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  • Attraktive Tilgungszuschüsse

Das neue Programm 442 der KfW - Förderung für Elektroautos

Mit dem Programm 442 wird Strom für Elektroautos gefördert |© KfW / kfw.de

Am 26.09.2023 tritt das Programm 442 der KfW in Kraft, das einen klimafreundlichen und nachhaltigen Betrieb von E-Autos unterstützen soll.  Es wird die Infrastruktur gefördert, die Besitzer von E-Autos für den Betrieb mit Solarstrom benötigen. Der Zuschuss kann bis zu 10.200 Euro betragen.

Die Förderung von Ladeanlagen für Elektroautos ist ein wichtiger Beitrag für die Mobilitätswende. Eine günstigere Ladeinfrastruktur erhöht die Attraktivität der Elektromobilität und erleichtert den Umstieg auf umweltfreundlichere Transportmittel. Das kann letztendlich zur Reduzierung von Emissionen und zur Schonung unserer Umwelt beiträgt. 

Diese Maßnahmen sind im Rahmen des KfW 442 förderfähig:

  • Neue PV-Anlage
  • Neuer Stromspeicher für Solarstrom
  • Neue Wallbox
  • Einbau und Installation aller Komponenten
  • Energiemanagementsystem der Gesamtanlage

Die Photovoltaik-Anlage muss eine Spitzenleistung von mindestens 5 kWp aufweisen, der Stromspeicher muss über eine Speicherkapazität von mindestens 5 kWh verfügen und die Wallbox (oder eine sonstige Ladestation) muss 11 kW leisten können.

So hoch ist die Förderung

Die einzelnen Komponenten der Ladeanlage, Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher werden separat gefördert. Für die PV-Anlage erhalten Sie 600 Euro für jede kWp. Die Förderung hierfür ist jedoch auf 6.000 Euro gedeckelt. Der Stromspeicher wird mit 250 Euro für jede kWh gefördert, wobei maximal 3.000 Euro Förderung möglich sind. Für eine neue Ladestation erhalten Sie einen pauschalen Betrag von 600 Euro. Sollte die Ladestation in der Lage sein, in beide Richtungen Strom zu leiten, erhalten Sie 1.200 Euro. So setzt sich die maximal mögliche Fördersummer von 10.200 Euro zusammen. 

Bedingungen für die Förderung

Wer die Förderung erhalten kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie in diesem Abschnitt. Das Programm 442 steht nur selbst nutzenden Eigentümern von Wohngebäuden zu, die ein E-Auto haben. Die Komponenten der Ladeanlage müssen ausnahmslos neu gekauft werden. Besonders wichtig hierbei ist, dass der Antrag auf Förderung vor der Bestellung der Komponenten erfolgen muss. 

Hybrid-Fahrzeuge und Firmen-Fahrzeuge sind nicht vom Programm 442 abgedeckt. Sollte das Auto geleast sein, muss eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten nachgewiesen werden. Neubauten und vermietete Immobilien sind von dem Zuschuss ausgenommen. Ebenso Ferienwohnungen und Eigentumswohnungen. Sollten die Kosten Ihrer neuen Ladeanlage unter dem maximalen Förderbetrag von 10.200 Euro liegen, ist ebenfalls kein Zuschuss möglich. Eine Kombination mit anderen Programmen der KfW ist nicht möglich.  

Weitere Informationen und Antragstellung:


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