Wärmepumpe mit eigenem Zähler? Jetzt Stromkosten zurückholen
Gute Nachrichten für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Wärmepumpe: Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich für das Jahr 2025 rückwirkend von bestimmten Strompreis-Umlagen befreien lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Konkret geht es um die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen entfallen für Wärmepumpen vollständig, wenn der Stromverbrauch über einen eigenen Zählpunkt erfasst wird. Je nach Verbrauch kann das eine spürbare Entlastung bedeuten.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Haushalte mit einem Wärmepumpenstromverbrauch von rund 6.000 Kilowattstunden mit einer Rückerstattung von etwa 78 Euro rechnen.
Frist beachten: Antrag bis Ende Februar stellen
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Der Antrag auf Erstattung muss einige Tage vor dem 28. Februar beim eigenen Energieversorger gestellt werden. In vielen Fällen reicht ein formloser Antrag. Zahlreiche Stromanbieter stellen dafür bereits Online-Formulare oder Musterbriefe zur Verfügung. Entsprechende Vorlagen stellt auch der Bundesverband Wärmepumpe zur Verfügung.
Der Energieversorger meldet den Anspruch anschließend beim zuständigen Netzbetreiber an. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Wärmepumpe über einen separaten Zählpunkt verfügt, der vom Messstellenbetreiber installiert wurde.
Gesetzliche Grundlage jetzt freigegeben
Möglich wird die Rückerstattung durch Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Nachdem die EU der Regelung nun zugestimmt hat, können Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch erstmals tatsächlich geltend machen.
Die beiden Umlagen belaufen sich 2025 zusammen auf rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Für Wärmepumpen mit separatem Zähler sinkt dieser Anteil auf null – allerdings ausschließlich für den Strom, der tatsächlich von der Wärmepumpe verbraucht wird.
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