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Förderung Gasheizung: das gilt in 2024

Bild: Hausmodell und Münzgeldstapel
Fördermittel für eine Gas-Hybridheizung | © Levent Konuk / shutterstock.com

Schon seit August 2022 gibt es keine Förderung für den Einbau von Gasheizungen mehr. Zudem sorgt die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, seit 2024 für ein schrittweises Aus der Gasheizung. Dafür wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien jetzt noch stärker gefördert. Ist Ihre Gasheizung bereits älter als 20 Jahre, können Sie beim Heizungstausch von höheren Fördergeldern profitieren. 

Finanzielle Förderung gibt es darüber hinaus für die Optimierung einer bestehenden Gasheizung, die den Betrieb deutlich effizienter macht. Mehr über die Regelungen bezüglich Förderung und Einbau einer Gasheizung erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt


    Neue Gasheizung Förderung: Gibt es noch eine?

    Kurz gesagt: Nein, für eine neue Gasheizung gibt es bereits seit August 2022 keine staatliche Förderung mehr. Die Förderung für den Austausch von Heizungen ist zuletzt im Januar 2024 von der Bundesregierung novelliert worden. Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden auch die gesetzlichen Regelungen für Gasheizungen überarbeitet. 

    Langfristig zielt die BEG auf den vollständigen Ersatz von fossilen Heizsystemen und Gasheizungen ab. Wird eine 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Heizung ersetzt, die ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, erhält man sogar 20 Prozent der förderfähigen Kosten als zusätzliche Förderung neben der klassischen Förderung für EE-Heizungen.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Für eine neue Gasheizung kann keine finanzielle Förderung mehr beantragt werden. Dies ist lediglich bei Maßnahmen möglich, die zur Optimierung bestehender Gasheizungen beitragen. Der Austausch einer Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ermöglicht zudem eine Bonusförderung.

    Neue Gasheizung?


    Gas-Brennwert: Kosten sparen

    Bild: Gastherme in Badezimmer
    Eine Gasheizung im Bad | © Viessman Werke

    Wenn eine alte Gasheizung eins zu eins gegen eine neue ausgetauscht werden soll, empfiehlt es sich, bei der Neuanschaffung eine effiziente Gasbrennwerttherme einzubauen. Diese wirkt auf den ersten Blick teurer als die klassische Gasheizung, amortisiert sich gegenüber einer bestehenden Gasheizung aufgrund der Einsparung bei den Brennstoffkosten jedoch schnell.

    Die Investitionskosten können hier zwischen 7.500 bis 12.500 Euro liegen. Weitere Kosten in Höhe von etwa 1.500 bis 2.500 Euro entstehen für den Gasanschluss, falls dieser noch gelegt werden muss. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anschaffungskosten.

    BauteilKosten Altbau
    Gas-Brennwertheizungca. 7.500 - 12.500 €
    Gasanschluss (bei Bedarf)ca. 1.500 - 2.500 €
    Gesamtkostenca. 12.000 €

    Wie lange ist der Einbau von Gasheizungen noch erlaubt?

    Neu verbaute Heizungen müssen in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das legt das neue Heizungsgesetz fest. Wann diese Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich nach Region und Gebäudeart und wird durch die kommunale Wärmeplanung geregelt. Spätestens aber 2028 soll die 65-Prozent-Regelung bundesweit gelten. Ab 2045 sollen alle Heizungen mit 100 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit ist auch ein generelles Verbot von Gasheizungen auf Basis von fossilem Erdgas ab 2045 vorgesehen.

    Was bedeutet das für den Einbau einer neuen Gasheizung? Diese dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird. Wenn eine neue Gasheizung zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann oder eine bestehende Gasheizung dazu umgebaut wird, dann können die dadurch entstandenen Mehrausgaben sogar gefördert werden. 

    Beratungspflicht

    Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich allerdings vorab beraten lassen. Damit sollen mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufgezeigt werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweisen. Diese Beratung darf u.a. von Schornsteinfegern, Installateuren, Heizungsbauern sowie Energieberatern von der Expertenliste durchgeführt werden.


