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Förderung der Heizung - für 2023

Bild: Frau vor Heizkörper in Wohnraum
Förderung der neuen Heizung | © America365 / shutterstock.com

Wer seine Heizung modernisieren lässt, kann aktuell eine BAFA-Förderung von bis zu 24.000 Euro erhalten, wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen. Grund dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Anfang 2021 eingeführt wurde.

Ob und welche Programme von BAFA und KfW im Rahmen der BEG zur Verfügung stehen, wie viel Förderung es für welche Heizung gibt und welche Voraussetzungen für den Erhalt von Förderung und Förder-Boni erfüllt werden müssen, können Sie im folgenden Artikel erfahren. Wir geben Ihnen einen Überblick zur Heizungs-Förderung in 2023.

Inhalt


    Das Wichtigste zur Heizungs-Förderung

    Bild: Wärmepumpe ersetzt Ölheizung
    Wärmepumpen werden hoch gefördert | © Palatinate Stock / shutterstock.com

    Wenn der Kauf einer neuen Heizung ansteht und Sie dafür Zuschüsse erhalten möchten, dann müssen Sie eigentlich recht wenig beachten, denn um die Details sollte sich ohnehin ein Energieberater kümmern. Es muss nur grob bekannt sein, welche neue Heizung es werden soll.

    Der Energieberater wird Ihnen dann das weitere Verfahren aufzeigen oder eventuell zu einem anderen System raten, das besser gefördert wird bzw. besser für Ihre Immobilie geeignet ist. Von Vorteil ist es hier, gleich einen dafür zertifizierten Energieberater mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu beauftragen.

    Sie können bis zu 24.000 Euro beim Kauf der neuen Heizung sparen. Wichtig ist insgesamt nur, dass Sie sich wirklich rechtzeitig vor dem Einbau um die Förderung kümmern - hinterher ist es immer zu spät! Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt und erhalten keine Förderung.

    Abwrackprämie für alte Heizungen?

    In manchen Kontexten wird immer mal wieder von einer Abwrackprämie für alte Heizungen gesprochen. Dieser Begriff ist allerdings nicht immer ganz passend. Mit der BEG Novellierung vom Juli 2022 wurde die ehemalige “Öl-Austausch-Prämie” abgeschafft und durch einen neuen “Heizungstausch-Bonus” ersetzt. Dieser beträgt 10% und wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ausgetauscht wird. Der Bonus wird auch bei dem Austausch von Gasheizungen wirksam, solange deren Inbetriebnahme mindestens zwei Jahrzehnte zurückliegt. Eine weitere Auflage für den Bonus ist, das nach dem Heizungstausch nicht länger mit fossilen Brennstoffen geheizt werden darf.

    Beispiel: Zuschuss Heizung Abwrackprämie Förderung vom BAFA
    Neue Erd-Wärmepumpe keine bis zu 15.000 €* (25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €), inkl. Wärmepumpen-Bonus bis zu 18.000 €*
    Neue Erd-Wärmepumpe ersetzt eine Ölheizung bis zu 6.000 € (10 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €) bis zu 15.000 € (25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €), inkl. Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus bis zu 24.000 €*

    * pro Wohneinheit

    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Förderung für neue Heizungen kann auf den ersten Blick ein erschreckend komplexes Thema sein. Wer keine Zuschüsse verpassen möchte, der sollte sich unbedingt an einen Energieberater wenden oder den Energieheld-Service nutzen. Primär ist wichtig, dass Sie die Förderung immer VOR der schriftlichen Auftragsvergabe für den Einbau der neuen Heizung beantragen.


    Neue Heizung mit Förderung

    Zuschüsse für Heizungen vom BAFA

    Bild: Bargeld
    Förderung durch das BAFA | © stux / pixabay.com CC0

    Wenn Sie bei einer Sanierung einen Zuschuss für den Kauf einer neuen Heizung suchen, dann ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) immer die erste Anlaufstelle. Hier werden im Rahmen der Anfang 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Dach, Fenster etc.) mit einem Zuschuss gefördert.

