Die KfW-Förderung unterstützt die Baubegleitung des Antragstellers finanziell, wenn er die Dienstleistungen qualifizierter Experten bei seinem Sanierungsprojekt in Anspruch nimmt. Für den baubegleitenden, von der dena zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) gewährt die KfW-Förderung Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent Ihrer Kosten für seine Dienste (dabei bis max. 4.000 € Euro pro Antragsteller und Vorhaben). Der Antrag muss vor Beginn der energetischen Sanierung gestellt werden.
Eine direkte Energieberatung, wie das BAFA es anbietet, kann über die KfW-Förderung nicht beantragt werden. Der Zuschuss KfW 431 ist nur im Zusammenhang mit der Förderung energetischer Sanierung eines Hauses als Einzelmaßnahme oder als Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard durch die KfW erhältich. Er lässt sich aber mit der Energieberatung (die vom BAFA gefördert wird) kombinieren. Der baubegleitende Energie-Effizienz-Experte (dena-Energieberater) der KfW-Förderung kann zum Beispiel folgende Leistungen anbieten, die Sie mit Hilfe des KfW-431-Zuschusses fördern lassen können:
Leistungen des baubegleitenden Energie-Effizienz-Experten
Planung und Durchführung
- Sanierungskonzept
- Planung der Wärmebrückenminimierung oder eines hydraulischen Abgleichs
- Begleitet die Bauausführung
- Führt eine Luftdichtheitsmessung durch Überprüfung des Lüftungkonzeptes
Abnahme & Bewertung
- Überprüfung der Lüftungsanlage
- Durchführung von Endtests
- Thermographieaufnahmen des Gebäudes (wenn dies nicht durch das BAFA gefördert wird)
Ausstellen eines Energieausweises
- Erstellen einer Baudokumentation
- Hinweise zur Gewährleistung der Energieeinsparung