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Asbest - nicht giftig, aber krebserregend

Bild: Asbestsanierung auf dem Dach
Professionelle Asbestsanierung | © andre quinou / shutterstock.com

In vielen Altbauten gibt es Bauteile, die Asbest beinhalten - etwa Dämmungen, Dachplatten und Bodenbeläge. Solange die Stoffe fest im Material gebunden sind, geht keine Gefahr von ihnen aus. Bei einer Sanierung oder einem Abbruch jedoch können mikrofeine Asbest-Partikel freigesetzt werden, die beim Einatmen gesundheitsschädlich sind.

Wer bei der Sanierung alte Bodenplatten, Eternitdächer oder Isolierungen beschädigt, setzt sich der Gefahr aus, die Asbestfasern einzuatmen und dadurch an Krebs zu erkranken. Wir erklären, was Sie bei der Asbestsanierung unbedingt beachten sollten, wo im Haus Asbest am häufigsten vorkommt und was eine professionelle Asbestentsorgung kosten kann.

Inhalt


    Gesundheitliche Auswirkungen von Asbest

    Bild: Asbestfasern Nahaufnahme
    Asbestfasern unterm Mikroskop | © Pvince73 / shutterstock.com

    Atmen Sie Asbestfasern ein, können diese aufgrund ihrer Größe und Form schwere Schäden in Ihrer Lunge verursachen. Als langfristige Folgen drohen Lungenkrebs, Kurzatmigkeit, Asthma und Asbestose. Nachweislich belastete Gebäude verlieren zudem an Wert. Im Gegenzug dazu gewinnen Gebäude an Wert, die professionell vom Asbest befreit wurden.

    Das reine Vorhandensein von Asbest stellt allerdings noch keine Gefahr dar. Erst intensive Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen machen den Stoff zum Problem. Das größte Risiko, an Asbestbelastung zu erkranken, besteht bei Arbeitern, die ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen asbesthaltiges Material bearbeiten - etwa im Rahmen kompletter Altbausanierungen oder speziell Dachsanierungen. Die im alltäglichen Bereich auftretenden Belastungen sind dagegen vergleichsweise gering.

    Gefährlich ist Staub, der so klein ist, dass man ihn mit bloßem Auge nicht sehen kann. Wenn beispielsweise eine alte Zementfaserplatte bei der Sanierung abgenommen und zerbrochen wird (absichtlich oder unabsichtlich), wird die Materialstruktur aufgebrochen und die mikroskopisch kleinen Partikel werden freigesetzt. Wichtig für Sie ist, dass Sie rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen. Eine davon kann beispielsweise sein, keine Löcher mehr in Material zu bohren, von dem Sie vermuten, dass es mit Asbest belastet sein könnte.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Asbest in oder an Ihrem Haus ist nicht pauschal gefährlich. Probleme gibt es nur dort, wo sich regelmäßig Teile des kontaminierten Materials lösen und Kleinstpartikel in die Luft gelangen. Von einem Asbest-Dach, das sonst intakt ist, geht z. B. für die Bewohner keinerlei Gefahr aus.

    Nicht giftig und trotzdem krebserregend

    Asbestfasern sind - auch eingeatmet - nicht unmittelbar giftig. Das heißt, dass sie nicht innerhalb kürzester Zeit zu Reaktionen des Körpers führen. Vielmehr setzen sie sich in der Lunge fest (Asbestose), wo sie der Körper auch nach Jahrzehnten nicht abbauen kann. Spätfolgen sind Atembeschwerden und im schlimmsten Fall Lungenkrebs. Kurz gesagt: Die Beständigkeit der Fasern, die für die Materialeigenschaften positiv ist, wirkt sich im menschlichen Körper stark negativ aus.

    Wie lange bleiben Asbest-Fasern in der Luft?

    Einmal freigesetzt bleiben Asbest-Partikel noch eine gewisse Zeit in der Luft, bevor sie verfliegen. Abhängig ist das von der Menge und der individuellen Belüftungssituation. Allerdings sind die Fasern so klein und leicht, dass sie selbst durch einen sanften Luftzug aufgewirbelt werden können. Wenn man zum Beispiel ein Loch in die Wand gebohrt hat, wobei Asbest in die Raumluft gelangt ist, sollte unmittelbares Querlüften für 15 Minuten ausreichen, um einen Großteil der umherschwebenden Teilchen loszuwerden.

