Klassiker: Eternitplatten / Faserzementplatten mit Asbest
Zu den „Klassikern” der Asbest-Bauteile gehören allen voran Eternitplatten. Neben Fulgurit und Baufanit war Eternit der Handelsname von Faserzementplatten, die teils bis zum Ende der 80er-Jahre in Deutschland großflächig verkauft und verbaut worden sind.
Eternitplatten wurden beispielsweise als Fassadenverkleidung oder in Form von Wellplatten auf Dächern angebracht. Es gibt sie heute noch immer, allerdings enthalten sie kein Asbest mehr. Deshalb ist es wichtig, das Herstellungsjahr der Eternitplatten zu kennen.
Sind sie älter als Baujahr 1980, enthalten sie sehr wahrscheinlich Asbest. In den 80er-Jahren hat die Eternit AG dann die Asbest-Problematik erkannt und immer weniger asbesthaltige Produkte auf den Markt gebracht. Seit 1990 werden nur noch asbestfreie Produkte hergestellt. Eternitplatten ohne Asbest tragen das Zeichen „AF” (für „asbestfrei”), sodass man im Zweifel relativ sicher das Ausschlussverfahren anwenden kann.
Eternitplatten sind mit einem Code aus Zahlen (und ggf. Buchstaben) versehen, aus denen verschiedene Informationen hervorgehen. Ist auf Ihrer Platte darin ein „AF” enthalten, müssen Sie sich keine Gedanken über Asbest machen. Ein Beispiel:
Kennzeichnung Eternitplatte ohne Asbest |
19 |
93 |
26 |
AF |
Z311-47 |
Woche |
Jahr |
Werk |
Asbestfrei |
Zulassungsnummer |
Häufig ist Asbest nur schwer zu erkennen
Das Problem an asbesthaltigen Bauteilen ist, dass selbst Experten nicht durch bloße Inaugenscheinnahme mit Sicherheit sagen können, dass der Stoff enthalten ist. Bei einem konkreten Asbest-Verdacht wird ein Bauhandwerker vor der Sanierung eine Probe nehmen und zur Analyse ins Labor schicken.
Für Laien hingegen ist praktisch kaum erkennbar, ob es sich bei der alten Dämmung, dem alten Vinyl-Fußboden, dem Fliesenkleber oder anderen infrage kommenden Teilen des Gebäudes um Produkte mit Asbest handelt. Eine kleine Hilfestellung könnten alte Baupläne oder Rechnungen geben. Wenn Sie wissen, dass in Ihrem Haus vor 1993 folgende Produkte eingebaut worden sind, sollten Sie unbedingt einen Fachmann mit der Asbestsanierung beauftragen:
Produktklasse |
Handelsbezeichnung |
Asbestzement |
Baufanit, Eternit, Fulgurit |
Bodenbeläge |
Novilon |
Stopfmaterial und Spritzbeläge |
Baufatherm, Neptunit, Sokalit |
Quelle: BAUEN UND WOHNEN / youtube.com
Asbest wurde erst 1993 verboten
Anfänglich wurde Asbest vor allem wegen seiner Materialeigenschaften geschätzt. Die enorme Beständigkeit und Feuerfestigkeit machten es zu einem beliebten Zusatzstoff in vielen verschiedenen Produkten, vor allem im Bereich des Gebäudebaus. Obwohl der Zusammenhang zwischen Asbest und Lungenkrebs bereits in den 40er-Jahren bekannt war, dauerte es noch einige Jahrzehnte, bis erste Hersteller ihre Produkte freiwillig ohne Asbest herstellten.
Offiziell verboten wurde Asbest in Deutschland erst im Jahr 1993, nachdem die Schweiz bereits drei Jahre zuvor ein Asbestverbot erlassen hatte. EU-weit ließ das Verbot noch bis 2005 auf sich warten. In der Folge heißt das: Das Risiko, dass ein Haus in Deutschland asbesthaltige Bauteile enthält, wird wahrscheinlicher, je älter es ist (wenn es vor 1993 gebaut wurde).