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BAFA Förderung Fenster: alles zu BAFA & KfW

Bild: Installation eines Dreh-Kipp-Fensters
Förderung für neue Fenster | © auremar / shutterstock.com

Durch den Austausch der Fenster können beträchtliche Wärmemengen eingespart werden. Für eine Fenster-Modernisierung mit all ihren Vorteilen gibt es deshalb staatliche Förderungen. Wer seine Fenster sanieren lassen möchte, kann von Zuschüssen und Förderkrediten profitieren.

Zur Förderung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden. Daher ist es notwendig, hierbei zu sehr gut isolierenden Fenstern zu greifen. Welche Voraussetzungen Sie außerdem für eine Förderung erfüllen müssen und welche Förderprogramme es gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt


    Fenster Förderung: Allgemeines

    Bild: Fenster-Förderung mit Energieberater
    Beste Fenster-Förderung dank Energieberater | © Rido / shutterstock.com

    Generell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung einer Sanierung und im Speziellen auch zur Förderung neuer Fenster. Allen voran gibt es zwei wichtige staatliche Förder-Institutionen, die deutschlandweit Zuschüsse und günstige Kredite bereitstellen.

    Dies sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem gibt es häufig regionale Förderprogramme von örtlichen Kommunen oder Städten. Eine Auswahl bekannter regionaler Förderprogramme für den Fenstertausch finden Sie in einem unteren Abschnitt.

    Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht darin, die Kosten einer Sanierung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. So können Sie Steuern sparen und auf diese Weise eine Förderung erhalten. Ein großer Vorteil dieser Förderung ist, dass man sie auch nach dem Einbau neuer Fenster noch beantragen kann. Neben einem Steuerberater ist hier zumindest bei gewerkeübergreifenden Sanierungen die Einbindung eines Energieberaters zu empfehlen. Dieser stellt fest, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind, koordiniert die Bauarbeiten und führt eine abschließende Qualitätskontrolle durch.

    Einen zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) benötigen Sie darüber hinaus bei allen Optionen der Fenster-Förderung. Der Experte muss für Sie die BAFA-Förderung beantragen bzw. Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die Sie für einen KfW-Kredit benötigen. In jedem Fall weiß er genau, welche Förderungen für Ihre neuen Fenster infrage kommen.

    Neue Fenster mit Förderung

    Neue Fenster Kosten: Womit ist zu rechnen?

    Neue Fenster verursachen selbstverständlich Kosten, denn geschenkt wird einem im Leben ja ohnehin nur wenig. Durch moderne Fenster lassen sich Ihre Heizkosten spürbar senken, sodass sich die anfängliche Investition nach circa 10 bis 15 Jahren amortisiert hat.

    Greifen Sie zusätzlich auf die staatliche Förderung zurück, lässt sich diese Zeitspanne noch weiter verkürzen. Üblicherweise verursachen Dachfenster höhere Kosten als andere Varianten. In der untenstehenden Tabelle finden Sie die üblichen Kosten für neue Fenster in der Fassade:

    Fenster Anzahl / Fensterfläche Förderung Kosten (effektiv)
    Zweifachverglasung 10 Stück / etwa 15 m² keine Förderung 7.500 €
    Dreifachverglasung 10 Stück / etwa 15 m² bis zu 20 % der gesamten Kosten
    (BAFA BEG EM)
    6.600 €
    (8.250 € - 1.650 €)

    *Für Einzelmaßnahmen (außer dem Heizungstausch) gibt es eine Förderung von 15 Prozent + iSFP-Bonus von 5 Prozent

    Beachten Sie, dass es sich hierbei um grobe Richtwerte handelt. Selbstverständlich sind die Kosten für neue Fenster immer auch abhängig von Größe, Material und der weiteren Beschaffenheit. Mehr zum Thema Kosten neuer Fenster erfahren Sie hier.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Wie bei jeder Modernisierung muss man zunächst etwas Geld in die Hand nehmen, um langfristig zu sparen. Durch moderne Fenster verbessert sich aber nicht nur das Raumklima, auch Heizkosten lassen sich auf lange Sicht sparen. Nutzen Sie die möglichen Förderungen von BAFA und KfW.


    BAFA Förderung Fenster: BEG EM

    Bild: Fenster-Förderung vom BAFA
    Fenster-Förderung vom BAFA für Einzelmaßnahmen | © Chinnapong / shutterstock.com

    Die bisherigen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 430 und 262) für Einzelmaßnahmen wurden 2022 eingestellt. Seit Beginn 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Zum Januar 2024 wurden zuletzt Änderungen vorgenommen. Einen genauen Überblick darüber erhalten Sie in unserem Artikel zu den BEG Änderungen 2024

    Mit dem Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fenster (sowie sonstige Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz) in Bestandsgebäuden mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro, also 4.500 Euro.

