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Gasheizung - Förderung 2023

Bild: Hausmodell und Münzgeldstapel
Fördermittel für eine Gas-Hybridheizung | © Levent Konuk / shutterstock.com

Da Gasheizungen auf Basis eines fossilen Brennstoffs funktionieren, wird ihr Einbau seit dem Jahr 2022 nicht mehr gefördert. Das bedeutet jedoch nicht, dass zukünftig komplett auf die Gasheizung verzichtet werden muss. Mit einer neuen Gas-Brennwerttherme können Hausbesitzer auch zukünftig Heizkosten sparen.

Finanzielle Förderung gibt es darüber hinaus für die Optimierung einer bestehenden Gasheizung, die den Betrieb deutlich effizienter macht. Ist Ihre Gasheizung bereits älter als 20 Jahre, können Sie beim Heizungstausch übrigens von höheren Fördergeldern profitieren. Mehr über die Regelungen bezüglich Förderung und Einbau einer Gasheizung erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt


    Energieheld-Hinweis

    Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) läutet den Abschied von Ölheizung und Gasheizung ein. Gasheizungen dürfen ab dem 01.01.2024 zwar voraussichtlich noch eingebaut werden, müssen aber zu über die Jahre steigenden Prozentsätzen mit Wasserstoff oder Biomasse arbeiten. Dafür wird es ab Januar 2024 für eine neue Heizung eine Förderung von bis zu 70 Prozent geben. Ein weiterer Anreiz, auf eine nachhaltige Heizung umzusteigen.

    Detaillierte Infos dazu finden Sie hier.


    Gibt es für eine neue Gasheizung Förderung?

    Kurz gesagt: Nein, für eine neue Gasheizung gibt es keine staatliche Förderung mehr. Die Förderung für Gasheizungen ist zuletzt im Juli 2022 von der Bundesregierung novelliert worden. Mit der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderprogramme für Heizungen mit fossilen Brennstoffen gestrichen.

    Die BEG zielt sogar auf den vollständigen Ersatz von Gasheizungen ab. Wird eine 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Heizung ersetzt, die ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, erhält man 10 Prozent der Investitionskosten als zusätzliche Förderung neben der klassischen Förderung für EE-Heizungen. Gasetagenheizungen können sogar unabhängig von ihrer Betriebsdauer förderfähig ausgetauscht werden.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Für eine neue Gasheizung kann keine finanzielle Förderung mehr beantragt werden. Dies ist lediglich bei Maßnahmen möglich, die zur Optimierung bestehender Gasheizungen beitragen. Der Austausch einer Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ermöglicht zudem eine Bonusförderung.

    Neue Gasheizung?


    Kosten sparen mit Gas-Brennwert

    Bild: Gastherme in Badezimmer
    Eine Gasheizung im Bad | © Viessman Werke

    Wenn eine alte Gasheizung eins zu eins gegen eine neue ausgetauscht werden soll, empfiehlt es sich, bei der Neuanschaffung eine effiziente Gasbrennwerttherme einzubauen. Diese wirkt auf den ersten Blick teurer als die klassische Gasheizung, amortisiert sich gegenüber einer bestehenden Gasheizung aufgrund der Einsparung bei den Brennstoffkosten jedoch schnell.

    Die Investitionskosten können hier zwischen 7.500 bis 12.500 Euro liegen. Weitere Kosten in Höhe von etwa 1.500 bis 2.500 Euro entstehen für den Gasanschluss, falls dieser noch gelegt werden muss. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anschaffungskosten.

    BauteilKosten Altbau
    Gas-Brennwertheizungca. 7.500 - 12.500 €
    Gasanschluss (bei Bedarf)ca. 1.500 - 2.500 €
    Gesamtkostenca. 12.000 €

    Wie lange ist der Einbau von Gasheizungen noch erlaubt?

    Ein generelles Verbot von Gasheizungen ist im Heizungsgesetz der Bundesregierung erst ab 2045 vorgesehen. Mindestens bis zum 01. Januar 2024 können noch neue Gasheizungen als alleinstehende Zentralheizung installiert werden. Nach aktuellem Stand müssen ab dann alle neu eingebauten Heizungen im Gebäudebestand zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Gasheizungen dürfen bis 2045 weiter betrieben und im Schadensfall auch repariert werden.


