Solarthermie - Förderung, Kosten, Antragsstellung

Mit Solarthermie lässt sich das eigene Heizungswasser oder Trinkwasser praktisch kostenfrei erwärmen. Investieren muss man in solch eine Anlage aber trotzdem.
Damit Sie nicht die kompletten Kosten alleine tragen müssen, steht jedem (künftigen) Besitzer einer Solarthermie-Anlage auch eine Förderung zu. Wir erläutern für Sie alle wichtigen Aspekte der Solarthermie-Förderung und schlüsseln auf, wie viel Geld Sie für welche Anlage bekommen können.
Diese Förderung können Sie für Solarthermie in Anspruch nehmen
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist häufig mit hohen Investitionskosten verbunden. Bei der Anschaffung von Solarthermie-Anlagen entstehen meist Kosten zwischen 4.000 und 10.000 Euro, weil diese im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen wie Ölheizungen und Gasheizungen noch nicht sehr weit verbreitet sind.
In Deutschland soll die Förderung der Solarthermie Investitionsanreize schaffen und damit den Markt für diese Art der „Sonnenheizung“ anzukurbeln. „Grüne Energien“ werden auf diese Weise zugänglicher und künftig auch weitaus günstiger. Förderungen gibt es auf Bundesebene vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Förderung für Solarthermie-Anlagen ist mit der Novellierung der Förderung durch die Bundesregierung und die Umstellung auf prozentuale Förderung deutlich gestiegen und zudem übersichtlicher geworden. Dadurch amortisieren sich die Ausgaben für die Solarthermie-Anlage früher als bisher. Die Anschaffung einer solchen Anlage senkt die Heizkosten also nachhaltig und entlastet so deren Besitzer finanziell.
BAFA-Förderung für Solarthermie (2022)

Förderung für eine Solarthermie-Anlage gibt es aktuell im Rahmen der 2021 eingeführten „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG), die vom BAFA gewährt wird. Sie können mit 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten rechnen.
Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem werden zukünftig gleichermaßen gefördert. Konkret geht es um die Installation von Solarthermie-Anlagen im Gebäudebestand. Eine gestaffelte Förderung mit Pauschalbeiträgen gehört inzwischen ebenso der Vergangenheit an wie der Kesseltauschbonus.
Es gibt bestimmte Bedingungen für die Förderung einer Solarthermie-Anlage. Allen voran müssen die Kosten die Bagatellgrenze von 2.000 Euro übersteigen, um die BAFA-BEG-Förderung für die Einzelmaßnahme bekommen zu können. Außerdem muss die Anlage zwingend in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen” des BAFA aufgeführt sein.
Solarthermie-Anlage | BAFA-Förderung |
---|---|
Heizungsunterstützung | 30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Warmwasserbereitung | 30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Kesseltauschbonus | eingestellt |
Förderung pro Quadratmeter | eingestellt |
Förderung pro Quadratmeter
Für Anlagen mit bis zu 14 Quadratmetern Kollektorfläche erhielt man früher mindestens 500 Euro Förderung. Zusätzlich gab es noch eine Förderung pro Quadratmeter, die ab dieser Kollektorgröße ausgezahlt wurde. Diese Förderungen sind durch die prozentuale Förderung von Solarthermie-Anlagen ersetzt worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Kostenbeispiel für eine Solarthermie-Anlage
Durchschnittliche Solarthermie-Anlagen für Einfamilienhäuser (Heizungsunterstützung) besitzen zwischen 7 und 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche. Damit Sie einen Überblick über mögliche Kosten einer Solarthermie-Anlage erhalten, haben wir für Sie einmal ein paar Beispiele in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Bauart | Gebäudeart | Bruttokollektorfläche | Anschaffungskosten | Förderung | Gesamtkosten abzgl. Förderung |
---|---|---|---|---|---|
Heizungsunterstützung | EFH* (Gebäudebestand) | Flachkollektor 16 m² | ca. 9.600 € | 30 %, ca. 2.880 € | 6.720 € |
MFH** (Gebäudebestand) | Flachkollektor 50 m² | ca. 30.000 € | 30 %, ca. 9.000 € | 21.000 € | |
Warmwasserbereitung | EFH* (Gebäudebestand) | Flachkollektor 6 m² | ca. 4.500 € | 30 %, ca. 1.350 € | 3.150 € |
MFH** (Gebäudebestand) | Flachkollektor 30 m² | ca. 20.000 € | 30 %, ca. 6.000 € | 14.000 € |
* Einfamilienhaus, ** Mehrfamilienhaus
Diese Richtlinien müssen Sie bei der BAFA-Förderung einhalten
Um die Solarthermie-Förderung des BAFA in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Sie sollten diese Punkte bei der Planung Ihrer Solarthermie-Anlage berücksichtigen. Besonders diese Punkte sind wichtig: Der Förderantrag ist unbedingt VOR Baubeginn beim BAFA einzureichen. Als Baubeginn gilt dabei bereits die schriftliche Auftragsvergabe bzw. der Abschluss eines Liefervertrages.
Wichtig für die Förderung ist, dass die Anlage, die Sie installieren lassen möchten, beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Unabhängig von Kollektorfläche oder sonstigen Spezifikationen bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn die BAFA die Solarthermie-Anlage explizit erwähnt hat. Doch keine Sorge: Die Liste beinhaltet derzeit weit mehr als 1.000 verschiedene Produkte.
Tipp für eine höhere Förderung: Wenn Sie die Basisförderung von 30 Prozent auf 35 Prozent erhöhen wollen, können Sie dies mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) eines vom BAFA dafür zertifizierten Energieberater tun. Der ISFP-Bonus kann in Anspruch genommen werden, wenn die neue Solarthermie-Anlage zuvor in diesem Fahrplan als Maßnahme zur energetischen Sanierung berücksichtigt wurde. Sie erhalten dann bis zu 21.000 Euro als Förderung.
KfW-Förderung für Solarthermie

