Gasheizung - Förderung 2023

Die Förderung für Gasheizungen hat sich in den vergangenen Jahren - zuletzt im Juli 2022 mit der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - mehrfach geändert und ist nun gestrichen. Eine Gasheizung, auch als Hybridheizung, wird seit dem 28. Juli 2022 nicht mehr gefördert.
Wir erläutern für Sie alle Details zu Gasheizungen!
Welche Kosten fallen bei einer Gasheizung an?
Der Gedanke an eine neue Gasheizung ist fast unweigerlich mit einer kritischen Kostenabschätzung verknüpft: „Kann ich mir das überhaupt leisten? - Eigentlich tut’s die alte Anlage ja noch.“ Und: „Lohnt sich die Anschaffung angesichts der kommenden CO2-Steuer überhaupt noch? Amortisiert sich die neue Gasheizung überhaupt in absehbarer Zeit?“ Solchen Zweifeln kann man ganz klar entgegnen: Je älter die bestehende Anlage ist, desto schneller rentiert sich die Neuanschaffung.
Der Austausch einer alten Heizung lohnt sich also immer. Es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass eine besonders effiziente Gasheizung mit Brennwerttechnik zwar anfangs teurer ist, sich gegenüber einer bestehenden Gasheizung aber im Nachhinein aufgrund der Einsparung bei den Brennstoffkosten sehr schnell amortisiert. Problematisch kann jedoch die Anfangsinvestition sein, denn eine neue Gasheizung kann gut 7.500 bis 12.500 Euro kosten.
In den allermeisten Fällen werden Solarthermie-Anlagen zur Unterstützung der Heizung eingesetzt, obwohl auch die Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung möglich ist. Dazu kommen die Kosten für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Insgesamt kommen so schnell Kosten von 25.000 bis 30.000 Euro zusammen. Eine Förderung der Gasheizung gibt es jedoch nicht mehr. Sie wurde am 24.01.2021 für Neubauten und am 28.07.2022 für Sanierungen eingestellt.
Weitere Kosten in Höhe von etwa 1.500 bis 2.500 Euro entstehen für den Gasanschluss, falls dieser noch gelegt werden muss. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anschaffungskosten.
Bauteil | Kosten Altbau | Kosten Neubau |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung | ca. 7.500 - 12.500€ | ca. 7.500 - 12.500€ |
Solarthermie-Anlage heizungsunterstützend | - | ca. 10.000 - 13.750€ |
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | - | ca. 7.500 - 11.250€ |
Gasanschluss (im Altbau nur bei Bedarf) | ca. 1.500 - 2.500 € | ca. 1.500 - 2.500 € |
Durchschnittliche Gesamtkosten | ca. 12.500 € | ca. 30.000 € |
KfW-Kredit und BAFA-Förderung

Die Förderung für Gasheizungen ist zuletzt im Juli 2022 von der Bundesregierung novelliert worden. Mit der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderprogramme für Heizungen mit fossilen Brennstoffen gestrichen. Es gibt somit keine Förderung mehr für Gasheizungen. Das Gegenteil ist der Fall. Ersetzt man die alte Gasheizung - vorausgesetzt sie ist seit mindestens 20 Jahren in Betrieb - durch eine förderfähige Heizung, die ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, erhält man sogar 10 Prozent der Investitionskosten als zusätzliche Förderung. Gasetagenheizungen können sogar unabhängig von ihrer Betriebsdauer förderfähig ausgetauscht werden.
Die Bundesregierung setzt nun ihren Schwerpunkt auf Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien. So werden weiterhin alle Heizungen gefördert, die “grüne” Energie erzeugen. Dennoch ist es möglich, die Gasheizung im Rahmen von anderen Programmen fördern zu lassen. Dabei handelt es sich um eine Heizungsoptimierung einer bereits vorhandenen Anlage.
Wichtig: Sowohl für Förderungen des BAFA als auch für Förderungen der KfW ist der Antrag auf Förderung unbedingt VOR Beginn der Sanierungsmaßnahme zu stellen, da eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen ist. Als Beginn zählt der Abschluss von Leistungs- oder Lieferverträgen - kurz die schriftliche Auftragsvergabe. Dabei ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (Energie-Effizienz-Experte der dena-Expertenliste) in die Sanierung dringend zu empfehlen, da der Energieberater die Bauarbeiten koordiniert und eine abschließende Qualitätskontrolle durchführt. Für Effizienzhaus-Förderungen ist seine Mitwirkung sogar vorgeschrieben.
