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BEG: Alles zur BEG Förderung & BEG 2026

Von Carlo Förster
Bild: Symbol für die Förderungen des BEG
Welche Förderungen gelten ab Januar 2024? | © pogonici / shutterstock.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Durch ihre Einführung wurden die Institute KfW und BAFA zusammengefasst. Es ist das Ziel der BEG, Immobilieneigentümer zu energetischen Sanierungen zu bewegen. In den letzten Jahren wurden die BEG Förderungen mehrfach novelliert. 

Die fortlaufenden Änderungen in der BEG sollen den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, unterstützen und den Antragsprozess verschlanken. Das Wichtigste zu den aktuellen Förderungen lesen Sie im folgenden Artikel.

Inhalt


    BEG 2026: Überblick über die wichtigsten Änderungen

      • Die Heizungsförderung wird einkommensabhängig – Zuschüsse von 12.880 bis 22.400 Euro je Wohneinheit sind möglich.
      • Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, der maximale Fördersatz steigt jedoch auf 80 Prozent.
      • Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken auf 28.000 Euro und werden bis 2030 schrittweise weiter reduziert.
      • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und wird in den kommenden Jahren weiter abgesenkt.
      • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen.
      • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt erhalten, der 5-Prozent-Bonus wird jedoch erst auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt.
      • Für BAFA-Einzelmaßnahmen bleibt die Grundförderung bei 15 Prozent. Ab 2027 kommt zusätzlich ein 5-Prozent-WPB-Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude (Worst Performing Buildings) hinzu.
      • Der Ergänzungskredit KfW 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bleibt bestehen. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten weiterhin eine Zinsvergünstigung.
      • Handwerkerangebote und die Bestätigung zum Antrag (BzA) müssen weiterhin vor der Beantragung der Förderung vorliegen.
    Beratung zur Förderung erhalten

    BEG: Die Drei Säulen & was es zu beachten gilt

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Säulen oder Bereichen. Diese Bereiche sind Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM).

    Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie und CO2 einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potenzial, einen enormen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss überhaupt erst erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohnimmobilien und Nichtwohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese gefördert.

    Infografik Förderungen 2025
    KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse: Die Förderungen 2025 im Überblick | © Energieheld / energieheld.de

    Wer kann die BEG-Förderung beantragen?

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sowie gemeinnützige Organisationen. Seit 2024 können Förderanträge für den Heizungstausch grundsätzlich nur noch von Eigentümerinnen und Eigentümern gestellt werden. Mieter sind nicht antragsberechtigt.

    Voraussetzung für die Beantragung einer BEG-Förderung ist, dass vor Antragstellung ein Angebot eines Fachunternehmens vorliegt. Dieses Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten und bereits angenommen worden sein. So wird sichergestellt, dass der Auftrag nur wirksam wird, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für einzelne regionale Förderprogramme können hiervon abweichende Regelungen gelten.

    Überblick über die aktuelle BEG-Förderlandschaft (2026)

    FörderbereichZuschussKredit
    Einzelmaßnahmen (BEG EM)BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) / KfW 458 (Heizungstausch)KfW 358/359 (Ergänzungskredit)
    Komplettsanierung Wohngebäude (BEG WG)keine ZuschussförderungKfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss)
    Komplettsanierung Nichtwohngebäude (BEG NWG)keine ZuschussförderungKfW 263 (Kredit mit Tilgungszuschuss)

    Einzelmaßnahmen wie Dämmungen, Fenstertausch, Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierungen werden weiterhin durch das BAFA bezuschusst. Der Heizungstausch wird seit 2024 ausschließlich über das KfW-Programm 458 gefördert. Für die Finanzierung des Eigenanteils steht zusätzlich der Ergänzungskredit KfW 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung.

    Förderung der Energieberatung

    Auch die Energieberatung für Wohngebäude wird weiterhin staatlich gefördert. Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Die Förderung beträgt derzeit:

    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
    • maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
    • maximal 850 Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
    • zusätzlich 250 Euro je WEG für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung

    Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, energetische Maßnahmen sinnvoll zu planen und Fördermittel optimal zu nutzen. Zwar wurde der iSFP-Bonus im Rahmen der Förderreform angepasst, der Sanierungsfahrplan bleibt jedoch ein wichtiges Instrument für die langfristige Modernisierung und Förderstrategie.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zählt weiterhin zu den wichtigsten Förderprogrammen für energetische Sanierungen in Deutschland. Mit der Förderreform zum 21. Juli 2026 wurde die Heizungsförderung grundlegend überarbeitet und stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eigentümer ausgerichtet. Während Komplettsanierungen weiterhin über zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss gefördert werden, können selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch – abhängig von Einkommen und Fördervoraussetzungen – Zuschüsse von bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 22.400 Euro je Wohneinheit erhalten. Gleichzeitig bleiben auch zahlreiche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung über das BAFA förderfähig.

