Der KfW-Kredit und die BAFA-Förderung werden zwar häufig in einen Topf geworfen, wenn es um energetische Gebäudesanierung geht, allerdings unterscheiden sich beide dennoch in einem ganz markanten Punkt: Die KfW bietet häufig nur vergünstigte Kredite an, die im Nachhinein abbezahlt werden, obgleich man in Einzelfällen auch Investitionszuschüsse erhalten kann.
Im Gegensatz dazu muss die BAFA-Förderung aber nie zurückgezahlt werden. Sie dient eher als Bonus, nicht als komplette Finanzierungsmöglichkeit, weshalb die BAFA-Förderung in den meisten Fällen auch geringer ausfällt, als mögliche KfW-Kredite.
Im Allgemeinen werden erneuerbare Energien bei der Förderung bevorzugt behandelt, da die geplante Energiewende vorangebracht werden soll. Die Investitionsanreize liegen also ganz gezielt nicht im Bereich fossiler Brennstoffe. Wer sich eine neue Gasheizung anschafft, der sollte also nicht mit einem Übermaß an Förderung rechnen.
KfW-Kredite und Zuschüsse für eine Gasheizung
Die letztendliche Höhe der Förderung hängt von der Sanierungsmaßnahme und dem zu erwartenden Energieeffizienzstandard ab. Für den speziellen Fall einer neuen Gasheizung könnte sich folgende Förderung ergeben: Für eine Gasheizung können Sie im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient sanieren" (430) einen Investitionszuschuss über 15 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 7.500 Euro) erhalten. Hierfür müssen allerdings eine Brennwertanlage installiert und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
Erfolgt Ihre Heizungssanierung gemeinsam mit anderen Sanierungsmaßnahmen, um den Standard für ein KfW-Effizienzhaus zu erreichen, erhalten Sie mehr Fördergelder als bei einer Einzelmaßnahme. Entspricht Ihr Haus beispielsweise dem KfW-Haustyp 115 (Energieverbrauch entspricht 115 Prozent eines Standard-Neubaus), so erhalten Sie beispielsweise 15 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, aber maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Typ |
Höhe des KfW-Zuschusses 430 |
KfW-Effizienzhaus 55 |
30 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 |
25 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 25.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 |
20 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 20.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 |
17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 17.500 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 |
15 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal |
15 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen (Dämmung etc.) |
15 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu
7.500 € für jede Wohneinheit |
Neben der reinen Anschaffung sind auch notwendige Zusatzmaßnahmen (z. B. Austausch des Gastanks) förderfähig. Die Mindesthöhe der Zuschüsse liegt allerdings bei 300 Euro. Ganz wichtig und keinesfalls zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang jedoch die korrekte „Sanierungskette“. Im Klartext bedeutet dies: Wer eine neue Heizung plant, sollte sich zunächst erst einmal über eine Wärmedämmung Gedanken machen. Wird diese nämlich erst im Nachhinein angebracht, ist die neue Heizungsanlage mit großer Wahrscheinlichkeit überdimensioniert.
Eine Förderung im eigentlichen Sinne ist es nicht, aber der KfW-Kredit 151 gewährt beispielsweise Auszahlungen von bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen. Pro Wohneinheit können Auszahlungen von bis zu 100.000 Euro gewährt werden. Bei größeren Projekten fällt auch der KfW-Kredit entsprechend größer aus, weshalb das Eigenheim durchaus in seiner energetischen „Gänze“ betrachtet werden sollte, wenn eine Sanierung geplant ist. Alleinstehende Einzelmaßnahmen decken hingegen meist nur Bruchstücke der möglichen Einsparpotenziale ab.
Der offizielle KfW-Fahrplan zur energieeffizienten Immobilie
Dieser 6-Schritte-Fahrplan der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.