    Förderfähig sind alle modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Es müssen jedoch weitere Fördervoraussetzungen erfüllt werden, um die Förderung vom BAFA zu erhalten. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen groben Überblick über die wichtigsten Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere zertifizierten Berater helfen Ihnen gerne und beantworten Ihre Fragen kostenlos.

    Emissionsobergrenze

    Neue Heizung Bedingungen BAFA Zuschuss (Basis-Förderung)
    Gasheizung Ab 15.08.2022 keine Förderung mehr möglich Kein Zuschuss ab 15.08.2022
    Wärmepumpe hydraulischer Abgleich, zertifizierte Einzelprüfung nach EN 14511 / EN 14825 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 15.000 €*
    Holzheizung Emissionsobergrenze für Feinstaub + CO2, Kesselwirkungsgrad mindestens 90 %, Pufferspeicher 10 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 6.000 €*
    Fernwärme (Wärmenetzanschluss) - 30 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 18.000 €*
    Solarthermie Zertifizierung nach ISO 17025, Jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m², transparente Abdeckung der Frontseite, Pufferspeicher 25 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €, bis zu 15.000 €*

    *pro Wohneinheit

    Zuschüsse für Wärmepumpen - bis zu 24.000 Euro

    Die Zuschüsse für Wärmepumpen gehören mittlerweile zum Standard beim BAFA, obgleich diese seit 2021 nur noch bei Sanierungen ausgezahlt werden. Früher konnten bei Wärmepumpen im Neubau KfW Kredite und BAFA Zuschüsse kombiniert werden. Das geht mittlerweile nicht mehr - die BAFA-Förderung für Wärmepumpen als Einzelmaßnahme im Neubau ist zum Jahresbeginn 2021 eingestellt worden.

    Zuschüsse für Holzheizungen - bis zu 12.000 Euro

    Holzheizungen bzw. Biomasse-Heizungen gehören ganz klar zu den erneuerbaren Energien und werden deshalb vom BAFA gefördert. Für einen durchschnittlichen Haushalt sind die meisten Holzheizungen jedoch zu überdimensioniert, weshalb es sich eher um eine Nischen-Technologie handelt. Sie eignen sich vor allem für Gebäude mit schlechtem Dämmstandard, deren Dämmung unverhältnismäßig teuer oder aus bautechnischen oder optischen Gründen problematisch ist.

    Zuschüsse für Fernwärme - bis zu 21.000 Euro

    Wenn Sie Fernwärme nutzen, dann wird keine eigene Heizung mehr benötigt, da sämtliche Energie zum Beispiel von einem Kraftwerk aus Ihrer Umgebung kommt. Trotzdem müssen Sie erst einmal an das Fernwärme-Netz angeschlossen werden, was gewisse Kosten verursacht und genau diese werden vom BAFA gefördert, wenn die Fernwärme zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 

    Zuschüsse für Solarthermie - bis zu 21.000 Euro

    Mit einer Solarthermie-Anlage können Sie die tägliche Sonnenwärme zum Heizen nutzen. Als alleinige Heizung ist die Solarthermie-Anlage jedoch nicht geeignet. In Kombination mit einer anderen Heizung ist ihre Installation allerdings sehr sinnvoll. Besonders die Kombination mit einer Holzheizung lohnt sich, da diese unter Volllast am effizientesten ist und so im Sommer nicht dauernd hochgefahren werden muss und unnötig viel Energie verbraucht. Das spart viel Geld bei den Brennstoffkosten.


    Zuschüsse und Kredite von der KfW

    Bild: KfW Logo
    KfW-Förderkredite für Sanierung und Neubau | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergab seit 01.07.2021 im Programm KfW 262 einen zinsgünstigen Kredit inkl. Tilgungszuschuss für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Programm wurde mit der Novellierung am 28.07.2022 jedoch restlos eingestellt. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden seit dem nur noch durch die BAFA vergeben. 