    Beratung zur Förderung erhalten

    BEG: Wohngebäude (BEG WG) & Nichtwohngebäude (BEG NWG)

    Im Bereich BEG WG & BEG NWG gab es zu 2024 keine Änderungen. Die Regelungen zur BEG Förderung bleiben daher gleich. Für Normalverbraucher ist es oft schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Um Ihnen dennoch eine Übersicht zu verschaffen, haben wir in den folgenden beiden Kapiteln alle in 2026 gültigen Förderprogramme zusammengetragen.

      Tab. 2: Förderung der Effizienzhaus-Stufen nach Sanierung
      EH Stufe Tilgungs­zuschuss
      neu
      EE* NH 
      (nur NWG)
      Worst Performing

      Building

      Serielle-Sanierung-BonusMaximaler
      Fördersatz
      EH/EG
      Denkmal
      5 % 5 % 5 %--10 %
      EH 85
      (nur WG)
      5 % 5 %

      -

      --10 %
      EH/EG 70 10 % 5 % 5 %

      10 %

      -25 %
      EH/EG 55 15 % 5 % 5 %10 %15 %40 %
      EH/EG 40 20 % 5 % 5 %10 %15 %45 %

      * Wenn Ihr Gebäude die jeweilige Klasse EE erreicht, erhalten Sie nicht nur 5 Prozent mehr Förderung, sondern der mögliche Kreditrahmen erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
      Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” 

      Für Sanierungen zu Effizienzhäusern steht Ihnen nach wie vor ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dabei 45 %, was einer effektiven Förderung von bis zu 67.500 Euro entspricht. Die Spalte “EE” der Tabelle steht für die Klasse “Erneuerbare Energien”. Diese Klasse wird im Rahmen einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Energieversorgung eines Gebäudes erneuerbaren Energiequellen entspringt. Seit 2023 ist in der EE-Klasse zudem der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Die Spalte “NH” bezeichnet die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse. Diese Klasse wird erreicht, indem eine Zertifizierung zu einem nachhaltigen Gebäude ausgewiesen wird. Die Boni zu EE und NH können nicht miteinander kombiniert werden. Ein iSFP Bonus findet keine Anwendung mehr. Insgesamt sind für ein EH 40 EE so bis zu 45 Prozent Förderung möglich. Anträge für Effizienzhäuser werden auch in Zukunft nur über die KfW abgebildet.

      Es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss über das Programm KfW 261 in Anspruch genommen werden, da das Programm KfW 461 gestrichen wurde. Zudem müssen seit Januar 2023 alle Effizienzhäuser, mit Ausnahme der Klasse “EH Denkmal”, Niedertemperatur-ready (NT-ready) sein. Sie dürfen demnach eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten. Seit Januar 2023 werden Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, nicht mehr mit gefördert. Dazu gehören z.B. PV Anlagen oder Stromspeicher. Vorbereitende Maßnahmen für solche Anlage werden, wie z.B. eine statische Ertüchtigung des Dachs, werden jedoch noch anteilig mit gefördert.

      Serielle-Sanierung-Bonus

      Der Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus) bleibt Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er soll die energetische Modernisierung von Wohngebäuden durch den Einsatz industriell vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente beschleunigen und den Bauaufwand vor Ort reduzieren.

      Der SerSan-Bonus beträgt 15 Prozentpunkte und wird im Rahmen der KfW-Förderung für Komplettsanierungen gewährt, wenn ein Wohngebäude durch eine serielle Sanierung mindestens den Effizienzhaus-Standard 55 oder Effizienzhaus 40 erreicht. Der Bonus kann grundsätzlich mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden. Wird zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) in Anspruch genommen, sind beide Boni zusammen jedoch auf 20 Prozentpunkte begrenzt.

      Der Bonus für serielle Sanierungen wird ausgeweitet. Künftig wird er auch für Effizienzhaus 70 EE sowie erstmals für Nichtwohngebäude verfügbar sein. Was genau Effizienzhaus ist, lesen Sie in dem markierten Artikel. Die Beantragung dieser erweiterten Förderung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

      Worst-Performing-Buildings

      Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) bleibt auch nach der Förderreform Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel ist es, die energetische Sanierung besonders ineffizienter Gebäude zu beschleunigen. Als Worst Performing Building gelten Wohngebäude, die hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu den energetisch schlechtesten Gebäuden im Bestand gehören.

      Mit der Förderreform wurde der WPB-Bonus jedoch neu ausgerichtet. Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt der Bonus 5 Prozentpunkte und wird ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt, beispielsweise für Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmungen. Fensteraustausch und Heizungstausch sind von dieser Förderung ausgenommen.

      Der WPB-Bonus ersetzt damit die bisherige Förderung im Rahmen der Komplettsanierung und soll gezielt Sanierungsmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäudehüllen fördern. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Förderbedingungen der BEG eingehalten werden.

