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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Alle Änderungen und Förderungen 2023/2024

Bild: Symbol für die Förderungen des BEG
Welche Förderungen gelten ab Januar 2024? | © pogonici / shutterstock.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Seit dem gab es einige Novellierungen, die zu immer attraktiveren Förderungen für Sanierungsmaßnahmen führten.

Die fortlaufenden Änderungen in der BEG haben das Ziel, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und den Antragsprozess zu verschlanken. Eigenheimbesitzer sollen so zu energetisch sinnvollen Sanierungen motiviert werden, was einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele bedeutet. Die aktuelle Version der BEG tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. In diesem Artikel erfahren Sie, was ab nächstem Jahr gilt.

Inhalt

    Energieheld-Hinweis

    Die Förderungen für Sanierungen ab 2024 werden mit hoher Wahrscheinlichkeit so ausfallen, wie in diesem Artikel beschrieben. Der Beschluss dazu steht jedoch noch nicht mit absoluter Sicherheit fest. Wir halten Sie hier stets auf dem Laufenden.


    Überblick zu den wichtigsten Anpassungen 2023/2024

    • Fördersätze werden zum 01.01.2024 deutlich erhöht

    • Es werden hohe Förder-Boni eingeführt, die teilweise zeitlich begrenzt sind - schnelles Handeln lohnt sich!

    • Die förderfähigen Investitionskosten für einen Heizungstausch sinken auf 30.000 Euro

    • Dafür sind Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich

    • Die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM, außer Heizungstausch) verdoppelt sich für zwei Jahre (bis Ende 2025)!

    • Die förderfähigen Kosten sinken hier ebenfalls auf 30.000 Euro

    • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen sie wieder auf 60.000 Euro!

    • Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben Anspruch auf einen Ergänzungskredit

    Beratung zur Förderung erhalten

    Drei Säulen der BEG - Was es zu beachten gilt

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Säulen oder Bereichen. Diese Bereiche sind Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM).

    Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potenzial einen enormen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss überhaupt erst erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohnimmobilien und Nichtwohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese stattlich gefördert.

    Bild: Infografik Förderungen 2024
    KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse: Die Förderungen 2024 im Überblick | © Energieheld

    Jede Privatperson, jedes Unternehmen, jede Gemeinde oder gemeinnützige Einrichtung kann einen Antrag für die Förderung der Sanierung eines Bestandsgebäudes stellen. Ab 2024 können Anträge erst gestellt werden, wenn bereits ein Angebot eines Handwerkers vorliegt. Die Gültigkeit des Handwerkerangebots ist an die Zusage der Fördermittel geknüpft. Bis Ende 2023 war das genau umgekehrt. Der Antrag musste vor der Beauftragung eines Handwerkers gestellt werden.  In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine kleine Übersicht über die Förderlandschaft 2024:

    Tab 1. Überblick über die Veränderungen in der Förderlandschaft für effiziente Gebäude

    BEG  2024 Gültig seit Träger Zuschuss Träger Kredit
    Einzelmaßnahme (BEG EM) 01.01.2021 BAFA (BEG EM) Der Kredit KfW 262 wurde 2022 eingestellt.*
    Komplettsanierung Wohngebäude (BEG WG) 01.07.2021 Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde zum 2022 eingestellt KfW (Programm KfW 261)
    Komplettsanierung Nichtwohngebäude (BEG NWG) 01.07.2021 Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde zum 2022 eingestellt KfW (Programm KfW 261)

    *Es gibt dafür seit Januar 2024 einen neuen, den BEG EM Zuschuss ergänzenden Kredit. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zur BAFA Förderung.  

    Das BAFA ist in erster Linie für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig. Von der KfW gibt es hierfür seit 2024 einen, den Zuschuss ergänzenden, Kredit. Darüber hinaus fördert die KfW die Komplettsanierung von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) mit Krediten inkl. Tilgungszuschuss.

    Förderung für Energieberatung

    Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei einem Energieberater oder Sanierungsexperten. So erfahren Sie, welche Maßnahmen am sinnvollsten für Sie sind. Zudem können Sie durch die Einbindung eines solchen Experten ggf. weitere Fördermittel erhalten und können sich wiederum die Kosten für diese professionelle Unterstützung teilweise zurückerstatten lassen.

