Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Alle Änderungen und Förderungen 2022/2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Durch ihre Einführung wurden die Institute KfW und BAFA zusammengefasst bzw. ersetzt. Ende Juli 2022 wurden kurzfristig einige drastische Änderungen angekündigt, die teilweise auch schon sofortige Wirkung hatten. Zum 01.01.2023 traten einige weitere Anpassungen in Kraft.
Die fortlaufenden Änderungen in der BEG haben das Ziel, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, zu unterstützen und den Antragsprozess zu verschlanken. Das Wichtigste zu den aktuellen Änderungen lesen Sie im folgenden Artikel.
Überblick zu den wichtigsten Anpassungen
Fördersätze wurden zum 01.01.2023 teilweise erhöht
Es wurden seit Juli 2022 diverse neue Boni eingeführt, durch die man deutlich mehr Förderung erhalten kann
Förderungen für fossile Heizungsanlagen wurden komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas Hybrid Heizungen sowie Heizungen des Typs “Renewable-Ready”
Zuschüsse der KfW wurden komplett eingestellt (nur noch Kredite inkl. Tilgungszuschüsse verfügbar)
Alle Investoren sind nun berechtigt, Anträge auf Förderung zu stellen, z.B. auch Unternehmen
Drei Säulen der BEG - Was es zu beachten gilt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Säulen oder Bereichen. Diese Bereiche sind Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potential einen enormen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss überhaupt erst erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohnimmobilien und Nichtwohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese gefördert.

Jede Privatperson, jedes Unternehmen, jede Gemeinde oder gemeinnützige Einrichtung kann einen Antrag für die Förderung der Sanierung eines Bestandsgebäudes stellen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Anträge vor Beginn eines Sanierungsvorhabens gestellt werden. Das heißt der Antrag muss gestellt sein, bevor ein offizielles Angebot eines Handwerkers angenommen wurde. Planungs-,
Beratungs- und Vorbereitungsarbeiten dürfen allerdings schon vor Antragstellung geleistet werden. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine kleine Übersicht über die Förderlandschaft 2022/2023:
Tab 1. Überblick über die Veränderungen in der Förderlandschaft für effiziente Gebäude
BEG 2023 | Gültig seit | Träger Zuschuss | Träger Kredit |
---|---|---|---|
Einzelmaßnahme (BEG EM) | 01.01.2021 | BAFA (BEG EM) | Keine Kreditförderung mehr. KfW 262 wurde zum 28.07.2022 eingestellt. |
Komplettsanierung & Neubau Wohngebäude (BEG WG) | 01.07.2021 | Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde zum 28.07.2022 eingestellt | KfW (Programm KfW 261) |
Komplettsanierung & Neubau Nichtwohngebäude (BEG NWG) | 01.07.2021 | Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde zum 28.07.2022 eingestellt | KfW (Programm KfW 261) |
Mit der Novellierung der BEG vom Juli 2022 wurde die Förderlandschaft weiter vereinfacht. So ist für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nur noch das BAFA zuständig und Komplettsanierungen sowie Neubauten in den Bereichen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) werden nur noch von der KfW gefördert.
Förderung für Energieberatung
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei einem Energieberater oder Sanierungsexperten. So erfahren Sie, welche Maßnahmen am sinnvollsten für Sie sind. Zudem können Sie durch die Einbindung eines solchen Experten ggf. weitere Fördermittel erhalten und können sich wiederum die Kosten für diese professionelle Unterstützung teilweise zurückerstatten lassen.
Die Förderung für Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) wurde bei der KfW am 01.07.2021 erhöht. Seit dem ist es möglich, mit dem Programm KfW 261 bis zu 10.000 Euro Beratungskosten fördern zu lassen. Dabei liegt die Förderung bei 50 % der förderfähigen Kosten von 10.000 Euro, also bei maximal 5.000 Euro, wenn es sich um eine Förderung nach BEG WG handelt. Das Programm KfW 261 hat damit das alte Förderprogramm KfW 431 ersetzt.

Durch die Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderung für energetische Sanierungen und energetisch optimierte Neubauten weiter vereinfacht und umstrukturiert. Es ist möglich, bis zu 45 % der Investitionskosten als Förderung zu erhalten.
Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) & Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
Trotz Zusammenführung und Vereinfachung der Förderung, ist es für Normalverbraucher nach wie vor schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Um Ihnen dennoch eine Übersicht zu verschaffen, haben wir in den folgenden beiden Kapiteln alle Änderungen der Förderprogramme von 2022 und 2023 in Tabellen zusammengetragen.