BAFA-Förderung für eine Gasheizung

Wie bereits erwähnt wurde mit der im Juli 2022 überarbeiteten Bundesförderung für Effiziente Gebäude mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Förderung für den Einbau von Gasheizungen eingestellt. Auch eine Gas-Hybridheizung in Verbindung mit einer Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien läuft, wird seitdem nicht mehr gefördert.
Als einzige Maßnahme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt die Heizungsoptimierung einer bereits bestehenden Heizung. Dies wird weiterhin mit 15 Prozent der Kosten gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Austausch einzelner Bestandteile der Heizanlage.
Sanierungsmaßnahme | Höhe der BAFA-Förderung |
---|---|
Gas-Hybridheizung „Renewable Ready" | Seit 28.07.2022 keine Förderung mehr verfügbar |
Heizungsoptimierung | Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten (förderfähige Mindestkosten: 300 €) |
Heizung auf Basis erneuerbarer Energie | Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 24.000 € |
Die Förderung des BAFA ist allerdings nur für Bestandsbauten erhältlich. In Neubauten gab und gibt es vom BAFA keine Förderung für Gasheizungen. Generell wurde die BAFA-Förderung für erneuerbare Energien als Einzelmaßnahme in Neubauten zum 01.01.2021 ersatzlos eingestellt.
KfW-Kredite und Zuschüsse für eine Gasheizung
Die Novellierung der BEG am 28. Juli 2022 machte sich auch stark bei der Förderung der KfW bemerkbar. Das Programm KfW 262 (BEG EM) wurde gestrichen und kann nicht mehr genutzt werden. Seitdem können Einzelmaßnahmen nur noch beim BAFA beantragt werden.
Im Rahmen der Sanierung von Effizienzhäusern ist es nach der BEG Novelle jedoch immer noch möglich, gasbetriebene Anlagen fördern zu lassen, wenn auch nur eingeschränkt. Die Förderung für die Anschaffung einer Gasheizung - darunter zählen auch Gas-Hybridheizungen - existiert nicht mehr. Man hat lediglich die Möglichkeit, die Optimierung einer bestehenden Anlage fördern zu lassen, wenn zum Beispiel ein Bestandteil der Anlage ausgetauscht werden soll.
Hier kann der Kreditrahmen bzw. der Rahmen der förderfähigen Investitionskosten durch das Erreichen der EE-Klasse (Erneuerbare Energien - Klasse) von 120.000 Euro auf 150.000 Euro steigen. Der Kreditrahmen bzw. die maximal förderfähigen Kosten dienen auch als Referenzbetrag für die prozentuale Förderung, welche durch Boni weiter steigen kann. So beträgt der höchstmögliche Fördersatz 45 Prozent. Man kann also im Rahmen von Sanierungen zum Effizienzhaus inklusive aller möglichen Boni insgesamt bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten. Um die zuvor erwähnte EE-Klasse zu erreichen, müssen 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es existieren weitere technische Anforderungen.
Als Alternative zum Programm KfW 261 konnte früher das Programm KfW 461 genutzt werden. Dieses ist jedoch im Juli 2022 gestrichen worden. Dadurch können Um- und Neubauten zum Effizienzhaus nicht mehr über Zuschüsse gefördert werden.
Weiterhin wichtig zu betrachten ist auch, dass zwar eine Anschaffung einer Gasheizung nicht direkt gefördert wird, diese jedoch in der energetischen Berechnung der Immobilie mitbetrachtet wird. Dies kann unter Umständen eine Auswirkung auf den Effizienzhaus-Standard haben, wodurch auch die Förderhöhe variieren kann. Eventuell lohnt sich also der Kauf einer Gasheizung im Rahmen einer Komplettsanierung doch, auch wenn diese nicht gefördert wird, wenn dadurch andere Maßnahmen insgesamt höher gefördert werden.
