Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite der KfW sichern

Hausmodell und Münzgeldstapel
Fördermittel für Heizungstausch & Co. | © Levent Konuk / shutterstock.com

Ob Sie Ihr Zuhause energetisch sanieren, altersgerecht umbauen oder eine energieeffiziente Immobilie kaufen möchten - die KfW bietet Ihnen die passende Förderung:

  • Förderkredit zu niedrigen Zinssätzen
  • Attraktive Tilgungszuschüsse
  • Zuschussförderung für den Heizungstausch



KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 2024 fördert die KfW den Heizungstausch mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Gefördert wird der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in ein Bestandsgebäude
  • Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei einem Einfamilienhaus bei 23.500 Euro

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Sie müssen eine Privatperson sein, die Ihre Heizung im selbstbewohnten Eigentum austauscht
  • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz und/oder den Anteil Erneuerbarer Energien des Gebäudes erhöhen

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Austausch einer alten oder fossil betriebenen Heizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung. Dazu zählen:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Investitionsmehrkosten für wasserstofffähige Heizungen

Wer wird gefördert?

Derzeit sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Planmäßig ab Ende August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Es stehen eine Grundförderung und verschiedene Boni zur Verfügung, die kumuliert werden können. Der Erhalt der Förderung hängt unter anderem von der Art der alten Heizung ab, die ausgetauscht wird, der Art der neuen Heizung, dem Zeitpunkt des Austauschs sowie dem Haushaltseinkommen.

  • Grundförderung (30 %): Wird allen Antragstellern gewährt, die die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %): Bei Austausch einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder Biomasseheizung
  • Einkommensbonus (20 %): Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
  • Effizienzbonus (5 %): Bei Einbau einer effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpe, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzt
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 €): Bei Einbau einer Biomasseheizung mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3

In Summe kann die Förderung maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die förderfähigen Kosten liegen bei einem Einfamilienhaus bei maximal 30.000 Euro. Sie können also maximal 21.000 Euro (+ggfs. 2.500 € Emissionsmiderungszuschlag) als Zuschuss erhalten, der Ihnen nach der Umsetzung des Vorhabens auf Ihr Konto ausgezahlt wird.

Der Zuschuss ist außerdem die Basis für den KfW-Ergänzungskredit 358/359: Bei einer Zuschusszusage können Sie zusätzlich einen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro beantragen. So lassen sich die übrigen Kosten, die nicht durch den Zuschuss gedeckt werden, finanzieren.

Förderung erhalten – so geht’s!

  1. Planen und beauftragen: Beauftragen Sie einen Energieeffizienzexperten oder ein Fachunternehmen und lassen Sie sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen, die für den Förderantrag notwendig ist
  2. Vertrag unterschreiben: Nun benötigen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Darin enthalten: eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Das heißt, der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn Sie eine Förderzusage erhalten haben
  3. Förderung beantragen: Nun können Sie den Zuschuss ganz einfach im Kundenportal der KfW unter meine.kfw.de beantragen
  4. Maßnahme umsetzen: Sobald Sie eine Zuschusszusage erhalten, können Sie den Heizungstausch durchführen lassen. Dafür haben Sie maximal 36 Monate Zeit
  5. Zuschuss erhalten: Mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen sowie ggf. Nachweise für Boni weisen Sie die Durchführung nach. Anschließend zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus

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