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Solarpflicht: Für Neubau und Sanierung

Bild: Solarpflicht in Deutschland
Solar-Pflicht: Was gilt aktuell? | © jplenio / pixabay.com CC0

Von der Solar-Pflicht ist in jüngster Vergangenheit immer wieder zu lesen und zu hören. Doch worum geht es genau? Gilt die Solardach-Pflicht schon und wenn ja wo? Wer ist davon konkret betroffen? Muss ich jetzt eine Solaranlage auf meinem Dach installieren?

Und wenn ja, was für eine - Solarthermie oder Photovoltaik? Im folgenden Artikel wollen wir diese und andere Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick zum Thema Photovoltaik-Pflicht verschaffen.

Inhalt


    Solarpflicht: Gesetzeslage und Status quo in 2023

    Bild: Gesetzliche Solarpflicht
    Die Solar-Pflicht auf Bundesebene kommt wahrscheinlich | © Hermann / pixabay.com CC0

    Aktuell gibt es verschiedene Gesetze zum Thema erneuerbare Energien und Solaranlagen, die teils bundesweit, teils für einzelne Bundesländer gelten. Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

    Auf Bundesebene gehören Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und Bundes-Klimaschutzgesetz dazu. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Klimaschutzgesetze und Solargesetze sowie die Landesbauordnung in NRW.

    Grundsätzlich gilt bundesweit immer mindestens das GEG. Darin sind verbindliche technische Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik für Neubauten und Sanierungen festgelegt. Eine Solarpflicht ist darin jedoch nicht explizit vorgeschrieben. Außerdem sind im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Ziele zur Emissionssenkung festgelegt. Es schreibt bislang allerdings ebenfalls keine konkreten Maßnahmen zum Erreichen der Ziele vor.

    In einigen Bundesländern gibt es dagegen bereits Klimaschutzgesetze (KSG) oder ähnliche Gesetze, in denen eine solche Solar-Pflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bzw. öffentliche Gebäude festgelegt ist. Dazu gehören u. a. das KSG in Baden-Württemberg und in Hamburg oder das Solargesetz in Berlin, um nur einige zu nennen.

    Auch in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind mittlerweile verschiedene KSG und Solargesetze in Kraft getreten (Stand Oktober 2023). Weitere KSG bzw. Solargesetze sind geplant oder sollen novelliert werden (z. B. in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Außerdem wird voraussichtlich eine Solar-Pflicht auf Bundesebene kommen, die für alle Bundesländer gilt.

    Welche Technologie wird angestrebt?

    Bevorzugte Technologie der Solar-Pflicht ist die Photovotlaik-Anlage zur Stromerzeugung. In einigen Bundesländern kann man alternativ zur PV-Anlage auch eine Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung installieren lassen. Diese gilt dann als Erfüllung der Solar-Pflicht. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht.

    Sollten Sie Fragen hierzu haben oder sich Ihrer Sache nicht sicher sein, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren zertifizierten Beratern auf. Sie kennen sich mit der jeweiligen Gesetzeslage und ggf. auch mit möglichen Förderungen für die Anschaffung einer PV-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage aus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.

    Bild: Energieheld-Tipps

    In einigen Bundesländern sind bereits Gesetze beschlossen, die eine Solar-Pflicht vorsehen. Diese gelten teilweise bereits seit 2022. In anderen Ländern sind solche Gesetze ebenfalls geplant. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz in naher Zukunft ebenfalls um eine Pflicht zur Photovoltaikanlage erweitert wird.


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    Solarpflicht: Im Neubau

    Bild: Wohngebäude mit Photovoltaik-Anlage
    Solar-Pflicht für Neubauten und Sanierungen: Bald überall? | © Otmar Smit / shutterstock.com

    Aktuell gibt es im Neubau keine Solar-Pflicht. Für einige Bundesländer ist sie aber beschlossen oder geplant. Eine Solar-Pflicht im Neubau kommt in Baden-Württemberg für Nichtwohngebäude bereits am 01.01.2022.