      Konditionen für den Kredit KfW 261

      Mit dem KfW-Programm 261 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Je Wohneinheit können bis zu 150.000 Euro Kredit aufgenommen werden. Zusätzlich profitieren Eigentümer – je nach erreichtem Effizienzhausstandard – von einem Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Kreditsumme reduziert.

      Sie können zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen. Die Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre richten sich nach dem gewählten Finanzierungsmodell.

      Die wichtigsten Konditionen im Überblick

      • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
      • Förderzweck: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
      • Tilgungszuschuss: abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard
      • Laufzeiten: bis zu 30 Jahre
      • Tilgungsfreie Anlaufzeit: je nach Laufzeit bis zu 5 Jahre
      • Bereitstellungsprovisionsfreie Zeit: 12 Monate
      • Zinsbindung: je nach gewählter Laufzeit und Kreditmodell
      • Zinssatz: wird von der KfW regelmäßig angepasst und richtet sich nach den aktuellen Förderkonditionen

        Energieheld-Hinweis

        Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


        BEG EM: Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden

        Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) in 2026

        Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch umfassend überarbeitet. Ziel der neuen Regelungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiter zu fördern und die Zuschüsse stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eigentümer auszurichten.

        Zu den wichtigsten Änderungen gehören die einkommensabhängige Heizungsförderung, die Reduzierung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sowie neue Bonusregelungen. Gleichzeitig bleiben viele Fördermöglichkeiten für energetische Einzelmaßnahmen erhalten.

        Förderung für den Heizungstausch (KfW 458)

        Für den Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen ein klimafreundliches Heizsystem erhalten Sie einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 458.

        Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Allerdings wurden die maximal förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro je Wohneinheit reduziert und werden bis 2030 schrittweise weiter abgesenkt.

        Neu ist außerdem, dass sich die Förderhöhe künftig stärker nach dem Einkommen richtet. Je nach Einkommenssituation und Fördervoraussetzungen können Zuschüsse zwischen 12.880 Euro und 22.400 Euro je Wohneinheit erreicht werden.

        Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus bleibt grundsätzlich bestehen, wurde jedoch von 20 auf 16 Prozent reduziert und wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter abgesenkt. Gleichzeitig entfällt der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

        Ab dem Jahr 2027 wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus eingeführt. Dieser gilt für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung und ersetzt einen Teil der bisherigen Grundförderung. Es handelt sich dabei nicht um einen zusätzlichen Bonus, sondern um eine Neustrukturierung der Förderung.

        Einkommensbonus und Kinderbonus

        Besonders profitieren künftig Haushalte mit geringerem Einkommen. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen.

        Neu ist außerdem ein Kinderbonus: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können viele Familien eine höhere Förderstufe erreichen und deutlich höhere Zuschüsse erhalten.

        Förderung von Effizienzmaßnahmen

        Auch energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung werden weiterhin durch das BAFA gefördert.

        Dazu gehören unter anderem:

        • Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmungen
        • Austausch von Fenstern und Außentüren
        • Lüftungsanlagen
        • Heizungsoptimierungen
        • Maßnahmen an der Anlagentechnik

        Die Grundförderung beträgt weiterhin 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

        iSFP-Bonus

        Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt auch nach der Förderreform ein wichtiger Bestandteil der Förderlandschaft.

        Während bislang ein pauschaler Bonus von fünf Prozent auf die gesamte Maßnahme gewährt wurde, gilt künftig eine neue Regelung: Der iSFP-Bonus wird nur noch auf den Teil der förderfähigen Investitionskosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Gerade bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen bleibt der Sanierungsfahrplan dadurch weiterhin wirtschaftlich attraktiv und unterstützt Eigentümer bei einer langfristigen Sanierungsstrategie.

        WPB-Bonus

        Ab 2027 wird zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) eingeführt.

        Er beträgt 5 Prozentpunkte und gilt für energetisch besonders schlechte Gebäude. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmungen. Für Fenster oder den Heizungstausch kann der WPB-Bonus nicht in Anspruch genommen werden.

        Ergänzungskredit (KfW 358/359)

        Zusätzlich zur Zuschussförderung steht weiterhin der Ergänzungskredit KfW 358/359 zur Verfügung.

        Je Wohneinheit können bis zu 120.000 Euro finanziert werden. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung.

        Antragstellung

        Für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen muss zunächst ein Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Anschließend wird ein Angebot eines Fachunternehmens eingeholt, das eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält. Erst danach kann der Förderantrag beim BAFA gestellt werden.

        Nach Bewilligung der Förderung wird die Maßnahme umgesetzt. Anschließend erstellt der Energieeffizienz-Experte den Technischen Projektnachweis (TPN), der zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht wird.

        Für den Heizungstausch erfolgt die Antragstellung hingegen ausschließlich über das KfW-Programm 458.

        Beratung zur Förderung erhalten


        Zum Autor: Carlo Förster

        Energieheld Autor Carlo Foerster
        © Energieheld / energieheld.de

        Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern.