Wenn Sie Ihre Heizungsanlage, die älter als 2 Jahre ist, auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien umstellen wollen, dann ist der Kredit KfW 167 das Richtige für Sie. Die KfW fördert folgende Heizungsanlagen mit einem zinsgünstigen Kredit:
Hinweis: Voraussetzungen für die Förderung sind die technischen Anforderungen und Richtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bzw. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So müssen Wärmepumpen z. B. eine gewisse Mindestjahresarbeitszahl erreichen. Diese beträgt mindestens 3,5 für den Gebäudebestand und 4,0 für Neubauten. Genaueres können Sie in unserem Artikel über die Förderung des BAFA erfahren.