Achtung, höhere Förderungen 2021
Die staatlichen Förderungen von KfW und BAFA sind zum Januar 2021 stark überarbeitet und teilweise deutlich erhöht worden.
▶ Wir haben hier alle aktuellen Änderungen für Sie zusammengefasst ◀
Die Förderung für Gasheizungen hat sich mit Beginn des Jahres 2020 deutlich verändert. Eine direkte Förderung der Gasheizung als Einzelmaßnahme erfolgt nur noch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und auch nur noch als Hybridheizung mit einer zusätzlichen Komponente zur Erzeugung erneuerbarer Wärme.
Die früher für die Förderung von Gas-Brennwertheizungen zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat sich aus der Förderung von Einzelmaßnahmen zurückgezogen. Sie fördert Gasheizungen nur noch im Rahmen von Sanierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. Das sogenannte KfW Heizungspaket existiert dagegen nicht mehr.
BAFA-Förderung für Gas-Hybridheizungen
Beim BAFA gibt es im Rahmen des Programmes „Heizen mit Erneuerbaren Energien" verschiedene Möglichkeiten zur Förderung einer Gasheizung. So können Sie für die Anschaffung einer Gas-Brennwertheizung 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn Sie die Anlage binnen einer Frist von zwei Jahren zu einer Hybridheizung mit Komponente zur Erzeugung erneuerbarer Wärme ausbauen. Für die sofortige Installation einer Gas-Hybridheizung erhalten Sie sogar 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Die höchste Förderung für eine Gasheizung erhalten Sie aber, wenn Sie die sogenannte „Öl-Austauschprämie" in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung austauschen, erhalten Sie 40 Prozent der Investitionskosten erstattet. Zudem werden viele Umfeldmaßnahmen wie etwa die Installation einer Fußbodenheizung, der Anschluss an das Wärmeverteilsystem, die Einrichtung eines Technikraumes, die Sanierung des Schornsteines, die Demontage und Entsorgung der alten Heizung / des Öltankes uvm. mitgefördert. Allerdings gelten sämtliche Förderungen der Gasheizung durch das BAFA ausschließlich für Bestandsbauten - eine Förderung für Neubauten seitens des BAFA existiert nicht.
Förderprogramm |
Maßnahme |
Förderung |
BAFA „Heizen mit Erneuerbaren Energien" |
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" (zum späteren Ausbau zur Gas-Hybridheizung) |
20 % der förderfähigen Investitionskosten |
Gas-Hybridheizung |
30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Öl-Austauschprämie; Gas-Hybridheizung |
40 % der förderfähigen Investitionskosten |
KfW-Förderung der Gas-Brennwertheizung: Kredite und Zuschüsse
Eine direkte Förderung der Gas-Brennwertheizung als Einzelmaßnahme seitens der KfW existiert seit Jahrsbeginn 2020 nicht mehr. Eine Förderung erfolgt bei der KfW nur noch anteilig an den Gesamtkosten im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus nach Effizienzhaus-Standard. Dabei kann man im Bestandsbau zwischen dem Zuschuss KfW 430 und dem Kredit KfW 151 wählen.
Wenn Sie sich für den Zuschuss entscheiden, erhalten Sie eine Förderung von maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese sind bei 120.000 Euro gedeckelt. Das entspricht einer Förderung von 48.000 Euro. Sollte Ihnen das Geld zur Finanzierung der neuen Gas-Brennwertheizung fehlen und Sie entscheiden sich für den Kredit KfW 151, so können Sie neben dem Kredit von 120.000 Euro auch noch einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent der Kreditsumme, also maximal 48.000 Euro, erhalten.
Im Neubau bietet die KfW lediglich den Kredit KfW 153 an - ein Zuschussprogramm wie im Bestandsbau gibt es nicht. Neben dem Kredit von 120.000 Euro gibt es auch hier einen Tilgungszuschuss. Dieser liegt bei 25 Prozent der Kreditsumme. Im Optimalfall erhält man neben dem Kredit also höchstens 30.000 Euro Förderung. Eine Kombination der KfW Kredite mit denen des BAFA ist im Bestandsbau nicht möglich. Im Neubau gibt es keine Möglichkeit der Kombination, da das BAFA Gasheizungen im Neubau nicht fördert.
Der offizielle KfW-Fahrplan zur energieeffizienten Immobilie
Dieser 5-Schritte-Fahrplan der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.