Förderung für neue Fenster - alles zu BAFA und KfW

Durch den Austausch der Fenster können beträchtliche Wärmemengen eingespart werden. Für eine Fenster-Modernisierung mit all ihren Vorteilen gibt es deshalb staatliche Förderungen. Wer seine Fenster sanieren lassen möchte, kann von Zuschüssen und Förderkrediten profitieren.
Zur Förderung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden. Daher ist es notwendig, hierbei zu sehr gut isolierenden Fenstern zu greifen. Welche Voraussetzungen Sie außerdem für eine Förderung erfüllen müssen und welche Förderprogramme es gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Allgemeines zur Förderung für neue Fenster

Generell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung einer Sanierung und im Speziellen auch zur Förderung neuer Fenster. Allen voran gibt es zwei wichtige staatliche Förder-Institutionen, die deutschlandweit Zuschüsse und günstige Kredite bereitstellen.
Dies sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem gibt es häufig regionale Förderprogramme von örtlichen Kommunen oder Städten. Eine Auswahl bekannter regionaler Förderprogramme für den Fenstertausch finden Sie in einem unteren Abschnitt.
Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht darin, die Kosten einer Sanierung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. So können Sie Steuern sparen und auf diese Weise eine Förderung erhalten. Ein großer Vorteil dieser Förderung ist, dass man sie auch nach dem Einbau neuer Fenster noch beantragen kann. Neben einem Steuerberater ist hier zumindest bei gewerkeübergreifenden Sanierungen die Einbindung eines Energieberaters zu empfehlen. Dieser stellt fest, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind, koordiniert die Bauarbeiten und führt eine abschließende Qualitätskontrolle durch.
Einen zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) benötigen Sie darüber hinaus bei allen Optionen der Fenster-Förderung. Der Experte muss für Sie die BAFA-Förderung beantragen bzw. Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die Sie für einen KfW-Kredit benötigen. In jedem Fall weiß er genau, welche Förderungen für Ihre neuen Fenster infrage kommen.
Unser Schwester-Unternehmen, die RENEWA GmbH, begleitet Sie durch den gesamten Sanierungs-Prozess. Sehen Sie in dem Video, was unsere Kunden zu der Zusammenarbeit zu sagen haben:
Quelle: youtube.com | https://youtu.be/IfOghP9buXg
Was kosten neue Fenster?
Neue Fenster verursachen selbstverständlich Kosten, denn geschenkt wird einem im Leben ja ohnehin nur wenig. Durch moderne Fenster lassen sich Ihre Heizkosten spürbar senken, sodass sich die anfängliche Investition nach circa 10 bis 15 Jahren amortisiert hat.
Greifen Sie zusätzlich auf die staatliche Förderung zurück, lässt sich diese Zeitspanne noch weiter verkürzen. Üblicherweise verursachen Dachfenster höhere Kosten als andere Varianten. In der untenstehenden Tabelle finden Sie die üblichen Kosten für neue Fenster in der Fassade:
Fenster | Anzahl / Fensterfläche | Förderung | Kosten (effektiv) |
---|---|---|---|
Zweifachverglasung | 10 Stück / etwa 15 m² | keine Förderung | 7.500 € |
Dreifachverglasung | 10 Stück / etwa 15 m² | 15 % der gesamten Kosten (BAFA BEG EM) |
7.000 € (8.250 € - 1.250 €) |
Beachten Sie, dass es sich hierbei um grobe Richtwerte handelt. Selbstverständlich sind die Kosten für neue Fenster immer auch abhängig von Größe, Material und der weiteren Beschaffenheit. Mehr zum Thema Kosten neuer Fenster erfahren Sie hier.

Wie bei jeder Modernisierung muss man zunächst etwas Geld in die Hand nehmen, um langfristig zu sparen. Durch moderne Fenster verbessert sich aber nicht nur das Raumklima, auch Heizkosten lassen sich auf lange Sicht sparen. Nutzen Sie die möglichen Förderungen von BAFA und KfW.
BAFA-Förderung für neue Fenster

Seit Beginn 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Das Programm ist ganz neu aufgesetzt worden. Zum Januar 2023 wurden zuletzt Änderungen vorgenommen. Einen genauen Überblick darüber erhalten Sie hier.
Mit dem Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fenster im Bestandsgebäude mit 15 Prozent. Die bisherigen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 430 und KfW 262) können seit Juli 2022 für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Seit 2021 gilt: Die Basisförderung kann um 5 Prozent erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt worden ist. Mit dem Dokument, das Ihnen ein Energieberater erstellen kann, lassen sich bis zu 12.000 Euro Förderung einstreichen (20 Prozent des höchsten förderbaren Betrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).
BAFA-Programm | Gebäude | Fenster-Förderung |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme (BEG EM) | Altbau | 15 % der förderfähigen Ausgaben (zwischen min. 2.000 € und max. 60.000 € - also bis zu 9.000 €) + 5 % Bonus mit Individuellem Sanierungsfahrplan (bis zu 3.000 € zusätzlich) |
Anforderungen der BAFA-Förderung
Um eine Fenster-Förderung vom BAFA zu bekommen, müssen mehrere wichtige Bedingungen eingehalten werden. Allen voran müssen die neuen Fenster über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Die Gesamtinvestition muss zwischen 2.000 Euro (Bagatellgrenze) und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze) liegen und es muss ein Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) eingebunden werden. Beachten Sie außerdem, dass keine Förderung im Nachhinein beantragt werden kann, sondern immer vor Sanierungs-Beginn.
KfW-Förderung für neue Fenster

