Beratung zur Förderung
Die Novellierung der Förderung durch die Bundesregierung besteht im Wesentlichen aus zwei Hauptkomponenten. Einerseits ist die Förderung inhaltlich stark überarbeitet worden.
Insgesamt sind die Fördersummen sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) deutlich gestiegen.
Andererseits sind einige Förderungen auch ersatzlos gestrichen worden. Gleichzeitig wurde die Förderung neu strukturiert. So wurden wichtige Aufgaben der KfW an das BAFA übertragen: Die Förderung von Heizungen fällt in Zukunft hauptsächlich in die Zuständigkeit des BAFA.
Die KfW konzentriert sich dagegen hauptsächlich auf die Dämmung der Gebäudehülle. Außerdem wurde mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten alternativ zur Förderung durch die Förderinstitute ein weiteres Förderinstrument geschaffen. In der folgenden Tabelle finden Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Aspekt Förderung | neu ab 2020 |
---|---|
Ölheizung | wird nicht mehr gefördert |
KfW |
fördert in erster Linie Dämmungen und Fenster / Türen, keine Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahme, Förderung der Heizung nur noch im Rahmen von Effizienzhaus-Sanierung oder der Neubauförderung - Ausnahme: Brennstoffzelle (KfW 433); außerdem Energieberatung (KfW 431) |
BAFA | fördert Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Gas-Hybridheizungen, den Austausch von alten Ölheizungen gegen eine der oben genannten Heizungen, Heizungsoptimierung und Energieberater |
Finanzamt | steuerliche Förderung aller bei KfW und BAFA möglichen energetischen Sanierungen, es gelten ähnliche Fördervoraussetzungen wie bei der KfW |