    Zum 01.01.2023 ging auch die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen an das BAFA über. Der Zuschuss KfW 433 sowie früher sehr populäre Programm KfW 430 sind nicht mehr verfügbar. Eine Übersicht zur aktuellen Förderung der KfW finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

    Sanierung / Neubau Zuschuss Kredit
    BEG EM: Sanierung mit Einzelmaßnahmen BAFA BEG EM: Zuschuss von max. 40 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €; max. 24.000 €* KfW 262 BEG EM: Seit 28.07.2022 kein Kredit mehr erhältlich
    Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW 433: Wurde zum 01.01.2023 eingestellt. n / a
    BEG WG: Sanierung zum Effizienzhaus KfW 461 BEG WG: Seit 28.07.2022 kein Zuschuss mehr erhältlich KfW 261 BEG WG: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500* € (inkl. Tilgungszuschuss und Boni) 
    BEG WG: Neubau nach Effizienzhaus-Standard KfW 461: Seit 20.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt.  KfW 261 BEG WG: zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz bis zu 20 % der Kreditsummer, max. 30.000 € (inkl. Tilgungszuschuss)

    * pro Wohneinheit

    Heizung im Neubau fördern lassen

    Wenn Sie einen Neubau planen, dann muss ein sogenannter Effizienzhaus-Standard mit der Summe aller Maßnahmen erreicht werden, damit Sie Förderung von der KfW erhalten. Aktuell erhalten Sie nach der BEG WG eine Förderung von der KfW als zinsgünstigen Kredit KfW 261 inkl. Tilgungszuschuss. Die Heizung wird dabei als Teil des gesamten Neubaus anteilig mit gefördert.

    Neue Heizung bei Komplettsanierungen im Altbau

    Werden bei einer Altbausanierung mehrere Maßnahmen sinnvoll kombiniert, dann lässt sich auch hierbei ein Effizienzhaus-Standard erreichen, der von der KfW in Summe mit einem Kredit gefördert wird. Durch die Überarbeitung des BEG ist die Förderung nur noch als zinsgünstiger Kredit KfW 261 möglich, der einmalige Zuschuss KfW 461 ist seit dem 28.07.2022 nicht mehr erhältlich. Allerdings wird die Heizung auch hier nicht gesondert, sondern als Teil der Gesamtsanierung gefördert.

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.

    Kredit-Konditionen des Programms KfW 261

    Damit Sie sich ein besseres Bild von der Kredit-Förderung der KfW machen können, haben wir nachfolgend einmal die Kredit-Konditionen des Programms KfW 261 zusammengestellt. Es sei noch erwähnt, dass Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen können.

    • Maximale Zinsbindung 10 Jahre
    • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
    • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
    • (Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)
    • (Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
    • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.


    Regionale Förderungen für Heizungen

    Bild: Regionale Förderung für Heizungen
    Vergessen Sie nicht die regionalen Förderungen | © flyupmike / pixabay.com CC0

    Neben den bundesweiten Heizungs-Förderungen von KfW und BAFA gibt es noch viele weitere regionale Programme, von denen wir hier einige prominente Beispiele auflisten möchten.

    Häufig lassen sich regionale Zuschüsse mit denen von der KfW oder dem BAFA kombinieren. So können Sie am Ende enorm viel beim Kauf Ihrer neuen Heizung sparen. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick.

