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KfW 151/152 - Ihre Sanierungskredite (eingestellt)

Bild: Glückliches Paar nach Sanierung mit KfW-Kredit
KfW 151/152 - Ihr Sanierungskredit | © StockSnap / pixabay.com CC0

Sie möchten Ihre Immobilie sanieren lassen, damit sie energetisch effizienter wird? Jedoch mangelt es Ihnen an Kapital und jene Kredite, die Sie finden, haben hohe Zinsen?

Die KfW fördert Ihr Modernisierungs-Projekt und ein umweltschützendes Management, indem sie die KfW 151 und 152 Kredite mit Tilgungszuschüssen anbietet. Wie Sie diese Kredite bekommen, wie hoch die Zinsen sind und weitere Information finden Sie auf dieser Seite.

Bild: Achtung

Achtung, Förderung KfW 151/152 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 sind die KfW-Kreditprogramme 151 und 152 weggefallen. Seit 28.07.2022 kann zudem nur noch der KfW-Kredit 261 (Neubau, Kauf oder Sanierung zum Effizienzhaus) in Anspruch genommen werden.

▶ Zum KfW 261 hier klicken. ◀

Inhalt

    Bild: Achtung

    Achtung, Förderung KfW 440 eingestellt!
    Seit dem 27. Oktober 2021 gilt ein Antragsstopp für die Wallbox-Förderung der KfW. „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt komplett ausgeschöpft.“, heißt es. Über eine Fortführung des Förderprogramms ist bis dato nichts bekannt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Informationen vorliegen.


    KfW 151 für KfW-Effizienzhaus - und KfW 152 für Einzelmaßnahmen

    Der Kredit KfW 151 ist für Eigenheimsanierer, die einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen wollen. Die Darlehensobergrenze liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit und enthält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von maximal 48.000 Euro. Dabei wird eine Wohneinheit als abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette definiert. Der Kredit KfW 152 kommt hingegen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen in Frage, beinhaltet aber nur einen kleinen Tilgungszuschuss von maximal 10.000 Euro und hat eine Kreditobergrenze von 50.000 Euro je Wohneinheit.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Grundvoraussetzungen für den Kredit KfW 151 und KfW 152

    Bild: Alte Heizung
    Hier bietet sich die Sanierung an | © cnaujalis / pixabay.com CC0

    Die erste Grundvoraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass die Beantragung des Kredites unter Mitwirkung eines dena-zertifizierten Energieberaters (auch Energie-Effizienz-Experte genannt) und vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgt. Die zweite Voraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass für das Wohngebäude, die Bauanzeige bzw. der Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgte.

    Wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 01.02.2002 und vor dem 01.01.2009 gestellt, kommt ggf. noch der Ergänzungskredit KfW 167 für Sie in Frage. Dieser ist jedoch nur für den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie) gedacht. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz werden nicht gefördert.

    Ab wann ist der baubegleitende Energieberater Pflicht?

    Für die Fördermittelbeantragung ist ein dena-zertifizierter Energieberater in jedem Fall notwendig. Eine Baubegleitung geht jedoch noch einen Schritt weiter und sichert die Qualität der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Wird eine Baubegleitung im Rahmen des KfW-Kredits in Anspruch genommen, so wird diese durch das KfW-Programm 431 mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) gefördert.

    Diese Förderung ist bei 4.000 Euro gedeckelt. Bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) verbindlich durchzuführen und nachzuweisen, denn sonst haben Sie keinen Anspruch auf einen Kredit der KfW.

    Zinssätze und Laufzeiten von KfW 151 und KfW 152

    Für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 sind verschiedene tilgungsfreie Anlaufzeiten und Laufzeiten möglich – dabei wird zwischen Annuitäten- und endfälligem Darlehen unterschieden. Grundlegend stehen folgende Kreditmodelle für Sie zur Verfügung:

    Annuitätendarlehen (Stand: Januar 2021)

    Sollzins (effektiv) Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
    0,75 % (0,75 %) 4 - 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre*
    0,75 % (0,75 %) 4 - 10 Jahre 1 - 2 Jahre 10 Jahre*
    0,75 % (0,75 %) 11 - 20 Jahre 1 - 3 Jahre 10 Jahre*
    0,75 % (0,75 %) 21 - 30 Jahre 1 - 5 Jahre 10 Jahre*

    *Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

    Endfälliges Darlehen*

    Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit
    0,75 % (0,75 %) 4 - 10 Jahre

    *über die gesamte Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Die gesamte Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Tilgungszuschüsse zum KfW 151/152 Kredit

    Einen besonderen Anreiz zur ganzheitlichen Sanierung von Bestandsgebäuden stellt der Tilgungszuschuss beim Kredit KfW 151/152 dar. Durch diesen kann der Effektivzins weiter gesenkt und sogar negativ werden. Das heißt, dass man inklusive Zinsen weniger zurückzahlen muss als man an Kredit aufgenommen hat. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt dabei von dem angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard ab, wie nachfolgend abgebildet:

    Energiestandard Tilgungszuschuss
    KfW-Effizienzhaus 55 40 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 48.000 €
    pro Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 70 35 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 42.000 €
    pro Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 85 30 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 36.000 €
    pro Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 33.000 € pro Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 115 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 30.000 €
    pro Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 30.000 €
    pro Wohneinheit
    Einzelmaßnahmen 20 % des Kreditbetrages von höchstens  50.000 €, max. 10.000 €
    pro Wohneinheit

    Weitere KfW-Kredite und Förderungen

    Wenn Sie vom Kredit KfW 151 / 152 oder dem KfW-Zuschuss 430 aufgrund des Baujahres ausgeschlossen wurden, können Sie mit Hilfe des Kredits KfW 167 möglicherweise Ihren Traum von der Sanierung wahr machen. Ihren baubegleitenden Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) können Sie mit dem Kredit KfW 431 unterstützen lassen, bzw. eine „Fachplanung und Baubegleitung“ kann vom BAFA gefördert werden, wenn Sie eine BAFA Förderung in Anspruch nehmen und dafür einen dena-zertifizierten Energieberater benötigen oder auf seine Mitwirkung nicht verzichten wollen.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.