Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

    AGB der RENEWA GmbH

    1. Anwendung

    1.1 Diese AGB finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der Firma RENEWA GmbH, Dorotheenstraße 84, 22301 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg HRB 116794 (nachfolgend: RENEWA) und den Nutzern des Onlineportals energieheld.de, sowie alle Unterseiten, Anwendung. Sie gelten jedoch nur, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.

    1.2 Nutzer im Sinne dieser AGB sind Interessenten, die eine Anfrage in das Energieheld-Onlineportal einstellen (nachfolgende Interessenten) oder die RENEWA auf eine andere Art oder Weise kontaktieren, Handwerksbetriebe & Energieberater (nachfolgend: Partner), welche sich in das Branchenbuch eintragen, eng kooperierende Handwerksbetriebe & Energieberater (nachfolgend RENEWA-Partner), welche die Kontaktdaten der Interessenten (nachfolgend: „Leads“) von RENEWA erhalten sowie Affiliate- und White-Label-Partner (nachfolgend: Online-Partner), die den Energiecheck auf externen Webseiten nutzen und für RENEWA ggfs. Leads generieren. Die AGB gelten für sonstige Unternehmen entsprechend. Durch die Nutzung von energieheld.de wird ein Vertrag über die Nutzung des Energieheld-Onlineportals mit RENEWA abgeschlossen.

    1.3 Die Nutzung von energieheld.de erfolgt auf der Grundlage dieser AGB.


    2. Leistungen von RENEWA

    2.1 RENEWA betreibt ein Onlineportal, um Interessenten zum Thema Energieeffizienz und energetische Gebäudesanierung zu informieren. Ein kostenloser Energiecheck und weitere Tools (zusammen nachfolgend: Online-Tools) ermöglichen Interessenten, Anfragen nach verschiedenen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fassadendämmung, Austausch der Heizanlage, Wärmeschutzfenster, etc.) oder nach Energieberatung in das Energieheld-Onlineportal einzustellen. Die Online-Tools und die daraus folgenden Sanierungspotentiale sind für den Interessenten nur als Hilfestellung zu sehen und ersetzen nicht die Vor-Ort-Prüfung eines Energieberaters. Aufgrund des begrenzten oder auch fehlerhaften Informationsinput durch den Interessenten in die Online-Tools von RENEWA kann es unter Umständen zu ungenauen Ergebnissen kommen.

    2.2 Eingestellte Anfragen werden soweit möglich von RENEWA auf ihre Richtigkeit geprüft und sofern dies der Fall ist, an geeignete Partner weitergeleitet. Die Partner werden daraufhin Angebote an die entsprechenden Interessenten abgeben. Hierbei wird RENEWA vorwiegend auf Partner zurückgreifen, die sich ihrerseits für das Energieheld-Onlineportal registriert haben. RENEWA ist jedoch auch dazu berechtigt, sonstige Unternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen.

    2.3 Auch wenn der Interessent Online-Tools durchläuft und RENEWA telefonisch prüft, stellt eine Anfrage in das Energieheld-Onlineportal lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist noch keine bindende Vertragserklärung. Der Interessent trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig in die Online-Tools und das entsprechende Kontaktformular eingegeben werden. Der Interessent entscheidet nach Erhalt etwaiger Angebote selbst, ob und an wen er den Auftrag vergibt.

    2.4 RENEWA übernimmt neben einer Vorabberatung auf dem Energieheld-Onlineportal ausschließlich die Vermittlung des Kontakts zwischen Interessenten und Partner bzw. RENEWA-Partner. Weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über die Erbringung von Dienstleistungen, noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung wird von RENEWA geschuldet. Mögliche Vertragsschlüsse aufgrund der Kontaktvermittlung erfolgen nur zwischen den jeweils beteiligten Interessenten und Partnern.

    2.5 RENEWA wird Anfragen lediglich an Partner vermitteln, welche die Einhaltung der gängigen Standards ihrer Zunft zugesagt haben. RENEWA nimmt die Leistungsmerkmale eines jeden Partners in das Energieheld-Onlineportal auf, kann jedoch nicht im Einzelnen überprüfen, ob ein Partner, welcher ein Angebot unterbreitet, zur Durchführung des Auftrags geeignet ist. Der Interessent hat aber die Möglichkeit auf Erfahrungsberichte anderer Interessenten und ausgewiesene Kennzeichnungen von Partnern durch das Energieheld-Siegel im Energieheld-Onlineportal zurückzugreifen.


    3. Rechte und Pflichten der Interessenten

    3.1 Das Durchlaufen der Online-Tools von RENEWA und das Einstellen von Anfragen in das Energieheld-Onlineportal ist für die Interessenten kostenlos. Grundsätzlich dürfen jedoch nur ernsthafte Anfragen erfolgen und diese werden durch RENEWA soweit möglich geprüft. Die Anfragen werden zum einen durch die Anfrageformular und Online-Tools von RENEWA ermittelt und zum anderen nachfolgend auf der Plattform zwischen RENEWA und Interessent finalisiert.

    3.2 Der Interessent ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen einer Anfrage übermittelten Informationen selbst verantwortlich. Ist er nicht sicher, welche Informationen zur Abgabe eines Angebots erforderlich sind, so kann dies in einem nachgelagerten Telefonat mit RENEWA geklärt werden, damit seitens der Partner und RENEWA-Partner die Möglichkeit besteht, verschiedene Alternativen anzubieten.

    3.3 Laufen Anfragen den vorstehenden Vorgaben zuwider oder bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Rechte Dritter verletzt werden, so ist RENEWA berechtigt, nach Wahl entweder Teile oder ganze Anfragen zu löschen.


    4. Rechte und Pflichten der Partner und RENEWA-Partner

    4.1 Partnerschaft

    4.1.1 Zur Inanspruchnahme des Onlineportals von Energieheld ist eine Registrierung als Partner im Energieheld-Onlineportal erforderlich. Für Partner ist die Registrierung auf dem Energieheld-Onlineportal im Branchenbuch dauerhaft kostenlos. Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung ordnungsgemäße und zutreffende Angaben zu machen. Veränderungen der Daten hat der Partner während der Partnerschaft unverzüglich und unaufgefordert gegenüber RENEWA mitzuteilen. RENEWA ist berechtigt, eine Partnerschaft zu beenden, wenn der Partner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

    4.1.2 Eine Registrierung als Partner ist nur zulässig, wenn dieser in rechtlich zulässiger Weise geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet. Für die Tätigkeiten der Partner muss eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vorliegen, das ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, muss zudem eine entsprechende Versicherung (z. B. Betriebshaftpflicht) vorliegen.

    4.1.3 RENEWA ist berechtigt, vor der Registrierung geeignete Nachweise über die vorstehenden Voraussetzungen zu verlangen. Zudem kann die Registrierung als Partner oder die Freischaltung der vollständigen für Partner bereitgestellten Funktionalität von dem Abschluss einer Qualitätsvereinbarung abhängig gemacht werden. Unternehmen dürfen sich nur jeweils einmal im Energieheld-Onlineportal registrieren. Erfolgt dennoch eine Mehrfachregistrierung, ist RENEWA zur Kündigung und Löschung der Partnerschaft berechtigt.

    4.1.4 Der Partner ist verpflichtet, RENEWA gegenüber eine E-Mail-Adresse anzugeben. RENEWA ist berechtigt, gegenüber dem Partner abzugebende Erklärungen an diese E-Mail-Adresse zu senden, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm an die fragliche E-Mail-Adresse gesandte E-Mails tatsächlich zugehen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, etwa weil das zulässige Speichervolumen bei dem in Anspruch genommenen Provider überschritten wird oder automatisierte Filter (sog. Spam-Filter) aktiviert sind.

    4.1.5 RENEWA arbeitet mit ausgewählten und persönlich geprüften Handwerksbetrieben & Energieberatern, die den hohen Qualitätsstandards von RENEWA entsprechen (RENEWA-Partner), besonders eng zusammen. Diese enge Kooperation von RENEWA und RENEWA-Partnern ist in separaten Kooperationsverträgen geregelt und beinhaltet immer einen zusätzlichen, persönlichen Qualifizierungsprozess gegenüber der alleinigen Eintragung von Partnern in das Branchenbuch.

    4.1.6 Die Partnerschaft kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Kündigung beendet werden.

    4.2 Bestimmungen für Partner

    4.2.1 Der Partner ist nur dazu berechtigt, das von RENEWA betriebene Energieheld-Onlineportal mittels der üblichen Programme (Internet-Browser) zu nutzen. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung mittels automatisierter Software (z. B. Skript-Programme). Dies gilt insbesondere, wenn der Einsatz dieser Software der Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.

    4.2.2 RENEWA ist berechtigt ein Bewertungssystem einzurichten, mit welchem die Interessenten die Partner bewerten können. Nimmt ein Interessent an diesem Bewertungssystem teil, so ist er verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und das geltende Recht zu beachten. Die Angaben müssen sachlich gehalten sein und dürfen sich nur auf die zu bewertende Person beziehen. Eine Prüfung des Wahrheitsgehalts durch RENEWA findet nicht statt. RENEWA ist jedoch dazu berechtigt, Bewertungen oder Teile von Bewertungen zu löschen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Rechte Dritter verletzt werden.