    Selbst wenn bei kleineren Arbeiten einmalig Asbestfasern eingeatmet werden, gehen Experten davon aus, dass diese „kurzzeitig erhöhten Expositionen” kein nennenswertes zusätzliches Krebsrisiko darstellen. Kritisch wird es dann, wenn großflächig Leichtbauplatten entfernt, Bodenbeläge herausgerissen oder Fliesen abgeschlagen werden, weil dann auch die Menge des freigesetzten Asbests zunimmt.

    Symptome bei einer Asbest-Belastung

    Asbestfasern sind gleich doppelt tückisch: Zum einen sind sie nicht sichtbar, zum anderen reagiert der Körper nicht sofort darauf, wenn er sie eingeatmet hat. Spürbar werden die Symptome des Asbest-Einatmens erst nach vielen Jahren, wenn die eingelagerten Partikel zu einer Asbestose in der Lunge führen. Die Gewebeveränderungen (Lungenfibrose) führen dann häufig zu Reizhusten und Atemnot, besonders bei Anstrengungen. Im späteren Verlauf kann auch Gewichtsverlust hinzukommen.

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    Wo kann Asbest im Haus vorkommen?

    Wurde Ihr Haus samt Dach im Zeitraum zwischen 1900 und 1993 errichtet, ist die Gefahr sehr hoch, dass Asbest verbaut wurde. Es wurde lange Zeit als unbedenklich eingestuft und entsprechend oft und vielseitig eingesetzt.

    Bis zu seinem Verbot in Deutschland im Jahre 1993 wurde Asbest in sehr vielen Werkstoffen und Produkten verwendet. Gerade in den Bereichen Dach, Außenwandverkleidungen und Isolierungen war es aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und Feuerfestigkeit ein beliebter Zusatz.

    Zeitraum Mit Asbest belastetes Material
    1900 - 1993 Dachpfannen
    Kunstschieferplatten
    Wellfaserzementplatten
    Bodenbeläge (Kunststoff, Vinyl)
    Dämmungen
    Putz, Platten- und Fliesenkleber

    So gab es bis 1993 verschiedene Dacheindeckungen und Dämmungen im Gebäude, in denen Asbest standardmäßig verarbeitet war. Kunstschieferplatten, Wellfaserzementplatten, Dachpfannen und Dämmungen aus der Zeit zwischen 1900 und 1993 enthalten beinahe alle Asbest. Vermuten Sie, dass in Ihrem Dach Asbest verbaut sein könnte, müssen Sie sich keine übertriebenen Sorgen machen.

    Selbst wenn sich der Verdacht bestätigt und Sie Asbest in Ihrem Gebäude erkennen, bedeutet das noch nicht, dass tatsächlich Gefahr für Ihre Gesundheit besteht. Wenden Sie sich an einen Asbest-Experten, dann kann dieser im Labor prüfen lassen, ob verdächtiges Material tatsächlich Asbest enthält.

    Bild: Grafik zur Asbesterkennung
    Asbest im Eigenheim erkennen | © Energieheld

    Klassiker: Eternitplatten / Faserzementplatten mit Asbest

    Zu den „Klassikern” der Asbest-Bauteile gehören allen voran Eternitplatten. Neben Fulgurit und Baufanit war Eternit der Handelsname von Faserzementplatten, die teils bis zum Ende der 80er-Jahre in Deutschland großflächig verkauft und verbaut worden sind.

    Eternitplatten wurden beispielsweise als Fassadenverkleidung oder in Form von Wellplatten auf Dächern angebracht. Es gibt sie heute noch immer, allerdings enthalten sie kein Asbest mehr. Deshalb ist es wichtig, das Herstellungsjahr der Eternitplatten zu kennen.

    Sind sie älter als Baujahr 1980, enthalten sie sehr wahrscheinlich Asbest. In den 80er-Jahren hat die Eternit AG dann die Asbest-Problematik erkannt und immer weniger asbesthaltige Produkte auf den Markt gebracht. Seit 1990 werden nur noch asbestfreie Produkte hergestellt. Eternitplatten ohne Asbest tragen das Zeichen „AF” (für „asbestfrei”), sodass man im Zweifel relativ sicher das Ausschlussverfahren anwenden kann.

