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Dämmung Förderung - für Dach, Fassade und Keller

Bild: Förderung einer Dämmung
Förderung für Ihre Dämmung | © luxorphoto / shutterstock.com

Wenn Sie Ihr Eigenheim im Rahmen einer Sanierung mit Einzelmaßnahmen dämmen lassen, können Sie dafür vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten. Im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sogar bis zu 90.000 Euro Förderung erhalten und bei einem Neubau bis zu 30.000 Euro.

Dazu müssen Sie jedoch einige Fördervoraussetzungen erfüllen. Welche Förderungen in welchen Programmen für die Dämmung der Gebäudehülle zur Verfügung stehen und welche Fördervoraussetzungen jeweils gelten, können Sie in diesem Artikel erfahren.

Inhalt


    Überblick: Förderung für Sanierungen

    Bild: Steinwolle
    Steinwolle ist ein effizienter Dämmstoff | © Juergen Faelchle / shutterstock.com

    Wenn Sie planen, die Gebäudehülle Ihres Eigenheims zu dämmen, stehen Ihnen Förderungen von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Im Rahmen von Einzelmaßnahmen erhalten Sie durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Förderung für die Sanierung ihres Wohnobjekts. Sollten Sie dieses im Rahmen einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus umbauen lassen, erhalten Sie stattdessen Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss.

    Das BAFA vergibt im Programm BEG EM für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen einen einmaligen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 Euro. Das entspricht bis zu 9.000 Euro. Das Programm KfW 262, welches eine Alternative zur Zuschuss-Förderung des BAFA darstellte, wurde durch eine Novellierung der BEG im Juli 2022 gestrichen und ist nicht mehr erhältlich. Förderungen für Einzelmaßnahmen können seitdem nur noch beim BAFA beantragt werden.

    Förderinstitut Förderprogramm Förderung
    BAFA BEG EM Zuschuss mindestens 15 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €; max. 9.000 €
    KfW BEG EM Kredit (KfW 262) Seit dem 28.07.2022 nicht mehr erhältlich

    Mehr Förderung mit einem iSFP

    Noch mehr Förderung können Sie im Rahmen der BEG EM erhalten, wenn die Sanierungsmaßnahme zuvor von einem Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierter Energieberater) in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Dann erhalten Sie weitere 5 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Beachten Sie bei der Förderung, dass der Antrag auf Fördermittel in jedem Fall VOR Beginn der Dämmungsarbeiten gestellt und ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden muss. Im Nachhinein oder ohne die Dokumente des Energieberaters ist keine Förderung möglich und Sie müssen die Kosten komplett selbst tragen.


    Neue Dämmung mit Förderung

    BAFA-Zuschüsse für nachträgliche Dämmungen

    Bild: Dämmung ist Umweltfreundlich und wird gefördert
    Förderungen für Dämmungen schützen die Umwelt | © Jacob_09 / shutterstock.com

    Wenn Sie Ihr Eigenheim nachträglich dämmen lassen, erhalten Sie vom BAFA im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) immer einen einmaligen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Allerdings müssen dafür die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

    Im Klartext: Die Dämmung muss eine bestimmte Dicke haben, um die für den Erhalt einer Förderung maximal zulässigen Wärmeverluste (U-Werte in W/(m²*K)) nicht zu überschreiten. Einen kleinen Überblick zu verschiedenen Dämmungen, U-Werten, Dämmdicken und Förderung finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

    Sanierung Dämmung U-Wert für Förderung Nötige Dämm-Dicke Förderung
    Dachdämmung 0,14 W/(m²*K) PUR / 12,5 cm Zuschuss von 15 - 20 %* der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €; max. 9.000 - 12.000 €*
    Geschossdeckendämmung (begehbar) 0,14 W/(m²*K) Steinwolle / 23,5 cm
    Fassadendämmung (Außenwand) 0,20 W/(m²*K) Kalziumsilikat / 26 cm
    Kellerdämmung 0,25 W/(m²*K) PIR / 7,5 cm

    * inklusive iSFP Bonus (+ 5 %)

    Dachdämmung

    Um für eine Dachdämmung Förderung vom BAFA oder der KfW zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/(m²*K) einhalten. Um diesen zu erreichen, müssen Sie z. B. im Falle einer Dämmung mit Polyurethan (PUR) mindestens 12,5 Zentimeter dick dämmen. Im Optimalfall erhalten Sie dafür bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung (inkl. iSFP-Bonus).

    Dämmung der obersten Geschossdecke

    Damit Sie für die Dämmung der obersten Geschossdecke eine Förderung bekommen, darf diese den vorgeschriebenen U-Wert von 0,14 W/(m²*K) nicht überschreiten. Dafür ist eine Dämmdicke von 23,5 Zentimetern nötig, wenn Sie mit Steinwolle dämmen. Dafür erhalten Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung (inkl. iSFP-Bonus).

    Fassadendämmung

    Wenn Sie für eine Fassadendämmung Förderung erhalten wollen, muss diese einen U-Wert von 0,20 W/(m²*K) einhalten. Dazu muss die Dämmung mit Kalziumsilikat eine Stärke von 26 Zentimetern erreichen. Wenn diese Maßnahme in einem iSFP von einem dafür zertifizierten Energieberater empfohlen wurde, können Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss-Förderung erhalten (inkl. iSFP-Bonus).

