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Ist eine Rollladenkasten-Dämmung sinnvoll?

Bild: Rollladenkasten
Rollladenkasten | © gitan100 / shutterstock.com

Ein Gebäude sollte immer möglichst ganzheitlich gedämmt werden. Auch ein Rollladenkasten kann zu einer energieraubenden Wärmebrücke werden.

Der Rollladenkasten sorgt ohne effiziente Dämmung für enorme Wärmeverluste. Neue Fenster, aber auch eine nachträgliche Dämmung können hier Abhilfe schaffen. Bei uns erfahren Sie, welche Lösung für Sie die richtige ist. Zudem informieren wir Sie über Kosten und Fördermöglichkeiten.

Inhalt


    Darum benötigt der Rollladenkasten eine Dämmung

    Bis in die späten 80er Jahre wurden Rollladenkästen aus dünnem Holz gefertigt, die nach außen nur verputzt wurden - ohne effiziente Dämmung - und viele dieser Exemplare existieren noch heute. Wenn Sie nun den entsprechenden Raum beheizen, kann sich die Wärme in diesem Bereich fast widerstandslos verflüchtigen. Man spricht in solchen Fällen von einer Wärmebrücke.

    Selbst wenn Sie nun im Rahmen einer Modernisierung neue Fenster einsetzen lassen, bleibt das Problem auch weiterhin bestehen, weil am eigentlichen Rollladenkasten nichts verändert wurde. Diese müssen also entweder nachträglich gedämmt, oder durch effizientere Modelle ersetzt werden.

    Wenn Sie großen Wert auf konstante Heizkostenersparnisse legen, sollten Rollladenkästen und alte Fenster gemeinsam ersetzt werden. Hier bieten sich Kombisysteme an, die die gesamte Fläche der Fenster, wie auch den alten Rollladenkasten abdecken und dämmen. Nur auf diese Weise lassen sich Wärmebrücken bestmöglich vermeiden.


    Benötigen Sie eine Dämmung für Ihren Rollladenkasten?

    Einen einfachen Test können Sie mit einer Kerze ganz simpel zu Hause durchführen. Halten Sie die angezündete Kerze an den Rollladenkasten und die Gurtdurchführung. Flackert die Kerze, ist der Rollladenkasten undicht und Wärme kann ungehindert austreten. Eine Rollladenkasten-Dämmung ist hier dringend zu empfehlen.

    Professioneller funktioniert das Ganze mit einer sogenannten Thermografie. Dieses Verfahren wird hauptsächlich von Energieberatern angeboten und mithilfe einer Wärmebildkamera durchgeführt. Das Ergebnis zeigt dann, an welchen Stellen Ihr Haus noch Wärmebrücken aufweist. Im Rahmen einer umfassenden Energieberatung werden Rollladenkästen ohne Dämmung in jedem Fall erkannt.

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    Neue Rollläden in alte Rollladenkästen einsetzen

    Bild: Aufbau eines Rollladens
    Eine Rollladenkastendämmung | © fotoivankebe / shutterstock.com

    Wenn die alten Rollläden ihren Dienst quittieren, soll natürlich möglichst schnell und möglichst kostengünstig ein Ersatz her. Besonders bei älteren Baureihen ist die Ersatzteilversorgung aber problematisch.

    Neue Rollläden lassen sich zwar auch in alte Kästen einsetzen, aber wirkliche Energieeffizienz wird hiermit nicht erreicht. Wer hier nur an die augenscheinlichen Kosten denkt, bezahlt letztendlich doppelt oder sogar dreifach.

    Bei dem Einbau neuer Rollläden in die bereits vorhandenen, alten Rollladenkästen kann es häufig zu Problemen mit der Dichtheit kommen. Nachträglich installierte Bauteile werden in den seltensten Fällen optimal passen. Ein neuer Rollladenkasten kostet zwar anfangs mehr, spart aber dauerhaft Heizenergie und damit auch Geld. Tauscht man die Kästen zusammen mit den Fenstern, lassen sich auch die anfallenden Montagekosten senken.


    Welche Kosten entstehen?

    Eine Rollladenkasten-Dämmung hat natürlich ihren Preis. Wir haben für Sie einmal die durchschnittlichen Kosten für solch eine Maßnahme aufgelistet (behalten Sie jedoch im Hinterkopf, dass nach der Sanierung wiederum Heizkosten eingespart werden):

    Sanierungsmaßnahme Wirkungsgrad Kosten pro Stück
    Austausch eines Rollladens Niedrig 105 - 450 €
    Rollladenkasten-Dämmung Mittelmäßig 30 - 300 €
    Neuer Rollladenkasten Gut 225 - 1.350 €
    Neues Fenster + Rollladenkasten Sehr gut 1.200 - 2.250 €

    Rollladenkasten in einer Mietwohnung dämmen

    Auch in einer Mietwohnung haben Sie selbstverständlich das Recht auf gedämmte Rollladenkästen. Sofern es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt, sollten etwaige Modernisierungsmaßnahmen aber mit dem Vermieter abgesprochen werden. In einigen Fällen übernimmt dieser sicherlich auch einen Teil oder sogar die gesamten Kosten, weil eine solche Sanierung auch stets den Wert der Immobilie steigert.

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    Förderung der Rollladenkasten-Dämmung

    Die Rollladenkasten-Dämmung kann im Rahmen einer neuen Fassadendämmung oder neuer Fenster indirekt in Form eines Zuschusses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgefördert werden. 

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht dafür eine Förderung von 15 Prozent vor, die auf 20 Prozent erhöht werden kann, wenn die Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem dafür zertifizierten Energieberater empfohlen wurde. 

    Dieser Fördersatz wird mit den förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro verrechnet. Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie ohne iSFP bis zu 4.500 Euro Förderung erhalten und mit iSFP bis zu 12.000 Euro. Die Beauftragung eines iSFP ist also sehr lohnenswert und zu empfehlen. Vor allem, weil die Kosten für den iSFP selbst mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. 

    Wichtig ist jedoch, dass die Kosten die Bagatellgrenze von 2.000 Euro übersteigen, um förderfähig zu sein.

    Wenn Ihnen trotz der Förderung das nötige Kapital für Ihre Sanierung per Einzelmaßnahme fehlt, können Sie für bereits zugesagte Zuschüsse noch einen Ergänzungskredit der KfW (358/359) erhalten. 

    Die Kreditsumme kann bis zu 120.000 Euro betragen. Sollte das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts unter 90.000 Euro liegen, erhalten Sie zudem einen Zinsvorteil. 

    Wichtig: Für den Erhalt staatlicher Förderung muss ein Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) eingebunden werden und der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt werden. Seit 2024 muss ein Handwerkerangebot angenommen worden sein, bevor der Antrag gestellt werden kann. Die Förderungen und Kredite in der Übersicht:

    Förderung Art Betrag
    BAFA BEG EM Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten (zwischen min. 2.000 € und max. 30.000 € - also bis zu 4.500 €)

    + 5 % Bonus mit Individuellem Sanierungsfahrplan (20 % von max. 60.000 € - bis zu 12.000 € )
    KfW 358/359 Kredit Kredit bis 120.000 €; ggf. inkl. Zinsvorteil bei Jahreseinkommen unter 90.000 €