    Eternitplatten sind mit einem Code aus Zahlen (und ggf. Buchstaben) versehen, aus denen verschiedene Informationen hervorgehen. Ist auf Ihrer Platte darin ein „AF” enthalten, müssen Sie sich keine Gedanken über Asbest machen. Ein Beispiel:

    Kennzeichnung Eternitplatte ohne Asbest
    19 93 26 AF Z311-47
    Woche Jahr Werk Asbestfrei Zulassungsnummer

    Häufig ist Asbest nur schwer zu erkennen

    Das Problem an asbesthaltigen Bauteilen ist, dass selbst Experten nicht durch bloße Inaugenscheinnahme mit Sicherheit sagen können, dass der Stoff enthalten ist. Bei einem konkreten Asbest-Verdacht wird ein Bauhandwerker vor der Sanierung eine Probe nehmen und zur Analyse ins Labor schicken.

    Für Laien hingegen ist praktisch kaum erkennbar, ob es sich bei der alten Dämmung, dem alten Vinyl-Fußboden, dem Fliesenkleber oder anderen infrage kommenden Teilen des Gebäudes um Produkte mit Asbest handelt. Eine kleine Hilfestellung könnten alte Baupläne oder Rechnungen geben. Wenn Sie wissen, dass in Ihrem Haus vor 1993 folgende Produkte eingebaut worden sind, sollten Sie unbedingt einen Fachmann mit der Asbestsanierung beauftragen:

    Produktklasse Handelsbezeichnung
    Asbestzement Baufanit, Eternit, Fulgurit
    Bodenbeläge Novilon
    Stopfmaterial und Spritzbeläge Baufatherm, Neptunit, Sokalit

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    Quelle: © BAUEN UND WOHNEN / youtube.com

    Asbest wurde erst 1993 verboten

    Anfänglich wurde Asbest vor allem wegen seiner Materialeigenschaften geschätzt. Die enorme Beständigkeit und Feuerfestigkeit machten es zu einem beliebten Zusatzstoff in vielen verschiedenen Produkten, vor allem im Bereich des Gebäudebaus. Obwohl der Zusammenhang zwischen Asbest und Lungenkrebs bereits in den 40er-Jahren bekannt war, dauerte es noch einige Jahrzehnte, bis erste Hersteller ihre Produkte freiwillig ohne Asbest herstellten.

    Offiziell verboten wurde Asbest in Deutschland erst im Jahr 1993, nachdem die Schweiz bereits drei Jahre zuvor ein Asbestverbot erlassen hatte. EU-weit ließ das Verbot noch bis 2005 auf sich warten. In der Folge heißt das: Das Risiko, dass ein Haus in Deutschland asbesthaltige Bauteile enthält, wird wahrscheinlicher, je älter es ist (wenn es vor 1993 gebaut wurde).

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    Wie gefährlich ist Asbest am Haus?

    Die gute Nachricht: Asbest im Haus ist - wie bereits erwähnt - meistens nicht gefährlich, wenn der Stoff in seinem Produkt gebunden bleibt. Das heißt: Solange man die Bauteile in Ruhe lässt, ist das Vorhandensein eher unproblematisch.

    Erst bei der Sanierung oder Renovierung, z. B. beim Zerteilen von Zementfaserplatten, dem Abschlagen alter Fliesen oder dem Entfernen des Cushion-Vinyl-Bodens, kann Asbest zur Gesundheitsgefahr werden, wenn die Sanierung nicht professionell angegangen wird.


    Darf man Asbest selbst entsorgen?

    Bild: Asbest-Entfernung
    Arbeiten zur Asbest-Entfernung? So besser nicht! | © skeeze / pixabay.com CC0

    Weit verbreitet ist die Meinung, dass man Bauteile aus Asbest selbst entfernen darf, solange dies auf privater Basis und in kleinem Umfang geschieht und man das Material anschließend korrekt entsorgt. Das ist grundsätzlich richtig.

