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KfW 430 - der Zuschuss für Ihre energieeffiziente Sanierung (eingestellt)

Bild: Finanziell unabhängig durch die KfW
KfW 430 ermöglicht den Traum vom Eigenheim | © Pexels / pixabay.com CC0

Der Zuschuss KfW 430 ist ein Klassiker der KfW-Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden. Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und die etappenweise Umsetzung des Programms bis Juli 2021 sind seine Tage in der altbekannten Form jedoch gezählt. 

Kein Grund zur Panik, das Programm wird zusammen mit anderen Programmen zur energetischen Sanierung und für energieeffiziente Neubauten in der BEG zusammengeführt. Es gibt also auch weiterhin eine Zuschuss-Förderung - und das sogar in erhöhter Form. Mehr zu den Änderungen der Förderung 2021 können Sie in diesem Artikel erfahren.

Bild: Achtung

Achtung, Förderung KfW 430 eingestellt!

Zum 1. Juli 2021 ist der KfW-Zuschuss 430 weggefallen. Zudem wurde der KfW-Zuschuss 461 mit der BEG Novelle vom Juli 2022 ebenfalls eingestellt. Wenn Sie generell an Förderungen in Form von Zuschüssen interessiert sind, informieren Sie sich über die Förderprogramme des BAFA. Für Infos zu allen Änderungen der BEG und den aktuellen Konditionen der BAFA:

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Inhalt


    Was ist der Zuschuss 430?

    Bild: Sanierung eines Gebäudes
    Eine Gebäudesanierung lohnt sich | © Katarzyna Wojtasik / shutterstock.com

    Beim Programm KfW 430 handelt es sich um einen Zuschuss, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einmalig gewährt wird. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist somit auch zinsfrei.

    Er ist besonders geeignet für Eigenheimbesitzer, die ihr Sanierungsvorhaben mit Eigenkapital finanzieren wollen. Allerdings kann man ihn durch die Einführung des BEG Anfang 2021 nur noch für Sanierungen zum Effizienzhaus nutzen.

    Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen ist zum 01.01.2021 in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übergegangen (BEG EM für Einzelmaßnahmen). Wer plant, sein Eigenheim zum Effizienzhaus zu sanieren ohne einen Kredit aufzunehmen, kann den Zuschuss KfW 430 noch bis zum 30.06.2021 nutzen. Das Programm bietet einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der Investitionskosten von höchstens 120.000 Euro. Das entspricht einem Betrag von maximal 48.000 Euro.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Der KfW Zuschuss 430 ist ideal für eine aus Eigenkapital finanzierte Eigenheimsanierung geeignet. Er ist zinsfrei und muss auch nicht zurückbezahlt werden. Allerdings kann er nur noch zur Effizienzhaus-Sanierung genutzt werden - der Zuschuss für Einzelmaßnahmen wird seit 01.01.2021 im Rahmen der BEG EM vom BAFA vergeben.


    Beratung zur Förderung erhalten

    Alle Sanierungen für KfW 430

    Bild: Sanierungsbedürftige Fassade und Fenster
    Komplettsanierungen werden gefördert | © pasja1000 / pixabay.com CC0

    Die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 430 für Sanierungen als Einzelmaßnahme ist zum 01.01.2021 in die Zuständigkeit des BAFA übergegangen (BEG EM). Dabei ist die Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro gestiegen, sodass man einen Zuschuss bis zu 12.000 Euro erhalten kann.

    Das Programm KfW 430 ist aktuell also nur noch für Effizienzhaus-Sanierungen nutzbar. Es gilt noch bis zum 30.06.2021 bevor es zusammen mit anderen KfW Programmen für Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard in der BEG WG für Wohngebäude zusammengefasst wird.

    Ab 01.07.2021 wird die BEG WG mit neu eingeführten Effizienzhaus-Klassen, erhöhten Zuschüssen und zusätzlichen angeboten. Die BEG kann auch weiterhin bei der KfW beantragt werden und wird wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als einmaliger Zuschuss (ehem. KfW 430) verfügbar sein. Bis dahin erhält man je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard einen einmaligen Zuschuss der je nach Effizienzhaus-Standard variiert, maximal aber 48.000 Euro.