    Optimierung der Gasheizung: Förderung

    Die BEG sieht nach wie vor Förderungen für die Optimierung bestehender Heizungen vor, auch für eine Gasheizung. Diese werden als BEG EM (Einzelmaßnahme), worunter auch eine Heizungsoptimierung fällt, von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Mit dieser Förderung sparen Sie bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Heizungsoptimierung. So stehen Ihnen bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung zu und 15 bis 20 Prozent zur Effizienzverbesserung

    Förderfähige Maßnahmen zur Optimierung einer Gasheizung sind beispielsweise:

    • Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellung der Heizkurve
    • Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
    • Dämmung der Rohrleitungen
    • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
    • Verwendung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

    Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Bei der Sanierung einer Einzelmaßnahme, also auch einer Heizungsoptimierung, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehen ist, erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Zudem steigt der Fördersatz von 15 Prozent auf 20 Prozent. Dieser iSFP Bonus gilt nur für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, nicht für die Emissionsminderung. 

    Ein individueller Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater erstellt. Dieser erarbeitet damit ein Konzept, in dem die Sanierung von Wohngebäuden schrittweise geplant wird. Die Umsetzung eines iSFP ist nicht verpflichtend.

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    KfW Förderung: für Heizungen

    Wie bereits erwähnt, wurde mit der im Juli 2022 überarbeiteten Bundesförderung für Effiziente Gebäude mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Förderung für den Einbau von Gasheizungen eingestellt. Auch eine Gas-Hybridheizung in Verbindung mit einer Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien läuft, wird seitdem nicht mehr gefördert. Im Januar 2024 wurde die BEG erneut überarbeitet und es ergaben sich einige Änderungen. 

    Neu in 2024

    • Die KfW übernimmt die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme vom BAFA
    • Die KfW stellt für Einzelmaßnahmen einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für BEG EM von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung
    • Förderanträge für Einzelmaßnahmen können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
    • Förderfähige Investitionskosten für Einzelmaßnahmen sinken auf 30.000 Euro
    • Der höchstmögliche Fördersatz für den Heizungstausch steigt auf bis zu 70 Prozent
    • Möglichkeit, Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren

    Bonus: Gasheizung austauschen

    Allerdings gibt es für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien teils großzügige Förderung. Diese erhöht sich darüber hinaus sogar, wenn die neue Heizung eine alte Gasheizung ersetzt.

    Ist eine Gasheizung mindestens 20 Jahre lang in Betrieb, kann beim Austausch gegen eine umweltfreundliche Heizung der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, beantragt werden. Dadurch erhöht sich der Fördersatz der eingebauten Heizung um 20 Prozent. Wird also zum Beispiel eine Wärmepumpe verbaut, kommen zu der Grundförderung von 30 Prozent 20 Prozent hinzu und Sie erhalten 50 Prozent. Achtung: Der Klimabonus gilt in dieser Höhe nur bis 2029. Ab dann sinkt er alle 2 Jahr um 3 Prozent. Inklusive des Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent, der für Erd- und Wasser-Wärmepumpen gewährt wird, kann die Förderung für eine Wärmepumpe also bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gedeckelt. Den Höchstsatz erhalten Sie, wenn Sie ebenfalls Anspruch auf den Einkommensbonus haben, das heißt bei einem Brutto Haushaltseinkommen von 40.000 Euro im Jahr.  

    MaßnahmeHöhe der Förderung
    HeizungsoptimierungZuschuss von 15-50 % der förderfähigen Kosten 
    Heizung auf Basis erneuerbarer EnergieZuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 €

    Fazit: Lohnt sich die Gasheizung noch?

    Eine Gasheizung zählt mehr oder weniger zu den Auslaufmodellen von Heizungen. Ab 2024 müssen Gasheizungen nach und nach mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Ein generelles Verbot der Gasheizung, wie wir sie kennen, auf Basis fossiler Energie, soll es 2045 geben. Wer jetzt eine Gasheizung einbauen lässt, kann die kommenden 20 Jahre von der bewährten Technik profitieren. Vor allem Gas-Brennwertheizungen können dazu beitragen, die Heizkosten langfristig zu reduzieren.

    Ob der Einbau einer Gasheizung Sinn macht, ist allerdings - nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen - fraglich. Deshalb ist eine Beratung im Vorfeld auch Pflicht. Darüber hinaus ist es nicht mehr möglich, für eine neue Gasheizung Förderung zu beantragen. Möglich ist jedoch nach wie vor die Förderung von Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Gasheizung. Ab einem Alter von 20 Jahren gibt es außerdem einen Bonus, wenn die Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien getauscht wird. Für mehr Informationen zum Heizungstausch stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage bei Energieheld.