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Heizungsgesetz 2024: Alle Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bild: Austauschpflicht nach GEG
Austauschpflicht nach GEG | © Wolfilser / shutterstock.com

Im September 2023 wurde eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Die Änderungen betreffen in erster Linie den Einbau und Austausch von Heizungsanlagen, weshalb die Novelle in den Medien oft auch als “Heizungsgesetz” bezeichnet wird. Ab 2024 dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.  

Es besteht jedoch keine unmittelbare Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen. Diese können weiterhin betreiben und gewartet werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu sämtlichen Änderungen am GEG. Zudem erläutern wir, inwieweit Sie davon betroffen sind und welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

Inhalt


    Das Wichtigste zum neuen Heizungsgesetz 2024

    • Jede Heizung, die ab 01.01.2024 verbaut wird, muss zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien (EE-Pflicht) betrieben werden
    • Bestehende Anlagen müssen nicht sofort ersetzt werden und können zunächst weiter betrieben und repariert werden
    • Ein Heizungstausch in Altbauten ab 2024 fällt erst unter die EE-Pflicht, wenn eine “kommunale Wärmeplanung” in Ihrer Gemeinde vorliegt
    • Unter Einhaltung gewisser technischer Vorgaben dürfen ab 2024 zunächst auch noch Öl- und Gasheizungen installiert werden

    Was bedeutet die Novelle für mich?

    Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz treten vorerst ab Januar 2024 ausschließlich für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft. Die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien in Bestandsgebäuden wird erst verbindlich, sobald die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde abgeschlossen ist.

    Für Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 100.000 Einwohnern ist die Frist hierfür der Juni 2026. Für kleinere Gemeinden muss die Wärmeplanung erst Mitte 2028 vorliegen. Wir empfehlen, einen Termin mit einem unserer Beratungsfirma RENEWA in Anspruch zu nehmen. So können Sie klären, ob es sinnvoll ist, auf die fertige kommunalen Wärmeplanung zu warten, welche Heizungsoptionen in Ihrem speziellen Fall empfehlenswert sind und vor allem, ob ein Austausch Ihrer bestehenden Heizung bereits in 2023 erfolgen sollte.

    Folgende Anlagen sind laut dem Heizungsgesetz ab 2024 erlaubt:

    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • Gasheizungen*
    • Anlagen inkl. Solarthermie
    • Hybridheizungen
    • Wasserstoffheizungen
    • Stromdirektheizungen

    *Ölheizungen und Gasheizungen dürfen ab dem 01.01.2024 zwar noch eingebaut werden, müssen aber zu über die Jahre steigenden Prozentsätzen mit Wasserstoff oder Biomasse arbeiten. Zudem ist es Pflicht, sich vor dem Einbau von einem Energieberater oder Heizungsbauer beraten zu lassen. Der Eigentümer sollte über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die ansteigende Besteuerung von CO2 informiert werden.

    Es besteht auch die Möglichkeit, eigenständig eine maßgeschneiderte Lösung für eine neue Heizung zu realisieren. Es muss allerdings rechnerisch nachgewiesen werden, dass im Betrieb ein erneuerbarer Energieanteil von mindestens 65 Prozent erreicht wird.

    Unsere Beratungsfirma RENEWA zu Sanierung & Förderung kontaktieren!


    Ausnahmen: Wann gilt das Heizungsgesetz nicht?

    Bild: Austauschpflicht nach GEG?
    Keine sofortige Austauschpflicht | © Rosshelen / shutterstock.com

    Das neue Heizungsgesetz sieht für Eigentümer von Bestandsimmobilien keine sofortige Austauschpflicht vor. Sofern Ihre Heizungsanlage nicht älter als 30 Jahre ist und noch funktioniert, kann sie weiterhin genutzt und bei Bedarf repariert werden. Tatsächlich ist der Betrieb von Brennwert- und Niedertemperaturheizungen, die 30 Jahre alt sind, ohnehin weiterhin erlaubt.

    Das Heizungsgesetz sieht für jeden Heizungsaustausch eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Im Fall von Gasetagenheizungen kann diese Frist sogar bis zu 13 Jahre betragen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen zu installieren, bis die Heizung nach Ablauf der festgelegten Frist durch eine neue ersetzt werden muss. Diese Heizung muss dann den Anforderungen von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien entsprechen.

    Von den neuen Auflagen sind Eigentümer befreit, die mittel- bis langfristig Empfänger von Sozialleistungen sind. Hierfür muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Zudem kann auch individuell entschieden werden, ob ein Härtefall vorliegt. Wenn ein Heizungstausch dem Haushalt aus wirtschaftlicher Sicht nicht zuzumuten wäre oder der Gewinn an Energieeffizienz in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand steht, kann die 65 %-EE-Pflicht aufgehoben werden.


