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Förderung Dachsanierung: was steht Ihnen zu?

Bild: Dachdecker bei der Arbeit
Hier wird gerade das Dach saniert | © 7854 / pixabay.com CC0

Wer sein Dach in Deutschland saniert, bekommt in der Regel eine Förderung vom Staat. Das können einmalige Zuschüsse oder - im Rahmen einer Komplettsanierung - zinsgünstige Kredite inklusive Tilgungszuschuss sein.

Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Förderung für Ihr Dach ausfällt, wie Sie den Antrag bei BAFA und KfW stellen, wann ein Energieberater benötigt wird und welche Kosten dafür anfallen. Jetzt weiterlesen, damit Sie keine Förderung verpassen!

Inhalt


    Förderung Dachsanierung: Allgemeines über Förderungen in Deutschland

    In Deutschland gibt es zwei wesentliche Institutionen, die Förderungen für Sanierungen vergeben. Das sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die überregionalen Förderungen werden festgehalten in dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Daneben existieren noch viele regionale Förderungen, wie zum Beispiel proKlima in Hannover.

    Das BAFA kümmert sich seit Anfang 2021 um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, also beispielsweise eine neue Dachdämmung. Die Ausnahme bildet der Austausch alter Heizungen gegen neue. Bei dieser Sanierungsmaßnahme handelt es sich zwar auch um eine BEG Einzelmaßnahme, diese wird seit Januar 2024 aber von der KfW gefördert (BEG EM Wärmeerzeugung).

    Daneben bietet die KfW zudem zinsgünstige Förderkredite für Einzelmaßnahmen, Sanierungen zum Effizienzhaus und klimafreundliche Neubauten an, die Sie in Anspruch nehmen können, etwa wenn Sie gerade nicht über das nötige Kapital für die Dachsanierung verfügen. 

    Bild: Energieheld-Tipps

    Bei allen Förderungen in Deutschland gilt: Machen Sie sich rechtzeitig schlau - im Nachhinein gibt es keine Förderung mehr! Zuerst müssen Sie ein Handwerkerangebot unterschreiben, dann können Sie die Förderung stellen. Wenn Sie eine Anfrage bei Energieheld stellen, dann beraten wir Sie auch stets zur passenden Förderung.


    Dachsanierung: Alle Förderungen & Kosten

    Bild: Reet-Dach-Sanierung
    Eine Reet-Dach-Sanierung | © evy08 / pixabay.com CC0

    Eine Sanierung am Dach muss immer eine Dämmung enthalten, um förderfähig zu sein - egal ob Steildach oder Flachdach. Diese Vorgabe gilt für Neubauten und Altbauten gleichermaßen, obgleich die Förderung für Neubauten ohnehin über einen einheitlichen Kredit abgedeckt wird, der alle Gewerke beinhaltet.

    Zuschuss für Einzelmaßnahmen

    Bei der Dachsanierung im Altbau wird aber nicht nur die Dämmung selbst, sondern auch jegliche andere Maßnahme gefördert, die im Zusammenhang mit der Dämmung anfällt. Dazu können auch Arbeiten an der Elektrik oder Innenausbau gehören. Im Durchschnitt erhalten Sie 3.000 bis 6.500 Euro vom BAFA zurück. Sofern die Dachsanierung vor Beginn der Bauarbeiten in einem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) vom Energieberater war, erhöht sich der Basis-Fördersatz von 15 auf 20 Prozent und die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro. Damit liegt die maximale Förderung bei 4.500 bis 12.000 Euro.

    Kredit für Einzelmaßnahmen

    Der Förderkredit für Einzelmaßnahmen der KfW kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der KfW-Kredit 262 sah einen Tilgungszuschuss vor. Dieser wurde durch eine Novelle der BEG im Juli 2022 gestrichen. Einzelmaßnahmen können seitdem nur noch bei der BAFA als Zuschuss beantragt werden.

    Dafür gibt es seit 2024 von der KfW einen Ergänzungskredit (KfW 358, 359). Die maximale Kreditsumme beträgt hierbei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro wird zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Die maximale Zinsvergünstigung beträgt 2,5 % für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit. Die maximale Zinsbindungsfrist liegt bei 10 Jahren. Die Kreditförderung mitsamt Zinsvergünstigung kann mit den Förderungen für Einzelmaßnahmen für Heizung, Gebäudehülle und Co kumuliert werden.

    Zuschuss für Komplettsanierung und Neubau

    Außerdem verfügbar ist ein Kredit mit Tilgungszuschuss der KfW für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Es handelt sich um den Kredit KfW 261. In diesem Rahmen können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro mit einem Fördersatz von max. 45 Prozent, also 67.500 Euro erhalten.

    Beim klimafreundlichen Neubau steht Ihnen der Kredit KfW 297 zur Verfügung. Maximal 150.000 Euro Förderung können Sie erhalten. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit.

    Kumulierung BEG EM und WG

    Zudem ist es nun wieder möglich, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG, worunter auch das KfW 261 fällt, zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können. Eine Maßnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden.

