Solar-Pflicht für Neubau und Sanierung

Von der Solar-Pflicht war in jüngster Vergangenheit immer wieder zu lesen und zu hören. Doch worum geht es genau? Gilt die Solardach-Pflicht schon und wenn ja wo? Wer ist davon konkret betroffen? Muss ich jetzt eine Solaranlage auf meinem Dach installieren?
Und wenn ja, was für eine - Solarthermie oder Photovoltaik? Im folgenden Artikel wollen wir diese und andere Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick zum Thema Solaranlagen-Pflicht verschaffen.
Gesetzeslage und Status quo in 2022 / 2023

Aktuell gibt es gibt es verschiedene Gesetze zum Thema erneuerbare Energien und Solaranlagen, die teils bundesweit, teils für einzelne Bundesländer gelten. Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.
Auf Bundesebene gehören Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und Bundes-Klimaschutzgesetz dazu. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Klimaschutzgesetze und Solargesetze sowie die Landesbauordnung in NRW.
Grundsätzlich gilt bundesweit immer mindestens das GEG. Darin sind verbindliche technische Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik für Neubauten und Sanierungen festgelegt. Eine Solar-Pflicht ist darin jedoch nicht explizit vorgeschrieben. Außerdem sind im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Ziele zur Emissionssenkung festgelegt. Es schreibt bislang allerdings ebenfalls keine konkreten Maßnahmen zum Erreichen der Ziele vor.
In einigen Bundesländern gibt es dagegen bereits Klimaschutzgesetze (KSG) oder ähnliche Gesetze, in denen eine solche Solar-Pflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bzw. öffentliche Gebäude festgelegt ist. Dazu gehören u. a. das KSG in Baden-Württemberg und in Hamburg oder das Solargesetz in Berlin um nur einige zu nennen. Weitere KSG bzw. Solargesetze sind geplant oder sollen novelliert werden (z. B. in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Außerdem wird voraussichtlich eine Solar-Pflicht auf Bundesebene kommen, die für alle Bundesländer gilt.
Welche Technologie wird angestrebt?
Bevorzugte Technologie der Solar-Pflicht ist die Photovotlaik-Anlage zur Stromerzeugung. In einigen Bundesländern kann man alternativ zur PV-Anlage auch eine Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung installieren lassen. Diese gilt dann als Erfüllung der Solar-Pflicht. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder sich Ihrer Sache nicht sicher sein, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren zertifizierten Beratern auf. Sie kennen sich mit der jeweiligen Gesetzeslage und ggf. auch mit möglichen Förderungen für die Anschaffung einer PV-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage aus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.

In einigen Bundesländern sind bereits Gesetze beschlossen, die eine Solar-Pflicht vorsehen. Diese gilt aber frühestens ab 2022. In anderen Ländern sind solche Gesetze geplant. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz in naher Zukunft ebenfalls um eine Solar-Pflicht erweitert wird, die ggf. bereits im Laufe des Jahres 2022 Gültigkeit erlangt.
Solar-Pflicht im Neubau