    Die Förderung für Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) wurde bei der KfW bereits 2021 erhöht. Seit dem ist es möglich, mit dem Programm KfW 261 bis zu 10.000 Euro Beratungskosten fördern zu lassen. Dabei liegt die Förderung bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten von 10.000 Euro, also bei maximal 5.000 Euro, wenn es sich um eine Förderung nach BEG WG handelt. Das Programm KfW 261 hat damit das alte Förderprogramm KfW 431 ersetzt.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Durch die Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderung für energetische Sanierungen und energetisch optimierte Neubauten weiter vereinfacht und umstrukturiert. Es ist möglich, bis zu 70 % der Investitionskosten als Förderung zu erhalten.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) & Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

    Trotz Zusammenführung und Vereinfachung der Förderung, ist es für Normalverbraucher nach wie vor schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Um Ihnen dennoch eine Übersicht zu verschaffen, haben wir in den folgenden beiden Kapiteln den ab 2024 aktuellen Stand der Förderprogramme in Tabellen zusammengetragen.

    Für Sanierungen zu Effizienzhäusern steht Ihnen nach wie vor ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dabei 45 %, was einer effektiven Förderung von bis zu 67.500 Euro entspricht. Hier ist eine kurze Übersicht der Änderungen seit 2022 für Sie:

    • Die Zuschussförderung über das Programm 461 der KfW wurde komplett eingestellt

    • Förderung ist nur noch über das Programm 261 der KfW möglich

    • Die Förderung von gasbetriebenen Heizungsanlagen wurde komplett eingestellt

    • Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde komplett eingestellt

    • Der iSFP Bonus wurde gestrichen

    • Alle Fördersätze wurden angepasst (siehe Tabelle unten)

    • Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr mit gefördert

    Tab. 2: Förderung der Effizienzhaus-Stufen nach Sanierung
    EH Stufe Tilgungs­zuschuss
    neu
    EE* NH 
    (nur NWG)
    Worst Performing

    Building

    Serielle-Sanierung-BonusMaximaler
    Fördersatz
    EH/EG
    Denkmal
    5 % 5 % 5 %--10 %
    EH 85
    (nur WG)
    5 % 5 % 5 %--10 %
    EH/EG 70 10 % 5 % 5 %

    10 %

    -25 %
    EH/EG 55 15 % 5 % 5 %10 %15 %40 %
    EH/EG 40 20 % 5 % 5 %10 %15 %45 %

    * Wenn Ihr Gebäude die jeweilige Klasse EE erreicht, erhalten Sie nicht nur 5% mehr Förderung, sondern der mögliche Kreditrahmen erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
    Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” 

    Die Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2023 angepasst. Die Spalte “EE” der Tabelle steht für die Klasse “Erneuerbare Energien”. Diese Klasse wird im Rahmen einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Energieversorgung eines Gebäudes erneuerbaren Energiequellen entspringt. Seit dem 01.01.2023 ist in der EE-Klasse zudem der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Die Spalte “NH” bezeichnet die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse. Diese Klasse wird erreicht, indem eine Zertifizierung zu einem nachhaltigen Gebäude ausgewiesen wird.

    Die Boni zu EE und NH können weiterhin nicht miteinander kombiniert werden. Ein iSFP Bonus findet keine Anwendung mehr. Zu 2023 wurde der “Serielle-Sanierung-Bonus” eingeführt. Er wird fällig, wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren und zeiteffizient zu einem Effizienzhaus 40 oder 55 saniert werden. Der Bonus beträgt 15 Prozent und kann mit allen anderen Boni kombiniert werden. Wenn jedoch gleichzeitig der Worst-Performing-Building-Bonus beansprucht werden kann, ist die Förderung für diese beiden Boni auf 20 Prozent begrenzt. Insgesamt sind für ein EH 40 EE so bis zu 45 Prozent Förderung möglich. Anträge für Effizienzhäuser werden auch in Zukunft nur über die KfW abgebildet. Durch die Änderungen können allerdings nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss über das Programm 261 in Anspruch genommen werden, da das Programm 461 gestrichen wurde. Zudem müssen seit dem 01.01.2023 alle Effizienzhäuser, mit Ausnahme der Klasse “EH Denkmal”, Niedertemperatur-ready (NT-ready) sein. Sie dürfen demnach eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten. 

    Seit Anfang 2023 werden Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, nicht mehr mit gefördert. Dazu gehören z.B. PV Anlagen oder Stromspeicher. Vorbereitende Maßnahmen für solche Anlage werden, wie z.B. eine statische Ertüchtigung des Dachs, werden jedoch noch anteilig mit gefördert. Neubauten werden nicht mehr über das Programm KfW 261 gefördert. Hierfür wurden die Programme KfW 297/298 ins Leben gerufen.