    Für Wohngebäude gilt sie dort ab dem 01.05.2022. In Hamburg gilt seit 01.01.2023 eine PV-Pflicht für Neubauten sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (Solarthermie als Alternative ist erlaubt).

    Auch in Berlin und in Rheinland-Pfalz gilt für Neubauten seit 2023 eine Solar-Pflicht. Weitere Bundesländer wie z. B. Bremen oder Niedersachsen werden folgen. Eine einheitliche Vorschrift auf Bundesebene gibt es jedoch bislang nicht. Einen aktuellen Überblick finden Sie in folgender Tabelle (Stand Oktober 2021).

    BundeslandSolarpflicht Neubau WohngebäudeSolarpflicht Neubau Nichtwohngebäude / Sonstige
    Baden-Württembergseit 01.05.2022seit 01.01.2022 Neubau Nicht-Wohngebäude + Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen
    Bayernnicht geplantseit 01.03.2023 Neubau Industrie- und Gewerbegebäude / ab 01.06.2023 Neubau alle Nicht-Wohngebäude
    Berlinseit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachflächeseit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche
    Bremenab 01.06.2025; mind. 50% der Dachflächeab 01.06.2025; mind. 50% der Dachfläche
    Hamburgseit 01.01.2023seit 01.01.2023
    Hessennicht geplantlandeseigene Gebäude und Parkplätze
    Niedersachsenseit 01.01.2023 Vorsorge-Pflicht: Neubauten müssen für die Nachrüstung von PV-Anlagen geeignet sein; ab 01.01.2025 Solarpflichtseit 01.01.2023 für überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 75 m² Dachfläche
    Nordrhein-Westfalenin Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedetseit 01.01.2022 Solar-Pflicht für öffentliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen
    Rheinland-Pfalznicht geplantseit 01.01.2023 Solar-Pflicht bei gewerblichen Neubauten mit über 100 m² + Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen
    Schleswig-Holsteinnicht geplantseit 01.01.2023 Neubau Nicht-Wohngebäude + neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen

    Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht in Neubauten.

    Solarpflicht: Für Ölheizungen und Gasheizungen?

    Eine konkrete gesetzliche Vorschrift, die bei der Installation einer Gasheizung oder einer Ölheizung zur Anschaffung einer Solaranlage verpflichtet, gibt es aktuell nicht. Allerdings sind die Vorschriften des GEG für Neubauten so streng, dass man sie mit einer Gas-Brennwertheizung oder einer Öl-Brennwertheizung praktisch nicht einhalten kann. Die Installation einer Solaranlage zur Senkung des Primärenergiebedarfs ist hier also eine Erfüllungsoption.

    Photovoltaik statt Solarthermie nutzen

    Um die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen, wurden bislang meist Solarthermie-Anlagen genutzt. Dass auch Strom aus gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung des Primärenergiebedarfs mit einfließen kann um die Vorschriften zu erfüllen, ist eine Neuerung des 2020 eingeführten GEG. Dieses hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 ersetzt. In den KSG der Länder wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen ohnehin bevorzugt - die Solarthermie ist nur eine alternative Erfüllungsoption.

    Zukunftsvision Photovoltaik-Pflicht

    Dass es in absehbarer Zeit eine bundesweite, gesetzlich verankerte PV-Pflicht geben wird, ist sehr wahrscheinlich. Die Vision dürfte sein, auf jedem verfügbaren und geeigneten Dach in Deutschland eine PV-Anlage zu installieren. So soll die Menge an grünem Solarstrom erhöht werden, um die CO2-Emissionen zu senken. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Gebäudeausrichtung sowie eine entsprechende Gebäudestatik. Außerdem muss eine Amortisation der Kosten vorhersehbar sein. Darüber hinaus sind denkmalgeschütze Gebäude ausgenommen.