    4.2.3 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von RENEWA, Inhalte des Energieheld-Onlineportals zu kopieren und anderweitig zu verwenden.

    4.3 Bestimmungen für RENEWA-Partner

    4.3.1. RENEWA übergibt Anfragen von Interessenten an RENEWA-Partner, nachdem die Interessenten umfassend von RENEWA beraten und der Lead so qualifiziert wurde.

    4.3.2. Die Weitergabe des Leads erfolgt unentgeltlich - eine Vergütung für RENEWA wird erst im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen Interessent und RENEWA-Partner fällig.

    4.3.3. Die weitergehenden Rahmenbedingungen und Konditionen der engen Partnerschaft zwischen RENEWA-Partnern und RENEWA ist in separaten Kooperationsverträgen geregelt.


    5. Rechte und Pflichten der Online-Partner

    5.1 Online-Partnerschaft

    5.1.1 Für den Online-Partner wird durch RENEWA ein iFrame sowie eine Bannerauswahl und Texte zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung davon abweichender Werbemittel kann mit Zustimmung von RENEWA erfolgen.

    5.1.2 Online-Partner dürfen die Werbemittel von RENEWA nur auf den Websites platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung mit RENEWA besprochen und angegeben haben. Im Falle einer Änderung der Domain Ihrer Website müssen Online-Partner RENEWA im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Werbemitteln von RENEWA unter der neuen Domain ist zulässig, solange RENEWA dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.

    5.1.3 Die Anweisungen von RENEWA zum Einbau der Werbemittel sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechnung verwenden Sie nur die von RENEWA Ihnen zur Verfügung gestellten Werbemittel. Zur Gewährleistung der Aktualität, ersetzen Sie regelmäßig die Werbemittel mit von uns neu zur Verfügung gestellten, soweit diese nicht von RENEWA dynamisch gepflegt oder geändert werden.

    5.1.4 Die Pflege der eigenen Website liegt ausschließlich in der Verantwortung des Online-Partners. Solange Werbemittel von RENEWA verwendet werden, ist der Online-Partner verpflichtet, die Informationen und Links im Zusammenhang mit RENEWA regelmäßig erneuern und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von RENEWA dynamisch gepflegt oder geändert werden.

    5.1.5 Online-Partner und RENEWA kooperieren, um gegenseitig einen größtmöglichen Nutzen für sich bzw. die eigenen Mitglieder oder Nutzer zu generieren. Online-Partner liefert Leads aus den im Tracking-Bereich definierten Branchen an RENEWA über den von RENEWA zur Verfügung gestellten iFrame.

    5.1.6 Für die Lieferung von Leads werden folgende Bedingungen vereinbart:

    Eine Weiterverarbeitung von Leads durch RENEWA findet für Leads aus Deutschland statt, eine Weiterverarbeitung von Leads aus der Schweiz oder anderen EU-Ländern kann nicht garantiert werden.
    Die übermittelten Leads wurden selbstmotiviert von den Interessenten eingestellt und nicht mit Gewinnspielen oder anderen Anreizmaßnahmen generiert.
    Urheber eines Leads werden vom Online-Partner deutlich über die Weiterleitung an RENEWA gemäß den gültigen Bestimmungen zum Datenschutz informiert, auch im Fall eines Leads von einer Partnerwebsite.
    RENEWA kann die verpflichtenden Angaben für Kontakt- oder Anfragedaten jederzeit ändern. RENEWA teilt diese Änderungen 15 Tage vor Inkrafttreten mit.
    Leads, welche die obigen Kriterien nicht erfüllen, bei denen die Kontaktdaten falsch sind oder deren Auftragsvolumen oder Anfrageinhalt eine Weiterleitung an die RENEWA-Partnerbetriebe nicht zulässt, werden nicht vergütet.
    Der Online-Partner erhält eine Auswertung der Leistungsdaten seiner Anfragen bis auf Tagesebene durch Zugang zu einem internetgestützten Reporting.