Für Sanierungen zu Effizienzhäusern oder dem Neubau von Gebäuden mit Effizienzhaus Standard, steht Ihnen nach wie vor ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dabei 45 %, was einer effektiven Förderung von bis zu 67.500 Euro entspricht. Hier ist eine kurze Übersicht der Änderungen für Sie:
Die Zuschussförderung über das Programm 461 der KfW wurde komplett eingestellt
Förderung ist nur noch über das Programm 261 der KfW möglich
Die Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen wurde komplett eingestellt
Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde komplett eingestellt
Der iSFP Bonus wurde gestrichen
Alle Fördersätze wurden angepasst (siehe Tabelle unten)
Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr mit gefördert
EH Stufe | Tilgungszuschuss neu |
EE* | NH (nur NWG) | Worst Performing
Building | Serielle-Sanierung-Bonus | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|---|
EH/EG Denkmal |
5 % | 5 % | 5 % | - | - | 10 % |
EH 85 (nur WG) |
5 % | 5 % | 5 % | - | - | 10 % |
EH/EG 70 | 10 % | 5 % | 5 % | 10 % | - | 25 % |
EH/EG 55 | 15 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % | 40 % |
EH/EG 40 | 20 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % | 45 % |
* Wenn Ihr Gebäude die jeweilige Klasse EE erreicht, erhalten Sie nicht nur 5% mehr Förderung, sondern der mögliche Kreditrahmen erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)”
Die Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2023 angepasst. Die Spalte “EE” der Tabelle steht für die Klasse “Erneuerbare Energien”. Diese Klasse wird im Rahmen einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Energieversorgung eines Gebäudes erneuerbaren Energiequellen entspringt. Seit dem 01.01.2023 ist in der EE-Klasse zudem der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Die Spalte “NH” bezeichnet die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse. Diese Klasse wird erreicht, indem eine Zertifizierung zu einem nachhaltigen Gebäude ausgewiesen wird.
Die Boni zu EE und NH können weiterhin nicht miteinander kombiniert werden. Ein iSFP Bonus findet keine Anwendung mehr. Zu 2023 wurde der “Serielle-Sanierung-Bonus” eingeführt. Er wird fällig, wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren und zeiteffizient zu einem Effizienzhaus 40 oder 55 saniert werden. Der Bonus beträgt 15 Prozent und kann mit allen anderen Boni kombiniert werden. Wenn jedoch gleichzeitig der Worst-Performing-Building-Bonus beansprucht werden kann, ist die Förderung für diese beiden Boni auf 20 Prozent begrenzt. Insgesamt sind für ein EH 40 EE so bis zu 45 Prozent Förderung möglich. Anträge für Effizienzhäuser werden auch in Zukunft nur über die KfW abgebildet. Durch die Änderungen können allerdings nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss über das Programm 261 in Anspruch genommen werden, da das Programm 461 gestrichen wurde. Wenn Sie Ihren Antrag vor dem Änderungsdatum (28.07.2022) beim Förderinstitut eingereicht haben, wird dieser weiter mit den ursprünglichen Konditionen behandelt. Zudem müssen seit dem 01.01.2023 alle Effizienzhäuser, mit Ausnahme der Klasse “EH Denkmal”, Niedertemperatur-ready (NT-ready) sein. Sie dürfen demnach eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten.
Seit dem 01.01.2023 werden Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, nicht mehr mit gefördert. Dazu gehören z.B. PV Anlagen oder Stromspeicher. Vorbereitende Maßnahmen für solche Anlage werden, wie z.B. eine statische Ertüchtigung des Dachs, werden jedoch noch anteilig mit gefördert.
Die Änderungen im Bereich von neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden sind sehr überschaubar. Der Fördersatz wurde in beiden Fällen von 12,5 % auf 5 % reduziert und gilt ohnehin nur für Gebäude des Effizienzhaus Standards 40.
Worst-Performing-Buildings
Eine weitere Änderung trat zum 22.09.2022 in Kraft. Seit dem Herbst 2022 gibt es einen Bonus für “Worst-Performing-Buildings”. Es geht hierbei um Gebäude, die gemessen an ihrer Energieeffizienz zu den 25 Prozent der schlechtesten Bestandsgebäude in Deutschland gehören. Der Bonus beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Er ist allerdings nur dann geltend zu machen, wenn das Gebäude durch die Sanierung das Level eines Effizienzhauses (EH) 40 EE, 55 EE oder 70 EE erreicht. Für EH 85 und EH Denkmal kann der Bonus nicht in Anspruch genommen werden. Was genau ein Effizienzhaus ist, lesen Sie in diesem Artikel. Es ist weiterhin zu beachten, dass dieser Bonus mit dem EE Bonus und dem NH Bonus kombinierbar ist.
Konditionen für den Kredit KfW 261
Wie wir bereits ausgeführt haben, kann man von der KfW Kredite bis zu 150.000 Euro für eine energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau erhalten. Doch wie genau sind die Kreditkonditionen? Eine wichtige Frage. Nachfolgend haben wir daher die Konditionen für den Kredit KfW 261 zur Übersicht für Sie aufgelistet. Es sei noch angemerkt, dass Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehensmodell wählen können.
Maximale Zinsbindung 10 Jahre
Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate
Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich
(Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)
(Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)
Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre
Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Einzelmaßnahmen (BEG EM) – einzelne Maßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden
Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes erhalten Sie einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die maximal förderfähigen Kosten für solche Einzelmaßnahmen betragen 60.000 Euro. Die verschiedenen Maßnahmen werden dabei mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert. Die aktuellen Fördersätze können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Diese Zuschuss-Förderung steht bereits seit 01.01.2021 beim BAFA zur Verfügung.
Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst:
- Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird gestrichen
- Gasbetriebene Heizungsanlagen werden nicht mehr gefördert
- Es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt
- Es werden zwei Wärmepumpenboni eingeführt
- Fördersätze werden angepasst
- Die Förderung für Brennstoffzellenheizungen wird in die BEG EM übertragen
Der Heizungstausch Bonus
Der Heizungstausch Bonus wird als Ersatz zum Öl-Austausch-Bonus angesetzt und gewährt einen Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Zudem wird ein Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen gewährt, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgezahlt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Der neue Bonus trat zum 15.08.2022 in Kraft und beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Wärmepumpen Boni
Wenn man eine effiziente Wärmepumpe in Betrieb nimmt, hat man seit dem 15.08.2022 die Möglichkeiten, einen Bonus in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. Allerdings muss es sich dabei um eine Wärmepumpe handeln, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die die Luft der Umgebung als Wärmequelle erschließen, sind von dem Effiziente-Wärmepumpe-Bonus ausgeschlossen. Allerdings können nicht effiziente Wärmepumpen seit dem 01.01.2023 ebenfalls 5 Prozent Förderung erhalten, wenn Sie ein natürliches Kältemittel verwenden. Dieser Bonus lässt sich nicht mit dem Effiziente-Wärmepumpe-Bonus kombinieren. Es ist außerdem zu beachten, dass Wärmepumpen generell nur dann gefördert werden, wenn die Wohnfläche nach der Installation zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird. Die Wärmepumpe muss in dem jeweiligen Gebäude auch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen, um förderfähig zu sein. Lesen Sie hier über die verschiedenen Arten von Wärmepumpen.
Die neuen Fördersätze seit dem 15.08.2022
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für alle Gewerke, die die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder eine Heizungsoptimierung betreffen, gelten die Fördersätze in der unten stehenden Tabelle. Der Bereich Gebäudehülle beinhaltet dabei alle Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen, den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Der Bereich Anlagentechnik umfasst den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen.
Tab. 3: Neue Fördersätze für Einzelmaßnahmen 1
Zuschuss neu |
Zuschuss vorher | iSFP Bonus | Maximaler Fördersatz |
|
---|---|---|---|---|
Gebäudehülle | 15 % | 20 % | 5 % | 20 % |
Anlagentechnik | 15 % | 20 % | 5 % | 20 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % | 5 % | 20 % |
Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)”
Wie Sie sehen können, wurden die Grundfördersätze um 5 Prozent auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten reduziert. Der iSFP Bonus i.H. von 5 Prozent bleibt weiterhin bestehen, sodass sich der maximal mögliche Fördersatz von 25 Prozent auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten reduziert.
Die neue Bezuschussung weiterer Einzelmaßnahmen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle:
Tab. 4: Neue Fördersätze für Einzelmaßnahmen 2
Maßnahme | Zuschuss
neu | iSFP | Heizungsaustausch | Wärmepumpe (effizient*) | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Biomasse ** | 10 % | - | 10 % | - | 20 % |
Wärmepumpe | 25 % | - | 10 % | 5 % | 40 % |
Brennstoffzellenheizung | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % | - | 10 % | - | 40 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung (ohne Biomasse) | 30 % | - | - | - | 30 % |
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung (max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) | 25 % | - | - | - | 25 % |
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung (max. 75 % Biomasse für Spitzenlast) | 20 % | - | - | - | 20 % |
*oder wegen Verwendung eines natürlichen Kältemittels; **Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden (oder sein), um förderfähig zu sein
Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)”
Die Basis Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2023 angepasst. Für die Installation einer Heizungsanlage, die mit Biomasse betrieben wird, gab es einen Innovationsbonus i.H. von 5 Prozent, der mit den Änderungen gestrichen wurde. Zudem entfällt der bis zum 15.08.2022 gültige iSFP Bonus für alle Heizungsanlagen. Gasbetriebene Anlagen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Das gilt auch für Heizungen des Typs “Renewable-Ready” und Gas-Hybrid-Heizungen. “Renewable-Ready” bezeichnet Heizungsanlagen, die das Potenzial haben, binnen zweier Jahre nach Inbetriebnahme um Technologien aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ergänzt zu werden. Gas-Hybrid-Heizungen sind bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme um grüne Technologien wie z.B. einer Wärmepumpe ergänzt. Der zuvor erwähnte Heizungstausch Bonus und der Wärmepumpen Bonus lassen sich nun kombinieren.
Seit dem 01.01.2023 werden Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Kellerdeckendämmung selbst durchführen, erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Materialkosten vom Staat, sofern die Maßgaben und Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden. Wir raten Ihnen jedoch ausdrücklich davon ab, wichtige Sanierungen in Eigenregie durchzuführen. Die Beauftragung von professionellen Handwerkern und Energieberatern ist für die Sicherstellung der Qualität unerlässlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Maßnahmen auch den gewünschten positiven Effekt auf die Energieeffizienz eines Gebäudes haben.