    Allerdings nur dann, wenn erstens kein Asbest freigesetzt wird und zweitens während der Arbeit bestimmte Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Welche Vorschriften für die Asbest-Sanierung gelten, ist in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe” (TRGS 519) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) geregelt.

    Welche Regeln gelten im Umgang mit Asbest?

    Diese amtlichen TRGS 519 gelten nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet, nur für Handwerker, sondern eben auch für Privatleute, wenn sie mit asbesthaltigen Baustoffen hantieren. So schreibt beispielsweise die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund ganz explizit, dass darin angegebene Bestimmungen bei der Demontage für Asbestzementplatten eingehalten werden müssen.

    „Sollte der Abbruch von Asbestzementplatten im kleineren Umfang (z. B. Reparatur, Abbruch eines Garagendaches) selbst in die Hand (privat) genommen werden, müssen ebenfalls die in der TRGS 519 (Nr. 7.4.9, 8.2.3) ausgeführten Sicherheitsbestimmungen beachtet werden”, heißt es dort.

    Im Anschluss an die Demontage sind Sie verpflichtet, den asbesthaltigen Abfall fachgerecht zu entsorgen. Das Weiterverwenden, der Verkauf und sogar das Verschenken ist verboten. Die Abfälle müssen darüber hinaus in einem „Big Bag”-Kunststoffsack zur Deponie angeliefert werden, der fest verschlossen und mit „Achtung enthält Asbest” beschriftet ist. Solche Säcke erhalten Sie meist gegen eine kleine Gebühr bei Ihrer örtlichen Mülldeponie.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Potenziell asbesthaltige Bauteile können privat in Eigenleistung entfernt werden, sofern sie nicht absichtlich zerstört werden, die Arbeiten nur in kleinstem Rahmen stattfinden und die Schutzbestimmungen der TRGS 519-Richtlinie eingehalten werden. Eine fachgerechte Entsorgung ist anschließend Pflicht.

    Grundsätzlich gilt also: In kleinem Umfang darf Asbest auch von Privatleuten selbst entsorgt werden, wenn dabei keine Partikel in die Umwelt gelangen. Weil das allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, müssen auch auf privater Ebene die TRGS 519 berücksichtigt werden. Welche Maske im Umgang mit Asbest bzw. dem Verdacht auf asbesthaltige Bauteile getragen werden muss, ist ebenfalls dort geregelt: Es sind „Partikelfiltrierende Halbmasken” der Filterklasse FFP2, solange die Arbeiten in weniger als zwei Stunden erledigt sind.

    Die entfernten asbesthaltigen Teile müssen anschließend speziell verpackt und beschriftet werden und können erst dann zur Deponie gebracht werden. Angesichts der möglichen Gesundheitsgefährdung, des Aufwands zur Einhaltung der Regelungen und der geforderten Spezialverpackung etc. sollten Sie besser auf die Asbestsanierung in Eigeninitiative verzichten und einen Profi beauftragen.

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    Preise für eine korrekte Asbest-Sanierung

    Bild: Asbestbehandlung
    Asbestsanierung mit Bindemittel | © microlors / shutterstock.com

    Wurde von einem Labor bestätigt, dass Ihr Haus Asbest enthält, dann können Sie sich über die Sanierung Gedanken machen. Das Entsorgen von Asbest dürfen nur staatlich geprüfte Spezialisten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vornehmen.

    Bei einer Asbest-Sanierung kommen Fachkräfte in Spezialanzügen und Atemmasken zu Ihnen, um belastete Bauteile zu deinstallieren und zu entsorgen. Oft werden z. B. Dachplatten auch vorher mit einem Bindemittel für Asbest behandelt.

    Bei den Kosten für eine Asbestsanierung muss unterschieden werden zwischen der Entsorgung und dem Ersatz des Bauteils. Wird beispielsweise eine asbesthaltige Dämmung am Dach entfernt, entstehen nicht nur Kosten für deren Entsorgung, sondern eben auch für die neue Dämmung.

    Asbest-Sanierung Kosten (Fachbetrieb)
    Asbest entfernen lassen (mit Entsorgung) 40 - 75 € pro m²
    Neue Dämmung anbringen lassen 60 - 100 € pro m²
    Dach komplett erneuern (mit Asbest-Sanierung) 250 - 375 € pro m²