Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, wurde novelliert! Alle Informationen und Änderungen finden Sie hier

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Solarthermie - Förderung, Kosten, Antragsstellung

Bild: Solarthermie-Anlage auf Dach
Solarthermie-Anlage | © PublicDomainPictures / pixabay.com CC0

Mit Solarthermie lässt sich das eigene Heizungswasser oder Trinkwasser praktisch kostenfrei erwärmen. Investieren muss man in solch eine Anlage aber trotzdem.

Damit Sie nicht die kompletten Kosten alleine tragen müssen, steht jedem (künftigen) Besitzer einer Solarthermie-Anlage auch eine Förderung zu. Wir erläutern für Sie alle wichtigen Aspekte der Solarthermie-Förderung und schlüsseln auf, wie viel Geld Sie für welche Anlage bekommen können.

Inhalt


    Diese Förderung können Sie für Solarthermie in Anspruch nehmen

    Die Nutzung erneuerbarer Energien ist häufig mit hohen Investitionskosten verbunden. Bei der Anschaffung von Solarthermie-Anlagen entstehen meist Kosten zwischen ca. 3.800 und knapp 14.000 Euro, weil diese im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen wie Ölheizungen und Gasheizungen noch nicht sehr weit verbreitet sind.

    In Deutschland soll die Förderung der Solarthermie Investitionsanreize schaffen und damit den Markt für diese Art der „Sonnenheizung“ anzukurbeln. „Grüne Energien“ werden auf diese Weise zugänglicher und künftig auch weitaus günstiger. Förderungen gibt es auf Bundesebene vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und - im Rahmen einer Komplettsanierung - von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Förderung für Solarthermie-Anlagen ist mit der Novellierung der Förderung durch die Bundesregierung und die Umstellung auf prozentuale Förderung deutlich gestiegen und zudem übersichtlicher geworden. Dadurch amortisieren sich die Ausgaben für die Solarthermie-Anlage früher als bisher. Die Anschaffung einer solchen Anlage senkt die Heizkosten also nachhaltig und entlastet so deren Besitzer finanziell.


    BAFA-Förderung für Solarthermie (2023)

    Bild: Solarthermie-Förderung des BAFA
    BAFA-Förderung für Solarthermie | © Beautiful landscape / shutterstock.com

    Förderung für eine Solarthermie-Anlage gibt es aktuell im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die vom BAFA gewährt wird. Sie können mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten rechnen.

    Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem werden gleichermaßen gefördert. Konkret geht es um die Installation von Solarthermie-Anlagen im Gebäudebestand. Eine gestaffelte Förderung mit Pauschalbeiträgen gehört inzwischen ebenso der Vergangenheit an wie der Kesseltauschbonus.

    Es gibt bestimmte Bedingungen für die Förderung einer Solarthermie-Anlage. Allen voran müssen die Kosten die Bagatellgrenze von 2.000 Euro übersteigen, um die BAFA-BEG-Förderung für die Einzelmaßnahme bekommen zu können. Außerdem muss die Anlage zwingend in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen“ des BAFA aufgeführt sein.

    Solarthermie-Anlage BAFA-Förderung
    Heizungsunterstützung 25 % der förderfähigen Investitionskosten
    Warmwasserbereitung 25 % der förderfähigen Investitionskosten
    Kesseltauschbonus eingestellt
    Förderung pro Quadratmeter eingestellt

    Förderung pro Quadratmeter

    Für Anlagen mit bis zu 14 Quadratmetern Kollektorfläche erhielt man früher mindestens 500 Euro Förderung. Zusätzlich gab es noch eine Förderung pro Quadratmeter, die ab dieser Kollektorgröße ausgezahlt wurde. Diese Förderungen sind durch die prozentuale Förderung von Solarthermie-Anlagen ersetzt worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.

