Die erste Grundvoraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass die Beantragung des Kredites unter Mitwirkung eines dena-zertifizierten Energieberaters (auch Energie-Effizienz-Experte genannt) und vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgt. Die zweite Voraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass für das Wohngebäude, die Bauanzeige bzw. der Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgte.
Wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 01.02.2002 und vor dem 01.01.2009 gestellt, kommt ggf. noch der Ergänzungskredit KfW 167 für Sie in Frage. Dieser ist jedoch nur für den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie) gedacht. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz werden nicht gefördert.
Ab wann ist der baubegleitende Energieberater Pflicht?
Für die Fördermittelbeantragung ist ein dena-zertifizierter Energieberater in jedem Fall notwendig. Eine Baubegleitung geht jedoch noch einen Schritt weiter und sichert die Qualität der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Wird eine Baubegleitung im Rahmen des KfW-Kredits in Anspruch genommen, so wird diese durch das KfW-Programm 431 mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) gefördert.
Diese Förderung ist bei 4.000 Euro gedeckelt. Bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) verbindlich durchzuführen und nachzuweisen, denn sonst haben Sie keinen Anspruch auf einen Kredit der KfW.
Zinssätze und Laufzeiten von KfW 151 und KfW 152
Für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 sind verschiedene tilgungsfreie Anlaufzeiten und Laufzeiten möglich – dabei wird zwischen Annuitäten- und endfälligem Darlehen unterschieden. Grundlegend stehen folgende Kreditmodelle für Sie zur Verfügung:
Annuitätendarlehen (Stand: Januar 2021)
Sollzins (effektiv) |
Laufzeit |
tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,75 % (0,75 %) |
4 - 10 Jahre |
10 Jahre |
10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) |
4 - 10 Jahre |
1 - 2 Jahre |
10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) |
11 - 20 Jahre |
1 - 3 Jahre |
10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) |
21 - 30 Jahre |
1 - 5 Jahre |
10 Jahre* |
*Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
Endfälliges Darlehen*
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr |
Laufzeit |
0,75 % (0,75 %) |
4 - 10 Jahre |
*über die gesamte Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Die gesamte Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit.