Förderung für eine Solarthermie-Anlage gibt es aktuell im Rahmen der 2021 eingeführten „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG), die vom BAFA gewährt wird. Sie können mit 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten rechnen.
Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem zukünftig gleichermaßen gefördert. Konkret geht es um die Installation von Solarthermie-Anlagen im Gebäudebestand. Eine gestaffelte Förderung mit Pauschalbeiträgen gehört inzwischen ebenso der Vergangenheit an wie der Kesseltauschbonus.
Es gibt bestimmte Bedingungen für die Förderung einer Solarthermie-Anlage. Allen voran müssen die Kosten die Bagatellgrenze von 2.000 Euro übersteigen, um die BAFA-BEG-Förderung für die Einzelmaßnahme bekommen zu können. Außerdem muss die Anlage zwingend in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen” des BAFA aufgeführt sein.
Solarthermie-Anlage |
BAFA-Förderung |
Heizungsunterstützung |
30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Warmwasserbereitung |
30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Kesseltauschbonus |
eingestellt |
Förderung pro Quadratmeter |
eingestellt |
Förderung pro Quadratmeter
Für Anlagen mit bis zu 14 Quadratmetern Kollektorfläche erhielt man früher mindestens 500 Euro Förderung. Zusätzlich gab es noch eine Förderung pro Quadratmeter, die ab dieser Kollektorgröße ausgezahlt wurde. Diese Förderungen sind jedoch ebenfalls durch die prozentuale Förderung von Solarthermie-Anlagen ersetzt worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Kostenbeispiel für eine Solarthermie-Anlage
Durchschnittliche Solarthermie-Anlagen für Einfamilienhäuser (Heizungsunterstützung) besitzen zwischen 7 und 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche. Damit Sie einen Überblick über mögliche Kosten einer Solarthermie-Anlage erhalten, haben wir für Sie einmal ein paar Beispiele in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Bauart |
Gebäudeart |
Bruttokollektorfläche |
Anschaffungskosten |
Förderung |
Gesamtkosten abzgl. Förderung |
Heizungsunterstützung |
EFH* (Gebäudebestand) |
Flachkollektor 16 m² |
ca. 9.600 € |
30 %, ca. 2.880 € |
6.720 € |
MFH** (Gebäudebestand) |
Flachkollektor 50 m² |
ca. 30.000 € |
30 %, ca. 9.000 € |
21.000 € |
Warmwasserbereitung |
EFH* (Gebäudebestand) |
Flachkollektor 6 m² |
ca. 4.500 € |
30 %, ca. 1.350 € |
3.150 € |
MFH** (Gebäudebestand) |
Flachkollektor 30 m² |
ca. 20.000 € |
30 %, ca. 6.000 € |
14.000 € |
* Einfamilienhaus, ** Mehrfamilienhaus
Diese Richtlinien müssen Sie bei der BAFA-Förderung einhalten
Um die Solarthermie-Förderung des BAFA in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Sie sollten diese Punkte bei der Planung Ihrer Solarthermie-Anlage berücksichtigen. Besonders diese Punkte sind wichtig: Der Förderantrag ist unbedingt VOR Baubeginn beim BAFA einzureichen. Als Baubeginn gilt dabei bereits die schriftliche Auftragsvergabe bzw. der Abschluss eines Liefervertrages.
Wichtig für die Förderung ist, dass die Anlage, die Sie installieren lassen möchten, beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Unabhängig von Kollektorfläche oder sonstigen Spezifikationen bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn die BAFA die Solarthermie-Anlage explizit erwähnt hat. Doch keine Sorge: Die Liste beinhaltet derzeit weit mehr als 1.000 verschiedene Produkte.
Tipp für eine höhere Förderung: Wenn Sie die Basisförderung von 30 Prozent auf 35 Prozent erhöhen wollen, können Sie dies mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) vom Energieberater tun. Der ISFP-Bonus kann in Anspruch genommen werden, wenn die neue Solarthermie-Anlage zuvor in diesem Fahrplan als Maßnahme zur energetischen Sanierung berücksichtigt wurde.