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Förderung Dämmung: für Dach, Fassade & Keller

Bild: Ein Pärchen steht vor einem Haus
Förderung für Ihre Dämmung | © luxorphoto / shutterstock.com

Wenn Sie Ihr Eigenheim im Rahmen einer Sanierung mit Einzelmaßnahmen dämmen lassen, können Sie dafür vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten. Im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sogar bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten und bei einem Neubau bis zu 7.500 Euro.

Dazu müssen Sie jedoch einige Fördervoraussetzungen erfüllen. Welche Förderungen in welchen Programmen für die Dämmung der Gebäudehülle zur Verfügung stehen und welche Fördervoraussetzungen jeweils gelten, können Sie in diesem Artikel erfahren.

Inhalt


    Förderung für Sanierungen: Überblick

    Bild: Steinwolle
    Steinwolle ist ein effizienter Dämmstoff | © Juergen Faelchle / shutterstock.com

    Wenn Sie planen, die Gebäudehülle Ihres Eigenheims zu dämmen, stehen Ihnen Förderungen von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Bevor wir konkret auf die Förderungen eingehen, möchten wir Ihnen zunächst einen groben Überblick geben.

    Für die Sanierung von einzelnen Maßnahmen (bis auf den Heizungstausch) erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine attraktive Zuschuss-Förderung. Ergänzend hierzu kann ein Kredit der KfW beantragt werden. Der in 2024 eingeführte „Ergänzungskredit“ steht allen selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung. 

    Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Dämmung anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus fördern zu lassen. Hier erhalten Sie von der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Effizienzhaus-Stufe, die Ihre Immobilie erreicht. 

    Für klimafreundliche Neubauten erhalten Sie ebenfalls eine Förderung der KfW in Form eines Kredits. Es gibt hierfür zwar keinen Tilgungszuschuss, dafür aber eine attraktive Zinsvergünstigung. 

    Seit 2024 können die Förderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und für Komplettsanierungen (BEG WG) wieder kumuliert werden. Hierbei könnte man z. B. einige Maßnahmen für die Erreichung eines Effizienzhaus-Standards anrechnen lassen, andere wiederum einzeln als Zuschuss fördern lassen. Allerdings darf kein Gewerk doppelt gefördert werden.  

    Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Förderungen im Detail vor, 

    Neue Dämmung mit Förderung

    Förderung Dämmung: BAFA-Zuschüsse (BEG EM)

    Bild: Dämmung ist Umweltfreundlich und wird gefördert
    Förderungen für Dämmungen schützen die Umwelt | © Jacob_09 / shutterstock.com

    Wenn Sie eine Dämmung als Einzelmaßnahme fördern lassen, erhalten Sie von dem BAFA mindestens 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro als einmaligen Zuschuss. Das sind also bis zu 4.500 Euro Förderung.  

    Wenn die Dämmung zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde, gibt es einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Zusätzlich steigen die förderfähigen Investitionskosten mit einem iSFP auf 60.000 Euro. Somit ist ein maximaler Zuschuss von bis zu 12.000 Euro möglich, was einen iSFP besonders lohnenswert macht. 

    Die KfW stellt – ergänzend zu der Zuschussförderung – für die Sanierung von Einzelmaßnahmen einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro bereit. Liegt das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts unter 90.000 Euro, gibt es noch eine Zinsvergünstigung in Höhe von bis zu 2,5 Prozent. Der Ergänzungskredit kann nur von selbst nutzenden Eigentümern beantragt werden. 

