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Solarthermie Förderung: Infos zur Förderung von Solarthermie

Bild: Solarthermie-Anlage auf Dach
Solarthermie-Anlage | © PublicDomainPictures / pixabay.com CC0

Mit Solarthermie lässt sich das eigene Heizungswasser oder Trinkwasser praktisch kostenfrei erwärmen. Investieren muss man in solch eine Anlage aber trotzdem.

Damit Sie nicht die kompletten Kosten alleine tragen müssen, steht jedem (künftigen) Besitzer einer Solarthermie-Anlage auch eine Förderung zu. Wir erläutern für Sie alle wichtigen Aspekte der Solarthermie-Förderung und schlüsseln auf, wie viel Geld Sie für welche Anlage bekommen können.

Inhalt


    Solarthermie Förderung: Übersicht

    Die Nutzung erneuerbarer Energien ist häufig mit hohen Investitionskosten verbunden. Bei der Anschaffung von Solarthermie-Anlagen entstehen meist Kosten zwischen ca. 3.800 und knapp 14.000 Euro, weil diese im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen wie Ölheizungen und Gasheizungen noch nicht sehr weit verbreitet sind.

    In Deutschland soll die Förderung der Solarthermie Investitionsanreize schaffen und damit den Markt für diese Art der „Sonnenheizung“ anzukurbeln. „Grüne Energien“ werden auf diese Weise zugänglicher und künftig auch weitaus günstiger. Förderungen gibt es auf Bundesebene durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Rahmen des Programms BEG EM wird die Solarthermieanlage als Einzelmaßnahme gefördert und im Rahmen des Programms BEG WG & NWG wird sie anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung gefördert.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Förderung für Solarthermie-Anlagen ist durch Novellierungen der BEG in den letzten Jahren deutlich gestiegen und zudem übersichtlicher geworden. Dadurch amortisieren sich die Ausgaben für die Solarthermie-Anlage früher als bisher. Die Anschaffung einer solchen Anlage senkt die Heizkosten also nachhaltig und entlastet so deren Besitzer finanziell.

    Förderung für Solarthermie?

    Solaranlage Förderung: Als Einzelmaßnahme durch die KfW (BEG EM)

    Bild: Solarthermie-Förderung des BAFA
    BAFA-Förderung für Solarthermie | © Beautiful landscape / shutterstock.com

    Förderung für eine Solarthermie-Anlage gibt es aktuell im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die Förderung für den Heizungstausch als Einzelmaßnahme wird seit 2024 von der KfW gewährt. Sie können mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten rechnen.

    Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem werden gleichermaßen gefördert. Konkret geht es um die Installation von Solarthermie-Anlagen im Gebäudebestand. Eine gestaffelte Förderung mit Pauschalbeiträgen gehört inzwischen ebenso der Vergangenheit an wie der Kesseltauschbonus oder der Heizungstauschbonus.

    Es gibt bestimmte Bedingungen für die Förderung einer Solarthermie-Anlage. Allen voran müssen die Kosten die Bagatellgrenze von 2.000 Euro übersteigen, um die KfW-BEG-Förderung für die Einzelmaßnahme bekommen zu können. Außerdem muss die Anlage zwingend in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen“ des BAFA aufgeführt sein.

    Solarthermie-Anlage KfW-Förderung
    Heizungsunterstützung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
    Warmwasserbereitung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
    Förderung pro Quadratmeter eingestellt

    Förderung pro Quadratmeter

    Für Anlagen mit bis zu 14 Quadratmetern Kollektorfläche erhielt man früher mindestens 500 Euro Förderung. Zusätzlich gab es noch eine Förderung pro Quadratmeter, die ab dieser Kollektorgröße ausgezahlt wurde. Diese Förderungen sind durch die prozentuale Förderung von Solarthermie-Anlagen ersetzt worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.

    Solarthermie Kosten: Einige Beispiele

    Durchschnittliche Solarthermie-Anlagen für Einfamilienhäuser (Heizungsunterstützung) besitzen zwischen 7 und 20 Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Damit Sie einen Überblick über mögliche Kosten einer Solarthermie-Anlage erhalten, haben wir für Sie einmal ein paar Beispiele in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

    Bauart Gebäudeart Bruttokollektorfläche Anschaffungskosten Grundförderung Gesamtkosten 
    abzgl. Förderung
    Heizungsunterstützung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 16 m² ca. 10.600 € 30 %, ca. 
    3.180 €
    7.420 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 50 m² ca. 37.500 € 30 %, ca. 
    11.250 €
    26.250 €
    Warmwasserbereitung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 6 m² ca. 6.750 € 30 %, ca. 
    2025 €
    4.725 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 30 m² ca. 25.000 € 30 %, ca. 
    7.500 €
    17.500 €

    * Einfamilienhaus, ** Mehrfamilienhaus

    Diese Richtlinien müssen Sie bei der KfW-Förderung für Heizungen als Einzelmaßnahmen einhalten

    Um die Solarthermie-Förderung der KfW (BEG EM) in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Vorgaben eingehalten werden. Sie sollten diese Punkte bei der Planung Ihrer Solarthermie-Anlage berücksichtigen. Besonders diese Punkte sind wichtig: Bevor die Förderung beantragt werden kann, muss ein Angebot eines Handwerkers angenommen worden sein. Das Angebot muss zudem eine aufschiebende bzw. auflösende Klausel enthalten. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung gebunden ist. Nach Zusage der Förderung muss die neue Solarthermie-Anlage innerhalb von 36 Monaten installiert werden. Bis Ende 2023 musste man den Förderantrag vor der Beauftragung eines Handwerkers stellen.