    Förderungen für Heizungen ab 2024

    Bild: Ein Haus aus Pappa
    Neue GEG Förderungen in 2024 | © Monster Ztudio / shutterstock.com

    Die Regierung plant, den Übergang zu erneuerbaren Energien durch großzügige Fördermaßnahmen zu erleichtern. So können voraussichtlich bis zu 75 Prozent der Investitionskosten abdeckt werden. Für alle Heizungsanlagen, die den neuen Vorgaben des Heizungsgesetzes entsprechen, ist eine Grundförderung von 30 Prozent vorgesehen. Die Höchstgrenze für förderfähige Investitionskosten im Rahmen des Heizungstausches beträgt maximal 30.000 Euro pro Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern wird ab der zweiten Wohneinheit eine Förderung von jeweils 10.000 Euro gewährt. Ab der siebten Wohneinheit stellt die Regierung eine Förderung von 3.000 Euro pro Wohnung zur Verfügung.

    Eigentümer, deren gemeinsames Einkommen im Haushalt weniger als 40.000 Euro brutto im Jahr beträgt, erhalten zusätzlich den neuen Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent.

    Außerdem wird es einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von voraussichtlich 25 Prozent geben, wenn man eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauscht. Der Bonus gilt auch für mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen und ist bis Ende 2028 in voller Höhe erhältlich. Danach verringert sich die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent. Eigentümer sollen so zu einem schnellen Heizungstausch animiert werden.

    Für Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von unter 90.000 € pro Jahr soll es zudem zinsvergünstigte Kredite inkl. Tilgungszuschuss geben. Es soll sichergestellt sein, dass auch Personen Zugang zu Sanierungsmaßnahmen erhalten, die üblicherweise keinen Kredit erhalten würden.

    Förderung 2024 im Überblick:

    Heizung Grundförderung Wärmepumpenbonus EinkommensbonusGeschwindigkeitsbonusmax. Förderung
    Wärmepumpe 30 % 5 % 30 %25 %75 %
    Andere Heizung 30 % - 30 %25 %75 %
    Stromdirektheizung - - --unklar**

    *Förderungen sind voraussichtlich auf maximal 75 Prozent gedeckelt. **Ob Stromdirektheizungen förderfähig sein werden, ist noch nicht entschieden

    Die in der Tabelle aufgeführten Beispiele umfassen sämtliche verfügbaren Boni, die auch miteinander kombiniert werden können. Selbstverständlich gibt es auch Situationen, in denen nur ein Bonus in Anspruch genommen wird oder gar keiner. In solchen Fällen wird lediglich die Grundförderung von 30 Prozent gewährt.

    Die hier angegebene Höhe der neuen Förderung ist derzeit noch nicht festgelegt und kann sich daher noch ändern. Einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen können Sie sich hier verschaffen.

    Unsere Beratungsfirma RENEWA zu Sanierung & Förderung kontaktieren!


    Förderungen für Heizungen bis Ende 2023

    In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie zum Vergleich die Förderungen für Heizungen, die noch bis zum 31.12.2023 gelten. Beachten Sie, dass die Gesamtförderung in 2023 für Investitionskosten von bis zu 60.000 € wirksam ist, in 2024 für Heizungen nur noch bis 30.000 €. Das beeinflusst maßgeblich, wann Sie die für Sie optimale Heizung installieren sollten, um höchstmögliche Förderung zu erhalten.

    Förderung 2023 im Überblick:
    Heizung Grundförderung  Heizungstauschbonus Wärmepumpenbonusmax. Förderung
    Wärmepumpe

    25 %

    10 % 5 %40 %
    Solarthermie 25 % 10 % -35 %
    Biomasse 10 % 10 % -

    20 %

    Innovative Heizungstechnik 25 % 10 % -35 %
    Energie Effiziente Hybride 25 % 10 % 5 %40 %
    Energie Effiziente Hybride mit Biomasseheizung20 %10 %5 %35 %
    Gebäudenetzanschluss25 %10 %-35 %
    Wärmenetzanschluss30 %10 %-40 %
    Stromdirektheizung---nicht förderfähig


    Förderungen im Vergleich - warum sind die Veränderungen relevant?

    Die neue Förderung des Heizungsgesetzes ersetzt den Heizungstausch Bonus durch den höheren Geschwindigkeitsbonus. Den Wärmepumpenbonus für nachhaltige Kältemittel bleibt unverändert. Die Grundförderung für neue Heizungen vereinheitlicht sich und der Einkommensbonus wird neu eingeführt.

    Wie bereits erwähnt wurde, wird zum 01.01.2024 die Obergrenze für förderfähige Investitionskosten in Einfamilienhäusern von 60.000 € auf 30.000 € gesenkt. Gleichzeitig erhöht sich die maximale Förderung für den Heizungstausch von 40 Prozent auf voraussichtlich 75 Prozent. Dies bedeutet, dass die maximale Rückerstattung für Ihren Heizungstausch ab 2024 entsprechend 22.500 € beträgt. Bis Ende 2023 erhalten Sie maximal 40 Prozent Förderung für Kosten von bis zu 60.000 €. Die Förderung beträgt in diesem Fall bis zu 24.000 €.