Die letztendliche Höhe der neuen KfW-Förderung hängt von der Sanierungsmaßnahme und dem zu erwartenden Effizienzhaus-Standard ab. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.
Effizienzhaus-Klasse | Kredit KfW 261 (BEG WG) | Zuschuss KfW 461 (BEG WG) |
---|---|---|
Denkmal | Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme, bis zu 6.000 € | Seit 28.07.2022 Förderung nicht mehr verfügbar |
Denkmal EE | Kredit bis 150.000 € + Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme, bis zu 15.000 € | |
Effizienzhaus 100 | Wird seit 28.07.2022 nicht mehr gefördert | |
Effizienzhaus 100 EE | Wird seit 28.07.2022 nicht mehr gefördert | |
Effizienzhaus 85 | Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme, bis zu 6.000 € | |
Effizienzhaus 85 EE | Kredit bis 150.000 € + Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme, bis zu 15.000 € | |
Effizienzhaus 70 | Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme, bis zu 12.000 € | |
Effizienzhaus 70 EE | Kredit bis 150.000 € + Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme, bis zu 22.500 € | |
Effizienzhaus 55 | Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme, bis zu 18.000 € | |
Effizienzhaus 55 EE | Kredit bis 150.000 € + Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme, bis zu 30.000 € | |
Effizienzhaus 40 | Kredit bis 120.000 € + Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme, bis zu 24.000 € | |
Effizienzhaus 40 EE | Kredit bis 150.000 € + Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme, bis zu 37.500 € |
Zu den Basis-Fördersätzen (Tilgungszuschüssen) in der Tabelle kommen zum maximalen Fördersatz mögliche Boni hinzu, die miteinander kombiniert werden können. Für die Erreichung der EE-Klasse gibt es unabhängig von der Effizienzhaus-Stufe nicht nur einen höheren Kreditrahmen, sondern auch weitere 5 Prozent Förderung.
Zählt das Sanierungsobjekt aufgrund seines energetischen Sanierungszustandes zu einem der 25 Prozent am energetisch schlechtesten Gebäude Deutschlands, wird es als Worst-Performance-Building bezeichnet. Wenn ein solches Gebäude durch eine Komplettsanierung zu einem EH 40 (EE), EH 55 (EE) oder EH 70 EE wird, erhöht sich der Fördersatz um weitere 10 Prozent. Seit Januar 2023 gibt es noch einen weiteren Bonus, den "Serielle-Sanierung-Bonus". Er ist erhältlich, wenn man mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren zu Effizienzhäusern der Stufen 40 oder 55 macht. Es fallen dann weitere 15 Prozent Förderung an. Wenn Anspruch auf Worst-Performance-Building-Bonus und Serielle-Sanierung-Bonus besteht, ist der Fördersatz für beide Boni zusammen auf 20 Prozent gedeckelt. Für eine Sanierung zu einem EH 40 EE unter Berücksichtigung aller möglichen Boni und Zinsvergünstigungen ist also ein Fördersatz von maximal 45 Prozent möglich, was bei einem Kreditrahmen von 150.000 Euro einer Ersparnis von bis zu 67.500 Euro entspricht.
Neben der Anschaffung der Heizung sind auch notwendige Zusatzarbeiten förderfähig. Dazu gehören z. B. die Installation einer Flächenheizung wie der Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung, ein Gasanschluss, ein hydraulischer Abgleich uvm.. Bei Fragen zur Förderung können Sie unser Angebotsformular nutzen und sich an unsere Berater wenden. Sie helfen Ihnen gerne.
Förderung der Gasheizung im Neubau
Die KfW hat bis zum 23.01.2022 auch für energieeffiziente Neubauten eine indirekte Förderung für Gasheizungen angeboten. Die KfW-Förderung wurde jedoch am 24.01.2022 wegen Budgetmangels vorübergehend gestoppt. Zum 20. bzw. 21.04.2022 wurde die Neubauförderung der KfW zwar mit geänderten Konditionen und Fördersätzen neu aufgelegt.
Eine der Konditionen besagt allerdings, dass Gasheizungen im Neubau nicht mehr gefördert werden. Sollten Sie trotzdem eine Gasheizung installieren wollen, müssen Sie auch weiterhin die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes GEG (ehemals Energieeinsparverordnung EnEV) erfüllen. Einen Überblick zur KfW-Neubau-Förderung seit 21.04.2022 finden sie in der unten stehenden Tabelle.
