Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen und ZuschĂŒssen ist grundsĂ€tzlich möglich. Im Folgenden sind verschiedene, mit dem KfW 167 kombinierbare, Programme aufgelistet:
- KfW-Kredit 151/152 - âEnergieeffizientes Sanierenâ
- KfW-Kredit 430 - âInvestitionszuschussâ
- Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) â BAFA-Zuschuss fĂŒr EinzelmaĂnahmen (BEG EM)
Hinweis: Bei einer Fördermittel-Kombination darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfĂ€higen Aufwendungen nicht ĂŒbersteigen. Diese Regelung ist bei Antragstellung auf den ErgĂ€nzungskredit anzuwenden. ZusĂ€tzlich ist diese Regel bei spĂ€teren Beantragungen von UnterstĂŒtzungen gĂŒltig (zum Beispiel bei den BAFA-ZuschĂŒssen).
- Sonderfall: Wenn Sie BAFA-ZuschĂŒsse zu Heizungsanlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden, bekommen, dann haben Sie keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 151 und den KfW-Zuschuss 430 (Effizienzhaus-Sanierung). Der KfW 167 wird jedoch ausdrĂŒcklich trotzdem gewĂ€hrt, da es bis zum 01.07.2021 keinen mit dem Zuschuss des BAFA vergleichbaren Kredit in der BEG EM geben wird.