Sollte Ihnen das nötige Kapital zur Anschaffung einer Solarthermie-Anlage fehlen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Kredit KfW 262 inklusive Tilgungszuschuss eine Alternative zur Zuschuss-Förderung des BAFA. Neben einem Kredit bis zu 60.000 Euro können Sie einen Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent der Kreditsumme erhalten.
Das entspricht einer Förderung von 18.000 Euro. Auch hier müssen sie die Bagatgellgrenze von 2.000 Euro überschreiten und auch hier können Sie eine erhöhte Förderung von maximal 21.000 Euro erhalten, wenn die Installation der Solarthermie-Anlage zuvor in einem iSFP empfohlen wurde. Außerdem müssen Sie den Antrag auf Förderung - wie beim BAFA - unbedingt VOR dem Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen - also vor der schriftlichen Auftragsvergabe - stellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer indirekten Förderung im Rahmen von Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard.
Für eine Sanierung können Sie zwischen dem Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss oder dem einmaligen Zuschuss KfW 461 wählen. Die beiden Programme gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. So können Sie einen Zuschuss, bzw. Tilgungszuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, also bis zu 75.000 Euro Förderung erhalten. Im Neubau kann man nur noch den Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss bis zu 12,5 % der Kreditsumme beantragen. Das entspricht einer Förderung von maximal 18.750 Euro Förderung. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur Förderung durch die KfW.
Programm | Art der Maßnahme | Förderung |
---|---|---|
KfW 262 | Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Tilgungszuschuss von 30 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 18.000 € |
BEG EM + iSFP-Bonus | Tilgungszuschuss von 35 % der Kreditsumme von höchstens 60.000 €, max. 21.000 € | |
KfW 461 | Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) | Zuschuss bis zu 50 % der Investitionskosten von höchstens 150.000 €, max. 75.000 € |
KfW 261 | Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Kreditsumme von höchsten 150.000 €, max. 75.000 € | |
KfW 461 | Neubau nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) | Der Zuschuss KfW 461 ist am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden. |
KfW 261 | Tilgungszuschuss von 12,5 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 18.750 € |
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.