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Stromspeicher Förderung: KfW-Förderung für Stromspeicher (eingestellt)

Bild: Stromspeicher Förderung
Einstiegsspeicher für Solarstrom | © RWE

Mit der Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Juli 2022 gibt es leicht veränderten Fördersätze für Stromspeicher. Bis zu 45 Prozent der Investitionskosten kann man durch die Kreditförderung einsparen. Und das Beste: Die dazugehörige stromerzeugende (Photovoltaik-)Anlage wird ebenfalls gefördert.

Dafür müssen jedoch bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Bild: Achtung

Achtung, keine Förderung mehr für Stromspeicher!

Zum 01.01.2023 trat eine weitere Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr im Rahmen von Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern mit gefördert. Das betrifft auch Stromspeicher und PV-Anlagen. Vorbereitende Maßnahmen für solche Anlagen, wie z.B. die statische Ertüchtigung eines Dachs, werden allerdings noch anteilig mit gefördert. Weiter Informationen dazu finden Sie hier:

▶ Aktuelle BEG Förderung ◀

Inhalt


    Stromspeicher Förderung: Die Geschichte

    Bild. Solarstrom aus dem Stromspeicher
    Macht Solarstrom auch Nachts nutzbar: Stromspeicher | © jarmoluk / pixabay.com CC0

    Um die klimaneutrale Erzeugung von Strom und dessen erzeugernahe Nutzung in Deutschland voranzutreiben, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bereits 2013 ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Mit dem Kredit KfW 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau konnte man die Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher vorfinanzieren.

    Mit dem Tilgungszuschuss konnte man zudem 30 Prozent der Anschaffungskosten des Photovoltaik-Speichers tilgen, sodass man nicht den vollständigen Kredit zurück zahlen musste. Dadurch sollte konkret die Markteinführung von Batteriespeichersystemen gefördert werden um so die netzdienliche Einspeisung von PV-Anlagen zu verbessern und zudem zur Kostensenkung der Systeme beizutragen.

    KfW 275 wurde eingestellt

    2018 wurde das Programm KfW 275 eingestellt, nachdem das Förderbudget ausgeschöpft und das Förderziel erreicht war. Seitdem konnte man nur noch den Kredit KfW 270 zur Anschaffung einer PV-Anlage mit Speicher nutzen - ohne Tilgungszuschuss. Stromspeicher wurden im Rahmen von Sanierungen bis zuletzt jedoch nicht gefördert.


    Stromspeicher Förderung: Rechenbeispiele inklusive Kosten

    Bild: Berechnung Förderung
    Welche Förderung eignet sich besser? | © RoyBuri / pixabay.com CC0

    Da man sich zwischen Einspeisevergütung nach EEG einerseits oder der Förderung nach KfW 261 andererseits entscheiden muss, stellt sich die Frage, welche Förderung sinnvoller ist. Um Ihnen einen groben Überblick zu verschaffen, wollen wir die beiden Fördermodelle einmal miteinander vergleichen um zu sehen, wieviel der Stromspeicher kosten wird.

    Allerdings handelt es sich hierbei um Beispielrechnungen, die in der Praxis z. B. durch mehr oder weniger Sonnenstunden deutlich abweichen können. Außerdem spielt der Eigenstromverbrauch eine erhebliche Rolle - durch ihn spart man einerseits Kosten für zugekauften Strom (Strompreis Stand: Januar 2024: 32 Cent pro Kilowattstunde). Andererseits sinkt die Einspeisevergütung mit dem Anstieg des Eigenverbrauchs natürlich entsprechend.

    Ein Stromspeicher mit einer Kapazität von 6 Kilowattstunden (für eine durchschnittliche PV-Anlage mit einer Leistung von 6 Kilowatt-Peak) kostet ca. 7.800 Euro. Würde man das Programm KfW 261 in Anspruch nehmen, könnte man bei einer Sanierung zum Effizienzhaus einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent bis 45 Prozent erhalten. Das entspricht einer Förderung von 390 Euro bis 3.510 Euro.

    Dafür darf die Gesamtrechnung der Sanierung den Förderdeckel von 150.000 Euro allerdings nicht überschreiten. Demgegenüber steht eine angenommene Einspeisevergütung von insgesamt ca. 3.000 Euro (8,2 Ct pro Kilowattstunde; Stand: Januar 2024) über einen Zeitraum von 20 Jahren. Im Neubau läge die KfW-Förderung bei max. 1.560 Euro während die Einspeisevergütung bei ca. 1.400 Euro* liegen würde.

