Energieberater gesucht?
  • kostenlose Angebote
  • regionale Betriebe
  • 100 % unverbindlich
Jetzt Handwerker in Ihrer Region finden.

KfW 153 Kredit - energieeffizientes Bauen (eingestellt)

Bild: Energieeffizientes Bauen
Der KfW-Kredit 153 | © Anemone123 / pixabay.com CC0

Sie möchten sich ein Gebäude bauen bzw. einen Ersterwerb tätigen? Sie haben jedoch nicht ausreichend finanzielle Mittel und überlegen, einen Kredit aufzunehmen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert besonders energieeffiziente Neubauten zu günstigen Zinssätzen. Was der KfW 153 Kredit Ihnen bringt, welche Zinsen und Laufzeiten er umfasst und inwieweit er zusätzlich gefördert werden kann, erfahren Sie hier.

Bild: Achtung

Achtung, Förderung KfW 153 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 ist das KfW-Kreditprogramm 153 weggefallen. Inzwischen kann nur noch der KfW-Kredit 261 in Anspruch genommen werden. Der KfW Zuschuss 461 (Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses) wurde zum 28.07.2022 eingestellt.

▶ Zum KfW 261 hier klicken. ◀

Inhalt


    Was ist der KfW 153 Kredit?

    Der Kredit KfW 153 dient dazu, Sie beim Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses der Kategorie 55, 40 und 40 Plus zu unterstützen. Zusätzlich können Sie ebenfalls bestehende unbeheizte Nicht-Wohngebäude zu Wohngebäuden umbauen lassen, zum Beispiel Scheunen.

    Sie bekommen bei dem Kredit KfW 153 max. 120.000 Euro für jede Wohneinheit (abgeschlossene Wohnung mit Bad, Kochgelegenheit, fließend Wasser, eigener Zugang). Ausnahmen des Kredits KfW 153 - Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

    • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
    • Umschuldungen bestehender Kredite
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
    Beratung zur Förderung erhalten

    Welche Konditionen hat der KfW 153 Kredit?

    Der Kredit KfW 153 bietet Ihnen die Möglichkeit, folgende Zinsen und Laufzeiten in Anspruch zu nehmen:

    Annuitätendarlehen (Stand 2021)

    Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
    0,75 % (0,75 %) 4 - 10 Jahre 1 - 2 Jahre 10 Jahre
    0,95 % (0,95 %) 11 - 20 Jahre 1 - 3 Jahre 10 Jahre*
    0,95 % (0,95 %) 21 - 30 Jahre 1 - 5 Jahre 10 Jahre*

    * Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung

    Endfälliges Darlehen (Stand 2021)

    Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit
    1,0 % (1,0 %) 4 - 10 Jahre

    Der KfW 153 Bonus - Tilgungszuschuss

    Einen besonderen Anreiz zum Bau bzw. Ersterwerb Ihrer Immobilie stellt der Tilgungszuschuss beim Kredit KfW 153 dar. Die Summe, die Sie zurückzahlen müssen, verringert sich. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt dabei von dem angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard ab, wie nachfolgend abgebildet:

    KfW-Effizienzhaus Tilgungszuschuss
    KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25% der Darlehenssumme von höchstens 120.000 €, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 40 20 % der Darlehenssumme von höchstens 120.000 €, bis zu 24.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 55 15 % der Darlehenssumme von höchstens 120.000 €, bis zu 18.000 € für jede Wohneinheit

    Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf Förderung zusammen mit einem zertifizierten Energieberater (dena-zertifiizierter Energie-Effizienz-Experte) vor Baubeginn stellen. Danach müssen Sie ein Kreditinstitut Ihrer Wahl finden durch welches der Kredit abgewickelt werden kann denn die KfW hat keine Filialen.Der Tilgungszuschuss wird Ihnen nach dem Abschluss Ihres Vorhabens gutgeschrieben und mit Ihrem Kredit verrechnet. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.


    Ist der KfW 153 Kredit mit anderen kombinierbar?

    Der Kredit KfW 153 konnte bis zum 31.12.2020 mit dem Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. Dieses unterstützte Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien auch im Neubau. Diese Neubau-Förderung wurde jedoch zum 01.01.2021 im Zuge der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersatzlos eingestellt. Der Kredit KfW 153 ist jedoch bis zum 30.06.2021 noch mit dem Zuschuss zur „baubegleitenden Energieberatung“ 431 sowie dem Kredit 124 (dem „Wohneigentumsprogramm“) kombinierbar.