    Förderinstitut Förderprogramm Förderung
    BAFA BEG EM Zuschuss mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 €; max. 4.500 € - höchstens 20 % der förderfähigen Kosten von bis zu 60.000 €; max. 12.000 € (mit iSFP)
    KfW BEG EM Ergänzungskredit Kreditsumme von höchstens 120.000 €; bis zu 2,5 Prozent Zinsvergünstigung möglich
    Neue Dachdämmung mit Förderung

    Förderung Dämmung: KfW: Kredite (BEG WG & NWG)

    Bild: XPS-Platten
    Werden gefördert: XPS-Platten | © maskalin / shutterstock.com

    Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für eine neue oder nachträgliche Dämmung anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard fördern zu lassen. Diese Förderung gilt für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). In diesem Fall erhalten Sie den Kredit KfW 261. Die Kreditsummer kann bis zu 150.000 Euro betragen. Ihr höchstmöglicher Fördersatz liegt bei 45 Prozent. Unter Berücksichtigung aller möglichen Boni kann Ihre Förderung also bei 67.500 Euro liegen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Zuschuss-Förderung KfW 461 wurde mit einer BEG Novelle 2022 gestrichen und ist somit nicht mehr beantragbar. Somit kann die Förderung nur noch in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss erfolgen.

    Im Neubau können Sie mit dem KfW-Programm 297/298 ebenfalls einen Kredit von bis zu 150.000 Euro erhalten, wenn der Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) erreicht wird. Der Zuschuss KfW 461 kann zur Förderung von Neubauten ebenfalls nicht mehr beantragt werden. Förderung gibt es auch für den Kauf von neu sanierten oder gebauten Effizienzhäusern.

    Stand 2024: Der Kredit KfW 297/298 steht derzeit wegen Budgetmangels nicht zur Verfügung.

    In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Optionen der Förderung für Dämmung:

    Vorhaben Förderung nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
    Neubau (BEG WG) Programm KfW 461 (Zuschuss): Das Programm wurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Programm KfW 297/298 (Kredit): Das Programm wurde wegen Budgetmangels vorübergehend eingestellt und steht aktuell nicht zur Verfügung
    Komplettsanierung (BEG WG) Programm KfW 461 (Zuschuss): Das Programm wurde 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Programm KfW 261 (Kredit): Kredit bis zu 150.000 €, inkl. Fördersatz von bis zu 45 % der Kreditsumme; max. 67.500 €

    Förderung Dämmung: Voraussetzungen

    Bild: Dämmung der Dachschrägen
    Dachdämmung durch Fachbetrieb | © Nagy-Bagoly Arpad / shutterstock.com

    Grundsätzlich muss die Dämmung immer mindestens so dick sein, dass mit ihr die Einhaltung der für die zu dämmenden Bauteile jeweils geltenden U-Werte eingehalten werden. Diese sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für die zu dämmenden Bauteile als Mindeststandards verbindlich festgelegt. Für den Erhalt der KfW-Förderung müssen jedoch strengere U-Werte eingehalten werden. 

    Im Klartext: Die Dämmung muss eine bestimmte Dicke haben, um die für den Erhalt einer Förderung maximal zulässigen Wärmeverluste (U-Werte in W/(m²*K)) nicht zu überschreiten. 

    Die Dämmung sollte immer von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Nur so lassen sich mögliche schwere Folgeschäden vermeiden und eine für die Förderfähigkeit der Maßnahme notwendige Qualität sicherstellen. Zudem muss ein Energieberater die korrekte Ausführung kontrollieren und ggf. bestätigen. Einen kleinen Überblick zu verschiedenen Dämmungen, U-Werten, Dämmdicken und Förderung finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

    Sanierung Dämmung U-Wert für Förderung Nötige Dämm-Dicke Förderung
    Dachdämmung 0,14 W/(m²*K) PUR / 12,5 cm Zuschuss von bis zu 20 %* der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 60.000 €; max. 12.000 €
    Geschossdeckendämmung (begehbar) 0,14 W/(m²*K) Steinwolle / 23,5 cm
    Fassadendämmung (Außenwand) 0,20 W/(m²*K) Kalziumsilikat / 26 cm
    Kellerdämmung 0,25 W/(m²*K) PIR / 7,5 cm

    *Grundförderung von 15 Prozent + iSFP-Bonus von 5 Prozent

    Dachdämmung

    Um für eine Dachdämmung Förderung zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/(m²*K) einhalten. Um diesen zu erreichen, müssen Sie z. B. im Falle einer Dämmung mit Polyurethan (PUR) mindestens 12,5 Zentimeter dick dämmen. Im Optimalfall erhalten Sie dafür bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung (inkl. iSFP-Bonus).