    Region / Stadt Anbieter Förderung Art der Förderung Förderung
    Aachen StädteRegionAachen Zuschuss für die Errichtung von Solarthermie-Anlagen und Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierung z. B. 360 € für die Installation einer Solarthermie-Anlage (Brauchwassererwärmung) + 20 € / m² Kollektorfläche
    STAWAG Brennstoffzelle 1.500 €* über 10 Jahre verteilt (150 € / Anno)
    Berlin ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung 500 - 750 € / Wohneinheit
    Bremen BreMo GbR Hydraulischer Abgleich 300 €*
    Hamburg IFB Erneuerbare Wärme Heizung: z. B. Erdwärmepumpe / Wasser-Wasser-Wärmepumpe mindestens 4.200 €*
    Hannover Region Hannover; Dach-Solar-Programm 50 % der förderfähigen Kosten von höchsten 100.000 € max. 50.000 €*
    proKlima z. B. Wärmepumpe (10 % der förderfähigen Kosten) Förderung pro Wärmepumpe max. 5.000 €*
    Köln „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" Solarthermie-Anlagen Flachkollektoren 200 € / m² Röhrenkollektoren 250 € / m²; max. 50 % der Investitionskosten
    München Münchner Förderprogramm Energieeinsparung Solarthermie-Anlagen Anlagenerweiterung: 90 - 150 € / m² Aperturfläche Neuerrichtung: 120 - 200 € / m² Aperturfläche
    Stuttgart Stuttgarter Energiesparprogramm; Heizungsaustauschprogramm (Basis- Förderung) Zuschuss beim Ersatz alter Kohle- und Ölheizungen bis zu 25 % der Bruttoinvestitionskosten*
    Stuttgarter Energiesparprogramm; Maßnahmen zur technischen Gebäudeausrüstung Zuschuss Förderung für Heizungen, z. B. Brennstoffzelle 2.000 € / Anlage*
    Stuttgarter Energiesparprogramm; zusätzliche Maßnahmen Zuschuss für Infrastruktur (z. B. Errichtung Brennstofflager / Bohrung für Erdwärme) 2.000 / 5.000 €*

    *pro Wohneinheit

    Neue Heizung mit Förderung

    Alle Heizungen samt Förderung im Überblick

    Hier finden Sie noch einmal alle gängigen Heizungen im direkten Vergleich. So können Sie genau erkennen, wie welche Heizungen gefördert werden. Für Ölheizungen und Elektroheizungen gibt es übrigens gar keine Zuschüsse! Auch für Gasheizungen wurden die Zuschüsse zum 15.08.2022 abgeschafft. Bei der Berechnung der Kosten gehen wir von einem 140 Quadratmeter großen Haus mit 4 Personen Haushalt und mittelmäßiger Dämmung aus.

    Heizung Kosten Förderung Kosten inklusive Förderung
    Öl-Brennwertheizung ca. 11.250 € Keine (2020 eingestellt) ca. 11.250 €
    Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" ca. 15.600 € Ab 15.08.2022 nicht mehr erhältlich ca. 15.600 €
    Gashybridheizung (mit Solarthermie) ca. 22.500 € Ab 15.08.2022 nicht mehr erhältlich ca. 22.500 €
    Solarthermie-Anlage (Heizungsunterstützung) ca. 13.750 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 3.450 € ca. 10.300 €
    Scheitholzvergaser ca. 12.500 € BAFA BEG EM: 10 % der förderfähigen Kosten, 2.500 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 10.000 €
    Pelletheizung ca. 25.000 € BAFA BEG EM: 10 % der förderfähigen Kosten, 5.000 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 20.000 €
    Hackschnitzelheizung ca. 27.500 € BAFA BEG EM: 10 % der förderfähigen Kosten, 5.500 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 22.000 €
    Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 18.750 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 6.550 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 12.200 €
    Erd-Wärmepumpe (mit Bohrung) ca. 31.250 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, ca. 12.500 €
    (inkl.  Heizungsaustausch-Bonus 10 % und Wärmepumpen-Bonus 5 %)
    ca. 18.750 €
    Erd-Wärmepumpe (mit Flächenkollektor) ca. 25.000 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 10.000 €,

    (inkl.  Heizungsaustausch-Bonus 10 % und Wärmepumpen-Bonus 5 %)

    ca. 15.000 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe ca. 37.500 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 15.000 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 % und Wärmepumpen-Bonus 5 %)

    ca. 22.500 €
    Luft-Luft-Wärmepumpe ca. 25.000 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 8.750 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 16.250 €
    EE-Hybridheizung ca. 22.500 € - 47.500 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 7.875 - 16.625 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 14.625 - 30.875 €
    Brennstoffzellen-Heizung (0,75 kWel) ca. 40.000 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 14.000 €,

    (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %)

    ca. 26.000 €
    BHKW ca. 40.000 € Keine (direkte Förderung seit 2021 eingestellt) ca. 40.000 €
    Fernwärme ca. 7.500 € BAFA BEG EM: 25 % der förderfähigen Kosten, 2.625 €, (inkl. Heizungsaustausch-Bonus 10 %) ca. 4.875 €
    Elektroheizung ca. 7.500 € Keine ca. 7.500 €

    Zusätzliche Boni bei Einzelmaßnahmen

    Im Rahmen der BEG EM haben Sie aktuell die Möglichkeit, weitere Förderung in Form von drei Boni zu erhalten. Das sind der “Heizungstausch-Bonus” und der “Effiziente-Wärmepumpe-Bonus”.

