Anbieter von Sanierungs-Förderung 2023 - KfW, BAFA und mehr

Die passendste und beste Förderung im Fördermitteldschungel der Bundesrepublik zu finden, ist nach den vielen Änderungen im Laufe der letzten Jahre gar nicht so einfach. So wurde die Förderung mit der Einführung und Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Träger dieser Förderung sind die bereits etablierten Förderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Außerdem steht mit der steuerlichen Förderung eine weitere Säule der Energiewende auf Bundesebene zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für die energetische Sanierung des Eigenheims weitere verschiedene Fördermöglichkeiten von Ländern oder auch Kommunen. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Anbietern von Sanierungs-Förderung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.
Förderung der KfW (Kredite / Zuschüsse)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert viele Maßnahmen rund um die energetische Sanierung und den Kauf eines energieeffizienten Eigenheims. Seitdem die KfW am 01.07.2021 die BEG eingeführt hat, bietet auch sie eine Förderung für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten an.
Dabei wurde die Förderung KfW 262 durch eine BEG Novelle von 2022 gestrichen und kann nicht mehr beantragt werden. Somit werden Einzelmaßnahmen nur noch durch die BAFA mit einem Zuschuss gefördert. Die KfW bietet jedoch weiterhin mit dem Programm KfW 261 eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus an.
Eine Ausnahme ist das Programm KfW 433. Dieses fördert mit einem Zuschuss von bis zu 34.300 Euro für die Installation einer Brennstoffzellen-Heizung.
Sanierung zum Effizienzhaus
Für Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard bietet die KfW in der BEG WG für Wohngebäude mit dem Programm KfW 261 einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis zu 90.000 Euro. Der Fördersatz von 60 Prozent enthält einen Tilgungszuschuss, sowie mögliche Boni und Zinsvergünstigungen. Durch die Einführung der BEG WG ist die Förderung im Vergleich zum Vorgängerprogramm KfW 151 um knapp 30.000 Euro gestiegen. Gestrichen wurde auch das Programm KfW 461, wodurch die Förderung für Effizienzhäuser nur noch als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich ist. Eine Zuschuss-Förderung ist in diesem Zusammenhang nicht mehr möglich.
Um die Förderung zu erhalten, müssen jedoch die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind, können Sie von Ihrem Energie-Effizienz-Experten (dena zertifizierter Energieberater) erfahren.
Neubau nach Effizienzhaus-Standard
Für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard steht im Programm KfW 261 ebenfalls ein Kredit bis 150.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz kann dann bis zu 20 Prozent betragen. Mit dem Programm KfW 461 stand erstmals auch ein Zuschuss für Neubauten zur Verfügung. Er wurde jedoch im Januar 2022 wegen Budgetmangels wieder eingestellt. Sollte die Baugenehmigung für den Neubau bereits vor dem 31.03.2021 vorgelegen haben, kann man zudem noch bis 31.12.2023 das Baukindergeld KfW 424 in Anspruch nehmen.
Antrag auf Förderung stellen
Der Antrag auf Förderung muss in der BEG WG der KfW immer vor Baubeginn (als solche zählt bereits die schriftliche Auftragsvergabe) unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (in dena-Expertenliste geführter Energieberater) gestellt werden. In der BEG EM ist er für die Sanierung von Heizungen zwar nicht vorgeschrieben. Hier reicht die Fachunternehmererklärung aus.
Zu empfehlen ist seine Verpflichtung trotzdem, da er den tatsächlichen Sanierungsbedarf erkennen und die Planung optimieren kann. Für die Förderung der Sanierung der Gebäudehülle, die Sanierung von Anlagentechnik und Fachplanung und Baubegleitung ist seine Mitwirkung ohnehin Pflicht.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Förderungen des BAFA (Zuschüsse)

Mit der Novellierung der BEG vom 28 Juli 2022 hat sich die Zuständigkeit des BAFA nach 2021 abermals geändert. Durch die Zusammenlegung der Zuschuss-Förderung für Sanierungen von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen in der BEG EM im Januar 2021 ist das BAFA neben der Heizungsförderung auch für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle verantwortlich.
Das Zuschussprogramm KfW 430 für Einzelmaßnahmen existiert seitdem nicht mehr. Außerdem stehen mit der Einführung der BEG EM neue Boni zur Verfügung, welche im Juli 2022 bezogen auf die Förderhöhe angepasst wurden. Für eine Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, erhält man vom BAFA nach BEG EM mindestens 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten von 60.000 Euro - also bis zu 15.000 Euro Förderung.