Als Alternative zur BAFA-Förderung gibt es auch die Möglichkeit eines zinsgünstigen Förderkredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieser eignet sich besonders dann, wenn das nötige Kapital nicht zur Verfügung steht.
Das entsprechende Programm heißt KfW 261. Haben Sie eine Komplettsanierung (unter anderem mit Fenstertausch) ins Auge gefasst und erreichen Sie damit einen KfW-Effizienzhausstandard, können Sie damit einen Kredit von bis zu 150.000 Euro bekommen. Die Höhe des Fördersatzes bemisst sich nach den Stufen der Effizienzhaus-Standards sowie möglicher Boni und reicht von 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 45 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40), also maximal 67.500 Euro. Die Fördersätze beinhalten neben den möglichen Boni auch einen Tilgungszuschuss.
Durch eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Juli 2022 wurden andere Förderungen der KfW gestrichen. Betroffen waren die Programme KfW 262, welches einen Kredit inkl. Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen bot, und KfW 461, welches Effizienzhäuser mit einem Zuschuss förderte. Durch die Änderungen wurde das Förderungsangebot simplifiziert. Für Einzelmaßnahmen ist seither ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Sanierungen und Neubauten von Effizienzhäusern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verantwortlich.
Planen Sie einen kompletten Neubau, können zwar nicht die Fenster einzeln als solches gefördert werden, es gibt jedoch eine Alternative. Erfüllt Ihr Haus (mit den Fenstern als Bestandteil der Gebäudehülle) die energetischen Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses, können Sie auch für den Neubau den KfW-Kredit 261 in Anspruch nehmen. Es gelten jedoch leicht veränderte Konditionen als bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Die Zinssätze für die KfW-Kredite variieren.
KfW-Programm | Vorhaben | Förderung |
---|---|---|
KfW-Kredit 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 € + Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme (max. 67.500 € pro Wohneinheit) |
KfW-Kredit 262 | Einzelmaßnahme | Seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar |
KfW-Zuschuss 461 | Sanierung zum Effizienzhaus | Seit dem 28.07.2022 nicht mehr verfügbar |
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Fenster-Förderung beantragen

Um eine Förderung für Fenster zu beantragen, benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines zertifizerten Energieberaters. Dieser muss auf der dena-Expertenliste geführt sein. BAFA und KfW sprechen in diesem Zusammenhang von einem Energie-Effizienz-Experten.
Den Antrag auf BAFA-Förderung können Sie zwar selbst online über ein Formular stellen, zuvor muss jedoch ein Energieberater eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) angefertigt haben. Ohne die zugehörige TPB-ID kann der Antrag auf Fenster-Förderung nicht gestellt werden.
Es empfiehlt sich jedoch, den Energieberater direkt mit der gesamten Beantragung zu beauftragen. Das ist im Online-Formular des BAFA explizit vorgesehen (Bevollmächtigter) und Sie haben Gewissheit, dass Sie das Maximum an Förderung herausbekommen. Außerdem müssen Sie sich in diesem Fall nicht mit Gesetzestexten (Gebäudeenergiegesetz, Förderrichtlinien) oder der Behörde selbst auseinandersetzen.
Für KfW-Förderdarlehen benötigen Sie den Energieberater gleich zweimal. Zu Beginn muss er eine „Bestätigung zum Antrag" an den Finanzierungspartner - also z. B. Ihre Hausbank - übermitteln. Nach der Umsetzung muss der Experte die Umsetzung bestätigen („Bestätigung nach Durchführung“), damit Sie den Tilgungszuschuss erhalten.
Fenster-Förderung | BAFA-Zuschuss | KfW-Kredite |
---|---|---|
Dokumente | Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | „Bestätigung zum Antrag" vom Energieberater für den Finanzierungspartner (z. B. Hausbank), anschließend „Bestätigung nach Durchführung" für den Erhalt des Tilgungszuschusses |
Antrag | Durch Sie oder einen Bevollmächtigten (Energieberater) | Durch Ihren Finanzierungspartner |
Auszahlung | Auf Ihr Konto | Auf Ihr Konto |
Regionale Förderung nach Bundesland
Abhängig von ihrem Wohnort können Sie weitere regionale Förderung für Ihre neuen Fenster in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl bekannter Programme:
- Berlin: IBB: „Wohnraum modernisieren"
- Bayern: BayernLabo: „Bayrisches Modernisierungsprogramm"
- Baden-Württemberg: L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren"
- Bremen: BreMo GbR: „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"
- Hamburg: IFB: „Modernisierung von Mietwohnungen"
- Niedersachsen: NBank: „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen"
- Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK: „NRW.BANK Gebäudesanierung"
- Sachsen: SAB: „Energetische Sanierung von Wohnraum"
- Sachsen-Anhalt: IB: „Sachsen-Anhalt MODERN"
Energieheld-Whiteboard: Neue Fenster
In diesem Energieheld-Whiteboard informieren wir über die Arten (Rahmen und Verglasung), die Kosten und die Förderungen von neuen Fenstern. Dabei beziehen wir uns auf durchschnittliche Werte. Alle Zahlen und Kosten sind als ungefähre und durchschnittliche Näherungswerte zu verstehen.
Achtung: Die Angaben zu Förderungen beziehen sich in den Energieheld-Whiteboards immer auf den aktuellen Stand bei Videoveröffentlichung und haben sich zwischenzeitlich geändert. Alle Veränderungen im Überblick finden Sie hier.
Quelle: © Energieheld / youtube.com