    Bauteil Art der Sanierung Kosten Förderart Förderprogramm Förderbetrag
    Dach Aufsparrendämmung (ohne Eindeckung) 15.600 € Einzelmaßnahme Zuschuss KfW 430 Programm KfW 430 für Einzelmaßnahmen wurde am 31.12.2020 eingestellt; Zuschüsse für Einzelmaßnahmen erhält man seit 01.01.2021 vom BAFA (BEG EM)
    Zwischensparrendämmung Mineralwolle 6.500 € Einzelmaßnahme
    Zwischensparrendämmung Einblasdämmung 4.000 € Einzelmaßnahme
    Fenster (Kunststoff, 1,3 x 1,3 Meter) Dreifachverglasung neu 6.600 € Einzelmaßnahme
    Fassade Fassadendämmung, WDVS 20.000 € Einzelmaßnahme
    Fassadendämmung, hinterlüftete Vorhangfassade 24.500 € Einzelmaßnahme
    Fassadendämmung, Einblasdämmung 3.900 € Einzelmaßnahme
    Lüftung Lüftungsanlage (zentral) 10.000 € Einzelmaßnahme
    Heizung Fernwärme-Anschluss 6.000 € Einzelmaßnahme

    So stellen Sie den Antrag auf Förderung

    Bild: Wecker, 5 vor 12, Geld
    Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig | © capri23auto / pixabay.com CC0

    Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der KfW stellen. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten: So ist der Antrag unbedingt vor Baubeginn unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) zu stellen. Dabei gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Baubeginn.

    Wenn Sie den Antrag erst nachträglich stellen, kann dieser nicht mehr berücksichtigt werden und Sie verlieren unwiederbringlich Ihren Anspruch auf eine Förderung. Das gilt selbst dann, wenn die Maßnahme ansonsten alle Anforderungen der KfW erfüllt. Außerdem ist es wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt angeben, da diese nachträglich nicht mehr geändert werden können.

    Über den Energieberater

    Die KfW legt großen Wert darauf, dass ihre Fördergelder sinnvoll verwendet werden. Deshalb muss ein Energieberater (Energie-Effizienz-Experte der dena-Expertenliste) vor Baubeginn hinzugezogen werden, sofern man eine Förderung erhalten möchte. Er berät Sie über die Auswahl der Maßnahme, ermittelt die Höhe der förderfähigen Kosten und reicht den Antrag bei der KfW ein.

    So soll sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahme sinnvoll und deren Umsetzung durch einen Handwerksbetrieb qualitativ hochwertig ist. Deshalb begleitet der Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) die Maßnahme von der Planung bis zur Fertigstellung und überprüft auch, ob die geleistete Arbeit den zum Erhalt der Förderung nötigen Mindestanforderungen der KfW genügt. Seine Dienstleistungen sind förderfähig und können mit dem Programm KfW 431 gefördert werden. 

    Wann bekommen Sie das Geld?

    Nachdem der Antrag vom dena-zertifizierten Energieberater vor Baubeginn über das Zuschuss-Portal der KfW online eingereicht wurde, dauert es circa 5 Wochen, bis die Bearbeitung des Antrages von der KfW abgeschlossen ist. Sobald Sie die Zusage von der KfW haben, können Sie mit der Umsetzung des Bauvorhabens starten.

    Nach Abschluss der Arbeiten erstellen Sie schließlich gemeinsam mit Ihrem dena-zertifizierten Energieberater die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Nachdem diese online an die KfW übermittelt wurde, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Baubeginn über einen dena-zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) bei der KfW gestellt werden. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Als Baubeginn gelten die Sanierungsarbeiten vor Ort. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Energieberater die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme bestätigt hat.


    Beratung zur Förderung erhalten

    KfW 430 kombinieren

    Bild: Kran liefert fertige Dachteile
    Förderkombi dank Effizienzhaus-Standard | © 2211438 / pixabay.com CC0

    Wem das Geld aus dem Zuschussprogramm KfW 430 nicht ausreicht, der kann zusätzliche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Hier kommen vor allem zwei weitere Programme der KfW in Frage: Der Zuschuss KfW 431 und der Kredit KfW 167. Außerdem stehen gegebenenfalls noch regionale Förderungen zur Verfügung.

    Beim Programm KfW 431 können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen, um Ihren Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) teilweise zu finanzieren. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 50 Prozent der Kosten, maximal aber 4.000 Euro. Der Kredit 167 ist dagegen ein Ergänzungskredit in Höhe von maximal 50.000 Euro, mit dessen Hilfe Sie den Austausch Ihrer alten Heizungs-Anlage (Erstinstallation mindestens 2 Jahre vor Antragstellung) gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bzw. eine Hybridheizung finanzieren können.

