Beratung zur Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert viele Maßnahmen rund um die energetische Sanierung und den Kauf eines energieeffizienten Eigenheims. Im Gebäudebestand sind vor allem zwei Programme von Bedeuteung. Zum einen der Zuschuss KfW 430 und zum anderen der zinsgünstige Kredit KfW 151 / 152 inklusive Tilgungszuschuss.
Dabei stehen die Förderprogramme für Einzelmaßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle (z. B. das Dach oder die Fassade) und den Einbau neuer Fenster zur Verfügung. Für Einzelmaßnahmen (KfW 430 / KfW 152) stehen Förderungen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung, der Kreditbetrag liegt bei maximal 50.000 Euro (KfW 152).
Im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung der KfW (KfW 430 / KfW 151) können neben der Gebäudehülle und Fenstern auch Solarthermie-Anlagen und Heizungen (keine Ölheizungen) gefördert werden. Hier sind Förderungen bis zu 48.000 Euro möglich, die maximale Kreditsumme (KfW 151) liegt bei 120.000 Euro. Die Programme KfW 430 und KfW 151 / 152 sind untereinander nicht kombinierbar. Auch mit den Programmen des BAFA sind sie nicht kumulierbar. Sie können allerdings mit dem Baukindergeld KfW 424 kombiniert werden. Darüber hinaus vergibt die KfW Förderungen für Brennstoffzellen (KfW 433).
Außerdem fördert die KfW den Bau energieeffizienter Häuser. Hierfür steht zum einen das Programm KfW 153 zur Verfügung. Zum anderen können Familien mit Kindern auf das Baukindergeld KfW 424 zurückgreifen. Diese Programme können auch untereinenader und mit den Förderungen des BAFA kombiniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den zinsgünstigen Ergänzungskredit KfW 167 zur Finanzierung einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu nutzen. Dieser ist mit allen Heizungsförderprogrammen kombinierbar. Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW immer vor Beginn der Bautätigkeiten vor Ort zusammen mit einem Energieberater gestellt werden.
Der offizielle KfW-Fahrplan zur energieeffizienten Immobilie
Dieser 5-Schritte-Fahrplan der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.