    Kellerdämmung

    Wenn Sie Ihre Kellerdecke dämmen lassen, können Sie auch dafür Förderung erhalten. Dazu muss die Dämmung einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten. Dämmt man die Decke mit einer Einblasdämmung aus Polyisocyanurat (PIR), muss die Dämmung mindestens 7,5 Zentimeter dick sein. Wurde die Installation der Dämmung von einem dafür zertifizierten Energieberater in einem iSFP empfohlen, können Sie bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten (inkl. iSFP-Bonus).

    Neue Dachdämmung mit Förderung

    KfW: Kredite oder Zuschüsse für Neubau, Sanierung & Co.

    Bild: XPS-Platten
    Werden gefördert: XPS-Platten | © maskalin / shutterstock.com

    Wenn Sie eine Sanierung oder einen Neubau nach Effizienzhaus-Standard planen, können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderung erhalten. Im Rahmen einer Komplettsanierung oder eines Neubaus nach Effizienzhaus-Standard steht Ihnen der Kredit KfW 261 inklusive Tilgungszuschuss zur Verfügung. Die Zuschuss-Förderung KfW 461 wurde mit der BEG Novelle vom 28. Juli 2022 gestrichen und ist somit nicht mehr beantragbar. Somit kann die Förderung nur noch in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss erfolgen.

    So können Sie für eine Komplettsanierung einen Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive einer Förderung von bis zu 90.000 Euro (KfW 261) erhalten. Im Neubau wartet ebenfalls ein Kredit bis zu 150.000 Euro inkl. Förderung von bis zu 30.000 Euro (KfW 261). Der Zuschuss KfW 461 wurde wegen Budgetmangels bereits im April 2022 eingestellt und kann zur Förderung von Neubauten nicht mehr beantragt werden. Förderung gibt es auch für den Kauf von neu sanierten oder gebauten Effizienzhäusern. In den Fördersätzen sowohl für die Sanierung von Bestandsgebäuden als auch für Neubauten sind ein Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni und Zinsvergünstigungen inkludiert.

    Vorhaben Förderung nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
    Neubau (BEG WG) Programm KfW 461 (Zuschuss): Das Programm wurde wegen Budgetmangels im April 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Programm KfW 261 (Kredit): Kredit bis zu 150.000 €, inkl. Fördersatz von 20 % der Kreditsumme; max. 30.000 €
    Komplettsanierung (BEG WG) Programm KfW 461 (Zuschuss): Das Programm wurde im Rahmen der BEG Novelle vom Juli 2022 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung
    Programm KfW 261 (Kredit): Kredit bis zu 150.000 €, inkl. Fördersatz von 60 % der Kreditsumme; max. 90.000 €

    Weitere Informationen

    Bild: Dämmung der Dachschrägen
    Dachdämmung durch Fachbetrieb | © Nagy-Bagoly Arpad / shutterstock.com

    In diesem Kapitel finden Sie weitere Informationen zu Themen wie etwa die notwendige Dicke der Dämmung, die Förderung von Dämmung, die in Eigenleistung eingebaut wurde oder die richtige Beantragung der Förderung.

    Hier gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Ansonsten stehen Sie am Ende ohne Förderung da und müssen die Kosten für die Dämmung in vollem Umfang selbst tragen. Gegebenenfalls drohen sogar Bußgelder bei Verstößen gegen das GEG).

    Wie dick muss die Dämmung sein?

    Grundsätzlich muss die Dämmung immer mindestens so dick sein, dass mit ihr die Einhaltung der für die zu dämmenden Bauteile jeweils geltenden U-Werte eingehalten werden. Diese sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für die zu dämmenden Bauteile als Mindeststandards verbindlich festgelegt. Für den Erhalt der KfW-Förderung müssen jedoch strengere U-Werte eingehalten werden. Konkret muss z. B. eine Zwischensparrendämmung mit Kork mindestens 21,5 Zentimeter dick sein, um den U-Wert von 0,14 W/(m²*K) einzuhalten und dafür eine Förderung zu erhalten.

    Führt man die gleiche Dämmung mit Schafwolle aus, muss sie sogar 23,5 Zentimeter dick sein. Zum Vergleich: Zur Einhaltung der U-Werte des GEG reichen 14 cm (Kork) bzw. 15 Zentimeter (Schafwolle). Für Sie ist die Dicke aber nicht wirklich von Bedeutung. Die Dämmung sollte immer von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Nur so lassen sich mögliche schwere Folgeschäden vermeiden und eine für die Förderfähigkeit der Maßnahme notwendige Qualität sicherstellen. Zudem muss ein Energieberater die korrekte Ausführung kontrollieren und ggf. bestätigen.

    Neue Dämmung mit Förderung

    Förderung korrekt beantragen

    Bild: Laptop auf Schreibtisch
    Die Antragstellung erfolgt immer online vor Baubeginn | © Stock-Asso / shutterstock.com

    Um für eine Dämmung der Gebäudehülle eine Förderung zu erhalten, müssen Sie die Förderung korrekt beantragen. Dazu ist es zwingend erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater der dena-Expertenliste) in die Planung der Maßnahme und in die Beantragung der Förderung mit einzubinden. Seine Verpflichtung ist vorgeschrieben - ohne seine Mitwirkung erhalten Sie keine Förderung.

    Außerdem muss die Förderung unbedingt VOR Baubeginn beantragt werden. Dabei gilt schon der Abschluss von Leistungs- oder Lieferverträgen als Baubeginn. Planungsarbeiten sind aber erlaubt und erwünscht. Beantragen Sie die Förderung nach Baubeginn, erhalten Sie KEINE Förderung. Sollten Sie Fragen dazu haben, kann Ihnen der Energieberater weiterhelfen.