    Förderung für die Optimierung der Gasheizung

    Die BEG sieht nach wie vor Förderungen für die Optimierung bestehender Heizungen vor, auch für eine Gasheizung. Mit dieser Förderung sparen Sie bis zu 15 Prozent der Kosten für eine Heizungsoptimierung. Förderfähige Maßnahmen zur Optimierung einer Gasheizung sind beispielsweise:

    • Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellung der Heizkurve
    • Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
    • Dämmung der Rohrleitungen
    • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
    • Verwendung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

    Bonus: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Für Sanierungsmaßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan vorgesehen sind, erhalten Hausbesitzer einen Bonus von 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies bedeutet im Fall einer Heizungsoptimierung, die explizit im iSFP als Maßnahme vorgeschlagen wird, dass die Förderung auf 20 Prozent ansteigt.

    Ein individueller Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater erstellt. Dieser erarbeitet damit ein Konzept, in dem die Sanierung von Wohngebäuden schrittweise geplant wird. Die Umsetzung eines iSFP ist nicht verpflichtend, wirkt sich jedoch positiv auf die Höhe der jeweiligen Förderungen aus.

    Neue Gasheizung?


    BAFA Förderung für Heizungen

    Wie bereits erwähnt wurde mit der im Juli 2022 überarbeiteten Bundesförderung für Effiziente Gebäude mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Förderung für den Einbau von Gasheizungen eingestellt. Auch eine Gas-Hybridheizung in Verbindung mit einer Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien läuft, wird seitdem nicht mehr gefördert.

    Allerdings gibt es für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien teils großzügige Förderung. Diese erhöht sich darüber hinaus sogar, wenn die neue Heizung eine alte Gasheizung ersetzt.

    Bonus: Gasheizung austauschen

    Ist eine Gasheizung mindestens 20 Jahre lang in Betrieb, kann beim Austausch gegen eine umweltfreundliche Heizung der Heizungsaustauschbonus beantragt werden. Dadurch erhöht sich der Fördersatz der eingebauten Heizung um 10 Prozent. Wird also zum Beispiel eine Wärmepumpe verbaut, erhöht sich die Mindestförderung von 25 auf 35 Prozent. Inklusive des 5 Prozent-Wärmepumpen-Bonus, der auf bestimmte Wärmepumpen gewährt wird, kann die Förderung für eine Wärmepumpe also bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

    MaßnahmeHöhe der Förderung
    HeizungsoptimierungZuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten (förderfähige Mindestkosten: 300 €)
    Heizung auf Basis erneuerbarer EnergieZuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 24.000 €

    KfW-Kredite

    Bild: Logo KfW
    Förderungen der KfW Bankengruppe | © KfW

    Die Novellierung der BEG am 28. Juli 2022 machte sich auch stark bei der Förderung der KfW bemerkbar. Das Programm KfW 262 (BEG EM) wurde gestrichen und kann nicht mehr genutzt werden. Einzelmaßnahmen können nur noch beim BAFA beantragt werden.

    Über die Sanierung zu einem Effizienzhaus ist die Förderung für den Einbau einer neuen Gas-Brennwertheizung jedoch zumindest indirekt möglich. Um einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu erreichen, müssen die Sanierungsmaßnahmen in Summe zu einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs beitragen. Ein Effizienzhaus-Stufe 85 kann beispielsweise mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

    Für eine Sanierung zum Effizienzhaus 85 liegt die maximale Kredithöhe bei 120.000 Euro mit 5 Prozent Tilgungszuschuss. Wird statt einer Gas-Brennwertheizung eine Erneuerbare-Energien-Heizung verbaut, steigt die Kreditsumme auf 150.000 Euro inkl. 10 Prozent Tilgungszuschuss durch die Erneuerbare-Energien-Klasse. Um die Förderung durch den Kredit 261 beantragen zu können, braucht es zwingend einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Energieheld vermittelt Ihnen kostenlos einen unabhängigen Experten, der Ihnen auch bei Fragen zum Thema Förderung weiterhelfen kann.

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.


    Fazit: Lohnt sich die Gasheizung noch?

    Eine Gasheizung zählt mehr oder weniger zu den Auslaufmodellen von Heizungen. Aktuell ist ungewiss, wie lange der Einbau von neuen Gasheizungen noch erlaubt sein wird. Ein generelles Verbot soll es jedoch erst 2045 geben. Wer also noch früh genug eine Gasheizung einbauen lässt, kann die kommenden 20 Jahre von der bewährten Technik profitieren. Vor allem Gas-Brennwertheizungen können dazu beitragen, die Heizkosten langfristig zu reduzieren.

    Allerdings ist es nicht mehr möglich, für eine neue Gasheizung Förderung zu beantragen. Möglich ist jedoch nach wie vor die Förderung von Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Gasheizung. Ab einem Alter von 20 Jahren gibt es außerdem einen Bonus, wenn die Gasheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien getauscht wird. Für mehr Informationen zum Heizungstausch stellen Sie einfach eine kostenlose Anfrage bei Energieheld.