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KfW 442: Förderung für Elektromobilität

Bild: Förderung 442
KfW 442: Förderung für die Elektromobilität © IsmaelMarder / pixabay.com

Um die Nutzung von Elektroautos einfacher und attraktiver zu machen, stellt die Bundesregierung neue Zuschüsse zur Verfügung. So soll es vereinfacht werden, das eigene Elektroauto zu Hause aufzuladen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das neue Förderprogramm KfW 442, welche Voraussetzungen zu beachten sind und ob sich die neuen Zuschüsse für Sie lohnen.

Inhalt

    KfW Förderung 442: Inhalt


    Laut eines Beschlusses des EU-Parlaments dürfen ab 2035 nur noch abgasfreie Autos zugelassen werden. Jedoch ist die dafür nötige Infrastruktur noch nicht vorhanden und soll nun weiter ausgebaut werden. Um dies zu ermöglichen, stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem KfW 442 - eine Förderung der KfW von Elektromobilität - bis 2025 Fördergelder in der Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. 

    Gefördert wird die Anschaffung von Ladestationen, Energiespeichern und PV-Anlagen, wobei der maximal mögliche Zuschuss bei 10.200 Euro pro Antrag liegt und alle Komponenten neu und zusammen gekauft werden müssen, bevor der Förderantrag gestellt wird.

    Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Maßnahmen, die mit diesem Programm förderfähig sind:

    • Anschaffung einer neuen Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 Kilowatt (kW)
    • Anschaffung eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)
    • Anschaffung einer neuen PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)
    • Einbau, Installation und Anschluss einer neuen Gesamtanlage
    • Energiemanagementsystem zur Steuerung der Gesamtanlage

    Höhe der Zuschüsse

    Der maximal mögliche Zuschuss in der Höhe von 10.200 Euro setzt sich aus den folgenden Beträgen für die einzelnen Komponenten einer Gesamtanlage zusammen:

    MaßnahmeHöhe der Zuschüsse
    Ladestationen600 €; 1.200 € bei bidirektionaler Ladefähigkeit
    Solartstromspeicher250 € pro kWh an Speicherkapazität; maximal 3.000 €
    PV-Anlage600 € pro kWp; maximal 3.000 €

    Nachdem Ihr Antrag angenommen wurde, wird der Zuschuss von der KfW Förderung 442 direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Dabei gilt zu beachten, dass Sie keine Fördermittel erhalten, wenn die Gesamtkosten Ihres Vorhabens geringer als der Zuschussbetrag von 10.200 sind.


    KfW 442: Voraussetzungen

    Bevor Sie einen Förderantrag für den KfW 442 stellen, gibt es einige Anforderungen, die Sie berücksichtigen müssen. Sie können nur dann einen Antrag auf diese neue Förderung stellen, wenn Sie entweder bereits ein Elektroauto besitzen oder nachweislich ein neues Modell bestellt haben. Sollte es sich bei Ihrem Elektroauto um einen Dienstwagen handeln, können Sie keinen Förderantrag stellen. Laut den Vorgaben des Förderprogramms muss ein Elektroauto auf eine Person aus Ihrem Haushalt zugelassen sein. Da Dienstwagen auf den Arbeitgeber zugelassen sind, wird diese Richtlinie nicht erfüllt. Für den Fall, dass Sie einen Leasingvertrag für Ihr Auto abgeschlossen haben, müssen Sie eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten nachweisen können.

    Die Förderung ist ebenfalls nicht gültig, wenn Sie ein Hybridfahrzeug besitzen, da Sie laut der Vorschriften des Programmes ein rein batteriebetriebenes Fahrzeug nutzen müssen.

    Anschaffung der Komponenten

    Zusätzlich gibt es keine Zuschüsse für die Anschaffung einzelner Teile, sowohl Ladestationen als auch Energiespeicher und PV-Anlagen müssen neu und zusammen gekauft werden. Wenn Sie bereits eine PV-Anlage besitzen, können Sie dennoch einen Förderantrag stellen, allerdings müssen Sie Ihre Anlage dazu um mindestens 5 kWp erweitern und zusätzlich dazu einen neuen Wechselrichter anschaffen.

    Der maximale Zuschuss von 10.200 ist nur dann gültig, wenn Sie ihr Elektroauto zum bidirektionalem Laden verwenden, ansonsten liegt er bei 9.600 Euro. Während dem bidirektionalen Laden wird überschüssige Energie aus der Fahrzeugbatterie gespeichert und direkt in ein lokales Stromnetz eingespeist, alternativ kann der übrig gebliebene Strom auch für Ihren eigenen Haushalt genutzt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der aus der PV-Anlage gewonnene Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bestehen und hauptsächlich zum Laden von Ihrem Elektroauto genutzt werden muss.

    Falls Sie Teile für eine Gesamtanlage bereits angeschafft haben, ist eine rückwirkende Förderung nicht mehr möglich. Die Einbau- und Installationsmaßnahmen können nur von Fachbetrieben durchgeführt werden und sobald die neue Anlage in Betrieb genommen wird, müssen Sie diese rechtmäßig bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.

    KfW 442: weitere Bedingungen

    Der KfW 442 gilt ausschließlich für private Eigentümer, die selbst in Ihrem Wohngebäude leben, ein Zuschuss für ein noch nicht gebautes oder für ein vermietetes Wohngebäude ist nicht möglich. Mieter, Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Eigentümer, die in einer WEG sind, können keinen Antrag auf eine Förderung stellen.

    Die Kombinationen mit anderen Fördermitteln wie etwa Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für diese Förderung nicht möglich.

    Beantragung des Zuschusses

    Bevor Sie die einzelnen Komponenten für Ihre neue Anlage bestellen, müssen Sie Ihren Antrag für die KfW Förderung 442 im Kundenportal der KfW hochladen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie die einzelnen Komponenten bestellen und die Installation der Anlage in Auftrag geben.

    Ab März 2024 müssen Sie einen Identitätsnachweis vorlegen, am besten führen Sie dafür einen Schufa-Identitäts-Check durch. Danach laden Sie im Kundenportal “Meine KfW” alle nötigen Nachweise durch, um zu bestätigen, dass Sie alle Maßnahmen abgeschlossen haben.


    KfW 442: Fazit

    Die Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und trotz der Limitierung, dass ein Förderantrag nur von Eigentümern gestellt werden kann, waren die Fördermittel bereits nach dem ersten Tag ausgeschöpft.

    Da die Anfrage auf diese neue Förderung sehr hoch ist, hoffen wir, dass das Budget für das Förderprogramm KfW 442 in der Zukunft erhöht wird.

    Wenn Sie bereits ein Elektroauto besitzen, können Sie bei der Anschaffung einer Gesamtanlage von dem neuen Förderprogramm durchaus profitieren.

    Für den Fall, dass Sie bereits eine Ladestation oder einen Energiespeicher besitzen, kommt diese Förderung nicht für Sie infrage. Daher ist es wichtig, sich ausreichend über das neue Förderprogramm zu informieren. Die KfW hat eine umfassende Informationsseite veröffentlicht. Dort finden Sie alle wichtigen Punkte und können überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.