    Worst-Performing-Buildings

    Seit dem Herbst 2022 gibt es einen Bonus für “Worst-Performing-Buildings”. Es geht hierbei um Gebäude, die gemessen an ihrer Energieeffizienz zu den 25 Prozent der schlechtesten Bestandsgebäude in Deutschland gehören. Der Bonus beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Er ist allerdings nur dann geltend zu machen, wenn das Gebäude durch die Sanierung das Level eines Effizienzhauses (EH) 40 EE, 55 EE oder 70 EE erreicht. Für EH 85 und EH Denkmal kann der Bonus nicht in Anspruch genommen werden. Was genau ein Effizienzhaus ist, lesen Sie in diesem Artikel. Es ist weiterhin zu beachten, dass dieser Bonus mit dem EE Bonus und dem NH Bonus kombinierbar ist.

    Konditionen für den Kredit KfW 261

    Wie wir bereits ausgeführt haben, kann man von der KfW Kredite bis zu 150.000 Euro für eine energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau erhalten. Doch wie genau sind die Kreditkonditionen? Eine wichtige Frage. Nachfolgend haben wir daher die Konditionen für den Kredit KfW 261 zur Übersicht für Sie aufgelistet. Es sei noch angemerkt, dass Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehensmodell wählen können.

    • Maximale Zinsbindung 10 Jahre

    • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate

    • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich

    • (Stand 19.01.2023) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,30 % / 0,30 % (4 - 10 Jahre); 1,15 % / 1,16 % (11 - 20 Jahre); 1,36 % / 1,37 % (21 - 30 Jahre)

    • (Stand 19.01.2023) Endfälliges Darlehen: 1,45 % / 1,46 % (4 - 10 Jahre)

    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre

    • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

    Energieheld-Hinweis

    Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


    Einzelmaßnahmen (BEG EM) – einzelne Maßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden

    Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes erhalten Sie einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die maximal förderfähigen Kosten für solche Einzelmaßnahmen betragen 30.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik können die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro gesteigert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorhanden ist. Die Installation einer effizienten Heizung ist von dieser Erhöhung allerdings ausgeschlossen.

    Wenn Sie aber Effizienzmaßnahmen, wie z. B. eine Fassadendämmung, mit dem Tausch Ihrer alten Heizung kombinieren, addieren sich die maximal förderfähigen Kosten auf 90.000 Euro. 30.000 Euro für die Heizung und bis zu 60.000 Euro für die Effizienzmaßnahme. Die verschiedenen Maßnahmen werden dabei mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert. Die aktuellen Fördersätze können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

    Die aktuellen Fördersätze 2024

    In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für alle Gewerke, die die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder eine Heizungsoptimierung betreffen, gelten die Fördersätze in der unten stehenden Tabelle. Der Bereich Gebäudehülle beinhaltet dabei alle Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen, den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Der Bereich Anlagentechnik umfasst den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen.

    Tab. 3: Fördersätze für Effizienzmaßnahmen 2024


      Zuschuss iSFP BonusKonjunktur-Booster*Maximaler
      Fördersatz
      Gebäudehülle 15 % 5 %10 %30 %
      Anlagentechnik 15 % 5 %10 %30 %
      Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung) 15 % 5 %10 %30 %
      Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)50 %--50 %

      *Auf zwei Jahre begrenzt, bis Ende 2025. Eine zeitnahe Sanierung lohnt sich sehr!

      Quelle: In Anlehnung an Öko Zentrum NRW: “Förderung Effizienzmaßnahmen ab 2024”

      Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik werden mindestens mit 15 Prozent bezuschusst. Wenn die Maßnahme zuvor in einem iSFP angeraten wurde, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung. Von Anfang 2024 bis Ende 2025 erhalten Sie zudem einen Konjunktur-Booster in Höhe von weiteren 10 Prozent. Somit werden Einzelmaßnahmen in diesem Zeitraum mit bis zu 30 Prozent gefördert. Das entspricht einer Verdopplung des Fördersatzes. Sichern Sie sich am besten zeitnah einen Termin mit einem Energieberater, um die für Sie optimalen Sanierungsmaßnahmen zu besprechen. 

      Die Kosten für einen iSFP werden übrigens ebenfalls zu großen Teilen staatlich gefördert. Der maximale Fördersatz von 30 Prozent wird auf die zuvor erwähnten maximalen Investitionskosten angewendet. Im Fall der Effizienzmaßnahmen sind das maximal 60.000 Euro. Sie erhalten also bis zu 18.000 Euro Zuschuss auf Ihr Konto. Die neuen Förderungen für den Austausch alter Heizungen gegen energieeffiziente Anlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

      Tab. 4: Fördersätze für den Heizungstausch 2024

      MaßnahmeZuschussEffizienzbonusKlimabonusEinkommensbonusMaximaler
      Fördersatz
      Solarthermie30 %
      -

      25 %*

      30 %70 %**
      Biomasse ***30 %
      -
      25 %*30 %70 %**
      Wärmepumpe30 %