Effizienzhaus-Klasse | Kredit KfW 261 (BEG WG) | Zuschuss KfW 461 (BEG WG) |
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Effizienzhaus 55 | Die anteilige Förderung von Gasheizungen in Neubauten nach Effizienzhaus-Standard ist am 24.01.2022 ersatzlos eingestellt worden. | |
Effizienzhaus 55 EE oder NH | ||
Effizienzhaus 40 | ||
Effizienzhaus 40 EE oder NH | ||
Effizienzhaus 40 Plus |

Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Kredit-Konditionen der KfW (KfW 261)
Damit Sie einen besseren Überblick zu den Krediten der KfW erhalten, haben wir nachfolgend einmal die Kredit-Konditionen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Fragen dazu haben, nutzen Sie unser Angebotsformular und nehmen Sie Kontakt zu unseren zertifizierten Beratern auf. Sie helfen Ihnen gerne.
- Maximale Zinsbindung 10 Jahre
- Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
- (Stand 28.07.2022) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,01 %/ 0,01 % (4 - 10 Jahre); 0,34 %/ 0,34 % (11 - 20 Jahre); 0,57 %/ 0,57 % (21 - 30 Jahre)
- (Stand 28.07.2022) Endfälliges Darlehen: 0,68 % / 0,68 % (4 - 10 Jahre)
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
- Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Steuerliche Förderung
Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag rechtzeitig zu stellen, ist keine Förderung von BAFA oder KfW mehr möglich. Das gilt selbst dann, wenn Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen. In einem solchen Fall können Sie nur noch den Weg der Steuererstattung gehen, indem Sie die Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen. So können Sie bis zu 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten Gesamtkosten der Sanierung auf Ihre Steuer anrechnen und so maximal 40.000 Euro Steuern sparen. Die Steuererstattung ist nicht mit den anderen Förderprogrammen kombinierbar und gilt nur für Sanierungen.
Alternative Heizungen mit höherer Förderung

Wer sich eine Gasheizung wünscht, dem soll eine neue Anlage selbstverständlich nicht verwehrt werden, aber darüber hinaus existieren noch viele weitere Möglichkeiten, um das Eigenheim angenehm warmzuhalten. In unserem Heizungsratgeber finden Sie alle Alternativen zur Gasheizung. Erneuerbare Energien erhalten zudem meist eine deutlich höhere Förderung als dies bei fossilen Brennstoffen der Fall ist.
Wer den absolut „grünen Weg“ bei der Gebäudeheizung gehen will, der sollte sich einmal mit der Wärmepumpe (Basisförderung 25 Prozent) beschäftigen. Für solch ein Projekt kann ein beachtliches Maß an Förderung in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Heizungstausch-Bonus (+ 10 Prozent) erhalten Sie hier in Kombination mit dem Wärmepumpen-Bonus (+ 5 Prozent) eine Förderung von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten - maximal also bis zu 24.000 Euro.
Ein Beispiel: Sie tauschen Ihre 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine EE-Hybridheizung aus Wärmepumpe mit Wärmepumpen-Bonus und Heizungstausch-Bonus in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage aus. Die Kosten für die Entsorgung der alten Gasheizung sowie der Einbau der Wärmepumpe und der Solarthermie-Anlage inklusive aller notwendigen Bauteile und Installationsarbeiten kostet rund 35.000 Euro. Durch die Förderung des BAFA bekommen Sie 40 Prozent der Kosten, in diesem Beispiel also 14.000 Euro als Zuschuss.
Das entspricht fast der Hälfte der Gesamtkosten. Dadurch ist die Wärmepumpe in der Anschaffung zwar immer noch teurer als eine Gas-Brennwertheizung oder geringfügig teurer als eine Gas-Hybridheizung ohne Förderung, bezieht man die Kosten für Brennstoff jedoch mit ein und betrachtet die Kosten über die Lebensdauer einer solchen Anlage, schneidet die Wärmepumpe wegen der niedrigeren Verbrauchskosten deutlich besser ab und Sie sparen viel Geld.