    Der Heizungstausch-Bonus ersetzt die ehemalige Öl-Austauschprämie. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen erhalten Sie zusätzlich 10 Prozent Förderung. Der Bonus gilt auch beim Austausch von Gasheizungen, wenn diese für mindestens 20 Jahre in Betrieb waren. Eine Ausnahme ist die Gasetagenheizung, welche unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgewechselt und gefördert werden kann. Nach dem Austausch der Heizanlage darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

    Der Einbau effizienter Wärmepumpen wird mit zusätzlichen 5 Prozent gefördert. Dies gilt jedoch nur für Wärmepumpen, die Grundwasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen und findet somit bei z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen keine Anwendung. Für letztere gibt es inzwischen einen weiteren Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent, wenn diese mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. Wärmepumpen-Boni und Heizungstausch-Bonus sind übrigens kombinierbar, sodass hier ein Förder-Zuschuss von insgesamt 15 Prozent erzielt werden kann. Insgesamt sind also 40 Prozent Förderung möglich.


    Planung und Antragstellung

    Bild: Förderung ist da
    Förderung bewilligt! | © tsyhun / shutterstock.com

    In der Regel ist der Kauf einer neuen Heizung auf lange Zeit absehbar, auch wenn diese Investition gerne verdrängt wird. Damit Sie die höchstmöglichen Zuschüsse beim Kauf erhalten, sollten Sie sich also rechtzeitig mit dem Thema Förderung auseinandersetzen.

    Nur wenn alles rechtzeitig und korrekt beantragt wurde, werden die Boni ausgezahlt. Da das ganze Thema für Laien sehr komplex sein kann, empfiehlt sich wie erwähnt immer der Gang zum Energieberater. 

    Kosten für den Energieberater

    Auch Energieberater müssen von irgendetwas leben, weshalb für Eigenheimbesitzer gewisse Kosten anfallen, wenn sie einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen oder Förderung beantragen möchten. Der reine Förder-Antrag kostet meist um die 250 Euro, während der Sanierungsfahrplan (iSFP) unterm Strich etwa 1.300 - 1.700 Euro kostet. Gleichzeitig wird wiederum die Beratung im Rahmen der Erstellung des iSFP durch einen zertifizierten Energieberater mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 1.300 Euro) gefördert.

    Für die Bestätigung der Umsetzung des iSFP durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) erhalten Sie im Rahmen der Sanierung mit Einzelmaßnahmen 50 Prozent der Beratungs-Kosten - maximal 2.500 Euro. Nimmt man den Kauf einer Wärmepumpe als Beispiel, dann fallen insgesamt zwischen 1.900 und 2.300 Euro für den Energieberater an. Durch die Förderung sinkt der Betrag jedoch auf 650 bis 700 Euro. Durch die Auswahl der für Ihre Immobilie am besten geeigneten Heizung sparen Sie auf lange Sicht allerdings noch sehr viel mehr Geld bei den Heizkosten.

    Das gilt besonders dann, wenn die Sanierung der Heizung mit anderen Einzelmaßnahmen kombiniert wird. Der Energie-Effizienz-Experte hat die nötigen Kenntnisse, um eine geeignete Heizung mit der passenden Größe (Leistung) zu finden und auf sinnvolle Art und Weise in weitere Sanierungsmaßnahmen zu integrieren. Außerdem prüft er nach der Installation der Heizung die Qualität (Förderfähigkeit) der geleisteten Arbeit. Die Investition in eine professionelle Energieberatung eines Energie-Effizienz-Experten lohnt sich also in den allermeisten Fällen.

    Neue Heizung mit Förderung