      5 %

      25 %*30 %70 %**
      Brennstoffzellenheizung30 %

      -

      25 %*30 %70 %**
      Innovative Heizungstechnik30 %
      -
      25 %*30 %70 %**
      Wärmenetzanschluss30 %
      -
      25 %*30 %70 %**
      Gebäudenetzanschluss30 %
      -
      25 %*30 %70 %**
      Gebäudenetz
      Errichtung / Erweiterung (ohne Biomasse)
      30 %
      -

      25 %*

      30 %70 %**

      *Die Höhe des Klimabonus ist zeitlich begrenzt und wird ab 2026 reduziert; **Der maximale Fördersatz für den Heizungstausch ist auf 70 Prozent gedeckelt; ***Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden (oder sein), um förderfähig zu sein

      Quelle: In Anlehnung an Öko Zentrum NRW: “Förderung Wärmeerzeuger ab 2024” 

      Die Basis Fördersätze wurden zuletzt im Januar 2024 erhöht. Alle in der Tabelle aufgeführten Heizungsanlagen erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent. Für den Einbau einer Wärmepumpe sind weitere 5 Prozent Förderung in Form des Effizienzbonus möglich. Dieser gilt für die Verwendung von klimafreundlichen Wärmequellen.

      Klimabonus

      Der Klimabonus löst den früheren Heizungstausch-Bonus ab und liegt bis Ende 2025 bei weiteren 25 Prozent Förderung. Ab 2026 wird es noch 20 Prozent Bonus geben. Ab 2028 jedes Jahr 3 % weniger. Die Regierung möchte eine schnelle Sanierung des Gebäudebestands herbeiführen und belohnt Eigenheimbesitzer deshalb mit sehr lukrativen Förderungen von 2024 bis Ende 2025. Der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, löst den ehemaligen Heizungstausch-Bonus ab. Er gilt für alle selbst nutzenden Wohneigentümer, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

      Einkommensbonus

      Den neuen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent zusätzlicher Förderung erhalten Sie, wenn Ihr brutto Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Auch für den Tausch einer Heizungsanlage gilt, dass der maximal mögliche Fördersatz auf die maximal Investitionskosten angerechnet werden. 

      Diese sind beim Heizungstausch 30.000 Euro. Mit einem Fördersatz von 70 Prozent stünden Ihnen also bis zu 21.000 Euro Förderung für den Einbau einer neuen und effizienten Heizung zur Verfügung.

      Ergänzungskredit

      Selbst nutzende Wohneigentümer, die ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro haben, können einen ergänzenden Kredit beantragen. Dafür müssen Sie zunächst einen Handwerker beauftragen. Danach kann der Antrag bei der BAFA gestellt werden. Anschließend wird Ihnen von der KfW ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung gestellt. Der BAFA Zuschuss muss unmittelbar in die Tilgung des Kredits fließen. Den Rest des Darlehens können Sie mit bis zu 2,5 Prozent Zinsvergünstigung (im Vergleich zu einem üblichen Kredit) zurückzahlen.

      Sonstiges

      Seit Anfang 2023 werden auch Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Kellerdeckendämmung selbst durchführen, erhalten Sie mindestens 15 Prozent der Materialkosten vom Staat, sofern die Maßgaben und Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden. Wir raten Ihnen jedoch ausdrücklich davon ab, wichtige Sanierungen in Eigenregie durchzuführen. Die Beauftragung von professionellen Handwerkern und Energieberatern ist für die Sicherstellung der Qualität unerlässlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Maßnahmen auch den gewünschten positiven Effekt auf die Energieeffizienz eines Gebäudes haben.

      Beratung zur Förderung erhalten


      Fazit

      Die Bundesregierung machte mit dem im Herbst 2023 novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) klar, dass die Sanierung von Gebäuden insbesondere von Heizungsanlagen, eine hohe Priorität bei der Erreichung der Klimaziele beigemessen wird. Mit der ab Januar 2024 geltenden Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Eigenheimbesitzer noch stärker für effizientes Sanieren belohnt. Einige Förderboni sind jedoch zeitlich begrenzt und nur innerhalb der nächsten zwei Jahre erhältlich!

      Schnelles Handeln zahlt sich dementsprechend aus. Wenn Ihnen ohnehin Sanierungsarbeiten bevorstehen oder Sie einfach Energie einsparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen, ist jetzt der beste Augenblick. Vereinbaren Sie am besten ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Energieberater. Die Profis bei RENEWA, der großen Schwester von energieheld.de finden für Sie heraus, welche Sanierungen am besten für Ihre Immobilie geeignet sind, übernimmt die Koordination des Sanierungsprojekts und realisiert für Sie die maximal möglichen Fördermittel.