Einspeisevergütung 2026: Alles zur Photovoltaik Einspeisevergütung
Von Mike Kinder
Für eine Photovoltaik-Anlage erhalten Sie keine direkte Förderung, sondern eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde – die Einspeisevergütung. Festgelegt wird die Höhe der Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
2023 traten Änderungen des EEG in Kraft, die vor allem darauf abzielen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland weiter zu beschleunigen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie hoch die Einspeisevergütung 2026 ist, was die Änderungen von 2023 des EEG für Sie bedeuten und welche PV-Anlagen davon betroffen sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für ihren überschüssigen Solarstrom eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die Höhe der Einspeisevergütung wird im EEG festgelegt und hängt von Faktoren wie der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
- Aktuelle Vergütung 2026: Seit dem 01.08.2025 liegt die Einspeisevergütung bei 7,86 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp.
- Festschreibung: Die Einspeisevergütung wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.
- Umsatzsteuer: Für neue PV-Anlagen bis 30 kWp gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
- Beantragung: Die Einspeisevergütung muss aktiv bei Ihrem Netzbetreiber beantragt werden, nachdem die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde.
Was ist die Einspeisevergütung?
Für eine neue Photovoltaik-Anlage erhalten Sie – abgesehen vom Kredit KfW 270 – keine direkte Förderung wie bei einer neuen Heizung. Stattdessen wird Ihr überschüssiger, selbst erzeugter Solarstrom eingespeist. Pro eingespeister Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung – die Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, d. h. erzeugt durch Wind, Wasser, Sonne, dem Erdreiche oder Biomasseanlagen, zu fördern.
Die Einspeisevergütung wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die erneuerbaren Energien über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Die Einspeisevergütung wird ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben. Haben Sie die PV-Anlage also im April 2022 installiert, dann erhalten Sie 20 Jahre lang 6,53 Cent pro Kilowattstunde für Ihren eingespeisten Strom – unabhängig davon, ob es sich um eine große Anlage oder ein Balkonkraftwerk handelt. Meist lohnt sich ein verstärkter Eigenverbrauch mit Stromspeicher da mehr.
Einspeisevergütung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt schon seit bereits über 20 Jahren, dass Sie Strom, den Sie selbst erzeugt haben, in ein Stromnetz einspeisen dürfen.
Die Neuauflage des EEG im Jahr 2023 ist eine der vielen Maßnahmen, mit der die Bundesregierung die Energiewende in Angriff nehmen will und legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Dabei wurde der Fokus weiterhin auf den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie gelegt. Die Änderungen betrafen auch die Einspeisevergütung.
EEG Novelle 2023: Änderungen für Photovoltaik in der Übersicht
- “Liebhaberei”-Regel":Vor 2023 galt für Betreiber von Photovoltaikanlagen die "Liebhaberei"-Regel, bei der Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerpflichtig waren. Mit dem EEG 2023 wurde die Regelung vereinfacht: Für Anlagen bis 30 kWp entfällt die Steuerpflicht auf Einnahmen aus der Stromeinspeisung.
- Steuerbefreiung: Sowohl beim Kauf als auch bei dem Betrieb von PV-Anlagen fallen keine Einkommens- und Mehrwertsteuer mehr an. Eine Einzelfallprüfung gibt es bei Anlagen, welche die 30 kWp Grenze überschreiten.
- Umsatzsteuer: Seit 2023 fällt beim Kauf und der Installation neuer Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von 0 % an. Damit entfällt die Notwendigkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten, was den Betrieb kleiner PV-Anlagen steuerlich erleichtert.
- Nullsteuergesetz: Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, gemeinnützigen oder öffentlichen Gebäuden installiert werden. Dies umfasst auch wesentliche Bauteile und Montageleistungen.
Einspeisevergütung 2026 Tabelle
Hier finden Sie die aktuellen Einspeisevergütungen 2024, 2025, 2026 und davor. Wichtig: Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Vergütungssatz wird grundsätzlich für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre festgeschrieben. Spätere Absenkungen der Vergütung für Neuanlagen wirken sich daher nicht auf bereits in Betrieb genommene Anlagen aus.