Aktuell gibt es im Neubau keine Solar-Pflicht. Für einige Bundesländer ist sie aber beschlossen oder geplant. Eine Solar-Pflicht im Neubau kommt in Baden-Württemberg für Nichtwohngebäude bereits am 01.01.2022.
Für Wohngebäude gilt sie dort ab dem 01.05.2022. In Hamburg gilt seit 01.01.2023 eine PV-Pflicht für Neubauten sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (Solarthermie als Alternative ist erlaubt).
Auch in Berlin und in Rheinland-Pfalz gilt für Neubauten seit 2023 eine Solar-Pflicht. Weitere Bundesländer wie z. B. Bremen oder Niedersachsen werden folgen. Eine einheitliche Vorschrift auf Bundesebene gibt es jedoch bislang nicht. Einen aktuellen Überblick finden Sie in folgender Tabelle (Stand Oktober 2021).
Bundesland | Solarpflicht Neubau Wohngebäude | Solarpflicht Neubau Nichtwohngebäude / Sonstige |
---|---|---|
Baden-Württemberg | ab 01.05.2022 Solar-Pflicht für Neubau Wohngebäude | ab 01.01.2022 Solar-Pflicht für Neubauten Nicht-Wohngebäude + Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen |
Berlin | ab 01.01.2023 Solar-Pflicht für Neubau Wohngebäude | ab 01.01.2023 Solar-Pflicht für Neubau Nicht-Wohngebäude |
Bremen | in Planung | in Planung |
Hamburg | seit 01.01.2023 Solar-Pflicht für Neubau Wohngebäude | seit 01.01.2023 Solar-Pflicht für Neubau Nicht-Wohngebäude |
Niedersachsen | Vorsorge-Pflicht: Statik von Neubauten muss ab 2023 für die Nachrüstung von PV-Anlagen geeignet sein obwohl aktuell noch keine Solar-Pflicht gilt | in Planung (Solar-Pflicht für Neubauten, soll am 01.01.2022 in Kraft treten) |
Nordrhein-Westfalen | keine | seit 01.01.2022 Solar-Pflicht für öffentliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen |
Rheinland-Pfalz | keine | seit 01.01.2023 Solar-Pflicht für gewerblichen Neubauten + Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen |
Schleswig-Holstein | keine | in Planung (Neubauten Nichtwohngebäude+ neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen) |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht in Neubauten.
Solaranlagen-Pflicht für Ölheizungen und Gasheizungen?
Eine konkrete gesetzliche Vorschrift, die bei der Installation einer Gasheizung oder einer Ölheizung zur Anschaffung einer Solaranlage verpflichtet, gibt es aktuell nicht. Allerdings sind die Vorschriften des GEG für Neubauten so streng, dass man sie mit einer Gas-Brennwertheizung oder einer Öl-Brennwertheizung praktisch nicht einhalten kann. Die Installation einer Solaranlage zur Senkung des Primärenergiebedarfs ist hier also eine Erfüllungsoption.
Photovoltaik statt Solarthermie nutzen
Um die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen, wurden bislang meist Solarthermie-Anlagen genutzt. Dass auch Strom aus gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung des Primärenergiebedarfs mit einfließen kann um die Vorschriften zu erfüllen, ist eine Neuerung des 2020 eingeführten GEG. Dieses hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 ersetzt. In den KSG der Länder wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen ohnehin bevorzugt - die Solarthermie ist nur eine alternative Erfüllungsoption.
Zukunftsvision Photovoltaik-Pflicht
Dass es in absehbarer Zeit eine bundesweite, gesetzlich verankerte PV-Pflicht geben wird, ist sehr wahrscheinlich. Die Vision dürfte sein, auf jedem verfügbaren und geeigneten Dach in Deutschland eine PV-Anlage zu installieren. So soll die Menge an grünem Solarstrom erhöht werden, um die CO2-Emissionen zu senken. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Gebäudeausrichtung sowie eine entsprechende Gebäudestatik. Außerdem muss eine Amortisation der Kosten vorhersehbar sein. Darüber hinaus sind denkmalgeschütze Gebäude ausgenommen.
Solar-Pflicht für Altbau-Sanierungen

Eine bereits gültige Solar-Pflicht für die Altbau-Sanierung von Wohngebäuden gibt es momentan noch nicht. In Baden-Württemberg ist sie aber seit 2023 bei größeren Dachsanierungen vorgeschrieben.
Das gilt seit 2023 auch für Berlin und ab 2025 für Hamburg. Für Bremen und Schleswig-Holstein ist eine Solar-Pflicht für Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden geplant. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick (Stand: Oktober 2021).
Bundesland | Solar-Pflicht Sanierung Wohngebäude | Solar-Pflicht Sanierung Nichtwohngebäude + Sonstiges |
---|---|---|
Baden-Württemberg | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen |
Berlin | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen |
Bremen | in Planung (bei größeren Dachsanierungen) | in Planung (bei größeren Dachsanierungen) |
Hamburg | ab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen | ab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen |
Schleswig-Holstein | keine | In Planung für 01.01.2022 (Bei Renovierungen / Sanierungen von 10 % oder mehr der Dachfläche eines Nichtwohngebäudes soll ab 01.01.2022 eine Solar-Pflicht gelten.) |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht für Sanierungen.
Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude

Die Solar-Pflicht besteht vielerorts auch für Nichtwohngebäude. Gemeint sind damit gewerbliche Gebäude wie etwa Fabriken oder Bürogebäude und öffentliche Gebäude wie Universitäten oder Rathäuser.
Je nach geltendem Gesetz sind damit manchmal aber auch nur öffentliche oder nur gewerbliche Nicht-wohngebäude gemeint. In Baden-Württemberg gilt die Solar-Pflicht sowohl für gewerbliche als auch für öffentliche Gebäude.
In Hamburg dagegen gibt es nur eine Absichtserklärung öffentliche Gebäude klimaneutral zu machen. Sie gelten also nicht als Nichtwohngebäude im Sinne des Hamburgischen KSG. Tatsächlich betroffen sind nur gewerbliche Nichtwohngebäude. Insgesamt plant die Stadt Hamburg aber trotzdem eine Anlagen-Leistung von 13 Megawatt auf ca. 100.000 Quadratmetern öffentlicher Dachfläche. Eine Übersicht zur Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude finden Sie in der folgenden Tabelle (Stand Oktober 2021).
Bundesland | Solar-Pflicht für Neubau öffentliches Gebäude | Solar-Pflicht für Sanierung öffentliches Gebäude + Sonstiges |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Solar-Pflicht ab 01.01.2022 | Solar-Pflicht ab 01.01.2023 |
Bremen | geplant | keine |
Nordrhein-Westfalen | keine | ab 01.01.2022 müssen neue Behörden-Parkplätze mit PV-Anlagen überdacht werden |
Schleswig-Holstein | geplant ab 01.01.2022 | geplant ab 01.01.2022 (Bei Renovierungen / Sanierungen von 10 % oder mehr der Dachfläche eines öffentlichen Nichtwohngebäudes + für Behördenparkplatze mit mehr als 100 Stellplätzen.) |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude.
Befreiung von der Solarpflicht

Für die sogenannte Solar-Pflicht bestehen zahlreiche Ausnahmen. So kann die Verpflichtung eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren auch durch den Einsatz einer bestehenden oder neu angeschafften Solarthermie-Anlage erfüllt werden.
Sie wird quasi als einer Photovoltaik-Anlage gleichwertig betrachtet. Das gilt natürlich auch, wenn bereits eine Photovoltaik-Anlage vorhanden ist. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation aus technischen Gründen oder wegen einer Dachausrichtung nach Norden nicht möglich ist.
Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn das Gebäude verschattet und / oder eine Amortisation der Anlage nicht zu erwarten ist. Außerdem kann man seine Dachfläche auch an Dritte verpachten, die dann dort eine PV-Anlage installieren. Schließlich kann man auch eine PV-Anlage mieten. Eine Pflicht diese Option anzunehmen gibt es allerdings nicht. Diese Ausnahmen gelten nicht alle immer und überall. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht möglicher Ausnahmen (Stand: Oktober 2021).
Bundesland mit Solar-Pflicht | Erfüllungsoptionen / Ausnahmen von der Solar-Pflicht |
---|---|
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Installation von / bereits vorhandene Solarthermie gilt als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz | Installation von PV an der Außenfläche des Gebäudes oder in Gebäudenähe gilt auch als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Verpachtung der Dachfläche an Dritte (die dann eine PV-Anlage installieren) gilt als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Berlin | Ausnahme bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie z. B. den Denkmalschutz / Dachbegrünung |
Berlin, Hamburg | Ausnahme wenn Installation technisch unmöglich ist (z. B. bei zu schwacher Statik des Daches eines Bestandsbaus) |
Berlin | Ausnahme bei Nordausrichtung der Dachfläche |
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Ausnahme wenn eine finanzielle Amortisation nicht zu erwarten ist |
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Ausnahme wenn durch unangemessenen Aufwand eine unbillige Härte entsteht |
Die Befreiung bzw. Ausnahmen von der Solar-Pflicht gelten natürlich nicht einfach so. Man muss die Befreiung beantragen. Welche Behörde oder Institution für die Befreiung in welchem Bundesland zuständig ist und wie die Befreiung im Detail geregelt ist, entnehmen Sie dem gültigen Klimaschutz- oder Solargesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie das Kontaktformular und wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. Sie kennen sich in der Materie bestens aus und helfen Ihnen gerne.