    Dämmung der obersten Geschossdecke

    Damit Sie für die Dämmung der obersten Geschossdecke eine Förderung bekommen, darf diese den vorgeschriebenen U-Wert von 0,14 W/(m²*K) nicht überschreiten. Dafür ist eine Dämmdicke von 23,5 Zentimetern nötig, wenn Sie mit Steinwolle dämmen. Dafür erhalten Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung (inkl. iSFP-Bonus).

    Fassadendämmung 

    Wenn Sie für eine Fassadendämmung Förderung erhalten wollen, muss diese einen U-Wert von 0,20 W/(m²*K) einhalten. Dazu muss die Dämmung mit Kalziumsilikat eine Stärke von 26 Zentimetern erreichen. Wenn diese Maßnahme in einem iSFP von einem dafür zertifizierten Energieberater empfohlen wurde, können Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung erhalten (inkl. iSFP-Bonus).

    Kellerdämmung

    Wenn Sie Ihre Kellerdecke dämmen lassen, können Sie auch dafür Förderung erhalten. Dazu muss die Dämmung einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten. Dämmt man die Decke mit einer Einblasdämmung aus Polyisocyanurat (PIR), muss die Dämmung mindestens 7,5 Zentimeter dick sein. Wurde die Installation der Dämmung von einem dafür zertifizierten Energieberater in einem iSFP empfohlen, können Sie bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten (inkl. iSFP-Bonus).

    Die Art und Dicke der Dämmung sind für den Erfolg Ihrer Sanierung entscheidend. Nicht nur um die maximale Förderung zu erhalten, sondern auch um eine mögliche Strafe bei Nicht-Einhalten der GEG Richtlinien zu vermeiden. Wenn Sie Dämmarbeiten planen, sollten Sie sich unbedingt mit einem unserer zertifizierten Energieberater austauschen.          

    Neue Dämmung mit Förderung

    Förderung Dämmung: Korrekte Antragsstellung

    Bild: Laptop auf Schreibtisch
    Die Antragstellung erfolgt immer online vor Baubeginn | © Stock-Asso / shutterstock.com

    Um für eine Dämmung der Gebäudehülle eine Förderung zu erhalten, müssen Sie die Förderung korrekt beantragen. Dazu ist es zwingend erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater der dena-Expertenliste) in die Planung der Maßnahme und in die Beantragung der Förderung miteinzubinden. Seine Verpflichtung ist vorgeschrieben – ohne seine Mitwirkung erhalten Sie keine Förderung.

    Seit 2024 kann eine Förderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM erst dann beantragt werden, wenn bereits das Angebot eines Handwerksbetriebes angenommen wurde. Dieses Angebot muss eine Bedingung enthalten, die seine Gültigkeit von der Zusage der Förderung abhängig macht. Nach Bewilligung des Antrages müssen alle Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

    Die Förderung für Komplettsanierungen BEG WG muss weiterhin VOR Baubeginn beantragt werden. Dabei gilt schon der Abschluss von Leistungs- oder Lieferverträgen als Baubeginn. Planungsarbeiten sind aber erlaubt und erwünscht. Beantragen Sie die Förderung nach Baubeginn, erhalten Sie KEINE Förderung. Sollten Sie Fragen dazu haben, kann Ihnen der Energieberater weiterhelfen.

    Ein Antrag für Förderung kann grundsätzlich von allen Privatpersonen gestellt werden. Allerdings muss die antragstellende Person der Eigentümer der Immobilie sein, Mieter sind nicht antragsberechtigt. Neben selbst nutzenden Eigentümern können sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen einen solchen Antrag stellen. Seit 2024 sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dazu in der Lage.