    Eine Kombination mit der BEG EM des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nicht möglich. Es gibt allerdings zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten mit kommunalen und regionalen Förderprogrammen. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Kommunen, der Bundesländer sowie der Förderbanken der Bundesländer. Sollten Sie dennoch Fragen haben, nutzen Sie unser Angebotsformular. Unsere Berater sind kennen sich in der Förderlandschaft bestens aus und helfen Ihnen gerne.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Der KfW-Kredit 167 unterstützt den Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung auf Basis fossiler Energieträger gegen eine auf Basis erneuerbarer Energien und lässt sich idealerweise entweder mit dem KfW-Zuschuss 430 oder dem Kredit KfW 151/152 kombinieren. Alternativ ist auch eine Kombination des Kredits KfW 167 mit der Förderung des BAFA (BEG EM) möglich. Der Kredit ist besonders für Hausbesitzer geeignet, denen es an Eigenkapital mangelt.


    Beratung zur Förderung erhalten

    Heizungs-Sanierung kombinieren

    Eine weitere Möglichkeit, die Fördersumme zu steigern, war bis Ende 2019, die Sanierung der Heizung mit anderen Sanierungsmaßnahmen zu kombinieren. Diese Möglichkeit ist mit der Novellierung der KfW-Förderung durch die Bundesregierung und dem Wegfall des sogenannten Heizungs-/Lüftungspakets der KfW seit Anfang 2020 jedoch nicht mehr vorhanden. Das sogenannte Heizungs-/Lüftungspaket der KfW gibt es also nicht mehr. Die Förderung für Heizungen wurde mit Ausnahme des Fernwärmeanschlusses ebenfalls Ende 2019 eingestellt und ist seit 2020 nicht mehr erhältlich. Seit 01.01.2021 gibt es die Zuschuss-Förderung des Programms KfW 430 für Einzelmaßnahmen auch nicht mehr. Somit wird auch der Fernwärmeanschluss nicht mehr gefördert.

    Sanierung von einzelnen Bauteilen Höhe des KfW-Zuschusses 430
    KfW 430; Heizungs-/Lüftungspaket (Tausch der Heizung, Einbau oder Tausch einer Lüftungslage+Dämmung oder neue Fenster) Wurde Ende 2019 eingestellt
    KfW 430; Einzelmaßnahmen Wurde Ende 2020 eingestellt

    Hohe Zuschüsse beim Effizienzhaus-Standard

    Bild: Energielabel für Effizienzhaus / Sparschwein
    KfW-Effizienzhäuser sparen Energie und Geld | © microstock3D / shutterstock.com

    Einen Zuschuss erhält man mit dem Programm KfW 430 nur noch, wenn ein (neuer) Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Dabei gilt: je weniger Energieverbrauch das Gebäude hat, desto höher fällt die Förderung aus:

    Erreichen Sie im Rahmen einer Altbausanierung z. B. den Effizienzhaus-Standard 70, dann bekommen Sie 35 Prozent der Investitionskosten, bzw. maximal 42.000 Euro als Förderung. Wie hoch der Zuschuss für eine Sanierung nach Effizienzhaus-Standard ausfällt, hängt also letztlich davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard Sie mit Ihrer Sanierung erreichen.

    Die Mindestförderung für eine Sanierung liegt bei 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Das entspricht bis zu 30.000 Euro für denkmalgeschützte Altbauten (KfW Effizienzhaus Denkmal). Die höchste Förderung erhält man mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten, also maximal 48.000 Euro für das KfW-Effizienzhaus 55. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die Förderung für Effizienzhäuser.

    Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Standard Höhe des KfW-Zuschusses 430
    KfW-Effizienzhaus 55 40 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 48.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 70 35 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 42.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 85 30 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 36.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 32.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 115 25 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit

    Energieheld-Whiteboard: KfW-Effizienhäuser & Förderungen

    In diesem YouTube-Video zum Energieheld-Whiteboard informieren wir über die KfW-Effizienzhäuser und die damit möglichen Förderungen.

    Achtung: Die Angaben zu Förderungen beziehen sich in den Energieheld-Whiteboards immer auf den aktuellen Stand bei Videoveröffentlichung und haben sich im Januar 2021 geändert. Alle Veränderungen im Überblick finden Sie hier.

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    Quelle: © Energieheld / youtube.com