    Wichtig für die Förderung ist, dass die Anlage, die Sie installieren lassen möchten, beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Unabhängig von Kollektorfläche oder sonstigen Spezifikationen bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn die BAFA die Solarthermie-Anlage explizit erwähnt hat. Doch keine Sorge: Die Liste beinhaltet derzeit weit mehr als 1.000 verschiedene Produkte. Beachten Sie, dass die BEG EM Förderung für den Heizungstausch bis Ende 2023 noch beim BAFA lag. Deshalb führt das BAFA auch noch die Liste mit förderfähigen Anlagen. 

    Förderung von Solarthermie: Höhe des Fördersatzes

    Die Installation einer neuen Solarthermie-Anlage wird von der KfW mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro. Das bedeutet, dass Ihnen mindestens ein Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro zusteht. Der Fördersatz kann durch zwei Boni für selbstnutzende Immobilieneigentümer erhöht werden.

    Der Klimabonus

    Seit 2024 ersetzt der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, den ehemaligen Heizungstauschbonus. Der Bonus erhöht den Fördersatz um weitere 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Er gilt auch für Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen. 

    Beachten Sie, dass der Klimabonus in 2029 und danach alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt wird. Sollten Sie die Installation einer solarthermischen Anlage planen, ist eine baldige Planung ratsam. Zusammen mit der Grundförderung erhalten Sie einen Fördersatz von 50 Prozent, was einer effektiven Förderung von bis zu 15.000 Euro entspricht.

    Der Einkommensbonus

    Sollte Ihr Haushalt ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro nicht überschreiten, haben Sie Anspruch auf den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Die Gesamtförderung für eine neue Solarthermie-Anlage ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt. 

    Wenn Sie den Klimabonus und den Einkommensbonus erhalten, steht Ihnen eine Förderung von bis zu 21.000 Euro zu. Sowohl der Einkommensbonus als auch der Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und lassen sich nicht für vermietete Objekte beantragen. 

    Der Ergänzungskredit

    Für einzelne Sanierungsmaßnahmen stellt die KfW seit 2024 ergänzend zur Zuschussförderung einen Kredit zur Verfügung, damit sich auch einkommensschwächere Haushalte eine Sanierung leisten können. Der Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro kann grundsätzlich von jedem selbstnutzenden Immobilieneigentümer beantragt werden. 

    Wenn das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, erhalten Sie zudem eine Zinsvergünstigung der KfW von bis zu 2,5 Prozent im Vergleich zu einer marktüblichen Finanzierung. Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie zunächst ein Handwerkerangebot annehmen und dann den Kredit beantragen. Sie erhalten den Kredit der KfW dann über Ihre Hausbank. 

    In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Förderung einer Solarthermie-Anlage als Einzelmaßnahme:

    Fall* Grundförderung KlimabonusEinkommensbonus Fördersatz
    Neue Solarthermie-Anlage wird installiert. 30 % -- 30 %
    Eine Solarthermie-Anlage ersetzt eine alte Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe. 30 % 20 %**- 50 %

    Eine neue Solarthermie-Anlage wird installiert und Ihr brutto Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € pro Jahr.

    30 %-30 %60 %

    Eine Solarthermie-Anlage ersetzt eine alte Heizung und Ihr brutto Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € pro Jahr.

    30 % 20 %**30 % 70 %***

    *Eine Solarthermie-Anlage wird so gut wie nie alleine verbaut, sondern in der Regel als Unterstützung für eine andere Heizungsanlage; **Der Klimabonus ist nur bis Ende 2028 in dieser Höhe verfügbar; ***Der Fördersatz ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt.

    Förderung für Solarthermie?


    Förderung von Solarthermie: Als Komplettsanierung (BEG WG)

    Bild: KfW Effizienzhaus-Förderung für Solarthermie
    KfW-Förderung für Solarthermie im Neubau | © Mehaniq / shutterstock.com

    Für eine Komplett-Sanierung können Sie den Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss nutzen. So können Sie einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, also bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten. Beachten Sie, dass eine Solarthermie-Anlage dabei natürlich nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert wird. 

    In 2024 gibt es keine Änderungen an der Förderung von Komplettsanierungen im Rahmen der BEG WG & BEG NWG. Allerdings ist es nun wieder möglich, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können. Eine Maßnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden.

    In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur aktuellen BEG WG Förderung durch die KfW:

    Programm Art der Maßnahme Förderung
    KfW 262 Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) Der Tilgungszuschuss KfW 262 ist 2022 eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden.
    KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme von höchsten 150.000 €, max. 67.500 (inkl. Boni)
    KfW 461 Der Zuschuss KfW 461 ist 2022 eingestellt worden und kann nicht mehr beantragt werden.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.