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    Solarpflicht: Für Altbau-Sanierungen

    Bild: Solar-Pflicht für Altbau-Sanierungen
    Bei Sanierungen mancherorts Pflicht: PV-Anlage | © Altrendo Images / shutterstock.com

    Eine allgemein gültige Solar-Pflicht für die Altbau-Sanierung von Wohngebäuden gibt es momentan noch nicht. In Baden-Württemberg ist sie aber seit 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen vorgeschrieben.

    Das gilt seit Januar 2023 auch für Berlin und ab 2025 für Hamburger Dächer. Für Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein tritt eine Solar-Pflicht für Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden in den kommenden Jahren in Kraft. In Bremen gilt diese ab 2024 auch für Wohngebäude. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick (Stand: Oktober 2023).

    BundeslandSolar-Pflicht Sanierung WohngebäudeSolar-Pflicht Sanierung Nichtwohngebäude + Sonstiges
    Baden-Württembergseit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungenseit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen
    Bayernnicht geplantab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen
    Berlinseit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachflächeseit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche
    Bremenab 01.06.2024ab 01.06.2024
    Hamburgab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungenab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen
    Nordrhein-Westfalenin Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedetseit 01.01.2022 Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen
    Schleswig-Holstein seit 01.01.2023 Renovierungen / Sanierungen von 10% oder mehr der Dachfläche

    Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht für Sanierungen.


    Solardach Pflicht: Für öffentliche Gebäude

    Bild: Solarpflicht öffentliche Gebäude
    Öffentliche Gebäude eignen sich häufig für Solaranlagen | © MarciMarc105 / pixabay.com CC0

    Die Solar-Pflicht besteht vielerorts auch für Nichtwohngebäude. Gemeint sind damit gewerbliche Gebäude wie etwa Fabriken oder Bürogebäude und öffentliche Gebäude wie Universitäten oder Rathäuser.

    Je nach geltendem Gesetz sind damit manchmal aber auch nur öffentliche oder nur gewerbliche Nichtwohngebäude gemeint. In Baden-Württemberg gilt die Solar-Pflicht sowohl für gewerbliche als auch für öffentliche Gebäude.

    In Hamburg dagegen gibt es nur eine Absichtserklärung, öffentliche Gebäude klimaneutral zu machen. Sie gelten also nicht als Nichtwohngebäude im Sinne des Hamburgischen KSG. Tatsächlich betroffen sind nur gewerbliche Nichtwohngebäude. Insgesamt plant die Stadt Hamburg aber trotzdem eine Anlagen-Leistung von 13 Megawatt auf ca. 100.000 Quadratmetern öffentlicher Dachfläche. Eine Übersicht zur Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude finden Sie in der folgenden Tabelle (Stand Oktober 2023).

    BundeslandSolar-Pflicht für Neubau öffentliches GebäudeSolar-Pflicht für Sanierung öffentliches Gebäude + Sonstiges
    Baden-Württembergseit 01.01.2022seit 01.01.2023
    Berlinseit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachflächeseit 01.01.2023 mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche
    Bremenab 01.06.2025; mind. 50% der Dachflächeab 01.06.2024
    Hamburgseit 01.01.2023ab 01.01.2025
    Hessenlandeseigene Gebäude und Parkplätze 
    Niedersachsenseit 01.01.2023 für überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 75 m² Dachflächenicht geplant
    Nordrhein-Westfalenin Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedetseit 01.01.2022 müssen neue Behörden-Parkplätze mit PV-Anlagen überdacht werden
    Schleswig-Holstein seit 01.01.2023 Renovierungen / Sanierungen von 10% oder mehr der Dachfläche

    Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude.

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    Solarpflicht: Befreiung von der Solardach Pflicht

    Bild: Photovoltaik-Anlage an Fassade
    PV-Anlagen für die Fassade erfüllen die PV-Pflicht | © cricrimo / pixabay.com CC0

    Für eine eventuell bestehende Solar-Pflicht gibt es in bestimmten Bundesländern auch verschiedene Ausnahmen. So kann die Verpflichtung, eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren, häufig auch durch den Einsatz einer bestehenden oder neu angeschafften Solarthermie-Anlage erfüllt werden.