    5.1.7 Der Online- Partner erhält von RENEWA die im Vorfeld in einem separaten Kooperationsvertrag vereinbarte Vergütung je an RENEWA weitergeleitetem Lead, wenn dieser Lead monetarisiert werden kann. Die Höhe der Vergütung kann im internen Tracking-Bereich jedes Online-Partners eingesehen werden. Für die Berechnung der Provision zählen ausschließlich bei RENEWA eingegangene Sales, bei denen der Anfragensteller eine direkte Anfrage in einem Werbemittel von RENEWA auf Ihrer Website gestellt hat. Leads sind unverwertbar, wenn die übermittelten Angaben des Anfragenstellers unrichtig oder unvollständig sind, so z. B. die Rufnummer nicht vergeben ist oder die vom User eingegebenen Kontaktdaten nicht dem angegebenen Ansprechpartner entsprechen.

    5.1.8 Die Berechnung der Vergütung bezieht sich jeweilig auf die im vorigen Kalendermonat von RENEWA bearbeiteten Anfragen. Ein Reporting über die weitergeleiteten Anfragen erstellt RENEWA im Online Tracking-Bereich jedes Online-Partners. Die Auszahlung erfolgt ab einem Betrag von 50€ jeweils zum 15. des Folgemonats per Überweisung. Die für eine Überweisung relevanten Daten sind durch die Online-Partner im Online Tracking-Bereich selbstständig auszufüllen. Offene Anfragen aus dem jeweiligen Rechnungsmonat werden dem Online-Partner nachträglich vergütet, sobald eine Vergütung der Anfragevermittlung durch ein Partnerunternehmen erfolgt ist.

    5.2 Laufzeit der Kooperation

    5.2.1 Eine Kooperation zwischen dem Online-Partner und RENEWA tritt mit speichern der Kontaktdaten im Online Tracking-Account für den Online-Partner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.

    5.2.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    5.2.3 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich RENEWA vor, das partnerschaftliche Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

    5.2.4 Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses wird der Tracking-Account des Partners deaktiviert und der Partner verpflichtet, umgehend sämtliche Werbemittel von seiner Seite zu entfernen.

    5.3 Gewährleistung und Haftung

    5.3.1 Die Haftung der beiden Vertragsparteien richtet sich grundsätzlich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

    5.3.2 Der Online-Partner hat jederzeit das Recht, einen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der Vergütung durch RENEWA zu bestellen. Findet der Wirtschaftsprüfer Abweichungen von mehr als 5% weniger betreffend die Zahlungsverpflichtung aufgrund dieser Vertragsvereinbarung durch RENEWA, wird die Rechnung des Wirtschaftsprüfers von RENEWA übernommen. Anderenfalls übernimmt der Online-Partner die Vergütung desselben.

    5.4 Salvatorische Klausel

    5.4.1 Die Abschnitte 3 und 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die Kooperationsvereinbarungen zwischen Online-Partner und RENEWA keine Anwendung.

    5.4.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit des Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie beim Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder die Undurchführbarkeit der Bestimmung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken der Vereinbarung.


    6. Haftungsbeschränkung

    6.1 RENEWA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer vereinbarten Garantie oder im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen dar. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von RENEWA beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

    6.2 Insbesondere haftet RENEWA in keinster Weise für Ergebnisse oder Handlungsempfehlungen aus kostenlose Beratungsleistungen, welche ein Interessent in Anspruch nimmt. Haftungsansprüche, Gewährleistungen und Garantien ergeben sich für Interessenten ausschließlich gegenüber RENEWA-Partnern aus solchen Rechtsgeschäften, die Interessenten direkt mit RENEWA-Partnern eingehen.

    6.3 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Interessent und RENEWA-Partner ergeben, ist RENEWA haftungsrechtlich nicht verantwortlich. 

    6.4 Der Nutzer stellt RENEWA im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei, die ein anderer Nutzer gegenüber RENEWA aus Pflichtverletzungen des Nutzers geltend macht. Der Nutzer stellt RENEWA auch von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzer und Dritter frei, die gegen RENEWA wegen einer Rechtsverletzung durch die von dem Nutzer im Energieheld-Onlineportal eingestellten Inhalte und/oder wegen dessen Nutzung durch den Nutzer geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt auf erstes Anfordern alle RENEWA aus einer solchen Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere die zur Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche von RENEWA bleiben unberührt.


    7. Datenschutz

    Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.energieheld.de/rechtliches/datenschutz


    8. Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten

    RENEWA ist berechtigt, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle der teilweisen oder vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten, ist der Nutzer dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu kündigen.


    9. Änderung der AGB

    RENEWA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden Partnern, RENEWA-Partnern sowie Online-Partnern spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Widersprechen Partner, RENEWA-Partner sowie Online-Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. RENEWA verpflichtet sich, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die Bedeutung der vorstehenden Frist einschließlich der Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.


    10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung von energieheld.de ist Hamburg.