    Falls die Investitionskosten für eine neue Heizung bei Ihnen über 30.000 € liegen und im Jahr 2024 kein Einkommensbonus für Sie zur verfügbar ist, kann ein Heizungstausch im Jahr 2023 sinnvoll sein. Doch wenn Ihr jährliches Brutto-Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt, lohnt es sich, bis 2024 zu warten, da Sie dann den zusätzlichen Förderbonus von 30 Prozent erhalten. Unsere auf Sanierungen spezialisierte Beratungsfirma RENEWA geht in einem kostenlosen Erstgespräch gerne individuell auf Ihre Fragen ein.

    Die Förderungen für Effizienzmaßnahmen gemäß dem BEG werden ebenfalls durch das neue Gebäudeenergiegesetz beeinflusst. Zunächst reduzieren sich die maximal förderfähigen Investitionskosten für Sanierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik oder Gebäudehülle von 60.000 € auf 30.000 €. Jedoch bleiben die 60.000 € erhalten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.

    Ab 2024 besteht auch die Möglichkeit, die Förderungen und Investitionskosten für einen Heizungstausch mit zusätzlichen Effizienzmaßnahmen zu kombinieren. Für den Heizungstausch können voraussichtlich bis zu 75 Prozent Förderung auf maximal 30.000 € Investitionskosten in Anspruch genommen werden, während für Einzelmaßnahmen einschließlich eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) 20 Prozent Förderung auf maximal 60.000 € bereitstehen. In diesem Fall summiert sich die Förderung auf 22.500 € + 12.000 € = 34.500 €.

    Die angegebene Höhe der neuen Förderung ist momentan noch nicht festgelegt und kann sich deshalb noch ändern. Hier können Sie sich einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen verschaffen.

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    In welchem Jahr erhalte ich die höchste Förderung? Zwei Beispiele:

    Erster Fall

    Ihr Haushalt verfügt über ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 40.000 €, was Sie für den ab 2024 geltenden Einkommensbonus qualifiziert. Sie planen den Austausch Ihrer Öl-Heizung durch eine neue Pelletheizung, für die Ihnen ein attraktives Angebot in Höhe von 38.000 € vorliegt. Wenn Sie diese Umrüstung im Jahr 2023 durchführen, erhalten Sie eine Rückerstattung von 20 Prozent der Kosten, sodass Sie letztendlich 30.400 € selber bezahlen.

    Wenn Sie die Umrüstung im Jahr 2024 vornehmen, würden Ihnen voraussichtlich 75 Prozent der 38.000 € erstattet. In diesem Fall würden Sie nur noch 11.400 € aus eigener Tasche zahlen, was eine Ersparnis von 19.000 € im Vergleich zu einem Heizungstausch im Jahr 2023 bedeuten würde.

    Zweiter Fall

    Angenommen, Sie planen den Austausch Ihrer über 20 Jahre alten Gasheizung durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe. Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich laut dem Angebot eines Handwerkers auf 45.000 €. Wenn Sie den Heizungstausch im Jahr 2023 durchführen, können Sie eine Förderung von 18.000 € in Anspruch nehmen. Der tatsächliche Preis beträgt also nur noch 27.000 €.

    Wenn Sie die Wärmepumpe aber erst im Jahr 2024 installieren lassen, erhalten Sie lediglich eine Förderung von 16.500 € und müssen insgesamt 28.500 € zahlen. Durch den Tausch im Jahr 2023 könnten Sie somit 1.500 € einsparen.


    Unsere Handlungsempfehlung

    Bild: Energieberatung vor Ort
    Jetzt Energieberatung vor Ort anfordern | © Robert Kneschke / shutterstock.com

    Die zeitnahe Umstellung auf eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien, wie sie durch die ab Januar 2024 geltende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gefördert wird, ist zwar noch keine zwingende Verpflichtung, jedoch dringend zu empfehlen. 

    Sie sollten sich jedoch zu den verschiedenen infrage kommenden Heizungen beraten lassen. Welche Heizung in Ihrer Immobilie optimale Energieeffizienz verspricht, ob ggf. erst andere Sanierungsmaßnahmen anzuraten sind und wie Sie maximal hohe Fördergelder erhalten können, verrät Ihnen unsere Beratungsfirma RENEWA. Kümmern Sie sich am besten zeitnah um einen Gesprächstermin. Je nach Heizung und möglichen weiteren Maßnahmen ist das richtige Timing Ihrer individuellen Sanierung essenziell und kann Ihnen viel Geld einsparen.

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