KfW-Förderung für Ihr Zuhause
Ihr Kredit für die energieeffiziente Sanierung
Von zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss profitieren
Wenn Sie im Eigenheim ständig frieren und die Heizkosten viel zu hoch sind, dann sollten Sie über eine Sanierung nachdenken. Die KfW fördert Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten.
Ihr Zuschuss für die energieeffiziente Sanierung
Ihre Alternative zum Kredit: Ein Zuschuss vom BAFA
Für Ihre energetischen Umbaumaßnahmen wünschen Sie sich anstelle eines Kredits lieber einen Zuschuss? Für einzelne Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss vom BAFA.
Wohnkomfort schaffen & Einbruchschutz erhöhen
Sie möchten heute schon an morgen denken?
Tipp: Kombinieren Sie eine energetische Sanierung mit Umbaumaßnahmen: Bad modernisieren oder sogar ganze Wände versetzen sind nur einige Beispiele. Auch verbesserter Einbruchschutz wird von der KfW umfangreich gefördert.
Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite der KfW sichern
Ob Sie Ihr Zuhause energetisch sanieren, altersgerecht umbauen oder eine energieeffiziente Immobilie bauen oder kaufen möchten - die KfW bietet Ihnen die passende Förderung:
- Förderkredit zu niedrigen Zinssätzen
- Attraktive Tilgungszuschüsse
- Zuschussförderung für den Heizungstausch
Welcher KfW-Kredit der richtige für Sie ist, erfahren Sie im Folgenden.
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Seit 2024 fördert die KfW den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen sowie die Investitionsmehrkosten für wasserstofffähige Heizungen. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden.
Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent sowie Boni, wie den Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent), den Einkommensbonus (20 Prozent), den Effizienzbonus (5 Prozent) sowie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro. Die förderfähigen Kosten liegen bei einem Einfamilienhaus bei maximal 30.000 Euro. Sie können also bis zu 21.000 Euro (+ggfs. 2.500 Euro Emissionsmiderungszuschlag) erhalten.
Zum KfW Programm 458
KfW 358/359 (Ergänzungskredit)
Mit dem Ergänzungskredit (358/359) unterstützt die KfW seit 2024 die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, wie Heizungstausch oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Er kann nur zusätzlich zu einer bereits bewilligten Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragt werden.
Der Ergänzungskredit 358 bietet Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro einen Zinsvorteil, während der KfW 359 ohne Einkommensgrenze, aber auch ohne Zinsvorteil vergeben wird. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
KfW 261 (Komplettsanierung)
Der KfW-Förderkredit 261 unterstützt Komplett-Sanierungen von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus. Der Kredit bietet zinsgünstige Konditionen mit Tilgungszuschüssen, die bis zu 45 Prozent der Kreditsumme betragen können, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard und möglichen Boni. Die geförderten Effizienzhausstufen reichen von EH 40 bis EH 85, wobei höhere Effizienz mit höheren Fördersätzen belohnt wird. Seit 2023 sind technische Anforderungen wie der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Der Kredit kann nur über einen Finanzierungspartner, meist die Hausbank, beantragt werden, und ein Energie-Effizienz-Experte muss das Sanierungsvorhaben begleiten.
Zum KfW Programm 261
KfW 297 (Neubau)
Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) unterstützt seit März 2023 klimafreundliche Neubauten und den Erstkauf von Wohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten. Die Förderung richtet sich an Bauherren und Investoren, die strenge Nachhaltigkeitsstandards einhalten, wie das Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40, den Verzicht auf Öl-, Gas- und Biomasseheizungen und die Einhaltung von Grenzwerten für Treibhausgasemissionen. Die Kredithöhe beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, bei zusätzlicher Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium sogar bis zu 150.000 Euro. Für die Beantragung ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich.
Zum KfW Programm 297
Wie beantrage ich eine KfW-Förderung?
Um einen KfW-Kredit für eine Komplettsanierung (KfW 261) oder einen klimafreundlichen Neubau (KfW 297) zu beantragen, muss der Antrag vor Baubeginn und in Zusammenarbeit mit einem dena-zertifizierten Energieberater gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Der Energieberater prüft die Förderfähigkeit, erstellt notwendige Dokumente und begleitet die Maßnahme bis zum Abschluss.
Bei Beantragung eines Heizungstauschs (KfW 458) oder dem Ergänzungskredit (KfW 358) muss ebenfalls zuerst ein Energieberater beauftragt werden. Den Antrag stellen Sie aber erst dann, wenn bereits ein Vertrag mit einem Handwerker unterschrieben worden ist. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung und den Umsetzungszeitraum beinhalten. Sprich, wird die KfW-Förderung nicht bewilligt, wird der Vertrag ungültig. Nach Bewilligung der KfW-Förderung muss die Sanierungsmaßnahme innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.