    Diese Förderung kann zusätzlich um weitere 5 Prozent erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen worden ist. Zusätzlich dazu steigen die förderfähigen Kosten mit einem iSFP auf 60.000 Euro. So können Sie einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten (20 Prozent des höchsten förderbaren Betrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).

    BAFA-Programm Gebäude Fenster-Förderung
    Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme (BEG EM) Altbau

    Bis zu 20 %* der förderfähigen Investitionskosten zwischen min. 2.000 € und max. 60.000 € - also bis zu 12.000 €

    Ergänzungskredit der KfW AltbauZinsgünstiger Kredit; von bis zu 120.000 € je Wohneinheit

    *Förderung von 15 Prozent + iSFP-Bonus von 5 Prozent

    Anforderungen der BAFA-Förderung

    Um eine Fenster-Förderung vom BAFA zu bekommen, müssen mehrere wichtige Bedingungen eingehalten werden. Allen voran müssen die neuen Fenster über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Die Gesamtinvestition muss zwischen 2.000 Euro (Bagatellgrenze) und 30.000 Euro (Förderhöchstgrenze) liegen und es muss ein Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) eingebunden werden. Seit 2024 kann ein Antrag erst dann gestellt werden, wenn Sie zuvor das Angebot eines Handwerkers angenommen haben. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet, dass das Angebot nur dann gültig ist, wenn der Antrag auf Förderung auch angenommen wird.

    In der Regel ist jede Person, jedes Unternehmen, jede Kommune sowie jede gemeinnützige Einrichtung dazu berechtigt einen Antrag für eine Förderung zu stellen, solange es sich um den Eigentümer der Immobilie handelt. Mieter sind nicht berechtigt. Seit 2024 dürfen auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) einen Antrag stellen.

    Ergänzungskredit

    Seit 2024 kann ein Ergänzungskredit (KfW 358, 359) von der KfW für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden. Der Kredit in der Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit kann von selbstnutzenden Eigentümern beansprucht werden. Bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro gibt es von der KfW noch eine Zinsvergünstigung von maximal 2,5 Prozent. 

    Für einen Antrag muss zuerst das bereits angenommene Angebot eines Handwerksbetriebes vorhanden sein, mit dem anschließend ein Förderantrag beim BAFA eingereicht wird. Nachdem die Förderung genehmigt wurde, erhalten Eigentümer den Kredit der KfW über ihre Hausbank.


    KfW Förderung Fenster: BEG WG & BEG NWG

    Bild: KfW-Förderung
    KfW-Förderkredite für Sanierung und Neubau | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Als Alternative zur BAFA-Förderung gibt es auch die Möglichkeit eines zinsgünstigen Förderkredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieser eignet sich besonders dann, wenn das nötige Kapital nicht zur Verfügung steht.

    Das entsprechende Programm heißt KfW 261. Haben Sie eine Komplettsanierung (unter anderem mit Fenstertausch) ins Auge gefasst und erreichen Sie damit einen KfW-Effizienzhausstandard, können Sie damit einen Kredit von bis zu 150.000 Euro bekommen. Die Höhe des Fördersatzes bemisst sich nach den Stufen der Effizienzhaus-Standards sowie möglicher Boni und reicht von 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 45 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40), also maximal 67.500 Euro. Die Fördersätze beinhalten neben den möglichen Boni auch einen Tilgungszuschuss.

    Planen Sie einen kompletten Neubau, können zwar nicht die Fenster einzeln als solches gefördert werden, es gibt jedoch eine Alternative. Erfüllt Ihr Haus (mit den Fenstern als Bestandteil der Gebäudehülle) die energetischen Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses 40 sowie das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus”, können Sie für den Neubau den KfW-Kredit 297/298 in Anspruch nehmen. Achtung: Stand Januar 2024 ist es vorübergehend nicht möglich, die Förderung zu beantragen, da die Haushaltsmittel erschöpft sind.

    KfW-Programm Vorhaben Förderung
    KfW-Kredit 261 Sanierung zum Effizienzhaus Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 € + Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme (max. 67.500 € pro Wohneinheit)
    KfW-Kredit 262 Einzelmaßnahme Wurde 2022 eingestellt
    KfW-Zuschuss 461 Sanierung zum Effizienzhaus Wurde 2022 eingesteltt

    Seit 2024 ist es wieder möglich, die Förderungen von BEG EM und BEG WG zu kumulieren. Das bedeutet, dass man einige Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen kann und zusätzlich Einzelmaßnahmen als Zuschuss fördern lassen kann. Keine Maßnahme darf dabei jedoch doppelt gefördert werden.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.