    Kostenbeispiel für eine Solarthermie-Anlage

    Durchschnittliche Solarthermie-Anlagen für Einfamilienhäuser (Heizungsunterstützung) besitzen zwischen 7 und 20 Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Damit Sie einen Überblick über mögliche Kosten einer Solarthermie-Anlage erhalten, haben wir für Sie einmal ein paar Beispiele in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

    Bauart Gebäudeart Bruttokollektorfläche Anschaffungskosten Förderung Gesamtkosten 
    abzgl. Förderung
    Heizungsunterstützung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 16 m² ca. 10.600 € 25 %, ca. 
    2.650 €
    7.950 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 50 m² ca. 37.500 € 25 %, ca. 
    9.375 €
    28.125 €
    Warmwasserbereitung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 6 m² ca. 6.750 € 25 %, ca. 
    1.690 €
    5.060 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 30 m² ca. 25.000 € 25 %, ca. 
    6.250 €
    18.750 €

    * Einfamilienhaus, ** Mehrfamilienhaus

    Diese Richtlinien müssen Sie bei der BAFA-Förderung einhalten

    Um die Solarthermie-Förderung des BAFA in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Sie sollten diese Punkte bei der Planung Ihrer Solarthermie-Anlage berücksichtigen. Besonders diese Punkte sind wichtig: Der Förderantrag ist unbedingt VOR Baubeginn beim BAFA einzureichen. Als Baubeginn gilt dabei bereits die schriftliche Auftragsvergabe bzw. der Abschluss eines Liefervertrages.

    Wichtig für die Förderung ist, dass die Anlage, die Sie installieren lassen möchten, beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Unabhängig von Kollektorfläche oder sonstigen Spezifikationen bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn die BAFA die Solarthermie-Anlage explizit erwähnt hat. Doch keine Sorge: Die Liste beinhaltet derzeit weit mehr als 1.000 verschiedene Produkte.

    NEU: Die Basisförderung von 25 Prozent lässt sich seit dem 28.07.2022 mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) eines vom BAFA dafür zertifizierten Energieberater nicht mehr erhöhen. Allerdings ist eine um 10 Prozent höhere Förderung möglich, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird (Heizungstausch-Bonus). Der Bonus gilt auch für Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen. Der maximal mögliche Fördersatz für Solarthermie-Anlagen liegt somit bei 35 Prozent.

    Förderung für Solarthermie?

    KfW-Förderung für Solarthermie

    Bild: KfW Effizienzhaus-Förderung für Solarthermie
    KfW-Förderung für Solarthermie im Neubau | © Mehaniq / shutterstock.com

    Im Rahmen der Novellierung der BEG im Juli 2022 ergaben sich viele Änderungen bei den KfW Förderung. Einen Überblick über alle Änderungen erhalten Sie hier

    Das Programm KfW 262 wurde im Juli 2022 eingestellt. Eine Kreditförderung von Einzelmaßnahmen ist generell durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht mehr möglich und kann nur noch in Form eines Zuschusses bei der BAFA beantragt werden. 

    Für eine Komplett-Sanierung können Sie den Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss nutzen. Das Programm gilt sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. So können Sie einen Fördersatz von bis zu 60 Prozent der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, also bis zu 90.000 Euro Förderung erhalten. Im Neubau kann man den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inkl. Fördersatz bis zu 20 % der Kreditsumme beantragen. Das entspricht einer Förderung von maximal 30.000 Euro Förderung. Sowohl in dem Fördersatz für Sanierungen, als auch in dem Fördersatz für Neubauten, ist neben möglichen Boni auch eine max. Zinsvergünstigung in Höhe von 15 Prozent mit einkalkuliert, die im Rahmen eines KfW Kredites möglich ist. 

    Das Programm KfW 461, welches bereits für Neubauten am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt wurde, kann seit dem 28.07.2022 wegen einer Umstrukturierung der BEG nun auch für Sanierungen zum Effizienzhaus nicht mehr genutzt werden. Förderungen zum Effizienzhaus sind damit nur noch in Form eines Kredits möglich.

    In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur Förderung durch die KfW. 

    Programm Art der Maßnahme Förderung
    KfW 262 Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) Der Tilgungszuschuss ist am 28.07.2022 wegen einer Umstrukturierung der BEG eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden.
    KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) Fördersatz bis zu 60 % der Kreditsumme von höchsten 150.000 €, max. 90.000 (inkl. Boni und Zinsvergünstigung)
    KfW 461 Der Zuschuss ist am 28.07.2022 wegen einer Umstrukturierung der BEG eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden.
    KfW 261 Neubau nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) Fördersatz von 20 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 30.000€ (inkl. Zinsvergünstigung)
    KfW 461 Der Zuschuss ist am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.