    Stromspeicher Kosten Programm Förderung Stromspeicher Kosten mit Förderung
    7.800 € KfW 261 (Kredit) Altbau: Kredit mit Tilgungszuschuss  von 5 - 45 % der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme ca. 390 - 3.510 € ca. 4.290 - 7.410 €
    Neubau: Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme ca. 1.560 ca. 6.240
    Einspeisevergütung nach EEG Altbau: ca. 3.000 € (0,0673 € / kWh über 20 Jahre) ca. 4.800 €
    Neubau*: ca. 1.400 € (0,0673 € / kWh über 20 Jahre) ca. 6.400 €

    * Erhöhter Eigenverbrauch durch Wärmepumpe, daher deutlich weniger Stromeinspeisung als im Altbau

    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Förderung von Stromspeichern wurde 2018 nach 5-jähriger Laufzeit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingestellt. Seit Juli 2021 gibt es wieder die Möglichkeit, bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten in Form eines Förderkredits für einen Stromspeicher von der KfW zu erhalten.


    Förderung für Stromspeicher: Seit Juli 2021 neue KfW-Förderung

    Bild: Photovoltaik-Anlage auf Dach
    Wird ebenfalls von der KfW gefördert: PV-Anlage | © Bilanol / shutterstock.com

    Viele Hausbesitzer fragen sich: Gibt es eine Förderung für Stromspeicher? Die Antwort ist: Ja. Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Juli 2021 werden stromerzeugende Anlagen (z. B. Photovoltaik) und Stromspeicher für die Eigenstromversorgung im Rahmen von Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) nun wieder gefördert.

    Allerdings erfolgt die Förderung nur indirekt, also anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung bzw. des Neubaus. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass für die betreffende Photovoltaik-Anlage KEINE Vergütung für eingespeisten Strom nach EEG in Anspruch genommen wird oder dies geplant ist.

    Wenn Sie an Infos zu den BEG Änderungen vom Juli 2022 interessiert sind, finden Sie hier eine Übersicht. 

    Stromspeicher-Förderung im Altbau

    Eine direkte Förderung gibt es wie gesagt nicht. Im Programm KfW 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie allerdings eine anteilige Förderung für einen Stromspeicher (samt stromerzeugender Anlage) erhalten, wenn die Immobilie zum Effizienzhaus saniert wird. Die Förderung erfolgt als Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent der Kreditsumme. 

    Das Programm KfW 461 wurde hingegen im Juli 2022 gestrichen. Eine Förderung zum Effizienzhaus ist seitdem nur noch als Kredit möglich. 

    Stromspeicher-Förderung im Neubau

    Auch im Neubau steht Ihnen nur noch der Kredit KfW 261 bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich zu dem Kredit erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss bis zu 5 Prozent der Kreditsumme. Das entspricht einer Förderung von maximal 7.500 Euro. Die Förderung für die stromerzeugende Anlage und den Stromspeicher erfolgt allerdings auch hier nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung. Um die Förderung zu erhalten, muss der Neubau den Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen und es darf KEINE Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss KfW 461 ist seit Ende Januar 2022 für Neubauten nicht mehr erhältlich.

    Gebäudetyp Förderprogramm Förderung
    Altbau KfW 261 (Kredit; BEG WG) Kredit bis zu 150.000 € + Tilgungszuschuss von 5 - 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 € 
    KfW 461 (Zuschuss; BEG WG) Der Zuschuss KfW 461 für Altbauten wurde am 28.07.2022 wegen Umstrukturierung der BEG eingestellt und kann nicht mehr beantragt werden.
    Neubau KfW 261 (Kredit; BEG WG) Kredit bis zu 150.000 € + Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme, max. 30.000 € 
    KfW 461 (Zuschuss; BEG WG) Der Zuschuss KfW 461 für Neubauten wurde am 24.01.2021 wegen Budgetmangels eingestellt und kann nicht mehr beantragt werden.

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    Stromspeicher Förderung: Lohnt sie sich?

    Bild: Luft-Wasser-Wärmepumpe
    Erhöht den Eigenverbrauch: Eine Wärmepumpe | © Palatinate Stock / shutterstock.com

    Bei dem Vergleich der KfW-Förderung für den Stromspeicher und der Einspeisevergütung über 20 Jahre sollte man beachten, dass die Photovoltaik-Anlage selber im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus ebenfalls gefördert wird. 5 bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten (also ca. 400 bis 4.000 Euro) können Sie so von der KfW erhalten.

    Die Einspeisevergütung muss hingegen auf die PV-Anlage und den Speicher gleichermaßen umgelegt werden. Unterm Strich erhält man bei einer Sanierung mit dem Programm KfW 261 also mehr Förderung für eine PV-Anlage mit Speicher als mit der Einspeisevergütung nach EEG. Die Förderung lohnt sich also unter den genannten Bedingungen.