    Sie wird quasi als einer Photovoltaikanlage gleichwertig betrachtet. Das gilt natürlich auch, wenn bereits eine Photovoltaik-Anlage vorhanden ist. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation aus technischen Gründen oder wegen einer Dachausrichtung Richtung Norden nicht möglich ist.

    Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn das Gebäude verschattet und / oder eine Amortisation der Photovoltaikanlage nicht zu erwarten ist. Außerdem kann man sein Dach auch an Dritte verpachten, die dann dort eine Solaranlage installieren. Schließlich kann man auch eine PV-Anlage mieten. Eine Pflicht diese Option anzunehmen gibt es allerdings nicht. Diese Ausnahmen gelten nicht alle immer und überall. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht möglicher Ausnahmen (Stand: Oktober 2023).

    Bundesland mit Solar-PflichtErfüllungsoptionen / Ausnahmen von der Solar-Pflicht
    Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-PfalzInstallation von / bereits vorhandene Solarthermie gelten als Erfüllungsoption
    Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-PfalzInstallation von PV an der Außenfläche des Gebäudes oder in Gebäudenähe gilt auch als Erfüllungsoption
    Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-PfalzVerpachtung der Dachfläche an Dritte (die dann eine PV-Anlage installieren) gilt als Erfüllungsoption
    Baden-Württemberg, BerlinAusnahme bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie z. B. den Denkmalschutz / Dachbegrünung
    Berlin, HamburgAusnahme, wenn Installation technisch unmöglich ist
    Berlin, BremenAusnahme bei Nordausrichtung der Dachfläche
    Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-PfalzAusnahme, wenn eine finanzielle Amortisation nicht zu erwarten ist
    Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-PfalzAusnahme, wenn durch unangemessenen Aufwand eine unbillige Härte entsteht

    Die Befreiung bzw. Ausnahmen von der Solar-Pflicht gelten natürlich nicht einfach so. Man muss die Befreiung beantragen. Welche Behörde oder Institution für die Befreiung in welchem Bundesland zuständig ist und wie die Befreiung im Detail geregelt ist, entnehmen Sie dem gültigen Klimaschutz- oder Solargesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie das Kontaktformular und wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. Sie kennen sich in der Materie bestens aus und helfen Ihnen gerne.


    Solarpflicht: Fazit & Empfehlung

    Bild: Ein Installateur bringt Solarpanele auf einem Hausdach an
    PV auf dem Dach: Auch ohne Solarpflicht eine gute Idee | © zstock / shutterstock.com

    Eine bundesweite Solarpflicht ist noch nicht in Sicht. Die einzelnen Länder implementieren jedoch nach und nach Regelungen für Neubauten und Sanierungen sowie öffentliche Gebäude und Flächen, die dem Ziel einer weitläufigen Photovoltaikabdeckung entgegenkommen. In den kommenden Jahren werden immer mehr dieser Regelungen greifen.

    Doch auch ohne Verpflichtung ist es sowohl aus wirtschaftlicher als auch Nachhaltigkeitsperspektive klug, bei passender Gelegenheit in eine Solaranlage zu investieren. Das gilt ganz besonders, wenn Sie einen Neubau oder eine größere Dachsanierung planen. Hier sind ist der Kostenaufwand im Schnitt etwas niedriger, da große Teile der nötigen Arbeiten ohnehin erledigt werden müssen.

    Sie sparen nicht nur Energiekosten und tun der Umwelt einen Gefallen - Sie greifen auch einer eventuell für Sie geltenden Solarpflicht vor. Unabhängig davon, ob Sie zu einer PV-Anlage verpflichtet sind oder freiwillig eine installieren möchten: Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage bei Energieheld. Wir finden die richtige PV-Anlage für Sie!