Inklusive aller Boni kann die Förderung sogar auf 40 Prozent der Kosten anwachsen. Das entspricht einer Summe von 24.000 Euro. Für die Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme erhält man vom BAFA einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent der Kosten von höchstens 60.000 Euro, maximal also 9.000 Euro. Inklusive Boni können es sogar 12.000 Euro werden. Das gilt auch für die Installation von Anlagentechnik (außer Heizung!) und die Heizungsoptimierung. Zudem stehen für Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung) bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 5.000 Euro, also maximal 2.500 Euro als Förderung vom BAFA zur Verfügung.
Und tatsächlich muss man für die Sanierungen der Gebäudehülle oder die Installation von Anlagentechnik (außer Heizung!) einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater der dena-Expertenliste) in die Maßnahme(n) mit einbinden, um eine Förderung zu erhalten. Dabei ist der Antrag immer VOR der vertraglichen Auftragsvergabe zu stellen. Ansonsten erhält man keine Förderung. Für die Installation von Heizungen oder deren Optimierung reicht dagegen eine Fachunternehmererklärung, dann kann für die Heizungsoptimierung jedoch kein iSFP-Bonus beantragt werden. Den Bonus erhält man für die Umsetzung von Maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurden, er kann jedoch für die Installation einer neuen Heizung nicht mehr angewendet werden. Für den iSFP-Bonus muss der Energieberater (EE-Experte) die korrekte Umsetzung gemäß iSFP bestätigen. Außerdem muss er den iSFP vor Maßnahmenbeginn erstellen.
Steuern sparen
Steuerersparnisse sind eigentlich kein neues Instrument der Förderung energetischer Sanierungen. Bisher fristete diese Form der Förderung jedoch ein Schattendasein, da die möglichen Förderbeträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen verglichen mit den Förderungen von KfW und BAFA eher begrenzt waren. So wurde die steuerliche Förderung überwiegend dann genutzt, wenn Sanierer oder Hausbauer es versäumt hatten, die entsprechenden Anträge rechtzeitig bei KfW oder BAFA zu stellen und dadurch keinen Anspruch mehr auf deren Förderungen hatten.
Das hat sich mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2020 geändert. In diesem Programm sind die Möglichkeiten Steuern zu sparen deutlich verbessert worden. Sie sind auch für sehr teure Einzelmaßnahmen oder Kombinationen daraus geeignet. Gefördert werden können alle Gewerke, die auch beim BAFA oder der KfW förderfähig sind. Es gelten ähnliche Fördervoraussetzungen bzw. Mindeststandards wie bei der KfW. Insgesamt kann man so 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Kosten, also maximal 40.000 Euro, Steuern sparen. Die steuerliche Förderung ist nicht mit der BEG oder den aktuellen Programmen der KfW kombinierbar
Und noch einen Haken hat die steuerliche Förderung. Um sie vom Finanzamt zu erhalten, ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser ist jedoch kein Experte für energetische Sanierungen. Deshalb sollte man zusätzlich einen Energieberater mit einbinden. Denn andernfalls muss man sich darauf verlassen, dass die ausführenden Fachunternehmer die Fördervoraussetzungen erfüllen. Da es in diesem Fall keine Planung eines Energieberaters gibt, kann es durchaus passieren, dass die Förderfähigkeit nicht gegeben ist. Außerdem fehlt die abschließende, unabhängige Qualitätskontrolle der durchgeführten Maßnahmen.
Regionale Förderung
Die Förderung der Bundesländer ist sehr viel spezifischer als die des Bundes. Häufig bietet sich die Möglichkeit der Kombination mit verschiedensten Programmen der KfW oder anderen bundesweit wirkenden Subventionen. Diese Förderungen machen aber oft nicht alles leichter, denn sie sind keineswegs nur an die geografischen Fakten gebunden, sondern beinhalten häufig eine Vielzahl von Sonderregelungen, Mindestanforderungen und sind zum Teil nur für speziell ausformulierte Maßnahmen verfügbar.
Wichtig ist primär, dass die wichtigsten regionalen Förderungen bei der ersten Sondierung nicht unterschlagen werden, auch wenn sie auf den ersten Blick sehr kompliziert anmuten. Je mehr Zuschüsse man für eine Sanierung kombinieren kann, desto eher amortisieren sich die gewählten Maßnahmen. Sollten Sie Frage dazu haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Bundesland | Förderinstitut |
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Hamburg | IFB Förderung Hamburg |
Mecklenburg-Vorpommern | LFI Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
Bayern | LfA Förderbank; Energie-Atlas |
Sachsen-Anhalt | IB |
Nordrhein-Westfalen | NRW-Bank |
Berlin/Brandenburg | ILB |
Berlin | IBB |
Bremen | BAB |
Hessen | WI Bank |
Thüringen | Aufbaubank Thüringen |
Baden-Württemberg | L-Bank |
Sachsen | AufbauBank |
Saarland | SiKB |
Rheinland-Pfalz | ISB |
Niedersachsen | NBank |
Schleswig Holstein | IB.SH |