Bei der Einspeisung von Solarstrom wird zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung unterschieden. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst und speisen lediglich den nicht benötigten Überschuss ins Netz ein. Für die Volleinspeisung sieht das EEG höhere Vergütungssätze vor als für die Überschusseinspeisung.
Nachdem die Vergütungssätze mit dem EEG 2023 zunächst angehoben wurden, sinken sie seit Februar 2024 wieder schrittweise. Seit 2024 erfolgt die Absenkung halbjährlich. Für eine neue Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung und einer Leistung von bis zu 10 kW liegt die Einspeisevergütung seit dem 1. Februar 2026 bei 7,78 Cent pro kWh.
| Inbetriebnahme | Bis 10 kW (Cent / kWh) | Über 10 bis 40 kW (Cent / kWh) | Über 40 bis 100 kW (Cent / kWh) |
|---|---|---|---|
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 7,78 Cent | 6,73 Cent | 5,50 Cent |
| 01.08.2025 bis 31.01.2026 | 7,86 Cent | 6,80 Cent | 5,56 Cent |
| 01.02.2025 bis 31.07.2025 | 7,95 Cent | 6,88 Cent | 5,62 Cent |
| 01.08.2024 bis 31.01.2025 | 8,03 Cent | 6,95 Cent | 5,68 Cent |
| 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 8,11 Cent | 7,03 Cent | 5,74 Cent |
| 01.01.2023 bis 31.01.2024 | 8,20 Cent | 7,10 Cent | 5,80 Cent |
| Ab 01.01.2022 | 6,83 Cent | 6,63 Cent | 5,19 Cent |
| Ab 01.01.2021 | 8,16 Cent | 7,93 Cent | 6,22 Cent |
| Ab 01.01.2020 | 9,87 Cent | 9,59 Cent | 7,54 Cent |
Einspeisevergütung 2026: Entwicklung
Die Einspeisevergütung wurde degressiv angelegt. Das bedeutet, dass die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen schrittweise sinken. Damit wird unter anderem der Entwicklung der Kosten für Photovoltaikanlagen Rechnung getragen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Der zu diesem Zeitpunkt geltende Vergütungssatz wird für die jeweilige Anlage grundsätzlich für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre festgeschrieben. Mit dem EEG 2023 wurde die Degression zunächst ausgesetzt. Seit Februar 2024 sinken die Vergütungssätze wieder halbjährlich.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung bis 10 kW, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen wurden, beträgt die Einspeisevergütung 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW gelten 6,73 Cent und für den Leistungsanteil über 40 bis 100 kW 5,50 Cent pro Kilowattstunde.
Die Vergütungssätze werden derzeit halbjährlich um jeweils 1 Prozent reduziert. Für neu in Betrieb genommene Anlagen sinkt die Einspeisevergütung damit schrittweise weiter. Wichtig für Betreiber bestehender Anlagen: Die Absenkung betrifft nicht Ihre bereits festgeschriebene Vergütung, sondern jeweils neue Anlagen, die nach dem nächsten Stichtag in Betrieb genommen werden
EEG-Novelle 2027: Das soll sich bei Photovoltaik ändern
Mit der geplanten EEG-Novelle 2027 könnte sich die Vergütung von Solarstrom deutlich verändern. Für neue Photovoltaikanlagen soll die bisherige feste Einspeisevergütung schrittweise auslaufen und die Direktvermarktung des erzeugten Stroms stärker zum Regelfall werden.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die maximale Einspeiseleistung neuer Dachanlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Eine PV-Anlage mit 10 kW Leistung dürfte damit beispielsweise höchstens 5 kW gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen. Strom, der darüber hinaus erzeugt wird, kann jedoch weiterhin direkt im Gebäude genutzt oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden. Dadurch gewinnen ein hoher Eigenverbrauch und die Kombination aus Photovoltaik und Stromspeicher weiter an Bedeutung.
Die Regelungen sind derzeit noch nicht endgültig beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Ende der Einspeisevergütung nach 20 Jahren – und dann?
Nach 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage aus – was dann? Für den Strom erhalten Sie weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber. Der Betrag richtet sich nach dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Das ist der Preis, den der Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Davon abgezogen werden die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Mit einem Smart Meter, also einem intelligenten Stromzähler, halbieren sich die Vermarktungskosten.
