KfW 297 & KfW 298 (KfW Förderung für Neubau): Förderhöhe & Antrag
Am 1. März 2023 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre aktuelle Neubauförderung, das Programm “Klimafreundlicher Neubau”, auch KfW 297/298 genannt. Das Programm richtet sich an Bauherren, die besonders klimafreundlich bauen möchten.
Es bietet sehr günstige Kredite für den Bau oder Erstkauf eines Wohnhauses. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings strenge Nachhaltigkeitsstandards einhalten. In diesem Artikel erläutern wir, worauf Sie achten müssen, um die Förderung der KfW zu erhalten.
KfW 297/298 löst KfW 261/262 für den Neubau ab
Im März 2023 ging das neue KfW-Programm 297/298 an den Start. Das Programm löste die Wohnkredite 261 und 262 ab, die seit dem 1. Juli 2021 im Rahmen der neu geschaffenen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden konnten. Diese KfW-Programme förderten Maßnahmen, die dem energieeffizienten Sanieren oder Bauen einer Immobilie dienen, mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Im Juli 2022 wurde das Programm 262 gestoppt. Zeitgleich fiel die Förderung von Neubauten aus dem Programm 261 heraus und wurde in das neue Programm überführt. Nun werden im Rahmen des Programms 261 nur noch energetische Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard gefördert.
KfW 297 & KfW 298: Was steckt dahinter?
Neubau-Vorhaben, die besonders energieeffizient und klimafreundlich sind, fördert die KfW seitdem über das neu aufgelegte Programm 297/298. Dieses wird auch als Programm “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude” bezeichnet. Auch der Erstkauf einer Immobilie fördert die KfW in dessen Rahmen. Voraussetzung: Der Neubau oder Kauf muss ein klimafreundliches Wohngebäude oder Eigentumswohnung in Deutschland sein.
Der Unterschied zwischen dem Programm 297 und 298: Das Programm KfW 297 fördert klimafreundliche Neubauten für die Selbstnutzung, während sich das Programm 298 an Investoren richtet, die den Neubau vermieten wollen.
KfW 297 & KfW 298: Was wird gefördert?
Doch was gilt überhaupt als Klimafreundliches Wohngebäude? Dafür wurden drei Voraussetzungen definiert, die Ihr Gebäude erfüllen muss:
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Erfüllen des “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus” (QNG) Plus bzw. Premium (hat Einfluss auf die Höhe der Förderung): Das QNG kennzeichnet Gebäude, die Kriterien für nachhaltiges Bauen überdurchschnittlich (Plus) bzw. deutlich überdurchschnittlich (Premium) erfüllen
- Heizen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse
Diese Anforderungen kann ein Energieberater für Sie einplanen und überprüfen. Unsere Energieberater bei RENEWA – der großen Schwester von Energieheld – beraten Sie gerne.
KfW 297 & KfW 298: Förderhöhe
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist. Die KfW unterscheidet zwischen zwei Stufen:
- Erreichen Sie die Stufe “Klimafreundliches Wohngebäude” fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Als solches gelten Gebäude, die Effizienzhaus 40-Standard erreichen, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten.
- Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe “Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG” erreicht. Dieses muss zusätzlich das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium” (QNG Premium) erhalten. Das Qualitätssiegel muss durch ein Nachhaltigkeitszertifikat von einem Energieberater bestätigt werden.
Kreditsummen in der Übersicht
Effizienzhausstandard | Förderhöhe |
---|---|
KfW Effizienzhaus 40 + QNG Plus | bis zu 100.000 Euro |
KfW Effizienzhaus 40 + QNG Premium + Nachhaltigkeitszertifikat | bis zu 150.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 55 und höher | keine Förderung |
Zinssätze und Laufzeiten
Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Im Gegensatz zum früheren Förderprogramm 261 sind keine Tilgungszuschüsse für die Finanzierung vorgesehen.
Aktuelle Zinssätze in der Übersicht (gilt für KfW 297 und KfW 298):
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr |
---|---|---|---|---|
4 bis 10 Jahre | bis zu 100.000 Euro | 1 bis 2 Jahre | 0,01 % | 0,01 % |
11 bis 25 Jahre | bis zu 150.000 Euro | 1 bis 3 Jahre | 0,79 % | 0,79 % |
26 bis 35 Jahre | keine Förderung | 1 bis 5 Jahre | 1,03 % | 1,03 % |
4 bis 10 Jahre | wie Laufzeit | endfällig | 1,16 % | 1,17 % |
KfW 297 beantragen - so geht's
Maßnahme | Im Detail |
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Fachleute beauftragen | Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, brauchen Sie für die Planung und die Baubegleitung einen Energieeffizienz-Experten bzw. einen Energieberater. Diesen benötigen Sie ebenfalls, um die Einhaltung der Anforderungen zu bestätigen. Er erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen. Auch müssen Sie sich das QNG ausstellen lassen. |
Antrag stellen | Haben Sie sich mit Ihrem Finanzierungspartner oder der Bank auf ein Finanzierungsmodell geeinigt, wird der Kredit bei der KfW beantragt. Wichtig: Dieser Schritt muss vor Beginn des Vorhabens geschehen. |
Zusage erhalten | Nun erhalten Sie die Zusage der KfW. Das heißt auch: Nun können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen, mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder die Immobilie kaufen. |
Bestätigung einreichen | Haben Sie Ihr Bauvorhaben beendet, erfolgt der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten. Dafür reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ ein. Sie erhalten das Dokument bei Ihrem Energieberater. |
All diese Schritte kann RENEWA - die große Schwester von Energieheld - für Sie übernehmen. Unsere dena-zertifizierten Energieberater kümmern sich gerne um Ihre Förderung - Sie können sich entspannt zurücklegen.
KfW 297: Fazit & Empfehlung
Durch den günstigeren Kredit können Sie auf lange Sicht Tausende Euro sparen. Auch die geringeren Heizkosten werden Ihren Geldbeutel spürbar schonen. Ob die Beantragen wirklich Sinn macht, prüfen unsere Energieberater für Sie. Diese prüfen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und holen die höchst mögliche Fördersummer für Sie heraus.