    Kosten Photovoltaik + Stromspeicher KfW Förderung für Stromspeicher + Photovoltaik-Anlage
    (Kredit KfW 261)
    Einspeisevergütung nach EEG
    20.400 € Altbau: Einsparung von bis zu 5 - 45 %  der förderfähigen Kosten, ca. 1.020 - 9.180 € ca. 3.000 €

    Im Neubau erhält man die Förderung ebenfalls sowohl für die PV-Anlage, als auch für den Stromspeicher. Hier ist die Lage nicht mehr ganz so eindeutig. 

    Da in Neubauten meist Wärmepumpen verbaut werden und diese den Eigenverbrauch deutlich erhöhen (und damit die Einspeisevergütung deutlich senken), ist hier die KfW-Förderung rentabler. Wird aber z. B. eine Holzheizung installiert, fällt die Einspeisevergütung ähnlich hoch wie im Altbau aus. Unter diesen Bedingungen kann demnach die Einspeisevergütung die bessere Förderung sein. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie ein Szenario mit Wärmepumpe und eines mit Holzheizung.

    Kosten Photovoltaik + Stromspeicher KfW Förderung für Stromspeicher + Photovoltaik-Anlage
    (Kredit KfW 261)
    Einspeisevergütung nach EEG
    20.400 € Neubau: Einsparung von bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, ca. 1.020 Wärmepumpe: ca. 1.400 €
    Holzheizung: ca. 3.000 €

    Ist die Anschaffung eines Stromspeichers überhaupt sinnvoll?

    Generell sollte man vor der Anschaffung eines Stromspeichers einmal durchkalkulieren, ob sich diese Investition finanziell überhaupt lohnt. Die entscheidenden Faktoren sind hier der jährlich steigende Strompreis, der Eigenstromverbrauch und die Gestehungskosten (Erzeugungskosten) für den selbst hergestellten Strom sowie die Einspeisevergütung. Je höher der Strompreis einerseits und je niedriger die Einspeisevergütung und die Gestehungskosten für den selbst hergestellten Strom andererseits, desto mehr rentiert sich der Eigenverbrauch und damit der Stromspeicher.

    Unter den aktuellen Bedingungen ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ohne Stromspeicher allerdings in den meisten Szenarien noch günstiger. Im besten Fall amortisiert er sich (nach zweimaligem Austausch) nach ca. 25 bis 30 Jahren. Das gilt vor allem auch deshalb, weil die Haltbarkeit von Stromspeichern begrenzt ist. Auf die Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage betrachtet, braucht man nämlich mindestens zwei Speicher (unter Umständen sogar drei). Lassen Sie sich hier nicht von den (teilweise unrealistischen) Herstellerangaben zu den maximalen Ladezyklen irreführen.

    Die Lebensdauer eines Stromspeichers ist keineswegs nur durch die Ladezyklen sondern auch durch die Haltbarkeit der verwendeten Materialien begrenzt. In den hiesigen Breitengraden können viele Stromspeicher ihre maximalen Ladezyklen daher gar nicht voll ausschöpfen, weil während der Lebensdauer des Speichers nicht genug Sonnenstunden zum Aufladen zur Verfügung stehen und der Speicher kaputt ist, bevor die Ladezyklen aufgebraucht sind. Sollten Sie Fragen hierzu haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Berater helfen Ihnen gerne.

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    Stromspeicher Förderung: Fazit

    Wenn man die Entscheidung getroffen hat, zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage auch gleich einen Stromspeicher mit anzuschaffen, sollte man vorher genau kalkulieren, welche Förderung für einen selbst die Beste ist. Eine pauschale Empfehlung ist hier schwierig, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, welche Förderung am sinnvollsten ist. Saniert man seinen Altbau ohnehin zum Effizienzhaus, ist die Effizienzhaus-Förderung der KfW die beste Lösung (vorausgesetzt die Gesamtkosten übersteigen nicht die förderfähigen Gesamtkosten bzw. die maximale Kreditsumme). 

    Baut man dagegen neu, sollte man vorher genau das individuelle Szenario durchkalkulieren um am Ende die richtige Entscheidung zu treffen. Sollten Sie dazu Fragen haben, nutzen Sie das Kontaktformular und nehmen Sie Kontakt zu unseren zertifizierten Beratern auf. Sie kennen sich bestens mit den aktuellen Förderprogrammen sowie den Kosten aus und können Ihre Fragen beantworten.

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