 Euro pro Vorhaben erhalten. (Das Programm wurde am 31.10.2021 bis auf weiteres eingestellt)

    Photovoltaik-Anlage vom Fachmann