    Sanierung am Dach Kosten mit Einbau Programm Förderung
    Dachdämmung 75 - 310 € pro m² BAFA BEG EM bis zu 20 % der Kosten*, max. 12.000 €
    Ergänzungskredit Kredit von bis zu 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 %** 
    Dachausbau (inkl. Dämmung) 375 - 625 € pro m² BAFA BEG EM bis zu 20 % der Kosten*, max. 12.000 €
    Ergänzungskredit Kredit von bis zu 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 %**
    Umfassende Dachsanierung 250 - 375 € pro m² BAFA BEG EM bis zu 20 % der Kosten*, max. 12.000 €
    Ergänzungskredit Kredit von bis zu 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 %**
    Dacheindeckung 100 - 160 € pro m² Keine Förderung ohne Dämmung
    Flachdachdämmung 55 - 150 € pro m² BAFA BEG EM bis zu 20 % der Kosten*, max. 12.000 €
    Ergänzungskredit Kredit von bis zu 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 %**
    Flachdachbegrünung (inkl. Dämmung) 30 - 125 € pro m² BAFA BEG EM bis zu 20 % der Kosten*, max. 12.000 €
    Ergänzungskredit Kredit von bis zu 120.000 € + Zinsvergünstigung von max. 2,5 %**
    Flachdachabdichtung 25 - 55 € pro m² Keine Förderung ohne Dämmung

    *mit iSFP-Bonus; **bei Brutto Haushaltseinkommen von max. 90.000 €

    Die Förderinstitute fordern für die allermeisten Dachdämmungen einen U-Wert von 0,14 W/(m²·K). Als Laie hilft Ihnen dieser Wert jedoch wenig weiter, da die Dicke jeder Dämmung im Zusammenhang mit dem Dachaufbau aufs Neue von einem Experten berechnet werden muss. Ihr Energieberater wird Ihnen erläutern, wie dick ihre Dämmung sein muss, um diesen Standard zu erreichen und somit förderfähig zu sein.


    Förderung Dachsanierung: Antragstellung

    Bild: Antrag auf Förderung für ein Dach
    So stellen Sie den Antrag auf Dach-Förderung | © rawpixel / pixabay.com CC0

    Neu seit 2024 ist, dass Förderanträge für Einzelmaßnahmen erst gestellt werden können, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde. Das gilt nicht für Anträge für KfW-Förderungen (außer BEG EM Wärmeerzeugung). Dabei muss der Auftrag auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten – sprich, der Auftrag ist an die Zusage der Förderung geknüpft. Die Maßnahme muss innerhalb der Bewilligungsfrist umgesetzt werden, d. h. innerhalb von 36 Monaten.

    Der einfachste Weg für den Antrag ist der direkte Gang zum Energieberater (Energie-Effizenz-Experte). Er verschafft sich einen Überblick und stellt die benötigten Dokumente aus, die Sie zum Erhalt der Förderung berechtigen. Ohne diese Dokumente können Sie keine staatliche Förderung beantragen bzw. bekommen.

    Energieberater für Förderungen von BAFA und KfW

    Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss für die BAFA-Förderung nach BEG eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energie-Effizienz-Experten, also einem Energieberater der dena-Expertenliste, ausgestellt worden sein. Erst mit der TBP-ID-Nummer, die anschließend vom BAFA vergeben wird, kann der Förderantrag per Online-Formular gestellt werden. Das wiederum können Sie selbst erledigen, einfacher ist es jedoch, auch diesen Schritt direkt dem Energieberater zu überlassen.

    Zur Beantragung der KfW-Förderkredite benötigen Sie den Energieberater vor Beginn der Maßnahme und danach. Zuerst erstellt der Experte eine „Bestätigung zum Antrag“ und übermittelt diese an Ihren Finanzierungspartner, z. B. die Hausbank, der dann den Antrag stellt. Damit Sie im Anschluss den Tilgungszuschuss auch erhalten, muss der Energieberater nach Abschluss aller Arbeiten die korrekte Durchführung bestätigen.

    Für jeden Förderantrag fallen mit Energieberater Kosten um die 300 bis 400 Euro an, aber angesichts der hohen Zuschüsse dürfte diese Summe verschmerzbar sein. Zumal die Möglichkeit besteht, die Dienstleistung des Energieberaters sowohl beim BAFA als auch bei der KfW mitfördern zu lassen. Die zusätzlichen Kosten sind auf jeden Fall berechtigt, da auch Energieberater keine Arbeitszeit zu verschenken haben. Mit Energieheld finden Sie ganz leicht und kostenlos einen passenden Energieberater aus Ihrer Nähe.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.

    Dachsanierung mit Förderung

    Förderung Dachsanierung: Sonstiges & regionale Programme

    Neben den bereits genannten Förderungen für Ihr Dach gibt es noch viele regionale und Zusatz-Programme, die wir hier leider nicht alle im Einzelnen aufzählen können. Regionale Förderungen gibt es auf Länderebene und teilweise bieten einzelne Städte auch extra Förderungen für die Erhaltung von bestehendem Wohnraum oder Denkmälern an.

    Um keine Förderung ungenutzt zu lassen, sollten Sie sich an einen regionalen Energieberater wenden. Bei beiden Anlaufstellen kann man Ihnen ganz sicher weiterhelfen. Im Internet finden sich auch viele, aber leider nicht alle Informationen.