Diese Übergangsregel für ausgeförderte PV-Anlagen gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2032.
Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen
| Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktungskosten | Einspeisevergütung |
|---|---|---|---|
| 2024 | wird 2025 veröffentlicht | 1,808 Cent/kWh | max. 10 Cent/kWh |
| 2023 | 7,200 Cent/kWh | 0 Cent/kWh | 7,200 Cent/kWh |
| 2022 | 22,306 Cent/kWh | 0,184 Cent/kWh | 22,122 Cent/kWh |
| 2021 | 7,552 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 7,152 Cent/kWh |
| 2020 | 2,458 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 2,058 Cent/kWh |
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung müssen Sie aktiv beanspruchen. Sobald Sie Ihre Solaranlage angemeldet und in Betrieb genommen haben, können Sie die Einspeisevergütung bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Sie benötigen dafür den Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister und das Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Photovoltaikanlage.
An dieser Stelle können Sie zudem angeben, ob Sie Ihren gesamten PV-Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten oder ob es sich um eine Überschusseinspeisung handelt.
Alternative zur Einspeisevergütung: Direktvermarktung
Eine Alternative für Betreiber von Photovoltaikanlagen ist die Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms. Im Gegensatz zur Einspeisevergütung können Sie ihren Strom direkt an der Börse verkaufen. Die Direktvermarktung ermöglicht es, von potenziell höheren Marktpreisen zu profitieren, anstatt sich auf die festgelegte Einspeisevergütung zu verlassen.
Bei der Direktvermarktung schließen Betreiber in der Regel einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab, der sich um den Verkauf des Stroms kümmert. Der Betreiber erhält eine Vergütung, die sich nach den aktuellen Marktpreisen richtet, plus einen Bonus, der vom Direktvermarkter gezahlt wird. Diese Option kann besonders attraktiv sein, wenn die Marktpreise über der Einspeisevergütung liegen.
Die Marktpreise können allerdings anders als bei der Einspeisevergütung schwanken, was zu variierenden Einnahmen führen kann. Zudem müssen Sie über ein Smart Meter verfügen, um den erzeugten Strom präzise zu erfassen und abrechnen zu lassen.
Allerdings sind Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach bisher selten. Die meisten Direktvermarkter nehmen nämlich Anlagen erst ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak auf.
Marktprämie
Vor allem wegen der Marktprämie kann die Direktvermarktung oft profitabler sein als die Einspeisevergütung. Die Marktprämie liegt 0,4 Cent pro Kilowattstunde über der Einspeisevergütung. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, erhalten Sie für die Direktvermarktung:
- 13,13 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp
- 11,08 Cent pro kWh für die nächsten 90 kWp
- 9,21 Cent pro kWh für die nächsten 300 kWp
Die Marktprämie garantiert ein Mindestniveau der Einnahmen, während höhere Marktpreise zu zusätzlichen Erlösen führen können. Auch wenn der Direktvermarkter Gebühren erhebt, sollte die Kombination aus Marktprämie und Direktvermarktung insgesamt höhere Einkünfte ermöglichen als die klassische Einspeisevergütung.
Fazit zur Einspeisevergütung
Da es für PV-Anlagen keine direkte Förderung gibt, stellt die Einspeisevergütung einen wichtigen Anreiz für die Nutzung von Photovoltaikanlagen dar. Auch wenn die Vergütung im Laufe der Jahre degressiv sinkt: Mit der aktuellen Vergütung von 7,96 Cent pro kWh für PV-Anlagen, die ab dem 01. August 2025 in Betrieb genommen werden, bleibt der wirtschaftliche Vorteil neuer Photovoltaikanlagen bestehen.
Energieberater beraten Sie nicht nur zu den finanziellen Aspekten, sondern unterstützen auch bei der Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage sowie bei der Beantragung der Einspeisevergütung.
FAQ
Fallen für PV-Anlagen Steuern an?
Sind neue PV-Anlagen umsatzsteuerfrei?
Kann ich als Betreiber einer PV-Anlage ein Kleingewerbe anmelden lassen?
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Wer bekommt die Einspeisevergütung? Und wie lange?
Zum Autor: Mike Kinder
Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein.
Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.