    Neue Fenster mit Förderung

    Fenster-Förderung: Beantragung

    Bild: Förderung für Fenster beantragen
    Fenster-Förderung jetzt beantragen | © Atstock Productions / shutterstock.com

    Um eine Förderung für Fenster zu beantragen, benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters. Dieser muss auf der dena-Expertenliste geführt sein. BAFA und KfW sprechen in diesem Zusammenhang von einem Energie-Effizienz-Experten.

    Den Antrag auf BAFA-Förderung können Sie zwar selbst online über ein Formular stellen, zuvor muss jedoch ein Energieberater eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) angefertigt haben. Ohne die zugehörige TPB-ID kann der Antrag auf Fenster-Förderung nicht gestellt werden.

    Es empfiehlt sich jedoch, den Energieberater direkt mit der gesamten Beantragung zu beauftragen. Das ist im Online-Formular des BAFA explizit vorgesehen (Bevollmächtigter) und Sie haben Gewissheit, dass Sie das Maximum an Förderung herausbekommen. Außerdem müssen Sie sich in diesem Fall nicht mit Gesetzestexten (Gebäudeenergiegesetz, Förderrichtlinien) oder der Behörde selbst auseinandersetzen.

    Für KfW-Förderdarlehen benötigen Sie den Energieberater gleich zweimal. Zu Beginn muss er eine „Bestätigung zum Antrag" an den Finanzierungspartner - also z. B. Ihre Hausbank - übermitteln. Nach der Umsetzung muss der Experte die Umsetzung bestätigen („Bestätigung nach Durchführung“), damit Sie den Tilgungszuschuss erhalten.

    Fenster-Förderung BAFA-Zuschuss (BEG EM)KfW-Ergänzungskredit (BEG EM) KfW-Kredit (BEG WG & BEG NWG)
    Dokumente Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater bei Einzelmaßnahmen an der GebäudehülleAuch hier wird eine TBP benötigt. Mit unterschriebenem Handwerkerangebot wird der Kredit bei dem BAFA beantragt. Den Kredit erhalten Sie dann von der KfW über Ihre Hausbank „Bestätigung zum Antrag" vom Energieberater für den Finanzierungspartner (z. B. Hausbank), anschließend „Bestätigung nach Durchführung" für den Erhalt des Tilgungszuschusses
    Antrag Durch Sie oder einen Bevollmächtigten (Energieberater)Durch Ihren Finanzierungspartner Durch Ihren Finanzierungspartner
    Auszahlung Auf Ihr KontoAuf Ihr Konto Auf Ihr Konto

    Fenster Förderung: regional nach Bundesland

    Abhängig von ihrem Wohnort können Sie weitere regionale Förderung für Ihre neuen Fenster in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl bekannter Programme:

    • Berlin: IBB: „Wohnraum modernisieren"
    • Bayern: BayernLabo: „Bayrisches Modernisierungsprogramm"
    • Baden-Württemberg: L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren"
    • Bremen: BreMo GbR: „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"
    • Hamburg: IFB: „Modernisierung von Mietwohnungen"
    • Niedersachsen: NBank: „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen"
    • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK: „NRW.BANK Gebäudesanierung"
    • Sachsen: SAB: „Energetische Sanierung von Wohnraum"
    • Sachsen-Anhalt: IB: „Sachsen-Anhalt MODERN"

    Bei der Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) muss ein Handwerkerangebot angenommen sein, bevor, der Antrag auf Förderung gestellt werden kann. Bei vielen regionalen Förderprogrammen ist das umgekehrt. Sie müssen den Antrag stellen, bevor ein Handwerker beauftragt wurde. Wie Sie persönlich vorgehen müssen, um regionale und nationale Förderungen zu kombinieren, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Energieheld-Whiteboard: Neue Fenster

    In diesem Energieheld-Whiteboard informieren wir über die Arten (Rahmen und Verglasung), die Kosten und die Förderungen von neuen Fenstern. Dabei beziehen wir uns auf durchschnittliche Werte. Alle Zahlen und Kosten sind als ungefähre und durchschnittliche Näherungswerte zu verstehen.

    Achtung: Die Angaben zu Förderungen beziehen sich in den Energieheld-Whiteboards immer auf den aktuellen Stand bei Videoveröffentlichung und haben sich zwischenzeitlich geändert. Alle Veränderungen im Überblick finden Sie hier.

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    Quelle: © Energieheld / youtube.com